Fachbeiträge & Kommentare zu Pflegezeit

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§ 15 Anspruch auf Pflegetei... / II. Sozialversicherungsrechtliche Folgen

Rz. 61 Gerade in Fällen eher plötzlich auftretenden Pflegebedarfs und des damit einhergehenden zeitkritischen Organisationsaufwands und wegen der Komplexität der Regelungsmaterie wird von Arbeitnehmerseite aus oft übersehen, welche negativen sozialversicherungsrechtlichen Folgen die Inanspruchnahme einer Pflegezeit nach sich ziehen kann.[43] Rz. 62 § 7 Abs. 3 S. 4 SGB IV stel... mehr

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§ 15 Anspruch auf Pflegetei... / II. Pflegebedürftige nahe Angehörige

Rz. 14 Der Gesetzgeber definiert die nahen Angehörigen in § 7 Abs. 3 PflegeZG abschließend wie folgt: mehr

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§ 15 Anspruch auf Pflegetei... / 1. Pflege eines pflegebedürftigen nahen Angehörigen, § 3 Abs. 1 PflegeZG

Rz. 32 Die Inanspruchnahme von Pflegezeit/Pflegeteilzeit nach § 3 Abs. 1 PflegeZG setzt voraus, dass der Beschäftigte einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegt. Der Begriff der häuslichen Umgebung wird im Pflegezeitgesetz nicht definiert. Aus der Zielbeschreibung in § 1 PflegeZG, "die Vereinbarkeit von Beruf und familiärer Pflege zu verbessern",... mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / e) Sonderregelungen COVID-19-Pandemie

Rz. 379 Wurde die Pflegezeit oder Familienpflegezeit aufgrund von Sonderregelungen aus Anlass der COVID-19-Pandemie in Anspruch genommen, sehen § 4a PflegeZG bzw. § 2b FPfZG teilweise abweichende Regelungen vor, u.a. zur erneuten Inanspruchnahme oder Unterbrechung zwischen verschiedenen Zeiten nach dem PflegeZG und FPfZG. mehr

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§ 15 Anspruch auf Pflegetei... / 1. Zeitpunkt der Geltendmachung

Rz. 48 Pflegeteilzeit – also die nur teilweise pflegebedingte Freistellung von der Arbeit – kann ausschließlich zu Beginn und zusammen mit der Ankündigung der Pflegezeit angekündigt werden. Das weicht erheblich vom Elternzeitrecht ab. Allerdings ist auch der zeitliche Gesamtrahmen der Pflegezeit mit nur sechs Monaten deutlich überschaubarer als potentiell bei der Elternzeit.... mehr

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§ 16 Anspruch auf Familienp... / III. Dauer und wiederholte Inanspruchnahme der Familienpflegezeit

Rz. 12 Vorbehaltlich der Höchstdauer[6] endet die Familienpflegezeit mit Ablauf des von dem Beschäftigten in Anspruch genommenen Zeitraums. Rz. 13 Gemäß § 2a Abs. 5 FPfZG endet die Familienpflegezeit außerdem mit Ablauf von vier Wochen nach Wegfall der Pflegebedürftigkeit oder nachdem dem Beschäftigten die häusliche Pflege des Angehörigen unmöglich oder unzumutbar geworden is... mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / (2) Muster: Pflegezeitvertretung (Zweckbefristung)

Rz. 188 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1b.27: Pflegezeitvertretung (Zweckbefristung) Der Arbeitnehmer wird ab dem _________________________ befristet zur Vertretung während der Pflegezeit von Herrn/Frau _________________________ als _________________________ beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis endet, ohne dass es einer Kündigung, Handlung oder Erklär... mehr

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§ 15 Anspruch auf Pflegetei... / I. Begünstigter Personenkreis

