Pflegeversicherungsbeitrag


Familie mit Baby
Familie mit Baby
Beitragsrecht

Änderung beim Nachweis der Elterneigenschaft in der Pflegeversicherung

Arbeitnehmende, die das 23. Lebensjahr vollendet haben und kinderlos sind, zahlen seit 2005 einen Beitragszuschlag für Kinderlose. Seit dem 1. Juli 2023 erhalten Arbeitnehmende mit Kindern eine kinderzahlabhängige Beitragsentlastung. Das vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege enthält Änderungen beim Nachweisverfahren von steuerlich nicht erfassten Kindern. 


Mann am tippen
Mann am tippen
Digitales Verfahren in der Pflegeversicherung

DaBPV mit akuten Startschwierigkeiten

Seit dem 1. Juli 2025 besteht für Arbeitgeber die Verpflichtung, neu eingestellte Mitarbeitende innerhalb von sieben Tagen nach Beschäftigungsaufnahme für das Datenaustauschverfahren zur Beitragsdifferenzierung in der sozialen Pflegeversicherung (DaBPV) zu melden. Aktuell gibt es jedoch systemseitige Probleme bei den Rückmeldungen, deren Auswirkungen bisher nur teilweise behoben werden konnten.







Entschuldigung Entlastung
Entschuldigung Entlastung
Kolumne Entgelt

Frontbericht zur Änderung in der Pflegeversicherung

Familien mit zwei oder mehr Kindern sollen in der Pflegeversicherung um 0,25 Beitragssatzpunkten entlastet werden - so sieht es das vom Bundestag verabschiedete Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz vor. Doch wie soll der Arbeitgeber von der Anzahl der Kinder erfahren? "Effizient und bürgerfreundlich", sagt der Gesetzgeber, "realitätsfern und aufwändig" meint unsere Kolumnistin Christiane Droste-Klempp.




Richter im Gerichtssaal
Richter im Gerichtssaal
BFH Kommentierung

Sonderausgabenabzug von Vorsorgeaufwendungen bei grenzüberschreitender Betätigung innerhalb der EU

Die Arbeitnehmerfreizügigkeit gemäß Art. 45 AEUV gebietet es, vom Ausschluss des Sonderausgabenabzugs gemäß § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Teilsatz 2 EStG auch dann abzusehen, wenn der Steuerpflichtige im ehemaligen Beschäftigungsstaat keine – wie von Buchst. a der Vorschrift vorausgesetzt – Einnahmen aus nichtselbständiger Tätigkeit erzielt, sondern eine vom Bestehen des Arbeitsverhältnisses abhängige gesetzliche Altersrente.