Fachbeiträge & Kommentare zu Pflegezeit

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Befreiung von der Versicher... / 1.4 Pflegezeit nach dem Pflegezeit-/Familienpflegezeitgesetz

Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, sich für die Pflege von nahen Angehörigen für einen gewissen Zeitraum von der Arbeit ganz oder teilweise freistellen zu lassen. Wer bisher krankenversicherungsfrei war, durch die Herabsetzung seiner regelmäßigen Wochenarbeitszeit während der Pflegezeit nach § 3 PflegeZG oder für die Dauer der Familienpflegezeit nach § 2 FPfZG aber krankenv...mehr

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Pflegezeit / 4 Pflegezeit

Das Pflegezeitgesetz gewährt in § 3 Abs. 1 PflegeZG Beschäftigten einen Anspruch auf vollständige oder auch nur teilweise Arbeitsfreistellung für die Pflege eines pflegebedürftigen Angehörigen. Der Anspruch ist ein einseitiges Gestaltungsrecht und bedarf einer entsprechenden Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber. Der Anspruch ist demnach auch nicht von einer Zustimmung des Arb...mehr

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Jahresarbeitsentgeltgrenze:... / 6.1.2 Auswirkungen einer Pflegezeit

Nimmt ein Arbeitnehmer Pflegezeit nach § 3 PflegeZG in Anspruch und lässt sich dabei nur teilweise von der Arbeit freistellen, so tritt mit Beginn der Pflegezeit Kranken- und Pflegeversicherungspflicht ein, sofern das Arbeitsentgelt während der Pflegezeit die maßgebende Jahresarbeitsentgeltgrenze unterschreitet. Wichtig Keine sofortige Versicherungsfreiheit nach Ende der Pfle...mehr

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Anmeldung / 1.2 Lange Pflegezeit

Die oben genannten Meldefristen gelten auch, wenn der Arbeitnehmer nach dem Ende einer vollständigen Freistellung von der Arbeitsleistung wegen Inanspruchnahme einer "langen" Pflegezeit [1] die Beschäftigung wieder aufnimmt.mehr

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Pflegezeit / 1 Sozialversicherung während der Pflegezeit

1.1 Freistellung bis zu 10 Tage Für Beschäftigte, die gegenüber ihrem Arbeitgeber für die Zeit der Freistellung[1] einen Anspruch auf Fortzahlung ihrer Vergütung haben, besteht die versicherungspflichtige Beschäftigung durchgehend fort. Die Beschäftigung von Arbeitnehmern ohne Anspruch auf Fortzahlung des Entgelts gilt hingegen nicht als fortbestehend, wenn sie von der Pflegev...mehr

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Pflegezeit / Zusammenfassung

Begriff In der Pflegezeit wird der Beschäftigte von der Arbeit freigestellt, um einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen zu pflegen. Möglich sind eine kurzzeitige Arbeitsbefreiung von 10 Tagen, die Freistellung von bis zu 6 Monaten als auch die Familienpflegezeit als bis zu 24-monatiger Anspruch auf Reduzierung der Arbeitszeit. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Arbeit...mehr

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Pflegezeit / 5 Kündigungsverbot

Einen dem besonderen Kündigungsschutz während Mutterschutz und Elternzeit entsprechenden Sonderkündigungsschutz regelt § 5 Abs. 1 PflegeZG: Eine Kündigung, die ab dem Zeitpunkt der Ankündigung der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung nach § 2 PflegeZG oder der Inanspruchnahme der Pflegezeit nach § 3 PflegeZG (höchstens jedoch 12 Wochen vor dem angekündigten Beginn) bis zur Beend...mehr

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Pflegezeit / 6 Freistellung als Befristungsgrund

Die Vertretung eines kurzzeitig freigestellten Beschäftigten in Pflegezeit gilt nach § 6 PflegeZG als Sachgrund für die Befristung eines Arbeitsverhältnisses i. S. d. § 14 Abs. 1 TzBfG . Die Dauer der Befristung ist nicht auf die Dauer der Vertretung beschränkt, sie kann auch den zusätzlich erforderlichen Einarbeitungszeitraum umfassen.[1] Da im Einzelfall auch Einarbeitungsz...mehr

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Pflegezeit / 2 Arbeitsverhältnis besteht fort

