Fachbeiträge & Kommentare zu Pflegezeit

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit und sonstige Fre... / 1.2 Pflegezeit und sonstige Freistellungen nach § 3 PflegeZG

Das Gesetz begründet für die Beschäftigten außerdem (u. U. in unmittelbarem Anschluss an eine kurzzeitige Arbeitsverhinderung) einen Anspruch auf unbezahlte Freistellung von der Arbeit von bis zu 6 Monaten, wenn sie einen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen (Pflegezeit). Die Pflegezeit nach den §§ 3, 4 PflegeZG wurde in Anlehnung an die Regelungen über die Inans...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit und sonstige Fre... / 2.3.4 Pflegezeit und sonstige Freistellungen nach § 3 PflegeZG

Bei der Pflegezeit muss der Beschäftigte den Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen.[1] In der Regel geschieht dies durch Aufnahme des Angehörigen in den Haushalt des Beschäftigten. Die Voraussetzung dürfte aber auch dann erfüllt sein, wenn der Beschäftigte den Angehörigen in dessen Haushalt pflegt, ohne seinen eigenen Haushalt aufzugeben. Der Freistellungsanspruch zur Be...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit und sonstige Fre... / 2.2.2 Pflegezeit und sonstige Freistellungen nach § 3 PflegeZG

Zur Freistellung für die Inanspruchnahme der Pflegezeit und sonstigen Freistellungen nach § 3 PflegeZG sind Kleinunternehmen hingegen ausgenommen. Der Anspruch auf die Freistellung für Pflegezeit besteht nicht gegenüber Arbeitgebern mit in der Regel 15 oder weniger Beschäftigten.[1] Bei der Ermittlung der Anzahl der Beschäftigten ist auf die Begriffsbestimmung der Beschäftigt...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit und sonstige Fre... / 6 Verlängerung und Beendigung der Pflegezeit und sonstige Freistellungen nach § 3 PflegeZG

6.1 Verlängerung Der Freistellungsanspruch auf Pflegezeit und zur Betreuung eines minderjährigen nahen Angehörigen ist auf maximal 6 Monate je pflegebedürftigen Angehörigen begrenzt. Für die Freistellung zur Sterbebegleitung gilt eine Höchstdauer von 3 Monaten. Hat der Beschäftigte bei der anfänglichen Festlegung des Freistellungsanspruchs den maximalen Zeitraum nicht voll au...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit und sonstige Fre... / 4.2 Pflegezeit und sonstige Freistellungen nach § 3 PflegeZG

Die Pflegebedürftigkeit des nahen Angehörigen ist gegenüber dem Arbeitgeber durch eine Bescheinigung der Pflegekasse oder des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung nachzuweisen. Die Voraussetzungen der Freistellung zur Sterbebegleitung eines nahen Angehörigen sind durch ein ärztliches Zeugnis zu bescheinigen. Der Zeitpunkt des Nachweises ist gesetzlich nicht geregel...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit und sonstige Fre... / 6.2 Beendigung

Regelmäßig endet der Freistellungsanspruch mit Ablauf der beantragten Freistellungsdauer. Ausnahmsweise endet die Pflegezeit ohne Zustimmung des Arbeitgebers vorzeitig, wenn der nahe Angehörige in eine stationäre Pflegeeinrichtung aufgenommen oder nicht mehr pflegebedürftig ist, oder wenn dem Beschäftigten die häusliche Pflege des nahen Angehörigen unzumutbar geworden ist. Ein...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit und sonstige Fre... / 5 Arbeitsunfähigkeit

Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG setzt voraus, dass die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit die alleinige Ursache für den Ausfall der Arbeitsleistung ist. Eine Arbeitsunfähigkeit während der Pflegezeit führt daher – wie bei der Elternzeit – nicht zum Anspruch auf Entgeltfortzahlung und verändert auch nicht die Lage der Pflegefreistellung. Die...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit und sonstige Fre... / 1 Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses

Das PflegeZG enthält nur wenige Bestimmungen zu den Auswirkungen der Pflegefreistellung auf das Beschäftigungsverhältnis. So ist nicht geregelt, ob ein Ruhen des Beschäftigungsverhältnisses gegeben ist. Unter Berücksichtigung der Gesetzesbegründung, die eine beabsichtigte Anlehnung des PflegeZG an das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz [1] angibt, ist allerdings davon aus...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit und sonstige Fre... / 8 Zeugnis

