Fachbeiträge & Kommentare zu Pflegezeit

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit / 3 Kurzzeitige Arbeitsbefreiung

Das Pflegezeitgesetz gewährt in § 2 Abs. 1 PflegeZG jedem Beschäftigten das Recht, bei einer akut auftretenden Pflegesituation eines nahen Angehörigen bis zur Höchstdauer von 10 Arbeitstagen pro Jahr [1] der Arbeit fernzubleiben. Für den Zeitraum vom 23.5.2020 bis einschließlich zum 30.4.2023 durfte ein Beschäftigter bis zu 20 Arbeitstage der Arbeit fernbleiben, wenn die akut...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Familienpflegezeit / 6 Pflegezeitgesetz

Neben dem FPfZG besteht noch das PflegeZG. Während die Familienpflegezeit immer eine nur teilweise Freistellung ist, kann die Pflegezeit sowohl als vollständige als auch als teilweise Freistellung genommen werden. Die kurzfristige Pflegezeit ist eine Freistellung für bis zu 10 Arbeitstage pro Jahr bei akuten Pflegenotfällen. Sofern nicht der Arbeitgeber das Entgelt in dieser...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit / 2.1 Soziale Absicherung in der Kranken- und Pflegeversicherung

Mit Beginn der Freistellung stellt sich das Versicherungsverhältnis von Arbeitnehmern wie folgt dar: 2.1.1 Anspruch auf Familienversicherung Häufig besteht für die pflegenden Angehörigen (Pflegepersonen) ab dem Beginn der Pflegezeit in der gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung die Möglichkeit der beitragsfreien Familienversicherung. Regelmäßig dürfte...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit / 2.1.2 Freiwillige Krankenversicherung

Kommt für den pflegenden Angehörigen eine Familienversicherung nicht in Betracht (z. B. weil kein gesetzlich krankenversicherter Ehegatte vorhanden ist), besteht für ihn die Möglichkeit der freiwilligen Krankenversicherung. Die freiwillige Versicherung beginnt vom ersten Tag der Freistellung an. Personen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichert sind...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit / 7 Unabdingbarkeit

Von den Regelungen des Pflegezeitgesetzes darf nicht zulasten der Beschäftigten abgewichen werden. Damit ist es weder in Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen noch einzelvertraglich möglich, verschlechternde Vereinbarungen zu treffen. Solche Vereinbarungen sind wegen Verstoß gegen § 8 PflegeZG unwirksam.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit / 2.4 Rentenversicherungsbeiträge

Die Höhe der zu zahlenden Rentenversicherungsbeiträge richtet sich nach dem Pflegegrad der pflegebedürftigen Person und nach der Art der gewährten Leistung (Pflegesachleistung, Pflegegeld oder Kombinationsleistung). Eine Differenzierung nach zeitlichem Pflegeaufwand erfolgt nicht mehr. Die Beitragsbemessungsgrundlage wird nach einem bestimmten Prozentsatz von der Bezugsgröße...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit / 2.6 Arbeitslosenversicherungsbeiträge

Unabhängig vom Pflegegrad des Pflegebedürftigen und der Art der bezogenen Leistung gilt eine einheitliche beitragspflichtige Einnahme. Diese beträgt 50 % der monatlichen Bezugsgröße.[1] Eine Aufteilung der beitragspflichtigen Einnahmen in den Fällen der Mehrfachpflege findet nicht statt. Insoweit gilt die beitragspflichtige Einnahme für jede Pflegeperson in voller Höhe. Wird...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit / 4 Pauschsteuer von 2 % bei geringfügiger Beschäftigung

Übt der pflegende Arbeitnehmer während der teilweisen Arbeitsfreistellung sozialversicherungsrechtlich ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis[1] aus, kann die Lohnsteuer mit 2 % pauschaliert werden. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber den Pauschalbeitrag von 15 % oder 5 % (in Privathaushalten) zahlt.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit / Arbeitsrecht

1 Pflegereform Seit 1.7.2008 gewährt das Pflegezeitgesetz Beschäftigten 2 unterschiedlich ausgestaltete Ansprüche auf Freistellung von der Arbeitspflicht. Dadurch haben Beschäftigte die Möglichkeit, einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen häuslich zu pflegen. Das Gesetz unterscheidet zwischen einem Anspruch auf kurzzeitige Arbeitsbefreiung von bis zu 10 Arbeitstagen und ein...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit / 2 Vollständige Freistellung von der Arbeit