Lohnsteuerlich ergeben sich keine Besonderheiten. Die Lohnsteuer errechnet sich aus dem tatsächlich an den Arbeitnehmer gezahlten verminderten Arbeitsentgelt. Das lohnsteuerliche Arbeitsverhältnis besteht während der Pflegezeit fort. Ein Teillohnzahlungszeitraum entsteht wegen des Fortbestands des Beschäftigungsverhältnisses nicht. Zahlt der Arbeitgeber in der kurzzeitigen Ar...mehr

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Pflegezeit / 1.2 Freistellung bis zu 24 Monate

Die Inanspruchnahme einer längeren Familienpflegezeit und Pflegezeit[1] wirkt sich stärker auf das Versicherungsverhältnis der Pflegeperson aus, insbesondere dann, wenn ein Arbeitnehmer für die Pflegetätigkeit seine Arbeitsleistung vollständig einstellt, sie also nicht im eingeschränkten Umfang fortführt.[2] Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich auf die Freistellung bi...mehr

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Pflegezeit / 2.3 Versicherungspflicht in der Rentenversicherung

Pflegepersonen unterliegen der Versicherungspflicht, wenn sie einen Pflegebedürftigen mit mindestens Pflegegrad 2 und einem Anspruch auf Leistungen aus der sozialen oder der privaten Pflegepflichtversicherung nicht erwerbsmäßig, wenigstens 10 Stunden wöchentlich, verteilt auf regelmäßig mindestens 2 Tage in der Woche, in seiner häuslichen Umgebung pflegen.[1] Bis Ende 2016 wurde...mehr

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Pflegezeit / 2.1.4 Versicherungsfreie Arbeitnehmer

Für die Dauer der vollständigen Freistellung von der Arbeitsleistung sind die Voraussetzungen der Krankenversicherungsfreiheit nicht mehr gegeben. Ein nur vorübergehendes Unterschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze, das die Versicherungsfreiheit unbeschadet lässt, kann in diesen Fällen nicht angenommen werden. Diese Regelung entspricht der für die Arbeitsunterbrechung wege...mehr

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Pflegezeit / 2.2.2 Beitragszuschuss durch die Pflegekasse

Um die Beitragsbelastung während der Pflegezeit finanziell abzufedern, erhalten die pflegenden Angehörigen auf Antrag einen Zuschuss zu den von ihnen zu zahlenden freiwilligen Krankenversicherungsbeiträgen und den Beiträgen zur sozialen Pflegeversicherung.[1] Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach der Höhe der Mindestbeiträge (in der Krankenversicherung unter Zugrundelegun...mehr

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Pflegezeit / 3 Teilweise Freistellung von der Arbeit

Nimmt der Arbeitnehmer nur eine teilweise Freistellung in Anspruch, kommt es darauf an, in welcher Höhe er weiterhin Arbeitsentgelt bezieht. Daraus ergeben sich verschiedene versicherungs- bzw. beitragsrechtliche Auswirkungen, wobei nur das monatliche Arbeitsentgelt während der Pflegezeit zu berücksichtigen ist. Die vor und nach der Pflegezeit erzielten Arbeitsentgelte sind ...mehr

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Familienpflegezeit / 1 Sozialversicherung während der Pflegezeit

Wird die Familienpflegezeit aus einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung angetreten, bleibt der Versicherungsschutz in der Sozialversicherung erhalten. Versicherungsfreiheit in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung aufgrund einer geringfügig entlohnten Beschäftigung kommt nicht in Betracht. Grund hierfür ist die Höhe des Arbeitsentgelts: Die Teilzeitbe...mehr

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Pflegezeit / 2 Pflegezeitgesetz

Allgemeine Grundlagen Ziel des Pflegezeitgesetzes ist es, Beschäftigten, die von einem familiären Pflegefall betroffen sind, die Möglichkeit zu eröffnen, ihre nahen Angehörigen trotz beruflicher Tätigkeit zu pflegen.[1] Zentrale Regelungen zur Verwirklichung dieses gesetzgeberischen Ziels sind 2 unterschiedliche und unabhängig voneinander bestehende Ansprüche auf Freistellung ...mehr

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Familienpflegezeit / 3.2 Vereinbarung über die Pflegezeit

Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben über die Verringerung und Verteilung[1] der Arbeitszeit eine schriftliche Vereinbarung zu treffen.[2] Hierbei hat der Arbeitgeber den Wünschen der Beschäftigten zu entsprechen, es sei denn, dass dringende betriebliche Gründe entgegenstehen. Die Teilzeitanspruchslösung erinnert an den Teilzeitanspruch nach § 15 Abs. 5 BEEG. Wie in § 15 BEEG ...mehr

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Pflegezeit / 1 Pflegereform

Seit 1.7.2008 gewährt das Pflegezeitgesetz Beschäftigten 2 unterschiedlich ausgestaltete Ansprüche auf Freistellung von der Arbeitspflicht. Dadurch haben Beschäftigte die Möglichkeit, einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen häuslich zu pflegen. Das Gesetz unterscheidet zwischen einem Anspruch auf kurzzeitige Arbeitsbefreiung von bis zu 10 Arbeitstagen und einem Anspruch au...mehr

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Pflegezeit / 2.2.3 Beitragszuschuss für privat Versicherte

Arbeitnehmer, die bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert sind, haben während der Pflegezeit den bisherigen Beitrag bzw. die bisherige Prämie weiterzuzahlen. Zu diesen Beiträgen zahlt die Pflegekasse des Pflegebedürftigen einen Beitragszuschuss. Für die Berechnung des Zuschusses zu den Krankenversicherungsbeiträgen werden der allgemeine Beitragssatz sow...mehr

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Pflegezeit / 3.3 Monatliches Arbeitsentgelt in Höhe von mehr als 2.000 EUR

Erhält die Pflegeperson, die bisher in ihrer Beschäftigung der Versicherungspflicht in der Sozialversicherung unterlag, während der teilweisen Arbeitsfreistellung ein regelmäßiges Arbeitsentgelt i. H. v. mehr als 2.000 EUR, treten während der Pflegezeit keine Änderungen ein. Die Beschäftigung ist weiterhin nach den allgemeinen versicherungs- und beitragsrechtlichen Regelunge...mehr

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Pflegezeit / 3.1 Monatliches Arbeitsentgelt bis zur Höhe der Geringfügigkeitsgrenze

Erhält die Pflegeperson während der teilweisen Arbeitsfreistellung ein Arbeitsentgelt, welches regelmäßig monatlich nicht mehr als die Geringfügigkeitsgrenze beträgt, handelt es sich ab dem Beginn der Pflegezeit grundsätzlich um eine geringfügig entlohnte Beschäftigung. Insoweit kommen für die weitere Beurteilung die versicherungs- und beitragsrechtlichen Regelungen für geri...mehr

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Pflegezeit / 5 Meldungen

Bei einer kurzzeitigen Freistellung von bis zu 10 Tagen ist weder eine Abmeldung noch eine Unterbrechungsmeldung notwendig. Gleiches gilt bei einer teilweisen Freistellung, während der die versicherungspflichtige Beschäftigung fortbesteht. Bei einer längeren vollständigen Freistellung ist vom Arbeitgeber zum Tag vor Beginn der Pflegezeit eine Abmeldung zu erstatten. Die Meldu...mehr

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Pflegezeit / 1.1 Freistellung bis zu 10 Tage

Für Beschäftigte, die gegenüber ihrem Arbeitgeber für die Zeit der Freistellung[1] einen Anspruch auf Fortzahlung ihrer Vergütung haben, besteht die versicherungspflichtige Beschäftigung durchgehend fort. Die Beschäftigung von Arbeitnehmern ohne Anspruch auf Fortzahlung des Entgelts gilt hingegen nicht als fortbestehend, wenn sie von der Pflegeversicherung als Ausgleich für d...mehr

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Pflegezeit / 2.1.1 Anspruch auf Familienversicherung

Häufig besteht für die pflegenden Angehörigen (Pflegepersonen) ab dem Beginn der Pflegezeit in der gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung die Möglichkeit der beitragsfreien Familienversicherung. Regelmäßig dürfte hierbei die Familienversicherung über den Ehegatten oder Lebenspartner in Betracht kommen. Voraussetzung für das Zustandekommen einer Fami...mehr

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Pflegezeit / 2.1.3 Andere Versicherungspflichttatbestände