Die Pflegefreistellung darf im Zeugnis grundsätzlich nicht erwähnt werden. Wie die Elternzeit darf die Pflegezeit nur ausnahmsweise dann erwähnt werden, wenn sie eine wesentliche Unterbrechung der Tätigkeit darstellt. Das ist dann gegeben, wenn bei einem möglichen späteren Arbeitgeber der falsche Eindruck entstünde, die Beurteilung beruhe auf der gesamten Dauer des rechtlich...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit und sonstige Fre... / 2 Kündigung

Wird ein befristetes Arbeitsverhältnis abgeschlossen, so ist dieses nach allgemeinen Grundsätzen ordentlich unkündbar, es sei denn, das Kündigungsrecht wurde ausdrücklich vereinbart. In § 6 Abs. 3 Satz 1 PflegeZG ist ein Sonderkündigungsrecht des Arbeitgebers gegenüber der befristet eingestellten Ersatzkraft (nur) für den Fall vorgesehen, dass die Pflegezeit des Beschäftigten...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit und sonstige Fre... / Zusammenfassung

Überblick Das Pflegezeitgesetz (PflegeZG) enthält Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Beruf und familiärer Pflege, indem es Beschäftigten die Möglichkeit eröffnet, pflegebedürftige nahe Angehörige in häuslicher Umgebung zu pflegen. Zu diesem Zweck sieht das Gesetz für Beschäftigte unterschiedliche Ansprüche gegen den Arbeitgeber auf Freistellung von der Arbeitspflich...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit und sonstige Fre... / 3 Ausschluss von Doppelzählungen

Nach § 6 Abs. 4 PflegeZG ist eine Doppelzählung und damit eine Erhöhung der Arbeitsplätze bzw. Erhöhung der Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer durch die Vertretungskraft ausgeschlossen, sofern im Rahmen (anderer) arbeitsrechtlicher Gesetze oder Verordnungen auf die Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer abgestellt wird. Der in der Pflegefreistellung befindliche Beschäftigte is...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit und sonstige Fre... / 4 Sachbezüge

Soweit Sachbezüge, wie z. B. verbilligtes Kantinenessen, als Teil des Arbeitsentgelts geleistet werden, müssen sie während der Pflegezeit nicht gewährt werden. In der Regel gilt dies auch für Dienstfahrzeuge. Auch wenn im Arbeitsvertrag ein Recht zur privaten Nutzung vereinbart worden ist, muss der Dienstwagen dem Arbeitgeber zurückgegeben werden. Bei Teilfreistellungen empf...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit und sonstige Fre... / 6 Urlaub

Die Auswirkungen der Pflegefreistellung auf den Urlaubsanspruch sind in § 4 Abs. 4 PflegeZG geregelt. Der Arbeitgeber kann den Erholungsurlaub, der dem Arbeitnehmer für das Urlaubsjahr zusteht, für jeden vollen Kalendermonat der vollständigen Freistellung von der Arbeitsleistung um ein Zwölftel kürzen. Die Rechtslage ist damit im Hinblick auf die Kürzung von Urlaubsansprüche...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit und sonstige Fre... / 8 Rechtsmissbräuchliche Ausübung

Der Gesetzgeber verfolgte mit dem PflegeZG eine anerkennenswerte Zielsetzung: Rahmenbedingungen zu schaffen, um Beschäftigten die Möglichkeit zu geben, pflegebedürftige nahe Angehörige in häuslicher Umgebung zu pflegen. Insbesondere wegen handwerklicher Mängel eröffnet das Gesetz jedoch weitgehende Möglichkeiten für Beschäftigte, die Ansprüche auf Freistellung von der Arbeit...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit und sonstige Fre... / 5.2 Teilweise Freistellung von der Arbeit

Der Arbeitnehmer kann auch eine teilweise Freistellung von der Arbeit durch Verringerung der Arbeitszeit in Anspruch nehmen. Arbeitgeber und Beschäftigte haben über die Verringerung und die Verteilung der Arbeitszeit eine schriftliche Vereinbarung zu treffen.[1] Das Verlangen nach Verringerung der Arbeitszeit kann vom Arbeitgeber nur abgelehnt werden, wenn den konkreten Arbe...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit und sonstige Fre... / 6.1 Verlängerung

