Bundeseinheitlicher Vordruck für die Umsatzsteuer-Sonderprüfung
Vordruck USt 7 A
Die Finanzverwaltung hat das überarbeitete Vordruckmuster veröffentlicht und weist darauf hin:
- Der Vordruck kann bei Anwendung von IT-Programmen in verkürzter Form ausgegeben werden, indem im Einzelfall nur die für die Prüfung relevanten Teile des Vordrucks ausgedruckt werden.
- Eine Abweichung von dem Vordruck ist zulässig, soweit dies aus organisatorischen oder technischen Gründen erforderlich ist.
BMF, Schreiben v. 22.4.2024, III C 5 - S 7420-a/21/10001 :001
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