Endet die Versicherungspflicht der Beschäftigung aufgrund des Beginns der Pflegezeit, kann die Pflegeperson während der Freistellung aufgrund eines anderen Tatbestands krankenversicherungspflichtig sein. Infrage kommt dies z. B. bei Personen, die als Witwe oder Witwer bereits eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen und aufgrund dieses Rentenbezugs in der gese...mehr

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Pflegezeit / Lohnsteuer

1 Pflegegeld ist steuerfrei Leitet der Pflegebedürftige das von der (ggf. auch privaten) Pflegekasse gezahlte Pflegegeld[1] als Entschädigung für die Pflege weiter, sind diese Zahlungen beim Empfänger steuerfrei, wenn er Angehöriger des Pflegebedürftigen ist oder moralisch oder sittlich verpflichtet ist, die Pflegeleistungen zur Grundpflege oder hauswirtschaftlichen Versorgung ...mehr

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Pflegezeit / 2.2 Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge freiwilliger Mitglieder

2.2.1 Höhe der Beiträge Für die Zeit der freiwilligen Krankenversicherung sind freiwillige Krankenversicherungsbeiträge an die Krankenkasse bzw. Pflichtbeiträge zur Pflegeversicherung zu zahlen. Die Höhe der Beiträge richtet sich dabei nach dem Einkommen des freiwillig Versicherten. Das Darlehen, das Arbeitnehmern vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben ...mehr

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Pflegezeit / 3 Aufzeichnung Großbuchstabe U

Fällt der Anspruch auf Arbeitslohn für mindestens 5 aufeinanderfolgende Arbeitstage im Wesentlichen weg, ist der Großbuchstabe U im Lohnkonto aufzuzeichnen.[1]mehr

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Pflegezeit / 3 Kurzzeitige Arbeitsbefreiung

Das Pflegezeitgesetz gewährt in § 2 Abs. 1 PflegeZG jedem Beschäftigten das Recht, bei einer akut auftretenden Pflegesituation eines nahen Angehörigen bis zur Höchstdauer von 10 Arbeitstagen pro Jahr [1] der Arbeit fernzubleiben. Für den Zeitraum vom 23.5.2020 bis einschließlich zum 30.4.2023 durfte ein Beschäftigter bis zu 20 Arbeitstage der Arbeit fernbleiben, wenn die akut...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Familienpflegezeit / 6 Pflegezeitgesetz

Neben dem FPfZG besteht noch das PflegeZG. Während die Familienpflegezeit immer eine nur teilweise Freistellung ist, kann die Pflegezeit sowohl als vollständige als auch als teilweise Freistellung genommen werden. Die kurzfristige Pflegezeit ist eine Freistellung für bis zu 10 Arbeitstage pro Jahr bei akuten Pflegenotfällen. Sofern nicht der Arbeitgeber das Entgelt in dieser...mehr

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Pflegezeit / 2.1 Soziale Absicherung in der Kranken- und Pflegeversicherung

Mit Beginn der Freistellung stellt sich das Versicherungsverhältnis von Arbeitnehmern wie folgt dar: 2.1.1 Anspruch auf Familienversicherung Häufig besteht für die pflegenden Angehörigen (Pflegepersonen) ab dem Beginn der Pflegezeit in der gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung die Möglichkeit der beitragsfreien Familienversicherung. Regelmäßig dürfte...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit / 2.1.2 Freiwillige Krankenversicherung

Kommt für den pflegenden Angehörigen eine Familienversicherung nicht in Betracht (z. B. weil kein gesetzlich krankenversicherter Ehegatte vorhanden ist), besteht für ihn die Möglichkeit der freiwilligen Krankenversicherung. Die freiwillige Versicherung beginnt vom ersten Tag der Freistellung an. Personen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichert sind...mehr

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Pflegezeit / 7 Unabdingbarkeit

Von den Regelungen des Pflegezeitgesetzes darf nicht zulasten der Beschäftigten abgewichen werden. Damit ist es weder in Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen noch einzelvertraglich möglich, verschlechternde Vereinbarungen zu treffen. Solche Vereinbarungen sind wegen Verstoß gegen § 8 PflegeZG unwirksam.mehr

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Pflegezeit / 2.4 Rentenversicherungsbeiträge