Der Freistellungsanspruch auf Pflegezeit und zur Betreuung eines minderjährigen nahen Angehörigen ist auf maximal 6 Monate je pflegebedürftigen Angehörigen begrenzt. Für die Freistellung zur Sterbebegleitung gilt eine Höchstdauer von 3 Monaten. Hat der Beschäftigte bei der anfänglichen Festlegung des Freistellungsanspruchs den maximalen Zeitraum nicht voll ausgeschöpft, so i...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit und sonstige Fre... / 3 Beantragung der Freistellung

3.1 Kurzzeitige Arbeitsverhinderung Der Beschäftigte ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die kurzzeitige Verhinderung an der Arbeitsleistung nach § 2 PflegeZG und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Unverzüglich "bedeutet ohne schuldhaftes Zögern". Sobald der Beschäftigte also in der Lage ist, die Pflegesituation und deren Dauer im Hinblick auf seine Einschrä...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit und sonstige Fre... / 4 Nachweis des Freistellungsanspruchs

4.1 Kurzzeitige Arbeitsverhinderung Für den Anspruch auf kurzzeitige Arbeitsbefreiung nach § 2 PflegeZG genügt es nach § 7 Abs. 4 Satz 2 PflegeZG, wenn die zu pflegende Person voraussichtlich pflegebedürftig i. S. d. §§ 14, 15 SGB XI ist. Oftmals wird es dem Beschäftigten in Akutfällen nicht möglich sein, sich Gewissheit über die rechtlich zutreffende Einstufung des Krankheit...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit und sonstige Fre... / 2 Finanzielle Absicherung des Beschäftigten

2.1 Pflegeunterstützungsgeld bei kurzzeitiger Arbeitsverhinderung Das PflegeZG selbst regelt keinen eigenen Anspruch des Beschäftigten auf Entgeltfortzahlung während der kurzzeitigen Freistellung. Der Arbeitgeber kann dennoch für die Zeit der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung zur Fortzahlung der Vergütung verpflichtet sein. Beschäftigte können bis zu 10 Arbeitstage ohne Vorank...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit und sonstige Fre... / 2 Voraussetzungen der Freistellung

2.1 Begünstigter Personenkreis Anspruch auf die Pflegefreistellung hat grundsätzlich jeder Beschäftigte. Beschäftigte im Sinne des PflegeZG sind nach § 7 Abs. 1 PflegeZG Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten, Personen, die wegen ihrer wirtschaftlichen Unselbstständigkeit als arbeitnehmerähnliche Personen anzusehen sind. Zu diesem Persone...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit und sonstige Freistellungen nach dem Pflegezeitgesetz: Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis

Zusammenfassung Überblick Das Pflegezeitgesetz (PflegeZG) berechtigt Beschäftigte einerseits wegen eines familiären Pflegefalls kurzfristig mit der Arbeit auszusetzen, andererseits eine vollständige oder befristete Freistellung zur Betreuung eines pflegebedürftigen nahen Angehörigen in Anspruch zu nehmen. Beide Freistellungstatbestände haben unterschiedliche Rechtsfolgen. Wäh...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit und sonstige Freistellungen nach dem Pflegezeitgesetz: Befristeter Arbeitsvertrag mit Ersatzkraft

Zusammenfassung Überblick Das Pflegezeitgesetz (PflegeZG) berechtigt Beschäftigte zur Freistellung von der Arbeit, um pflegebedürftige nahe Angehörige zu pflegen. Daneben gilt das Familienpflegezeitgesetz (FPfZG), das Beschäftigten einen befristeten Teilzeitanspruch eröffnet. Wird zur Vertretung eines nach dem PflegeZG bzw. FamPfZG freigestellten Beschäftigten ein Arbeitnehme...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit und sonstige Freistellungen nach dem Pflegezeitgesetz: Anspruch, Dauer und Antrag

Zusammenfassung Überblick Das Pflegezeitgesetz (PflegeZG) enthält Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Beruf und familiärer Pflege, indem es Beschäftigten die Möglichkeit eröffnet, pflegebedürftige nahe Angehörige in häuslicher Umgebung zu pflegen. Zu diesem Zweck sieht das Gesetz für Beschäftigte unterschiedliche Ansprüche gegen den Arbeitgeber auf Freistellung von de...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit und sonstige Fre... / 2.2 Zinsloses Darlehen bei pflegebedingten Freistellungen