Die vollständige Freistellung von der Arbeitsleistung hat zur Folge, dass die Beschäftigung im sozialversicherungsrechtlichen Sinne mit dem letzten Arbeitstag endet. Damit endet auch die Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung als Arbeitnehmer. Hinweis Kein Fortbestehen der Beschäftigung Die Regelungen über das Fortbestehen der Besch...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit / Sozialversicherung

1 Sozialversicherung während der Pflegezeit 1.1 Freistellung bis zu 10 Tage Für Beschäftigte, die gegenüber ihrem Arbeitgeber für die Zeit der Freistellung[1] einen Anspruch auf Fortzahlung ihrer Vergütung haben, besteht die versicherungspflichtige Beschäftigung durchgehend fort. Die Beschäftigung von Arbeitnehmern ohne Anspruch auf Fortzahlung des Entgelts gilt hingegen nicht ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit / 2.5 Arbeitslosenversicherungspflicht

Pflegepersonen unterliegen der Versicherungspflicht, wenn sie einen Pflegebedürftigen mit mindestens Pflegegrad 2 und einem Anspruch auf Leistungen aus der sozialen oder der privaten Pflegepflichtversicherung nicht erwerbsmäßig, wenigstens 10 Stunden wöchentlich, verteilt auf regelmäßig mindestens 2 Tage in der Woche, in seiner häuslichen Umgebung pflegen.[1] Die Versicherungspf...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit / 4 Befreiung von der Krankenversicherungspflicht

Privat krankenversicherte Arbeitnehmer, die bisher krankenversicherungsfrei waren und während der Freistellung aufgrund der Herabsetzung der Wochenarbeitszeit und des dadurch geringeren Arbeitsentgelts krankenversicherungspflichtig werden, können sich von der Versicherungspflicht auf ihren Antrag hin befreien lassen.[1] Ohne das Recht auf Befreiung von der Versicherungspflic...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit / 3.2 Monatliches Arbeitsentgelt in Höhe des Übergangsbereichs

Erhält die Pflegeperson während der teilweisen Arbeitsfreistellung ein regelmäßiges Arbeitsentgelt in Höhe von monatlich 538,01 EUR bis 2.000 EUR, ist die Regelung des Übergangsbereichs anzuwenden. Für die Arbeitnehmer besteht in allen Zweigen der Sozialversicherung grundsätzlich Versicherungspflicht. Sofern die Pflegeperson in der gesetzlichen Rentenversicherung neben der Ver...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit / 1 Pflegegeld ist steuerfrei

Leitet der Pflegebedürftige das von der (ggf. auch privaten) Pflegekasse gezahlte Pflegegeld[1] als Entschädigung für die Pflege weiter, sind diese Zahlungen beim Empfänger steuerfrei, wenn er Angehöriger des Pflegebedürftigen ist oder moralisch oder sittlich verpflichtet ist, die Pflegeleistungen zur Grundpflege oder hauswirtschaftlichen Versorgung zu erbringen.[2] Steuerfrei ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit / 5 Versicherungsbeiträge bedingt abzugsfähig

Bei Vorliegen der Voraussetzungen nach dem Pflegezeitgesetz erhalten Beschäftigte auf Antrag Zuschüsse zu den Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen. Zusätzlich entrichtet die Pflegekasse Beiträge zur Arbeitslosenversicherung.[1] Die Versicherungsbeiträge des pflegenden Arbeitnehmers zu seiner Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sind nur insoweit als Vorsorgeaufwendun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abmeldung / 1 Ende einer Beschäftigung

Das Ende einer versicherungspflichtigen oder geringfügigen Beschäftigung ist mit der nächsten folgenden Lohn- und Gehaltsabrechnung zu melden. Die Abmeldung ist spätestens innerhalb von 6 Wochen nach Beschäftigungsende der zuständigen Einzugsstelle zu übermitteln. Eine Beendigung der Beschäftigung im melderechtlichen Sinne liegt auch vor, wenn der Arbeitnehmer eine bis zu 6 M...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Befreiung von der Versicher... / 1.5 Verringerung der Arbeitszeit