Rz. 8 Das Pflegezeitgesetz begünstigt nicht nur Arbeitnehmer, sondern "Beschäftigte". § 7 Abs. 1 PflegeZG definiert diesen Begriff des Beschäftigten für Zwecke des Gesetzes und fasst darunter neben den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auch die Auszubildenden sowie die arbeitnehmerähnlichen Personen einschließlich der Heimarbeiter und der ihnen Gleichgestellten.[5] Die hie... mehr

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§ 15 Anspruch auf Pflegetei... / 1. Einseitiges Gestaltungsrecht

Rz. 41 Die Pflegezeit ist vergleichbar mit der Elternzeit ausgestaltet, so dass hier wie dort ein einseitiges Gestaltungsrecht des Beschäftigten bzw. des Arbeitnehmers besteht, nicht etwa ein durch Zustimmung zu erfüllender Anspruch gegen den Arbeitgeber.[33] Deshalb bedarf es im Streitfall keiner auf die Abgabe einer Willenserklärung gerichteten Leistungsklage gegen den Arb... mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / bb) Rechtliche Grundlagen

Rz. 184 Wenn zur Vertretung eines Beschäftigten für die Dauer der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung nach § 2 PflegeZG oder der Pflegezeit gem. § 3 PflegeZG ein Arbeitnehmer befristet eingestellt wird, liegt hierin gem. § 6 Abs. 1 S. 1 PflegeZG ein sachlicher Grund. Die Vorschrift gilt gem. § 2 Abs. 3 FPfZG entsprechend bei der Inanspruchnahme von Familienpflegezeit gem. §§ 2,... mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / a) Übersicht

Rz. 375 Beide Gesetze ermöglichen es Beschäftigten,[973] durch Freistellung von der Arbeit oder Verringerung der Arbeitszeit, sich um die Pflege pflegebedürftiger[974] naher Angehöriger[975] zu kümmern. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen der verschiedenen Möglichkeiten der Arbeitsbefreiung oder -verkürzung lassen sich wie folgt zusammenfassen: mehr

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§ 16 Anspruch auf Familienp... / IV. Besondere Voraussetzungen der verschiedenen Ansprüche auf Familienpflegezeit

Rz. 18 Die weiteren Anspruchsvoraussetzungen zur Familienpflegezeit nach § 2 Abs. 1 bzw. Abs. 5 PflegeZG (Pflege pflegebedürftiger naher Angehöriger in häuslicher Umgebung bzw. Betreuung minderjähriger pflegebedürftiger naher Angehöriger in häuslicher oder außerhäuslicher Umgebung) entsprechen vollständig denjenigen der Pflegezeit nach § 3 Abs. 1 bzw. 3 Abs. 5 PflegeZG.[8] R... mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / f) Urlaubsanspruch

Rz. 380 Wie auch bei der Elternzeit (s. hierzu Rdn 369) hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, den Erholungsurlaub für jeden vollen Kalendermonat der vollständigen Freistellung nach § 3 PflegeZG um ein Zwölftel zu kürzen, § 4 Abs. 4 PflegeZG. Zur Anpassung des Urlaubsanspruchs, wenn der Arbeitnehmer beim gleichen Arbeitgeber Teilzeit arbeitet, siehe Rdn 265 ff. mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / (1) Muster: Pflegezeitvertretung (Kalenderbefristung)

Rz. 187 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1b.26: Pflegezeitvertretung (Kalenderbefristung) Der Arbeitnehmer wird ab dem _________________________ befristet zur Vertretung während der Pflegezeit von Herrn/Frau _________________________ als _________________________ beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis endet, ohne dass es einer Kündigung, Handlung oder Erk... mehr

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§ 16 Anspruch auf Familienp... / II. Sozialversicherungsrechtliche Folgen