Beschäftigte, die sich für eine pflegebedingte Freistellung von der Arbeitsleistung entscheiden, haben nach dem Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf vom 1.1.2015 einen Anspruch auf Förderung durch ein zinsloses Darlehen. Das Darlehen ist beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben zu beantragen. Die monatliche Ratenzahlung deckt ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit und sonstige Fre... / 1 Zulässigkeit und Dauer

In der Entscheidung, ob und wie der Arbeitgeber einen Arbeitskräfteausfall insbesondere wegen einer Pflegefreistellung überbrückt, ist der Arbeitgeber frei. Es bleibt ihm überlassen, ob er die Stelle frei lässt, intern umverteilt oder externe Vertretungskräfte über Leiharbeit oder Befristungen organisiert. Wenn der Arbeitgeber zur Vertretung eines Beschäftigten in der Pflegef...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit und sonstige Fre... / 7 Betriebliche Altersversorgung

Soweit in der Versorgungsordnung nichts anderes geregelt ist, sind Zeiten der Pflegefreistellung für die Berechnung der Unverfallbarkeit von Anwartschaften zu berücksichtigen. Arbeitgeberbeiträge sind für Zeiten der Pflegefreistellung in der Regel nicht zu entrichten.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit und sonstige Fre... / 2.2.1 Kurzzeitige Arbeitsverhinderung

Die kurzzeitige Freistellung nach § 2 PflegeZG zur Pflege naher Angehöriger in Akutfällen können alle Beschäftigten in Anspruch nehmen – unabhängig von der Betriebsgröße.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit und sonstige Fre... / 2.3 Anspruchsvoraussetzungen

Der Freistellungsanspruch steht allen Beschäftigten zur Pflege naher Angehöriger in häuslicher Umgebung zu. 2.3.1 Nahe Angehörige im Sinne des PflegeZG In § 7 Abs. 3 PflegeZG werden die nahen Angehörigen definiert und abschließend aufgezählt. Als nahe Angehörige gelten folgende verwandte und verschwägerte Personen: die Großeltern, die Eltern, die Geschwister, die Kinder und Enkelk...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit und sonstige Fre... / 5 Reaktionsmöglichkeiten des Arbeitgebers

Die Reaktionsmöglichkeiten des Arbeitgebers sind von dem konkreten Freistellungswunsch des Beschäftigten abhängig, und für vollständige und teilweise Freistellungen unterschiedlich ausgestaltet. 5.1 Vollständige Freistellung von der Arbeit Auf eine völlige Freistellung besteht bei Arbeitgebern mit in der Regel mehr als 15 Beschäftigten ein Rechtsanspruch. Die "Mitteilung" nach...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit und sonstige Fre... / 7 Unabdingbarkeit

Von den Regelungen des Gesetzes kann nach § 8 PflegeZG nicht zuungunsten der Beschäftigten abgewichen werden, etwa durch Beschränkung der Dauer des nach § 2 PflegeZG bestehenden Freistellungsrechts auf weniger als 10 Arbeitstage. Da der Gesetzgeber keinerlei Dispositivität zulässt, gilt die Unabdingbarkeit auch für Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und einzelvertragliche...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit und sonstige Fre... / 3.1 Kurzzeitige Arbeitsverhinderung

Der Beschäftigte ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die kurzzeitige Verhinderung an der Arbeitsleistung nach § 2 PflegeZG und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Unverzüglich "bedeutet ohne schuldhaftes Zögern". Sobald der Beschäftigte also in der Lage ist, die Pflegesituation und deren Dauer im Hinblick auf seine Einschränkung bei der Erbringung der Arbeit...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit und sonstige Fre... / 5.1 Vollständige Freistellung von der Arbeit

Auf eine völlige Freistellung besteht bei Arbeitgebern mit in der Regel mehr als 15 Beschäftigten ein Rechtsanspruch. Die "Mitteilung" nach § 3 Abs. 3 PflegeZG ist ein einseitig vom Beschäftigten zu erklärendes Recht. Die Inanspruchnahme der vollständigen Freistellung bedarf nicht der Zustimmung des Arbeitgebers. Ausreichend ist allein der Zugang der Erklärung beim Arbeitgeb...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit und sonstige Fre... / 2.1 Pflegeunterstützungsgeld bei kurzzeitiger Arbeitsverhinderung

