Rund jeder dritte innerhalb eines Jahres verstorbene AOK-Versicherte lebte in einem Pflegeheim. Deutlich mehr als die Hälfte davon wurde in den letzten zwölf Wochen vor dem Tod mindestens einmal in ein Krankenhaus verlegt. Der Pflege-Report 2022 beleuchtet Krankenhaus-Verlegungen von Pflegeheimbewohnenden unmittelbar vor dem Lebensende.mehr
Schon heute gilt: Eltern müssen in der Pflegeversicherung weniger zahlen als Kinderlose. Doch diese einfache Unterscheidung reicht aus Sicht des Bundesverfassungsgerichts nicht aus.mehr
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Bei einer Aufwandsentschädigung für Stadtverordnete handelt es sich weder um Arbeitsentgelt noch um Arbeitseinkommen. Dadurch ist sie bei der Bemessung der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge nicht zu berücksichtigen. Zu dieser Entscheidung kam das Hessische Landessozialgericht (LSG) in einem aktuellen Fall.mehr
Die Arbeitnehmerfreizügigkeit gemäß Art. 45 AEUV gebietet es, vom Ausschluss des Sonderausgabenabzugs gemäß § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Teilsatz 2 EStG auch dann abzusehen, wenn der Steuerpflichtige im ehemaligen Beschäftigungsstaat keine – wie von Buchst. a der Vorschrift vorausgesetzt – Einnahmen aus nichtselbständiger Tätigkeit erzielt, sondern eine vom Bestehen des Arbeitsverhältnisses abhängige gesetzliche Altersrente.mehr
Pflegebedürftige in Pflegeheimen haben neben einheitlichen Zuzahlungen für die von der Pflegekasse nicht gedeckten Kosten auch individuelle Eigenanteile zu zahlen. Die Zuzahlungen insgesamt sind weiter gestiegen, wie aus neuen Daten des Verbands der Ersatzkassen hervorgeht.mehr
Das FG Düsseldorf hat in zwei Klageverfahren entschieden, dass für die Beiträge zur niederländischen Renten- und Pflegeversicherung kein Sonderausgabenabzug zu gewähren ist.mehr
Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung soll die Pflegeberufe attraktiver machen. Zur Finanzierung der Pflegeversicherung wird unter anderem der Beitragszuschlag für Kinderlose erhöht.mehr
Im Gegensatz zu den Beiträgen zur Basiskrankenversicherung und den Beiträgen für die gesetzliche Pflegeversicherung sind Beiträge für eine freiwillige private Pflegeversicherung nicht als unbeschränkt abzugsfähige Sonderausgaben zu berücksichtigen und können sich daher nicht über den Höchstbetrag hinaus auswirken.mehr
Wann können Eltern die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ihres Kindes als eigene Sonderausgaben absetzen? Das BMF hat die neuere BFH-Rechtsprechung zu dieser Frage aufgegriffen und sich zu deren eingeschränkter allgemeiner Anwendbarkeit geäußert.mehr
Wie Studien des Wissenschaftlichen Instituts der PKV zeigen, belastet die Finanzierung der Pflege zunehmend jüngere Generationen. Gefordert wird, mögliche Reformen der Pflegefinanzierung zwingend auch auf ihre Nachhaltigkeit und Generationengerechtigkeit hin zu überprüfen.mehr
In Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen und Bremen ist geplant und teilweise schon beschlossen, den Reformationstag am 31. Oktober in einen arbeitsfreien Feiertag umzuwandeln. Die Arbeitgeber fordern in den betroffenen Bundesländern eine Erhöhung des Pflegebeitrags.mehr
Der GKV-Spitzenverband hat neue "Grundsätzliche Hinweise zum Beitragszuschlag für Kinderlose und Empfehlungen zum Nachweis der Elterneigenschaft" veröffentlicht. Damit werden einige Zweifelsfragen geklärt. Der Beitragszuschlag beträgt aktuell 0,25 Beitragssatzpunkte.mehr
Freiwillig Versicherte, die eine Kapitalabfindung aus einer vom Arbeitgeber abgeschlossenen Lebensversicherung in eine Sofortrentenversicherung anlegen, müssen sowohl auf das Kapital als auch die Sofortrente Versicherungsbeiträge zahlen.mehr
Das zweite Pflegestärkungsgesetz tritt am 1.1.2016 in Kraft. Das neue Begutachtungsverfahren und die Umstellung der Leistungsbeträge der Pflegeversicherung werden zum 1.1.2017 wirksam.mehr
Der Koalitionsvertrag ist fertig. Viele lang diskutierte Wahlkampfthemen insbesondere zur Rente und Pflegeversicherung finden sich darin wieder. Auch in der Finanzierung der Krankenversicherung tut sich etwas. Was wirkt sich in der Entgeltabrechnung aus?mehr