Rz. 33 Da die Familienpflegezeit ausschließlich als Teilzeittätigkeit mit mindestens 15 Stunden wöchentlich auftreten kann, sind die denkbaren sozialversicherungsrechtlichen Folgen weniger gravierend als im Falle der Pflegezeit. Rentennachteile des pflegenden Beschäftigten kann auch im Falle der Familienpflegezeit unter den Voraussetzungen des § 44 Abs. 1 SGB XI die zuständi... mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / a) Elternzeit für nach dem 31.8.2021 geborene Kinder

aa) Anspruch auf Elternzeit Rz. 367 Arbeitnehmer[928] können Elternzeit in Anspruch nehmen, wenn sie mit ihrem Kind oder einem der anderen in § 15 Abs. 1 S. 1 BEEG genannten Kinder[929] in einem Haushalt leben und dieses selbst betreuen und erziehen. Sofern ein Elternteil noch minderjährig ist oder in Vollzeit einer vor dem 18. Lebensjahr begonnenen Ausbildung nachgeht, könne... mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / aa) Typischer Sachverhalt

Rz. 183 Das Arbeitsverhältnis eines Vertreters soll für die Zeit befristet werden, während der ein Arbeitnehmer wegen einer akut aufgetretenen Pflegesituation nach § 2 PflegeZG kurzzeitig an der Arbeit verhindert ist, Pflegezeit gem. § 3 PflegeZG oder Familienpflegezeit gem. §§ 2, 2a FPfZG in Anspruch nimmt. mehr

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§ 19 Anspruch aus § 9 TzBfG... / I. Berechtigter Personenkreis

Rz. 31 Nach dem Wortlaut ist jeder Teilzeitarbeitnehmer berechtigt, den Anspruch nach § 9 TzBfG geltend zu machen, nach der Definition in § 2 Abs. 1 S. 1 TzBfG also jeder Arbeitnehmer, dessen regelmäßige Arbeitszeit kürzer ist als die eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers. Mitarbeiter in Brückenteilzeit sind allerdings ausgenommen, § 9a Abs. 4 Hs. 2 TzBfG.... mehr

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§ 21 Krankenversicherung / A. Versicherungspflicht

Rz. 1 Die gesetzliche Krankenversicherung richtet sich nach dem Fünften Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB V). Rz. 2 Der Kreis der versicherungspflichtigen Beschäftigten ergibt sich aus § 5 SGB V. Hiernach sind insbesondere Arbeiter, Angestellte und zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte pflichtversichert, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind. Auch teilzeitbeschäftigte Arbe... mehr

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§ 15 Anspruch auf Pflegetei... / I. Ruhen des Arbeitsverhältnisses

Rz. 57 Rechtsfolge der Ankündigung i.S.v. § 3 Abs. 3 S. 1 PflegeZG (bzw. in den Fällen der Pflegeteilzeit nach § 3 Abs. 4 PflegeZG oder der Vereinbarung im Kleinunternehmen nach § 3 Abs. 6a PflegeZG) ist die Berechtigung des Beschäftigten, der Arbeit für die Dauer der angekündigten bzw. vereinbarten Pflegezeit fernzubleiben. In dem Umfang, in dem der Beschäftigte die Freiste... mehr

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§ 16 Anspruch auf Familienp... / III. Antrag auf Familienpflegezeit im Kleinunternehmen

Rz. 27 Der Anspruch auf die Familienpflegezeit besteht nur gegenüber Arbeitgebern mit mehr als 25 Beschäftigten, § 2 Abs. 1 S. 4 FPfZG. Arbeitnehmer kleinerer Unternehmen waren bislang vollständig auf den guten Willen ihres Arbeitgebers angewiesen, wenn sie eine Familienpflegezeit in Anspruch nehmen wollten. Ebenso wie für die Pflegezeit (dort § 3 Abs. 6a PflegeZG) hat der G... mehr

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§ 16 Anspruch auf Familienp... / I. Arbeitsrechtliche Folgen