Das PflegeZG selbst regelt keinen eigenen Anspruch des Beschäftigten auf Entgeltfortzahlung während der kurzzeitigen Freistellung. Der Arbeitgeber kann dennoch für die Zeit der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung zur Fortzahlung der Vergütung verpflichtet sein. Beschäftigte können bis zu 10 Arbeitstage ohne Vorankündigung von der Arbeit fernbleiben, um sich um einen akuten Pfle...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit und sonstige Fre... / 1 Die zwei Säulen der Pflegefreistellungen

Das Pflegezeitgesetz berücksichtigt verschiedene Pflegesituationen und unterschiedlichen Pflegebedarf. Es sieht ein 2-stufiges System vor: Zum einen besteht für berufstätige Angehörige von pflegebedürftigen Menschen das Recht auf kurzzeitiges Fernbleiben von der Arbeit, um bei unerwartetem Eintritt einer besonderen Pflegesituation die sofortige Pflege eines nahen Angehörigen...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit und sonstige Fre... / 2.1 Begünstigter Personenkreis

Anspruch auf die Pflegefreistellung hat grundsätzlich jeder Beschäftigte. Beschäftigte im Sinne des PflegeZG sind nach § 7 Abs. 1 PflegeZG Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten, Personen, die wegen ihrer wirtschaftlichen Unselbstständigkeit als arbeitnehmerähnliche Personen anzusehen sind. Zu diesem Personenkreis gehören insbesondere He...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit und sonstige Fre... / 2.3.2 Pflegebedürftigkeit

§ 7 Abs. 4 PflegeZG regelt, welche Personen pflegebedürftig im Sinne des Gesetzes sind. Diesbezüglich verweist das PflegeZG auf die Begriffsbestimmungen des SGB XI. Der Begriff der Pflegebedürftigkeit wird in den §§ 14 und 15 SGB XI definiert. Mit dem Pflegestärkungsgesetz II wurde zum 1.1.2017 die Definition der Pflegebedürftigkeit weiter gefasst und die bisherigen 3 Pflege...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit und sonstige Fre... / 4.1 Kurzzeitige Arbeitsverhinderung

Für den Anspruch auf kurzzeitige Arbeitsbefreiung nach § 2 PflegeZG genügt es nach § 7 Abs. 4 Satz 2 PflegeZG, wenn die zu pflegende Person voraussichtlich pflegebedürftig i. S. d. §§ 14, 15 SGB XI ist. Oftmals wird es dem Beschäftigten in Akutfällen nicht möglich sein, sich Gewissheit über die rechtlich zutreffende Einstufung des Krankheitsbilds zu verschaffen. Die Regelung...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit und sonstige Fre... / Zusammenfassung

Überblick Das Pflegezeitgesetz (PflegeZG) berechtigt Beschäftigte einerseits wegen eines familiären Pflegefalls kurzfristig mit der Arbeit auszusetzen, andererseits eine vollständige oder befristete Freistellung zur Betreuung eines pflegebedürftigen nahen Angehörigen in Anspruch zu nehmen. Beide Freistellungstatbestände haben unterschiedliche Rechtsfolgen. Während es sich be...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit und sonstige Fre... / 1.1 Kurzzeitige Arbeitsverhinderung

Um bei plötzlich auftretendem Pflegebedarf die sofortige pflegerische Versorgung des betroffenen Angehörigen sicherzustellen, müssen berufstätige Familienangehörige zeitnah und zügig reagieren können. § 2 PflegeZG räumt Beschäftigten dazu einen Anspruch auf Freistellung von der Arbeit für die Dauer von bis zu 10 Arbeitstagen ein. Berufstätige sollen in dieser Zeit die Möglic...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit und sonstige Fre... / Zusammenfassung

Überblick Das Pflegezeitgesetz (PflegeZG) berechtigt Beschäftigte zur Freistellung von der Arbeit, um pflegebedürftige nahe Angehörige zu pflegen. Daneben gilt das Familienpflegezeitgesetz (FPfZG), das Beschäftigten einen befristeten Teilzeitanspruch eröffnet. Wird zur Vertretung eines nach dem PflegeZG bzw. FamPfZG freigestellten Beschäftigten ein Arbeitnehmer eingestellt, ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit und sonstige Fre... / 2.2 Verpflichtete Arbeitgeber

Als Arbeitgeber werden die natürlichen oder juristischen Personen sowie rechtsfähige Personengesellschaften bezeichnet, die Beschäftigte im Sinne des PflegeZG beschäftigen. Für die arbeitnehmerähnlichen Personen tritt an die Stelle des Arbeitgebers der Auftraggeber oder Zwischenmeister. Zwischenmeister ist, wer ohne Arbeitnehmer zu sein, die ihm von Gewerbetreibenden übertra...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit und sonstige Fre... / 2.3.1 Nahe Angehörige im Sinne des PflegeZG

