Sorgen Sie mit Haufe Personal Office Gold für optimale Arbeitsverhältnisse in Ihrer Abteilung. Ob relevante Informationen zum Mutterschutz, einem professionellen Zeugnistool oder Weiterbildung direkt am Arbeitsplatz. Exklusive Inhalte, wie z. B. der Mutterschutz-Rechner zur Bestimmung der Elternzeit, ein Gehaltsrechner oder ein Abmahnpaket erleichtern Ihnen die tägliche Arbeit und helfen wertvolle Zeit zu sparen. Vertrauen auch Sie auf den Marktführer in Personalfragen.mehr
Rund 70.000 Arbeitnehmer haben seit der Reform Anfang 2015 eine Pflege- oder Familienpflegezeit in Anspruch genommen. Dies ist das Ergebnis einer Umfrage im Auftrag des Bundesfamilienministeriums. Die Anzahl der Pflegenden, die auf ein zinsloses Darlehen zur Finanzierung zurückgreifen, ist ernüchternd.mehr
Weitere Produkte zum Thema:
Wer neben seinem Job einen Angehörigen pflegt, soll entlastet werden. Deshalb kann man eine berufliche Pause einlegen - eine Möglichkeit, die schon Zehntausende genutzt haben. Viel zu wenig, finden Kritiker.mehr
Da war doch mal was. Ein neues Arbeitszeitmodell für Arbeitnehmer, die nahe Angehörige pflegen, die Ehepartner, Vater oder Mutter in den letzten Tagen und Wochen ihres Lebens begleiten wollen. Eine große Reform, nur von der praktischen Umsetzung hört man nichts. mehr
Früher waren es fast nur die Frauen – Mütter, Ehefrauen, Schwestern, Töchter oder Schwiegertöchter –, die zu Hause die Pflege übernommen haben. Heute sind es vermehrt auch Männer. Und diese gehen meist weiter ihrer Erwerbstätigkeit nach.mehr
Im ersten Jahr nach ihrer Einführung haben nur wenige Menschen in Deutschland von der neuen Familienpflegezeit Gebrauch gemacht. Das Familienministerium schätzt die Zahl auf 6.000 Personen.mehr
Die Familienpflegezeit ist die Vereinbarung einer Teilzeittätigkeit für bis zu 24 Monate, in der pflegebedürftige nahe Angehörige betreut werden. Im Top-Thema werden die arbeitsrechtlichen Grundlagen dazu und die seit Anfang 2015 geltenden Neuregelungen zur Finanzierung erläutert.mehr
Arbeitnehmer können seit Januar 2015 einen zinslosen Kredit zur finanziellen Überbrückung einer sechsmonatigen Pflegezeit beantragen. Allerdings werden die Kredite kaum in Anspruch genommen.mehr
Durch die Pflegezeit werden mehr als 1,6 Millionen Menschen durch Angehörige und ambulante Dienste zu Hause versorgt. Auch Berufstätige möchten ihre Angehörigen so weit wie möglich selbst betreuen. Doch: Wie sieht es mit dem Versicherungsschutz während der Betreuungszeit aus?mehr
Viele Berufstätige kümmern sich neben ihrem Job noch um pflegebedürftige Familienmitglieder. Für die häusliche Betreuung naher Angehöriger gibt es spezielle Freistellungsregelungen im Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetz.mehr
Neben Änderungen in der Autoversicherung und Steuern tut sich auch im Bereich der Sozialversicherung für Arbeitnehmer und Patienten einiges. Hier eine kurze Zusammenfassung.mehr
Die Serie zum Jahreswechsel 2014-2015 enthält wichtige Informationen zu den geplanten Änderungen des Gesetzgebers. So wird beispielsweise das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf ab Januar 2015 in Kraft treten, nachdem dies nun der Bundesrat gebilligt hat.mehr
Nachdem Anfang Dezember bereits eine Mehrheit im Bundestag das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Pflege und Beruf verabschiedet hatte, hat nun auch der Bundesrat dem Vorhaben zugestimmt. Ab Januar 2015 sollen die Regeln in Kraft treten.mehr
Das neue Pflegestärkungsgesetz bringt ab dem kommenden Jahr viele kleine Verbesserungen für Pflegebedürftige. Auf den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff müssen Hilfsbedürftige und Angehörige aber noch warten.mehr
Kommt es zu einem Pflegefall in der Familie, wird heute kaum die Möglichkeit auf eine Pause vom Job genutzt. Die GroKo will dies ändern und hat hierzu mit Mehrheit das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Pflege und Beruf beschlossen.mehr
Kurz vor dem Beschluss des Bundestags sollen die Pläne zur Familienpflegezeit noch geändert werden. Mehr Kleinbetriebe sollen von den geänderten Regeln, die ab Januar 2015 gelten, ausgenommen werden.mehr
