Minderjährige Kinder profitieren von Erhöhung des Mindestunterhalts

Unter Mindestunterhalt versteht man den Betrag, der einem minderjährigen Kind zur Deckung der Lebenshaltungskosten zur Verfügung stehen muss (Existenzminimum von Kindern). Der Betrag wird in der Mindestunterhaltsverordnung festgelegt, die zum Jahreswechsel nun zum 6. Mal angepasst wurde. Die Erhöhung des Mindestunterhalts trägt dem Umstand Rechnung, dass die Lebenshaltungskosten gestiegen sind und das Bürgergeld deutlich angehoben wurde. Damit ist auch der Betrag anzupassen, der einem minderjährigen Kind als Existenzminimum zur Verfügung stehen muss.
Der Mindestunterhalt wird nach Altersgruppen gestaffelt und wurde wie folgt erhöht:
- in der ersten Altersstufe (Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres) von 437 EUR auf 480 EUR,
- in der zweiten Altersstufe (Kinder vom 7. bis zum Ende des 12. Lebensjahres) von 502 EUR auf 551 EUR und
- in der dritten Altersstufe (Kinder ab dem 13. Lebensjahr bis zur Volljährigkeit) von 588 EUR auf 645 EUR.
Bemessungsgrundlage für Jugendämter und Familiengerichte
Ausgehend vom Mindestunterhalt wird in der sog. Düsseldorfer Tabelle der Unterhaltsbedarf für minderjährige Kinder festgelegt. Während diese Bedarfssätze in der geringsten Einkommensgruppe (bis 2.100 EUR) dem Mindestunterhalt entsprechen, werden sie in den folgenden Einkommensgruppen je prozentual erhöht. Ausgehend von diesen Bedarfssätzen wird in der Praxis der Unterhaltsanspruch eines minderjährigen Kindes gegenüber einem Elternteil ermittelt, mit dem das Kind nicht in einem Haushalt lebt.
Darüber hinaus dient der Mindestunterhalt als Berechnungsgrundlage für die Höhe der Unterhaltsvorschussleistungen, die von den Jugendämtern in den Fällen erbracht werden, in denen ein barunterhaltspflichtiges Elternteil nicht leistungsfähig ist oder die Unterhaltsleistungen verweigert.
Üblicherweise wird der Mindestunterhalt alle 2 Jahre durch Rechtsverordnung des Bundesjustizministeriums neu festgelegt, denn Bezugsgröße ist das steuerfrei zu stellende sächliche Existenzminimum, das ebenfalls alle 2 Jahre in einem Bericht der Bundesregierung ausgewiesen wird. Mit der 6. Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung wurde aber von einer Festlegung auch für das Jahr 2025 bewusst abgesehen. Aufgrund der in den vergangenen 4 Jahren aufgetretenen Preisentwicklung lässt sich eine Prognose über einen Zeitraum von 2 Jahren kaum verlässlich anstellen. Vielmehr ist eine jährliche Festlegung des Mindestunterhalts erforderlich.
Reform des Unterhaltsrechts geplant
Unterhaltspflichtige Väter und Mütter werden durch die Erhöhung zusätzlich belastet. Nach den Reformvorhaben des Bundesjustizministeriums soll die Unterhaltslast zwischen den Eltern aber künftig fairer verteilt werden. Dabei soll berücksichtigt werden, in welchem Umfang das Elternteil, bei dem das Kind nicht seinen Lebensmittelpunkt hat, Betreuungsleistungen übernimmt. Der Gesetzentwurf hierzu bleibt abzuwarten.
-
Wie lange müssen Eltern für erwachsene Kinder Unterhalt zahlen?
2.6952
-
Kein gemeinsames Sorgerecht bei schwerwiegenden Kommunikationsstörungen der Eltern
2.230
-
Auskunftsansprüche beim Kindesunterhalt
1.297
-
Tilgungsleistungen auch beim Kindesunterhalt abzugsfähig
673
-
BGH zum Ablauf der 10-Jahres-Frist bei Immobilienschenkung mit Wohnrecht
632
-
Kann das volljährige Kind auf Geldunterhalt statt Naturalunterhalt bestehen?
585
-
Wann gilt zusätzlicher Unterhaltsbedarf des Kindes als Mehrbedarf oder Sonderbedarf?
5562
-
Wohnvorteil beim betreuenden Elternteil hat keinen Einfluss auf den Kindesunterhalt
542
-
Auswirkung auf Unterhalt und Pflegegeld, wenn die Großmutter ein Enkelkind betreut
458
-
Sohn muss Bestattungskosten des Vaters trotz zerrütteter Beziehung zahlen
435
-
Künstliche Befruchtung nach Tod des Samenspenders
03.03.2025
-
Keine Sanktionierung der Eltern durch kindesschutzrechtliche Maßnahmen
27.02.2025
-
Nutzungsentschädigung für Ehewohnung bei Getrenntleben
20.02.2025
-
Wer zahlt die Kosten eines Vaterschaftsanerkennungsverfahrens?
19.02.2025
-
Voller Zugang der Erben zum Instagram-Account des Erblassers
28.01.2025
-
Irrtumsanfechtung bei der Ausschlagung einer Erbschaft
02.01.2025
-
Neue Düsseldorfer Tabelle 2025
17.12.2024
-
Leistung aus Sterbegeldversicherung gehört zum Nachlass
27.11.2024
-
Erfasst ein Gewaltschutz-Kontaktverbot die Teilnahme an einer WhatsApp-Gruppe?
27.11.2024
-
Alleiniges Sorgerecht bei häuslicher Gewalt
16.10.2024