Der Umfang der Pflegebedürftigkeit ist ausschlaggebend für die Leistungen aus der Pflegeversicherung. Zum 1.1.2017 haben sich die Einordnung und der Begriff der Pflegebedürftigkeit geändert. Bei der Beurteilung wird nun auf den Grad der Selbstständigkeit und die verbliebenen Fähigkeiten abgestellt und statt 3 Pflegestufen gibt es nun fünf Pflegegrade.mehr
Jeder Pflegebedürftige, bei dem der MDK oder ein externer Gutachter Pflegebedürftigkeit festgestellt hat, wird ab 1. Januar 2017 einem von fünf Pflegegraden zugeordnet. Bisher gab es drei Pflegestufen.mehr
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Das Gesetzgebungsverfahren für das 2. Pflegestärkungsgesetz (PSG II) läuft. Der Tenor lautet: Viele erhalten mehr Leistungen, niemand wird schlechter gestellt. Aber wie gestaltet sich der Übergang von „alt“ zu „neu“, also die Überleitung von Pflegestufen in Pflegegrade?mehr
Am 25.9.2015 hat der Bundestag eine grundlegende Neuausrichtung der Pflegeversicherung mit deutlich mehr Hilfen für Demenzkranke beraten. Durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) sollen mehr Betroffene Leistungen erhalten. Das PSG II soll zum 1.1.2016 in Kraft treten.mehr
Das zweite Pflegestärkungsgesetz tritt am 1.1.2016 in Kraft. Das neue Begutachtungsverfahren und die Umstellung der Leistungsbeträge der Pflegeversicherung werden zum 1.1.2017 wirksam.mehr
Pflegende Angehörige sollen besser abgesichert werden. Sowohl in der Arbeitslosenversicherung, als auch in der Rentenversicherung sind Beitragszahlungen durch die Sozialversicherungsträger vorgesehen. Entsprechende Regelungen beinhaltet der Entwurf des Pflegestärkungsgesetz II.mehr
Gesundheitsminister Gröhe legte am 23.6.2015 seinen Entwurf für das Pflegestärkungsgesetz II vor. Vor 20 Jahren wurde die Pflegeversicherung eingeführt. "Gut Ding braucht Weile". Scheinbar nach diesem Motto sollen jetzt die Leistungen der Pflege deutlich ausgeweitet werden.mehr
Die geplante Pflegereform bringt viele Verbesserungen. Aber stellt sie trotz hoher Kosten in Milliardenhöhe viele Menschen schlechter statt besser? Nach einer Studie der Universität Bremen könnte das beim nächsten großen Pflegegesetz von Minister Hermann Gröhe der Fall sein.mehr
Das Sozialgericht Osnabrück hatte im Rahmen eines Verfahrens aus dem Gebiet der gesetzlichen Pflegeversicherung zu klären, ob ein Kind, das seit Geburt unter einer Lippen-Kiefer-Gaumen-Spalte leidet, einen erheblichen Pflegemehrbedarf gegenüber gesunden gleichaltrigen Kindern hat.mehr
Das neue Pflegestärkungsgesetz bringt ab dem kommenden Jahr viele kleine Verbesserungen für Pflegebedürftige. Auf den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff müssen Hilfsbedürftige und Angehörige aber noch warten.mehr
Mehrere Gutachter des MDK Baden-Württemberg testeten im Rahmen der Pflegereform erstmals ein neues Verfahren zur Pflegebegutachtung. Erste Erfahrungen zeigen, dass die neue Systematik Alltagswirklichkeit und Hilfebedarf pflegebedürftiger Menschen künftig deutlich besser abbildet.mehr
Das Bundeskabinett hat am 28.05.2014 den Entwurf des 1. Pflegestärkungsgesetzes beschlossen. Nach der Beratung durch Bundestag und Bundesrat soll das Gesetz am 1.1.2015 in Kraft treten. Es regelt Leistungsverbesserungen und einen höheren Beitragssatz in der Pflegeversicherung.mehr
Die Altenpflege in Deutschland weist viele Probleme auf: Angehörige sind mit der Pflege überlastet, im Pflegeheim gibt es zu wenig Zeit und an Fachkräften mangelt es. Helfen soll nun die Pflegereform, die am 28.5.2014 im Kabinett beraten wird.mehr
Der Referentenentwurf zur Pflegereform ist da. Was bringt die Reform zur Umstellung der Pflegeversicherung?mehr
Der Vorsorgefonds ist der umstrittenste Teil der schwarz-roten Pflegereform. Er wurde von der Union gegen den Willen der SPD durchgesetzt. Die Regierung legt nun Details vor.mehr
Seit gut einem Jahr können sich Verbraucher gegen das finanzielle Risiko der Pflege mit einer geförderten Zusatzversicherung absichern, dem sog. Pflege-Bahr. Inzwischen gibt es zum Pflege-Bahr viele Verträge. Doch die Pflegeversicherungsverträge lohnen sich nicht immer.mehr
Inzwischen ist der Begriff „Pflegestufe 0“ fast schon in den Sprachgebrauch übergegangen. Aber was bedeutet er eigentlich und welche Leistungen ergeben sich daraus?mehr
Durch die Pflegetätigkeit wird eine nicht erwerbsmäßig tätige Pflegeperson rentenversicherungspflichtig. Ein LSG-Urteil stellt klar: Der Pflegeumfang kann aus Angaben der Pflegeperson oder des Pflegebedürftigen festgestellt werden, wenn das MDK-Gutachten keine Aussage enthält.mehr
Am 27.6.2013 werden die Vorschläge für eine neue, große Pflegereform vorgelegt: U. a. sollen Demenzkranke besser versorgt, Pfleger besser bezahlt und die Kontrolle der Pflegeheime von den Pflegekassen in unabhängige Hände gelegt werden.mehr
Bei einem Antrag auf Pflegeleistungen wird die Pflegestufe auch nach dem zeitlichen Aufwand für die Pflege festgelegt. Jedoch wird der Zeitaufwand von den Pflegenden oft falsch eingeschätzt. Da hilft nur: die Zeit stoppen und genau dokumentieren.mehr
Ab 2013 erhalten Demenzkranke ohne Pflegestufe erstmals Leistungen der Pflegeversicherung. Allerdings zahlt die Pflegekasse nicht automatisch bei der Pflegestufe 0: Es muss ein Antrag gestellt werden.mehr
Der Deutsche Bundestag hat am 29.6.2012 das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG) in 2. und 3. Lesung beschlossen.mehr
Pflegebedürftige sind bei vielen Verrichtungen des täglichen Lebens auf Begleitpersonen angewiesen. Das gilt häufig auch für tägliche Arztbesuche. Welcher Zeitaufwand hierfür als Pflegezeit in Ansatz zu bringen ist, ist nicht selten Anlass für Streitigkeiten mit der Pflegekasse.mehr