Die Höhe der zu zahlenden Rentenversicherungsbeiträge richtet sich nach dem Pflegegrad der pflegebedürftigen Person und nach der Art der gewährten Leistung (Pflegesachleistung, Pflegegeld oder Kombinationsleistung). Eine Differenzierung nach zeitlichem Pflegeaufwand erfolgt nicht mehr. Die Beitragsbemessungsgrundlage wird nach einem bestimmten Prozentsatz von der Bezugsgröße...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit / 2.6 Arbeitslosenversicherungsbeiträge

Unabhängig vom Pflegegrad des Pflegebedürftigen und der Art der bezogenen Leistung gilt eine einheitliche beitragspflichtige Einnahme. Diese beträgt 50 % der monatlichen Bezugsgröße.[1] Eine Aufteilung der beitragspflichtigen Einnahmen in den Fällen der Mehrfachpflege findet nicht statt. Insoweit gilt die beitragspflichtige Einnahme für jede Pflegeperson in voller Höhe. Wird...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit / 4 Pauschsteuer von 2 % bei geringfügiger Beschäftigung

Übt der pflegende Arbeitnehmer während der teilweisen Arbeitsfreistellung sozialversicherungsrechtlich ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis[1] aus, kann die Lohnsteuer mit 2 % pauschaliert werden. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber den Pauschalbeitrag von 15 % oder 5 % (in Privathaushalten) zahlt.mehr

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Pflegezeit / Arbeitsrecht

1 Pflegereform Seit 1.7.2008 gewährt das Pflegezeitgesetz Beschäftigten 2 unterschiedlich ausgestaltete Ansprüche auf Freistellung von der Arbeitspflicht. Dadurch haben Beschäftigte die Möglichkeit, einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen häuslich zu pflegen. Das Gesetz unterscheidet zwischen einem Anspruch auf kurzzeitige Arbeitsbefreiung von bis zu 10 Arbeitstagen und ein...mehr

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Pflegezeit / 2 Vollständige Freistellung von der Arbeit

Die vollständige Freistellung von der Arbeitsleistung hat zur Folge, dass die Beschäftigung im sozialversicherungsrechtlichen Sinne mit dem letzten Arbeitstag endet. Damit endet auch die Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung als Arbeitnehmer. Hinweis Kein Fortbestehen der Beschäftigung Die Regelungen über das Fortbestehen der Besch...mehr

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Pflegezeit / Sozialversicherung

1 Sozialversicherung während der Pflegezeit 1.1 Freistellung bis zu 10 Tage Für Beschäftigte, die gegenüber ihrem Arbeitgeber für die Zeit der Freistellung[1] einen Anspruch auf Fortzahlung ihrer Vergütung haben, besteht die versicherungspflichtige Beschäftigung durchgehend fort. Die Beschäftigung von Arbeitnehmern ohne Anspruch auf Fortzahlung des Entgelts gilt hingegen nicht ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit / 2.5 Arbeitslosenversicherungspflicht

Pflegepersonen unterliegen der Versicherungspflicht, wenn sie einen Pflegebedürftigen mit mindestens Pflegegrad 2 und einem Anspruch auf Leistungen aus der sozialen oder der privaten Pflegepflichtversicherung nicht erwerbsmäßig, wenigstens 10 Stunden wöchentlich, verteilt auf regelmäßig mindestens 2 Tage in der Woche, in seiner häuslichen Umgebung pflegen.[1] Die Versicherungspf...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit / 4 Befreiung von der Krankenversicherungspflicht

Privat krankenversicherte Arbeitnehmer, die bisher krankenversicherungsfrei waren und während der Freistellung aufgrund der Herabsetzung der Wochenarbeitszeit und des dadurch geringeren Arbeitsentgelts krankenversicherungspflichtig werden, können sich von der Versicherungspflicht auf ihren Antrag hin befreien lassen.[1] Ohne das Recht auf Befreiung von der Versicherungspflic...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit / 3.2 Monatliches Arbeitsentgelt in Höhe des Übergangsbereichs

Erhält die Pflegeperson während der teilweisen Arbeitsfreistellung ein regelmäßiges Arbeitsentgelt in Höhe von monatlich 538,01 EUR bis 2.000 EUR, ist die Regelung des Übergangsbereichs anzuwenden. Für die Arbeitnehmer besteht in allen Zweigen der Sozialversicherung grundsätzlich Versicherungspflicht. Sofern die Pflegeperson in der gesetzlichen Rentenversicherung neben der Ver...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit / 1 Pflegegeld ist steuerfrei