Wer nur deshalb krankenversicherungspflichtig wird, weil er seine Arbeitszeit auf die Hälfte (oder weniger) der regelmäßigen Wochenarbeitszeit vergleichbarer Vollbeschäftigter des Betriebs reduziert, wird auf Antrag von der Krankenversicherungspflicht befreit. Diese Möglichkeit gilt auch für Beschäftigte, die im Anschluss an ihre bisherige Beschäftigung bei einem anderen Arb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Familienpflegezeit / 3.3 Verlängerung der Familienpflegezeit

Wurde die Familienpflegezeit nicht für die kompletten 24 Monate beantragt, kann sie bis zu dieser Gesamtdauer verlängert werden, wenn der Arbeitgeber zustimmt. Der Arbeitgeber muss zustimmen, wenn ein vorgesehener Wechsel in der Person des Pflegenden aus einem wichtigen Grund nicht erfolgen kann.[1] Übergangsweise konnte statt einer Verlängerung auch eine neue Familienpflegez...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Teillohnzahlungszeitraum / 1 Teilmonatsbeträge

Besteht ein Arbeitsverhältnis nicht während eines vollen Monats, sondern beginnt oder endet während des Monats, ist der während dieser Zeit bezogene Arbeitslohn auf die einzelnen Kalendertage umzurechnen. Die Lohnsteuer ergibt sich aus dem mit der Zahl der Kalendertage vervielfachten Betrag der Lohnsteuer-Tagestabelle. Ein Teillohnzahlungszeitraum entsteht bei der Lohnsteuer ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit / 2.2.1 Höhe der Beiträge

Für die Zeit der freiwilligen Krankenversicherung sind freiwillige Krankenversicherungsbeiträge an die Krankenkasse bzw. Pflichtbeiträge zur Pflegeversicherung zu zahlen. Die Höhe der Beiträge richtet sich dabei nach dem Einkommen des freiwillig Versicherten. Das Darlehen, das Arbeitnehmern vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben bei einer pflegebedingt...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Feststellung der Pflegebedü... / 2.1 Fristen

Für die Pflegeanträge gelten für den MD/Gutachter folgende Bearbeitungsfristen: 25 Arbeitstage grundsätzlich, 5 Arbeitstage bei Krankenhausaufenthalt, Aufenthalt in einem Hospiz oder während einer ambulant-palliativen Versorgung, wenn dies zur Sicherstellung der weiteren Versorgung erforderlich ist oder die Inanspruchnahme von Pflegezeit bzw. Familienpflegezeit gegenüber dem Arb...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Leistungen der sozialen Pfl... / 1.3 Prüfung der Pflegebedürftigkeit

Der Medizinische Dienst (MD) oder ein unabhängiger Gutachter prüft im Auftrag der Pflegekasse, ob Pflegebedürftigkeit vorliegt und wenn ja, welcher Pflegegrad erreicht wird. Die Begutachtung erfolgt meist im häuslichen Bereich in einem angekündigten Besuch[1]. Der MD/Gutachter hat innerhalb von 25 Arbeitstagen die Begutachtung durchzuführen[2]. Eine kürzere Frist von 5 Arbeits...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Familienpflegezeit / 7 Familienpflegezeit durch Beamte

Auch Bundesbeamte können eine Familienpflegezeit nehmen. Ein Anspruch auf Familienpflegezeit besteht für sie nach § 92a BBG nicht. Bewilligt werden darf die Familienpflegezeit nur, wenn keine dringenden dienstlichen Gründe entgegenstehen. Der Umfang der Pflegezeit (max. 24 Monate Pflegephase) und die minimale Arbeitszeit der Pflegephase (15 Stunden/Woche) gelten für Beamte e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Teillohnzahlungszeitraum / Zusammenfassung

Begriff Wenn das Arbeitsentgelt bzw. der Arbeitslohn nicht für den vollen Kalendermonat gezahlt wird, entsteht ein Teillohnzahlungszeitraum. Teillohnzahlungszeiträume können auftreten bei: Einstellung des Arbeitnehmers im laufenden Monat, Entlassung des Arbeitnehmers im laufenden Monat, unentschuldigtem Fehlen des Arbeitnehmers, unbezahltem Urlaub, Ablauf der Entgeltfortzahl...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Pflegeunterstützungsgeld / 3 Höhe/Zahlungsdauer

