Beruflich veranlasste Hortbetreuung begründet keinen Mehrbedarf
In dem vom AG Pforzheim entschiedenen Fall hatte die berufstätige Mutter ihre beiden minderjährigen, schulpflichtigen Kinder zum Zwecke der Ermöglichung eigener Berufstätigkeit für die schulfreie Zeit zur Betreuung in einen Hort gegeben. Die Hälfte der hierfür anfallenden Kosten wollte sie vom Kindesvater ersetzt erhalten.
Klage abgewiesen
Die hierauf gerichtete Klage wies das zuständige AG ab. Die Kosten für die Unterbringung in einem Kinderhort sind nach Auffassung des AG kein im Rahmen des Kindesunterhalts zu berücksichtigender Mehrbedarf der Kinder.
---------------------------------------------------------------------------
Seminar-Video: Unterhaltsrecht - Auswirkungen der Corona-Krise und sonstige aktuelle Entwicklungen
Die Rechtsprechung zum Unterhaltsrecht ist sehr dynamisch, das birgt in der familienrechtlichen Praxis Herausforderungen und beträchtliches Risikopotential. In einem 2,5-stündigen Seminar stellt der Referent Dr. Wolfram Viefhues Konsequenzen wichtiger neuer Entscheidungen und Rechtsänderungen vor.
Seminarinhalte sind u.a.:
- Auswirkungen der Corona-Krise im Unterhaltsrecht
- Elternunterhalt nach dem Angehörigen-Entlastungsgesetz seit 1.1.2020
- Kindesunterhalt in der Patchworkfamilie
- Rechtsprechung zum Ehegattenunterhalt
- Unterhalt in gehobenen Einkommensverhältnissen
Preis: 119,00 EUR ohne MwSt./ 141,61 EUR inkl. MwSt.
Zum Video-Abruf
---------------------------------------------------
Hortunterbringung begründet nur ausnahmsweise Mehrbedarf
Ein unterhaltsrechtlicher Mehrbedarf setzt nach der Entscheidung des AG voraus, dass dieser durch die Bedürfnisse des Kindes veranlasst ist. Dies sei beispielsweise der Fall, wenn in der Person des Kindes liegende, besondere pädagogische Erfordernisse eine Hortbetreuung aus Gründen des Kindeswohls als sinnvoll erscheinen ließen. Dies treffe in der Regel für den Besuch eines Kindergartens von Kindern im Vorschulalter zu, da ein solcher Besuch allgemein als pädagogisch sinnvoll angesehen werde (BGH, Urteil v. 26.11.2008, XII ZR 65/07), nicht aber für eine nicht aus erzieherischen Gründen veranlasste Hortbetreuung.
Kosten für Kinderhort sind berufsbedingte Aufwendungen
Nach der Einschulung der Kinder ist im Falle einer zusätzlichen Hortunterbringung nach Auffassung des AG danach zu differenzieren, aus welchen Gründen die Hortunterbringung veranlasst wurde. Im anhängigen Fall hatte die Mutter nach eigener Aussage die Hortunterbringung allein zu dem Zweck veranlasst, um ihrerseits einer ganztägigen Beschäftigung nachgehen zu können. Damit sind die für den Kinderhort aufzuwendenden Kosten nach der Bewertung des AG berufsbedingte Aufwendungen der Mutter und können nicht als Mehrbedarf der Kinder unterhaltsrechtlich geltend gemacht werden.
(AG Pforzheim, Beschluss v. 22.02.2019, 3 F 160/18)
Weitere News zum Thema:
Gesteigerte Unterhaltspflicht gegenüber minderjährigen Kindern
Kindesunterhaltsanspruch: Rechtsgrundlage, Dauer, Unterhaltsarten und Fälligkeit
-
Wie lange müssen Eltern für erwachsene Kinder Unterhalt zahlen?
1.3222
-
Neue Düsseldorfer Tabelle 2026
1.305
-
Kein gemeinsames Sorgerecht bei schwerwiegenden Kommunikationsstörungen der Eltern
714
-
Kann das volljährige Kind auf Geldunterhalt statt Naturalunterhalt bestehen?
576
-
Auskunftsansprüche beim Kindesunterhalt
372
-
Sozialhilfeträger fordert Geld von Angehörigen zurück
318
-
Auswirkung auf Unterhalt und Pflegegeld, wenn die Großmutter ein Enkelkind betreut
313
-
BGH zum Ablauf der 10-Jahres-Frist bei Immobilienschenkung mit Wohnrecht
260
-
Wann gilt zusätzlicher Unterhaltsbedarf des Kindes als Mehrbedarf oder Sonderbedarf?
2482
-
Suizid ist nicht strafbar, sind aber Erben nach einem "Schienensuizid" schadensersatzpflichtig?
226
-
Rechtliche Stellung des überlebenden Ehegatten beim Württemberger Testament gestärkt
16.12.2025
-
Neue Düsseldorfer Tabelle 2026
04.12.2025
-
Unterhaltspflicht gegenüber minderjährigen Kindern und Erwerbsobliegenheit
24.11.2025
-
Anrechnung eigener Einkünfte des minderjährigen Kindes
24.11.2025
-
Geltendmachung des Anspruchs auf Kindesunterhalt
24.11.2025
-
Auskunftsansprüche beim Kindesunterhalt
24.11.2025
-
Kindesunterhalt: Rechtsgrundlage, Dauer, Unterhaltsarten und Fälligkeit
24.11.2025
-
Bedingte Erbeinsetzung nur für bestimmten Geschehensablauf
28.10.2025
-
Familiengerichte können Umgangsregelung verweigern
15.10.2025
-
Strafbarkeitsfalle Parteiverrat als Mediator
25.09.2025