BMF

Berücksichtigung ausländischer Verhältnisse bei den Unterhaltskosten ab 2017


Flaggen (1)

Die Ländergruppeneinteilung ab dem Veranlagungszeitraum 2017 ist überarbeitet worden. Änderungen sind durch Fettdruck hervorgehoben. Gegenüber der Ländergruppeneinteilung zum 01.01.2014 ergeben sich insbesondere folgende Änderungen:

  • Angola: von Gruppe 4 nach Gruppe 3,
  • Äquatorialguinea: von Gruppe 2 nach Gruppe 3,
  • Barbados: von Gruppe 3 nach Gruppe 2,
  • Chile: von Gruppe 3 nach Gruppe 2,
  • Curacao: Neuaufnahme in Gruppe 2
  • Ecuador: von Gruppe 4 nach Gruppe 3,
  • Färöer: Neuaufnahme in Gruppe 1,
  • Fidschi: von Gruppe 4 nach Gruppe 3,
  • Grönland: von Gruppe 2 nach Gruppe 1,
  • Irak: von Gruppe 4 nach Gruppe 3,
  • Jordanien: von Gruppe 4 nach Gruppe 3,
  • Kroatien: von Gruppe 2 nach Gruppe 3,
  • Lettland: von Gruppe 3 nach Gruppe 2,
  • Litauen: von Gruppe 3 nach Gruppe 2,
  • Nauru: von Gruppe 3 nach Gruppe 2,
  • St. Kitts und Nevis: von Gruppe 3 nach Gruppe 2,
  • St. Martin (niederländischer Teil): Neuaufnahme in Gruppe 2,
  • Turkmenistan: von Gruppe 4 nach Gruppe 3,
  • Uruguay: von Gruppe 3 nach Gruppe 2,
  • Vatikanstadt: Neuaufnahme in Gruppe 1,
  • Zypern: von Gruppe 1 nach Gruppe 2

Beträge sind im dem BFM-Schreiben tabellarisch dargestellt

Die Beträge des § 1 Abs. 3 Satz 2, des § 10 Abs. 1 Nr. 5 Satz 3, des § 32 Abs. 6 Satz 4, des § 33a Abs. 1 Satz 6 und Abs. 2 Satz 2 EStG sind ab dem Veranlagungszeitraum 2017 wie in dem BMF-Schreiben dargestellt anzusetzen.

Dieses Schreiben ersetzt ab dem Veranlagungszeitraum 2017 das BMF-Schreiben vom 18.11.2013.

BMF, Schreiben v. 20.10.2016, IV C 8 - S 2285/07/10005 :016


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