Die Höhe des Pflegeunterstützungsgeldes berechnet sich nach den für die Berechnung des Kinderpflegekrankengeldes geltenden Vorschriften und ermöglicht damit den Pflegekassen eine verwaltungsfreundliche Handhabung; wie das Krankengeld ist das Pflegeunterstützungsgeld für Kalendertage auszuzahlen.[1] Für die Prüfung der Höchstanspruchsdauer sind die Arbeitstage maßgebend.[2] Da...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Pflegeunterstützungsgeld / 1 Anspruch

Beschäftigte, die eine akut auftretende Pflegesituation für einen Angehörigen, z. B. Ehegatten/Lebenspartner, Großeltern, Eltern, Schwiegereltern, eigene Kinder, Adoptiv-/Pflegekinder und Geschwister, Schwägerin oder Schwager organisieren, erhalten während der "kurzen" Pflegezeit von bis zu 10 Arbeitstagen je Kalenderjahr Pflegeunterstützungsgeld. Dieser Anspruch besteht nur, we...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Teilzeitarbeit / 6 Sonderformen der Teilzeitarbeit

Für die Dauer der Elternzeit hat der Arbeitnehmer unter den Voraussetzungen des § 15 Abs. 7 BEEG einen besonderen Anspruch auf Verringerung seiner Arbeitszeit. Dieser Anspruch hat gegenüber dem allgemeinen Teilzeitanspruch aus § 8 TzBfG Vorrang. Dem Teilzeitwunsch des jeweiligen Elternteils kann der Arbeitgeber hier nur dringende betriebliche Gründe entgegenhalten. Das Pflege...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Befreiung von der Versicher... / 1.12 Befristete Befreiung während Elternzeit/Familienpflegezeit

Speziell für die Befreiungen von der Krankenversicherungspflicht wegen Aufnahme einer nicht vollen Erwerbstätigkeit während der Elternzeit oder Herabsetzung der regelmäßigen Arbeitszeit während der Pflegezeit nach § 3 PflegeZG oder der Familienpflegezeit nach § 2 FPfZG ist die Dauer der Befreiung ausdrücklich von vornherein auf die Dauer der Eltern-, Pflege- oder Familienpflege...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cbf) Leistungen aus einer Pflegeversicherung

Rn. 36e Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Insbesondere der Katalog in § 28 SGB XI führt auf, um welche Leistungen es sich dabei handeln kann (glA Ross in Frotscher/Geurts, § 3 Nr 1 EStG Rz 6):mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Familienpflegezeit / 3.1 Geltendmachung der Familienpflegezeit

Arbeitnehmer haben gegenüber dem Arbeitgeber einen Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit. Diese ist vom Arbeitnehmer spätestens 8 Wochen vor dem gewünschten Beginn schriftlich anzukündigen.[1] Für Familienpflegezeiten, die spätestens am 1.4.2023 beginnen, gilt eine abweichende Regel: Es genügt eine Ankündigungsfrist von 10 Arbeitstagen. Außerdem wird statt der Schriftform nu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Familienpflegezeit / 4 Staatliche Förderung

Zur Finanzierung der Familienpflegezeit erhält der Arbeitnehmer nach § 3 FPfZG unmittelbar vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben ein Darlehen.[1] Das Darlehen ist zinslos und wird in monatlichen Raten ausgezahlt. Das Darlehen wird auch für eine Pflegezeit im Sinne des PflegeZG gewährt. Die Höhe der monatlichen Darlehensraten beträgt maximal die Hälfte...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Direktversicherung, Pe... / 3.4 Erstes Dienstverhältnis

Die Steuerbefreiung wird jedem Arbeitnehmer nur einmal im Rahmen des ersten Dienstverhältnisses gewährt. Daraus folgt, dass der Arbeitgeber die Beiträge für die Zukunftssicherung des Arbeitnehmers nur dann steuerfrei lassen darf, wenn er den Lohnsteuerabzug nach einer der Steuerklassen I–V durchführt. Diese Voraussetzung kann auch erfüllt sein, wenn es sich um ein weiterbest...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
BAV-Förderbetrag / 3 Erstes Dienstverhältnis

Der BAV-Förderbetrag wird für alle Personen gewährt, die lohnsteuerlich als Arbeitnehmer einzustufen sind, also auch für beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer. Voraussetzung ist, dass die Arbeitnehmer beim Arbeitgeber in einem ersten Dienstverhältnis stehen. Dies sind alle Arbeitnehmer, die nach den ELStAM in die Steuerklassen I–V eingereiht sind. Nur Arbeitnehmer in ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flexible Arbeitszeit (Wertg... / 2 Verwendung von Wertguthaben