Persönlichkeitsrecht des Mitarbeiters gegen Kontrollinteressen des Arbeitgebers: Die heimliche Videoüberwachung von Beschäftigten ist nur unter bestimmten – eng begrenzten – Voraussetzungen erlaubt.mehr
Der Gesetzgeber wird im kommenden Jahr für einige Änderungen im Arbeitsrecht sorgen. In der Serie zum Jahreswechsel 2014-2015 sind alle wichtigen Infos dazu enthalten. So steht die Entscheidung über die Familienpflegezeit bald an. Der Bundestag hat erstmals darüber debattiert.mehr
Pflegende Angehörige sollen mehr Rechte und mehr Geld bekommen. Das Kabinett hat am 15.10.2014 Regelungen für die bezahlte Pflegezeit beschlossen. Zugleich hat die GroKo letzte Änderungen an der Pflegereform durchgesetzt. Diese betreffen Pflege-WG's, Löhne und Helfer.mehr
Pflege und Beruf besser miteinander in Einklang bringen, das ist das Ziel eines Gesetzentwurfs, den das Kabinett nun beschlossen hat. Wichtigste Bestandteile sind eine zehntägige bezahlte Auszeit zur Organisation der Pflege sowie einen Anspruch auf bis zu 24 Monate Familienpflegezeit.mehr
Oft geht es sehr schnell. Ein älterer Mensch stürzt oder erleidet einen Schlaganfall. Wenn dann plötzlich der Pflegefall da ist, steht auch den Angehörigen eine schwere Zeit bevor. Die GroKo will mit der bezahlten Pflegezeit helfen. Der Gesetzentwurf soll am 15.10.2014 im Kabinett beschlossen werden.mehr
Auch Paare, die nicht verheiratet sind, sollen die geplante, bezahlte Pflegeauszeit in Anspruch nehmen können. Für eine Dauer von bis zu zehn Tagen soll dabei Lohnersatz gewährt werden.mehr
Ist der Urlaubsanspruch in Stein gemeißelt oder kann der Urlaub auch gekürzt werden? Diese Fragen stellen sich Arbeitgeber zum Beispiel bei Fehlzeiten wegen Mutterschutz, Elternzeit oder Pflegezeit.mehr
Der Referentenentwurf zur Pflegereform ist da. Was bringt die Reform zur Umstellung der Pflegeversicherung?mehr
Viele Arbeitnehmer verringern nach der Elternzeit ihre Arbeitszeit. Dadurch vermindert sich meist auch das Entgelt. Folge: Bislang aufgrund der Entgelthöhe krankenversicherungsfreie Arbeitnehmer werden krankenversicherungspflichtig. Trotzdem kann die PKV fortgesetzt werden.mehr
Auch für die Beamten des Bundes gibt es künftig die Möglichkeit der sogenannten Familienpflegezeit. Der Bundestag verabschiedete am späten Donnerstagabend ein Gesetz, das die entsprechenden Regelungen für die Privatwirtschaft auf den öffentlichen Dienst überträgt.mehr
Viele Eltern haben Probleme, Beruf und Familie zu vereinbaren. Der Ausbau der Kinderbetreuung hinkt in vielen Großstädten dem Bedarf hinterher. Jetzt sollen auch berufstätige Großeltern einspringen.mehr
Seit Anfang des Jahres können Arbeitnehmer die sogenannte Familienpflegezeit, das neue Arbeitzeitmodell zur Pflege von Angehörigen, in Anspruch nehmen. Doch bisher scheint kaum Interesse daran zu bestehen, wie eine Umfrage zeigt.mehr
Zum 1.1.2012 ist das Familienpflegezeitgesetz in Kraft getreten, das Arbeitnehmern ermöglicht, ihre Arbeitszeit zu reduzieren, wenn sie einen nahen Angehörigen pflegen wollen. Welche Folgen sich daraus für die Lohnbesteuerung ergeben, hat jetzt das BMF erläutert.mehr
Der GKV-Spitzenverband hat klargestellt, welche Angaben in die Entgeltbescheinigung zur Krankengeldberechnung gehören, wenn aufgrund einer Familienpflegezeit reduziert gearbeitet wird und Aufstockungsbeträge gezahlt werden.mehr
Seit 1996 das bewährte Basispaket für erfolgreiche Personalarbeit. Mit Haufe Personal Office Standard erhalten Sie stets aktuelle, grundlegende Fachinformationen für das Personalwesen: Sie profitieren u.a. von einem umfangreichen Lexikon mit Schnelleinstieg in alle Themen der Personalarbeit, einer Rechtsquellen- und Entscheidungsdatenbank sowie praktischen Arbeitshilfen.mehr
Mit dem umfangreiche Premiumpaket für die gesamte Personalabteilung erhalten Sie viele Extras für Ihre tägliche Arbeit. Profitieren Sie u.a. von 30 Online-Seminaren, praktischen Arbeitshilfen und Programmen sowie fundierten Kommentaren zum KSchG, BurlG, BEEG, EFZG u.v.m.mehr