In § 7 Abs. 3 PflegeZG werden die nahen Angehörigen definiert und abschließend aufgezählt. Als nahe Angehörige gelten folgende verwandte und verschwägerte Personen: die Großeltern, die Eltern, die Geschwister, die Kinder und Enkelkinder sowie die Schwiegereltern, Stiefeltern und Schwiegerkinder. Als nahe Angehörige gelten außerdem neben dem Ehegatten und Lebenspartner auch die Partn...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit und sonstige Fre... / 2.3.3 Akutfall bei kurzzeitiger Arbeitsbefreiung

Der Anspruch auf kurzzeitige Arbeitsbefreiung nach § 2 PflegeZG ist auf Akutfälle begrenzt und kann nur in Anspruch genommen werden, wenn die Freistellung des Beschäftigten für die Organisation einer bedarfsgerechten Pflege oder einer pflegerischen Versorgung in dieser Zeit erforderlich ist. Dies setzt voraus, dass die Pflegebedürftigkeit plötzlich, also unerwartet eingetret...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit und sonstige Fre... / 3 Weihnachtsgeld und sonstige Gratifikationen

Das Weihnachtsgeld und sonstige Gratifikationen sind Sondervergütungen mit Entgeltcharakter, die aus einem bestimmten Anlass zusätzlich zum regulären Entgelt gezahlt werden. Der Arbeitgeber ist in seinem Entschluss grundsätzlich frei, ob er eine Gratifikation gewähren will oder nicht, es sei denn, der Arbeitnehmer hat einen Rechtsanspruch auf Zahlung einer bestimmten Gratifi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Befristetes Arbeitsverhältnis / 4 Kündigung

Bei befristeten Arbeitsverhältnissen ist für beide Seiten das Recht zur ordentlichen Kündigung grundsätzlich ausgeschlossen. Nach § 15 Abs. 4 TzBfG ist es aber möglich, einzelvertraglich eine ordentliche Kündigungsmöglichkeit des Vertrags zu vereinbaren. Eine Besonderheit gilt für Arbeitnehmer, die zur Vertretung eines Mitarbeiters in Elternzeit befristet eingestellt worden s...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub: Dauer und Berechnung / 2.1 Kürzungsmöglichkeit aufgrund gesetzlicher Regelung

Gesetzlich gestattet ist dagegen eine anteilige Kürzung für jeden vollen Kalendermonat in folgenden Fällen: Elternzeit Pflegezeit Wehrdienstmehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 4.1.8 Unterschreiten der Entgeltgrenze

Wird eine mehr als geringfügige Beschäftigung durch die vertragliche Reduzierung der Arbeitszeit auf eine Beschäftigung mit einem monatlichen Arbeitsentgelt von maximal 538 EUR umgestellt, ist der Beschäftigungsabschnitt ab dem Zeitpunkt bzw. für die Zeit der Arbeitszeitreduzierung gesondert zu beurteilen. Demzufolge ist beispielsweise bei einer Reduzierung der Arbeitszeit w...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Teilzeitarbeit: Job-Sharing / 4 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Grundsätzlich stehen bei der Arbeitsplatzteilung jedem Vertragspartner die allgemeinen Kündigungsrechte und -beschränkungen zu, die auch in einem "normalen" Arbeitsverhältnis gelten. Für den Arbeitgeber stellt sich jedoch gelegentlich die Frage, was mit den übrigen Arbeitnehmern passiert, wenn ein Arbeitsplatzpartner kündigt oder er diesem kündigen muss. § 13 Abs. 2 TzBfG gew...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit und sonstige Fre... / 1.3 Dauer des Sonderkündigungsschutzes

Das Kündigungsverbot von Beschäftigungsverhältnissen pflegender Angehöriger besteht in den Fällen des § 2 PflegeZG während der Dauer der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung. Es beginnt jedoch frühestens mit der Ankündigung, d. h. dem Zugang der (formlosen) Anzeige gemäß § 2 Abs. 2 Satz 1 PflegeZG beim Arbeitgeber, höchstens jedoch 12 Wochen vor dem angekündigten Beginn bis zur ...mehr