Die Verwendung des Wertguthabens kann auch ohne konkrete Regelung in der Wertguthabenvereinbarung vom Arbeitnehmer für gesetzliche Freistellungsansprüche beansprucht werden.[1] Dies gilt für gesetzlich geregelte Freistellungen von der Arbeitsleistung oder gesetzlich geregelte Verringerungen der Arbeitszeit, insbesondere bei der Pflegezeit nach § 3 PflegeZG oder nach § 2 FPfZG d...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verhinderung der Pflegeperson / 6 Erstattung des Verdienstausfalls bei kurzzeitiger Arbeitsverhinderung

Der Verdienstausfall während der Pflegezeit von bis zu 6 Monaten kann als Aufwand über die Verhinderungspflege abgerechnet werden. Dies ist möglich, wenn der freigestellte Beschäftigte die Verhinderungspflege übernimmt, die Wartezeit von 6 Monaten erfüllt ist, ein naher Angehöriger gepflegt und die Pflege in häuslicher Umgebung durchgeführt wird.[1] Wichtig Anspruch auf Pflegeunte...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Teilzeitarbeit: Vertragsges... / 2.4 Besonderer Kündigungsschutz

Hinsichtlich des besonderen Kündigungsschutzes gelten für den Teilzeitbeschäftigten keine Besonderheiten. Soweit er unter das Schwerbehindertenrecht oder das Mutterschutzgesetz fällt, Elternzeit oder Pflegezeit beantragt hat oder freiwilligen Wehrdienst ableistet, gelten für ihn die gleichen Voraussetzungen wie für den Vollzeitarbeitnehmer. Lediglich bei der Ermittlung der B...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Familienpflegezeit / 1 Steuerrechtliche Auswirkungen

Das FPfZG enthält keine steuerlichen Regelungen. Das Bundesfinanzministerium hatte Anweisungen zur steuerlichen Behandlung der Familienpflegezeit für sog. Altfälle, bei denen die Familienpflegezeit vor dem 1.1.2015 begann, herausgegeben.[1]. Diese Regelungen wurden aber für Zeiträume nach 2014 aufgehoben.[2] Das im Rahmen einer Familienpflegezeit gezahlte Pflegeunterstützungs...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Umfang der Begünstigung

Rn. 2641 Stand: EL 129 – ET: 08/2018 Alle ArbN, unabhängig davon, ob sie in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind oder nicht (zB beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer, geringfügig Beschäftigte), gehören zu dem begünstigten Personenkreis des § 3 Nr 63 EStG, nicht jedoch ArbN mit LSt-Klasse IV. Voraussetzung für die Steuerbefreiung ist ein bestehend...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
BAV-Förderbetrag / 6.1 Maßgebender Arbeitslohn

Der BAV-Förderbetrag zielt darauf ab, die betriebliche Altersversorgung bei geringverdienenden Arbeitnehmern auszubauen. Der staatliche Zuschuss wird dem Arbeitgeber vor diesem Hintergrund nur für Arbeitnehmer gewährt, deren steuerpflichtiger Arbeitslohn nicht mehr beträgt als 85,84 EUR bei einem täglichen Lohnzahlungszeitraum oder 600,84 EUR bei einem wöchentlichen Lohnzahlun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Umlageverfahren bei Krankheit / 2.2.2 Nicht zu berücksichtigende Arbeitnehmer

Einige Personengruppen sind bei der Berechnung der Gesamtzahl der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer nicht zu berücksichtigen. Dies sind: Auszubildende, einschließlich Personen, die ein in einer Ausbildungs-, Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschriebenes Praktikum ausüben, und Volontäre, Teilnehmer an einem Freiwilligendienst nach dem Jugendfreiwilligendienstegesetz (freiw...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / j) Die Zuschläge nach §§ 50a–50e BeamtVG bzw §§ 70–74 SVG/§§ 96–100 SVG ab 01.01.2025) nach § 3 Nr 67 Buchst d EStG nF (= Rechtslage ab 01.01.2015)