Rz. 30 Unmittelbare Rechtsfolge der Vereinbarung nach § 2a Abs. 2 FPfZG ist die (befristete) Verringerung der regelmäßigen Arbeitszeit des Beschäftigten auf den vereinbarten Umfang, mindestens aber auf 15 Stunden je Woche.[14] Das Arbeitseinkommen des Beschäftigten verringert sich entsprechend. Rz. 31 Ebenso wie im Fall der Pflegezeit genießt der Beschäftigte, der Familienpfl... mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / dd) Kündigung

Rz. 370 Will der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis zum Ende der Elternzeit kündigen, so hat er eine Kündigungsfrist von drei Monaten zu wahren, § 19 BEEG. Dabei handelt es sich einerseits um ein Sonderkündigungsrecht des Arbeitnehmers, d.h. etwaige längere Fristen sind nicht einzuhalten.[967] Andererseits muss der Arbeitnehmer diese Frist auch wahren.[968] Soll das Arbeitsv... mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / c) Muster: Antrag auf Elternzeit

Rz. 372 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1b.33: Antrag auf Elternzeit Sehr geehrte(r) _________________________ (Name), mein Kind _________________________ (Name) wurde am _________________________ (Datum) geboren. Ich werde im Anschluss an die Mutterschutzfrist/ab _________________________ (Datum) für den Zeitraum bis zur Vollendung des zweiten Lebens... mehr

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§ 17 Teilzeitanspruch von A... / I. Beschäftigungsverhältnis

Rz. 10 Anders als noch die Vorgängerregelung in § 15b BAT eröffnet bereits der Wortlaut des § 11 TVöD/TV-L den Teilzeitanspruch allen Beschäftigten. § 15b BAT war auf Vollzeitbeschäftigte beschränkt.[8] Rz. 11 Es genügt, dass überhaupt ein Beschäftigungsverhältnis besteht.[9] Der Anspruch auf die Teilzeitarbeit kann also in den besonderen Fällen des § 11 TvöD/TV-L beispielswe... mehr

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§ 15 Anspruch auf Pflegetei... / 2. Beteiligung des Arbeitgebers, gerichtliche Durchsetzung

Rz. 50 Der Arbeitgeber hat den Teilzeitwünschen des Beschäftigten zu entsprechen, es sei denn, dass dringende betriebliche Gründe entgegenstehen, § 3 Abs. 4 S. 2 PflegeZG. Abgesehen davon, dass im Rahmen der Interessenabwägung nicht auf die Belange eines Elternteils, sondern auf das Interesse des Beschäftigten an der Pflege seines Angehörigen abzustellen ist, kann für das Ve... mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / t) Temporäre Auszeit – stay on board

Rz. 828 Nach der Neuregelung in § 38 Abs. 3 GmbHG hat ein Geschäftsführer, der einem mindestens zweiköpfigen Geschäftsführungsorgan angehört, nicht aber ein Alleingeschäftsführer, das Recht, von dem jeweiligen Bestellungsorgan der Gesellschaft die Einräumung einer temporären Auszeit von seiner Organstellung durch den Widerruf seiner Bestellung als Geschäftsführer für einen b... mehr

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§ 24 Arbeitslosenversicherung / B. Versicherungspflicht

Rz. 2 Gem. § 24 Abs. 1 SGB III sind vor allem Beschäftigte versicherungspflichtig. § 25 SGB III enthält nähere Angaben zur versicherungspflichtigen Beschäftigung. Daraus ergibt sich auch, dass die Beschäftigung zur Berufsausbildung ebenfalls die Versicherungspflicht auslöst. Für Beschäftigte beginnt die Versicherungspflicht mit dem Tag des Eintritts in das Beschäftigungsverh... mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / Literaturtipps

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§ 15 Anspruch auf Pflegetei... / IV. Befristungsmöglichkeit

Rz. 70 Die Freistellung während der Pflegezeit nach § 3 PflegeZG berechtigt den Arbeitgeber, für diesen Zeitraum eine (andere) Arbeitnehmerin oder einen (anderen) Arbeitnehmer sachlich befristet anzustellen, wobei der Befristungszeitraum ausdrücklich auch notwendige Zeiten einer Einarbeitung umfassen darf, § 6 Abs. 1 PflegeZG. Rz. 71 § 6 Abs. 4 PflegeZG ordnet an, dass die be... mehr

