Unterhaltspflicht






Streichinstrument
Streichinstrument
Kindesunterhalt

Wann gilt zusätzlicher Unterhaltsbedarf des Kindes als Mehrbedarf oder Sonderbedarf?

Beim Kindesunterhalt kämpfen getrennten lebende Eltern oft erbittert. Gerade außer der Reihe anfallende Kosten sind ein potenzieller Streitpunkt. Bei besonderen Anlässen oder Zusatzkosten wie etwa Klassenfahrt oder im Unterricht verwendete IT-Geräte stellt sich die Frage, ob sie die Ansprüche gegenüber dem unterhaltspflichtigen Elternteil erhöhen. Wichtig ist dabei auch, ob es sich um Mehrbedarf oder Sonderbedarf handelt.

2






Mann mit Mistgabel auf dem Bauernhof
Mann mit Mistgabel auf dem Bauernhof
Rechtsprechungsänderung

Unterhaltsanspruch jetzt auch während dem freiwilligen sozialen Jahr

Das OLG Frankfurt hat einen Vater zur Zahlung von Unterhalt an seinen Sohn verurteilt, während dieser ein Freiwilliges Soziales Jahr ableistet. Früher galt ein FSJ unterhaltsrechtlich als Obliegenheitsverletzung des Kindes, weil man darin eine Verzögerung der Ausbildung sah. Auch andere OLG haben das FSJ nun als Phase der Persönlichkeitsbildung mit einem Unterhaltsanspruch anerkannt.



Mutter mit Kindern zu Hause beim Essen
Mutter mit Kindern zu Hause beim Essen
Sinn des Unterhaltsvorschusses

Unterhaltsvorschussreform 2017

Die Reform zum Unterhaltsvorschussgesetz 2017 ist auch deshalb mit Verspätung in Kraft getreten, weil das nötige Personal bei den zuständigen Jugendämtern fehlte. Das fehlt vielerorts trotz Zusagen des Bundes jetzt noch. Monate nach dem Antragstermin ist in vielen Landkreisen nur ein Bruchteil der Anträge bearbeitet. Vereinzelt kann die Reform durch Kürzung anderer Leistungen wie Wohngeld und Bildungs- und Teilhabepaket sogar eine Verschlechterung bedeuten.

41




Leere Taschen
Leere Taschen
Steuernachzahlungen und Opfergrenze

Unterhaltszahlungen auch bei hoher Steuernachzahlung steuerlich abziehbar

Muss ein Selbstständiger innerhalb eines Jahres außergewöhnlich hohe Steuerzahlungen für zurückliegende Jahre leisten, muss das Finanzamt das Nettoeinkommen  „realitätsgerecht“ errechnen:  Um zu ermitteln, ob er unterhaltsleistungsfähig ist und seine Unterhaltszahlungen als außergewöhnliche Belastungen geltend machen kann, dürfen nur die durchschnittlich zu leistenden Steuerzahlungen abgezogen werden.