Leitet der Pflegebedürftige das von der (ggf. auch privaten) Pflegekasse gezahlte Pflegegeld[1] als Entschädigung für die Pflege weiter, sind diese Zahlungen beim Empfänger steuerfrei, wenn er Angehöriger des Pflegebedürftigen ist oder moralisch oder sittlich verpflichtet ist, die Pflegeleistungen zur Grundpflege oder hauswirtschaftlichen Versorgung zu erbringen.[2] Steuerfrei ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit / 5 Versicherungsbeiträge bedingt abzugsfähig

Bei Vorliegen der Voraussetzungen nach dem Pflegezeitgesetz erhalten Beschäftigte auf Antrag Zuschüsse zu den Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen. Zusätzlich entrichtet die Pflegekasse Beiträge zur Arbeitslosenversicherung.[1] Die Versicherungsbeiträge des pflegenden Arbeitnehmers zu seiner Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sind nur insoweit als Vorsorgeaufwendun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abmeldung / 1 Ende einer Beschäftigung

Das Ende einer versicherungspflichtigen oder geringfügigen Beschäftigung ist mit der nächsten folgenden Lohn- und Gehaltsabrechnung zu melden. Die Abmeldung ist spätestens innerhalb von 6 Wochen nach Beschäftigungsende der zuständigen Einzugsstelle zu übermitteln. Eine Beendigung der Beschäftigung im melderechtlichen Sinne liegt auch vor, wenn der Arbeitnehmer eine bis zu 6 M...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Befreiung von der Versicher... / 1.5 Verringerung der Arbeitszeit

Wer nur deshalb krankenversicherungspflichtig wird, weil er seine Arbeitszeit auf die Hälfte (oder weniger) der regelmäßigen Wochenarbeitszeit vergleichbarer Vollbeschäftigter des Betriebs reduziert, wird auf Antrag von der Krankenversicherungspflicht befreit. Diese Möglichkeit gilt auch für Beschäftigte, die im Anschluss an ihre bisherige Beschäftigung bei einem anderen Arb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Familienpflegezeit / 3.3 Verlängerung der Familienpflegezeit

Wurde die Familienpflegezeit nicht für die kompletten 24 Monate beantragt, kann sie bis zu dieser Gesamtdauer verlängert werden, wenn der Arbeitgeber zustimmt. Der Arbeitgeber muss zustimmen, wenn ein vorgesehener Wechsel in der Person des Pflegenden aus einem wichtigen Grund nicht erfolgen kann.[1] Übergangsweise konnte statt einer Verlängerung auch eine neue Familienpflegez...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Teillohnzahlungszeitraum / 1 Teilmonatsbeträge

Besteht ein Arbeitsverhältnis nicht während eines vollen Monats, sondern beginnt oder endet während des Monats, ist der während dieser Zeit bezogene Arbeitslohn auf die einzelnen Kalendertage umzurechnen. Die Lohnsteuer ergibt sich aus dem mit der Zahl der Kalendertage vervielfachten Betrag der Lohnsteuer-Tagestabelle. Ein Teillohnzahlungszeitraum entsteht bei der Lohnsteuer ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit / 2.2.1 Höhe der Beiträge

Für die Zeit der freiwilligen Krankenversicherung sind freiwillige Krankenversicherungsbeiträge an die Krankenkasse bzw. Pflichtbeiträge zur Pflegeversicherung zu zahlen. Die Höhe der Beiträge richtet sich dabei nach dem Einkommen des freiwillig Versicherten. Das Darlehen, das Arbeitnehmern vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben bei einer pflegebedingt...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Feststellung der Pflegebedü... / 2.1 Fristen

Für die Pflegeanträge gelten für den MD/Gutachter folgende Bearbeitungsfristen: 25 Arbeitstage grundsätzlich, 5 Arbeitstage bei Krankenhausaufenthalt, Aufenthalt in einem Hospiz oder während einer ambulant-palliativen Versorgung, wenn dies zur Sicherstellung der weiteren Versorgung erforderlich ist oder die Inanspruchnahme von Pflegezeit bzw. Familienpflegezeit gegenüber dem Arb...mehr