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§ 16 Anspruch auf Familienp... / I. Begünstigter Personenkreis, Begriffsbestimmungen

Rz. 7 Ebenso wie das Pflegezeitgesetz begünstigt auch das Familienpflegezeitgesetz nicht nur Arbeitnehmer, sondern "Beschäftigte" und verweist in § 2 Abs. 3 FPfZG auch auf die entsprechende Begriffsbestimmung in § 7 Abs. 1 PflegeZG.[3] Rz. 8 Auch die Begrifflichkeiten zum pflegebedürftigen nahen Angehörigen entsprechen denen im Pflegezeitgesetz.[4] Rz. 9 Wie im Pflegezeitgeset... mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / 1. Elternzeit

Rz. 366 Während der ersten Lebensjahre ihres Kindes können Arbeitnehmer Elternzeit für bis zu drei Jahre in Anspruch nehmen. Während der Dauer der Elternzeit ruhen die Hauptpflichten aus dem Arbeitsverhältnis,[925] so dass die Arbeitnehmer sich um Betreuung und Erziehung eines Kindes kümmern können.[926] Um die Folgen des damit verbundenen Verdienstausfalls zu mindern, sieht... mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / b) Abweichende Regelungen für die Elternzeit für vor dem 1.9.2021 geborene Kinder

Rz. 371 Das BEEG wurde in den letzten Jahren mehrfach geändert und es sind entsprechende Übergangsregelungen zu beachten. Insbesondere für Kinder, die vor dem 1.9.2021 geboren oder mit dem Ziel der Adoption aufgenommen wurden, gilt das BEEG in der bis zum 31.8.2021 geltenden Fassung weiter (vgl. § 28 Abs. 1 BEEG). Dies betrifft u.a. den Umfang der Teilzeittätigkeit während d... mehr

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§ 16 Anspruch auf Familienp... / 1. Darlehen

Rz. 37 Die Förderleistung ist als Darlehen der öffentlichen Hand konzipiert; zuständige Behörde ist das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, § 3 Abs. 1 S. 1 FPfZG. Rz. 38 Das Darlehen wird in monatlichen Raten an den Beschäftigten[19] ausgezahlt. Die Höhe der monatlichen Darlehensrate entspricht der Hälfte der Differenz zwischen den pauschalierten monatl... mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / d) Muster: Bescheinigung der Elternzeit und Urlaubskürzung

Rz. 373 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1b.34: Bescheinigung der Elternzeit und Urlaubskürzung Sehr geehrte(r) _________________________ (Name), hiermit bestätigen wir Ihnen die Elternzeit für Ihr Kind _________________________ (Name) für den Zeitraum vom _________________________ (Datum) bis _________________________ (Datum). Gleichzeitig teilen wir ... mehr

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§ 16 Anspruch auf Familienp... / 3. Rückzahlung des Darlehens

Rz. 47 Das Darlehen wird zinslos gewährt, § 3 Abs. 1 S. 1 FPfZG. Rz. 48 Es ist in Raten zurückzuzahlen. Die Rückzahlung beginnt im Regelfall unmittelbar nach Beendigung der Pflegezeit oder Familienpflegezeit, nämlich in dem Monat, der auf das Ende der Förderung der Freistellung folgt, § 6 Abs. 2 S. 1 FPfZG. Hat der Beschäftigte nicht den Höchstzeitraum von 24 Monaten der Förd... mehr

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§ 17 Teilzeitanspruch von A... / II. Betreuung eines Kindes oder eines pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen

Rz. 12 Der Teilzeitanspruch nach § 11 Abs. 1 TVöD/TV-L hat durch das Inkrafttreten des Pflegezeit- und des Familienpflegezeitgesetzes (siehe oben §§ 15 und 16) an Bedeutung verloren. Er besteht für den besonderen Fall, dass der Beschäftigte ein Kind betreut oder einen Angehörigen pflegt. Die Voraussetzungen insbesondere des Verwandtschaftsverhältnisses werden im Tarifvertrag... mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / (4) Arbeitnehmereigenschaft

Rz. 320 Auch geringfügig Beschäftigte sind Arbeitnehmer. Das gilt unabhängig von der Höhe ihrer Vergütung. Beispiel Der A hat bei der X-GmbH einen Vertrag als geringfügig Beschäftigter. Er soll stundenweise die Presse nach Meldungen über die X-GmbH auswerten. Er erhält hierfür eine Vergütung von 50 EUR pro Monat. Rz. 321 Dabei sind insbesondere folgende gesetzliche Regelungen ... mehr

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§ 2 Soziologische Aspekte / VI. Änderung der Ausgleichungsregelungen hinsichtlich der Berücksichtigung von Pflegeleistungen aufgrund soziologischer Erkenntnisse?

Rz. 21 Mit der Änderung des § 2057a BGB sollte die Pflege des Erblassers bei der Verteilung des Nachlasses verstärkt berücksichtigt werden. Pflegende Abkömmlinge sollten bessere Chancen auf einen materiellen Ausgleich haben.[52] Die Änderung kann damit begründet werden, dass der pflegende Abkömmling hilft, den Nachlass zu bewahren. Mit der Stärkung der Ausgleichsansprüche pfl... mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / bb) Vorzeitige Beendigung oder Verlängerung der Elternzeit

Rz. 368 Verlangt der Arbeitnehmer Elternzeit (oder Elternzeit nur für einen Teil des Zweijahreszeitraums nach § 16 Abs. 1 S. 2 BEEG), so ist er für den entsprechenden Zeitraum (bzw. zwei Jahre) gebunden und kann die Elternzeit nur im Rahmen des § 16 Abs. 3 BEEG vorzeitig beenden oder verlängern. Auch hierbei handelt es sich um ein Gestaltungsrecht,[940] das aber grundsätzlic... mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Vorgeschaltete Probezeit im Arbeitsverhältnis

Rz. 1237 Die Probezeit kann in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis auch in Form einer besonderen Kündigungsregelung vereinbart werden, dergestalt, dass während der ersten sechs Monate des Arbeitsverhältnisses eine kurze Kündigungsfrist von zwei Wochen ohne festen Kündigungstermin für beide Parteien gelten soll, § 622 Abs. 3 BGB. Rz. 1238 Eine solche vereinfachte Kündigungsm... mehr

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Literaturverzeichnis

Ackmann, Annahmeverzug – Anrechnung anderweitigen Verdienstes bei Teilzeitbeschäftigung – Haftung des Arbeitnehmers bei Doppelarbeitsverhältnis, SAE 1991, 222 Annuß, Das Verbot der Altersdiskriminierung als unmittelbar geltendes Recht, BB 2006, 325 Annuß/Thüsing (Hrsg.), Teilzeit- und Befristungsgesetz, Kommentar, 3. Auflage 2012 Arbeitsrechtsausschuss des Deutschen Anwaltverei... mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / (2) Rechtliche Grundlagen

Rz. 69 Die Vertretung ist ein anerkannter Befristungsgrund.[231] Vertretung ist der vorübergehende Ersatz für den zeitweiligen Ausfall eines Stammarbeitnehmers (z.B. wegen Krankheit, Mutterschutz, Elternzeit, Pflegezeit, Beurlaubung, Wehr- oder Zivildienst, Abordnung ins Ausland, Freistellung von BR-/PR-Mitgliedern).[232] Ein "anderer Arbeitnehmer" kann auch ein Beamter sein... mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / aa) Anspruch auf Elternzeit