Rn. 2449a Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die Änderung des § 3 Nr 67 EStG durch Art 5 Nr 3c, Art 16 Abs 2 des Gesetzes zur Anpassung der AO an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 22.12.2014, BGBl I 2014, 2417) mit Wirkung ab 01.01.2015 ist nur betreffend diesen Gegenstand der Steuerfreistellung sachlicher Art, im Übrigen redaktionell (s...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub: Sonderfälle / 4 Pflegezeit

Ausweislich der Gesetzesbegründung[1] zum Pflegezeitgesetz soll "die Pflegezeit in Anlehnung an die Regelungen über die Inanspruchnahme von Elternzeit" ausgestaltet werden. In Anlehnung an § 17 BEEG erfolgte eine Regelung in § 4 Abs. 4 PflegeZG. Der Arbeitgeber kann den Erholungsurlaub, der dem Arbeitnehmer für das Urlaubsjahr zusteht, für jeden vollen Kalendermonat der voll...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub: Sonderfälle / Zusammenfassung

Überblick Der Urlaub ist wesentliches Element des Arbeitsverhältnisses. Die Grundlagen und zugleich die Mindestvorgaben des Urlaubs finden sich im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). In gewissen Sonderfällen sind jedoch spezielle Regelungen zu berücksichtigen, etwa während der Elternzeit, der Pflegezeit oder im Streikfall. Infographic Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Für die ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Altersteilzeit: Grundlagen,... / 6.1 Unterbrechung der Altersteilzeit

Zu einer bloßen Unterbrechung der Altersteilzeit, ohne dass hierbei ein Störfall – mit der Folge einer Verbeitragung für das gesamte Arbeitsentgelt – eintritt, kann es dann kommen, wenn eine Rente auf Zeit wegen voller Erwerbsminderung zugebilligt wurde, wenn eine betriebsbedingt notwendige Rückkehr zur Beschäftigung mit bisheriger wöchentlicher Arbeitszeit in der Arbeits- o...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geringfügige Beschäftigung:... / 3.6 Elternzeit und Elterngeld

Der Staat gewährt für die Betreuung und Erziehung von Kindern Elterngeld . Voraussetzung für den Anspruch ist, dass der Berechtigte keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausübt.[1] Nach § 1 Abs. 6 BEEG übt der Antragsteller keine volle Erwerbstätigkeit aus, wenn die Arbeitszeit 32 Wochenstunden im Monatsdurchschnitt nicht übersteigt (für bis zum 31.8.2021 geborene Kinder: 30...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.2 Verhältnis zu anderen Befristungsvorschriften

Rz. 5 Das Verhältnis zu anderen Befristungsvorschriften ist in § 21 im Gegensatz zu anderen Normen nicht geregelt. Die Vorschrift des § 21 stellt eine selbstständige Befristungsregelung dar. Sie stellt nach der ständigen Rechtsprechung des BAG[1] eine Konkretisierung des Sachgrunds der Vertretung in § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 TzBfG dar. Liegen die Voraussetzungen der Bestimmun...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Umlageverfahren: Besondere ... / 8.3 Vom U2-Verfahren ausgenommene Personengruppen

Keine Umlagen sind allerdings zu entrichten aus dem Arbeitsentgelt bzw. den Vergütungen der Beamten, Richter, Soldaten auf Zeit, Berufssoldaten und den sonstigen vergleichbaren Beschäftigten, wenn diese nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen bei Krankheit Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge und auf Beihilfe oder Heilfürsorge haben. Dies gilt auch für beurlaubte...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub / 2 Urlaubsdauer und -berechnung

Infographic Gesetzlicher Erholungsurlaub Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Werktage.[2] Als Werktage gelten gemäß § 3 Abs. 2 BUrlG alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind. Danach sind bei der Berechnung der Urlaubsdauer die Samstage als Urlaubstage mitzurechnen. Diese gesetzlichen Bestimmungen über die Dauer des Urlaubs sind unabdingbare Mindes...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Vermittlungsbudget / 1 Förderungsberechtigter Personenkreis

Die finanziellen Hilfen aus dem Vermittlungsbudget stehen zur Verfügung für Ausbildungsuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende und Arbeitslose. Ausbildungsuchende können Leistungen erhalten, wenn sie eine versicherungspflichtige berufliche Ausbildung bei einem Arbeitgeber anstreben oder aufnehmen. Dies gilt auch für Ausbildungsgänge an Fach- und Berufsschulen sowie...mehr