Finanzielle Entlastungen für Familien
Die Bundesregierung hat eine Reihe Entlastungen für Steuerzahler auf den Weg gebracht, die insbesondere auch Familien zugutekommen sollen. Wesentliche Punkte sind die Erhöhung des Grundfreibetrags der Einkommensteuer, die Erhöhung des Kinderfreibetrags, die Anhebung des Kindergelds sowie die geplante Abschaffung der Steuerklassen 3 und 5 für Verheiratete.
Geänderte Freibeträge
Für alle Steuerzahler fällt zunächst die rückwirkende Anhebung des Grundfreibetrags der Einkommensteuer ins Gewicht. Der Grundfreibetrag soll sicherstellen, dass das Existenzminimum nicht besteuert wird. Der Grundfreibetrag soll um 180 EUR auf jährlich 11.784 EUR rückwirkend zum 1.1.2024 steigen, ab dem Jahr 2026 soll der Grundfreibetrag bei 12.336 EUR liegen. Für den Kinderfreibetrag ist rückwirkend zum 1.1.2024 eine Anhebung um 228 EUR auf 6.612 EUR geplant. 2026 soll der Kinderfreibetrag bei 6.828 EUR liegen.
Moderate Erhöhung des Kindergelds
Für Familien besonders wichtig ist die Anhebung des Kindergelds. Dieses soll ab Januar 2025 um 5 EUR auf 255 EUR pro Kind erhöht werden, ab 2026 auf 259 EUR.
Änderungen bei den Steuerklassen
Die Bundesregierung will die Steuerklassen 3 und 5 für Verheiratete abschaffen. Diese Änderung soll allerdings erst ab dem Jahr 2030 gelten. Verheiratete fallen dann automatisch in Steuerklasse 4. Die Bundesregierung verspricht, dass hierdurch die Steuerbelastung für Verheiratete nicht verändert wird, vielmehr soll lediglich eine gerechtere Verteilung auf beide Ehepartner erreicht werden.
Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen
Die Entlastungen sollen insgesamt bis zum Jahr 2028 ein Gesamtvolumen von 14 Mrd. EUR erreichen. Bundesrat und Bundestag müssen den Plänen allerdings noch zustimmen. Ob die geplanten Anpassungen dort unverändert passieren werden, muss abgewartet werden.
Ziel der Anpassungen: mehr Netto vom Brutto
Die Bundesregierung verspricht allen Steuerzahlern und insbesondere den Familien durch die Reformen im Ergebnis mehr Netto vom Brutto. Hierdurch sollen Mehrbelastungen der Familien, die insbesondere durch die inflationären Tendenzen der letzten Jahre entstanden sind, ausgeglichen werden. Außerdem sollen durch die Anpassungen die Effekte der sogenannten kalten Progression gemildert werden, also die schleichende Steuererhöhung, die entsteht, wenn die Inflation Gehaltserhöhungen egalisiert und infolge der nominalen Einkommenserhöhung mehr Steuern gezahlt werden müssen.
Was bringt die steuerliche Entlastung in der Praxis?
Nach den Berechnungen des Finanzministeriums bringen die Änderungen
- für einen Single-Haushalt mit einem monatlichen Einkommen von 3.500 EUR brutto eine jährliche Entlastung von knapp 200 EUR,
- bei einem monatlichen Einkommen von 6.000 EUR knapp 300 EUR Entlastung jährlich.
- Für Alleinerziehende mit Kind liegen die Entlastungen etwas höher, für Verheiratete deutlich höher.
- Bei einem monatlichen Einkommen von 4.500 EUR würden Verheiratete um ca. 400 EUR jährlich entlastet, eine Familie mit 2 Kindern und einem Einkommen von 3.000-4.000 EUR würde um jährlich ca. 500 EUR entlastet.
Allerdings relativieren sich die Entlastungen durch gleichzeitige Erhöhungen der Sozialabgaben und Anpassungen der Beitragsbemessungsgrenzen für die Renten-, die Arbeitslosen-, die Kranken- und die Pflegeversicherung.
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