Rz. 367 Arbeitnehmer[928] können Elternzeit in Anspruch nehmen, wenn sie mit ihrem Kind oder einem der anderen in § 15 Abs. 1 S. 1 BEEG genannten Kinder[929] in einem Haushalt leben und dieses selbst betreuen und erziehen. Sofern ein Elternteil noch minderjährig ist oder in Vollzeit einer vor dem 18. Lebensjahr begonnenen Ausbildung nachgeht, können auch Großeltern unter den... mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / cc) Urlaubsanspruch

Rz. 369 Während der Elternzeit wird das Fristenregime des § 7 Abs. 3 BUrlG durch die Sonderregelungen in § 17 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 BEEG verdrängt.[954] Hat der Arbeitnehmer seinen Urlaub vor Beginn der Elternzeit nicht oder nicht vollständig erhalten, so kann er diesen nach der Elternzeit im laufenden oder im Folgejahr nehmen, § 17 Abs. 2 BEEG.[955] Auch wenn die Hauptleitungsp... mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / bb) Berechnung

Rz. 268 Problematisch kann in Einzelfällen die Berechnung des Urlaubsanspruchs für teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer sein. Rz. 269 Praxistipp Die Grundsätze sollten in schwierigen Fällen im Arbeitsvertrag ausdrücklich festgelegt werden. Rz. 270 Im Urlaubsrecht gilt danach grundsätzlich das Urlaubstageprinzip. Danach sind Urlaubstage immer nur ganze Arbeitstage. Es kommt nach b... mehr

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§ 17 Teilzeitanspruch von A... / 2. Pflege eines nach ärztlichem Gutachten pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen

Rz. 15 Vergleichbare Schwierigkeiten stellen sich zum Begriff des Angehörigen in der zweiten Fallvariante des § 11 Abs. 1 TVöD/TV-L, die ungeachtet des Lebensalters des Angehörigen greift. Eine einheitliche gesetzliche oder eine sonstige rechtliche Definition des Angehörigen existiert nicht. Vielmehr wird der Begriff in verschiedenen rechtlichen Zusammenhängen nach den jewei... mehr

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§ 16 Anspruch auf Familienp... / A. Grundsätzliches

Rz. 1 Mit dem 1.1.2012 hat der Gesetzgeber die seinerzeit erst seit weniger als vier Jahren bestehenden Regelungen des Pflegezeitgesetzes um teils verwirrend ähnliche Regelungen zur (noch weitergehenden) Verbesserung der Möglichkeiten zur Vereinbarkeit von Beruf und familiärer Pflege – so § 1 FPfZG – ergänzt. Kern des Gesetzes über die Familienpflegezeit ist neben der Möglic... mehr

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Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 5.2.2.1 Dauer der Pflegezeit, Höchstgrenzen, erneute Inanspruchnahme von Pflegezeit

Die Pflegezeit beträgt nach § 4 Abs. 1 Satz 1 PflegeZG für jeden pflegebedürftigen nahen Angehörigen längstens 6 Monate (Höchstdauer). Nimmt die/der Beschäftigte für denselben pflegebedürftigen Angehörigen Pflegezeit und Familienpflegezeit nach § 2 FPfZG in Anspruch, so dürfen Pflege- und Familienpflegezeit insgesamt die Gesamtdauer von 24 Monaten je pflegebedürftigen nahen Ang... mehr

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Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 5.2 Pflegezeit zur häuslichen Pflege naher Angehöriger (bis zu 6 Monate)

Beschäftigte haben einen Anspruch auf vollständige oder teilweise Freistellung von der Arbeit für die häusliche Pflege eines pflegebedürftigen nahen Angehörigen ("Pflegezeit", § 3 Abs. 1 PflegeZG). 5.2.1 Anspruchsvoraussetzungen – Unternehmen mit mehr als 15 "Beschäftigten" Sog. Kleinunternehmen sind von den Bestimmungen zur 6-monatigen Pflegezeit ausgenommen. Der Anspruch best... mehr