Fachbeiträge & Kommentare zu Pflegezeit

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 10.2.2 Versicherungsschutz ab 1.1.2017

Versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung sind künftig Pflegepersonen i. S. d. § 19 SGB XI, die eine oder mehrere pflegebedürftige Personen mit mindestens Pflegegrad 2 (vgl. Ziffer 3.2.3.2) wenigstens 10 Stunden wöchentlich, verteilt auf regelmäßig mindestens 2 Tage in der Woche, in der häuslichen Umgebung nicht erwerbsmäßig pflegen. Wegen des geringen Um...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 3.3.3 Nachweis der Pflegebedürftigkeit

Der Nachweis einer anerkannten Pflegebedürftigkeit kann durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung der sozialen Pflegeversicherung und der privaten Pflege-Pflichtversicherung bzw. durch das Gutachten zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung oder des von der Pflegekasse beauftragten Gutachters erbracht werden. Praxis-Be...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 6.2.1.1 Familienpflegezeit zur häuslichen Pflege

Die Familienpflegezeit ist nach § 2 Abs. 1 FPfZG die Verringerung der Arbeitszeit von Beschäftigten, die einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen, für die Dauer von längstens 24 Monaten. Durch den Verweis in § 2 Abs. 3 FPfZG auf die §§ 5 bis 8 PflegeZG gelten die Regelungen des PflegeZG zu den Begriffen "Arbeitnehmer", "naher Angehöriger" und ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 6.3.6 Kein Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit, Entscheidung nach billigem Ermessen

Nach dem FPfZG in der Fassung vom 6.12.2011 hatten die Beschäftigten – im Gegensatz zu dem seit 1.1.2015 geltenden FPfZG und im Unterschied zum ersten Referentenentwurf des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend[1] – keinen Rechtsanspruch auf die Familienpflegezeit. Vielmehr bedurfte die Familienpflegezeit einer Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 1 Tarifliche Regelungen zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege

Schon vor der Einführung der gesetzlichen Regelungen zur Pflegezeit im Jahr 2008 bzw. der Familienpflegezeit im Jahr 2012 konnten Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnis dem TVöD unterliegt, die tariflichen Ansprüche zur Vereinbarung von Beruf und Pflege bzw. Betreuung naher Angehöriger in Anspruch nehmen. Diese tariflichen Regelungen ergänzen auch nach Inkrafttreten des Pfleg...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 10.2 Versicherungsschutz in der gesetzlichen Rentenversicherung

Um Lücken in der gesetzlichen Altersversorgung, die gegebenenfalls entstehen, wenn wegen der Pflege eines Pflegebedürftigen eine versicherungspflichtige Beschäftigung nicht ausgeübt oder aufgenommen wird, zu vermeiden, sind Pflegepersonen unter den Voraussetzungen der §§ 44 SGB XI und 3 Satz 1 Nr. 1 a SGB VI in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig. 10.2....mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 3.3 Pflegebedürftigkeit

Pflegebedürftig i. S. d. PflegeZG sind Personen, die die Voraussetzungen nach den §§ 14 und 15 SGB XI erfüllen. 3.3.1 Pflegebedürftigkeitsbegriff Aufgrund des PSG II sind Personen, nach § 14 SGB XI ab 1.1.2017[1] pflegebedürftig, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Es m...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 10.6 Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung

Pflegepersonen, die nach der Pflegetätigkeit in das Erwerbsleben zurückkehren wollen, können bei beruflicher Weiterbildung nach Maßgabe des SGB III bei Vorliegen der dort genannten Voraussetzungen gefördert werden. Als Berufsrückkehrer i. S. d. § 20 SGB III können für sie insbesondere Beratungs- und Vermittlungsangebote wie auch die Förderung der beruflichen Weiterbildung du...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 10.5 Versicherungsschutz in der Kranken- und Pflegeversicherung, Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung

10.5.1 Kurzzeitige Arbeitsverhinderung und Bezug von Pflegeunterstützungsgeld Die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger in der gesetzlichen Krankenversicherung sowie in der sozialen Pflegeversicherung, die Pflegeunterstützungsgeld beziehen, bleibt während des Leistungsbezugs erhalten. § 28a SGB XI, der die Pflegeversicherungsleistungen bei Pflegegrad 1 benennt, enthält dabe...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 10.3.3 Zuständigkeit

Zuständig sind die Unfallversicherungsträger im kommunalen Bereich, die Gemeindeunfallversicherungsträger ( § 129 Abs. 1 Nr. 7 SGB VII ). Beiträge werden nicht erhoben ( § 185 Abs. 2 Satz 1 SGB VII ).mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 6.2.1 Familienpflegezeit, Familienbetreuungszeit, Anspruchsvoraussetzungen

6.2.1.1 Familienpflegezeit zur häuslichen Pflege Die Familienpflegezeit ist nach § 2 Abs. 1 FPfZG die Verringerung der Arbeitszeit von Beschäftigten, die einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen, für die Dauer von längstens 24 Monaten. Durch den Verweis in § 2 Abs. 3 FPfZG auf die §§ 5 bis 8 PflegeZG gelten die Regelungen des PflegeZG zu den Be...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 10.1 Allgemeines

Die im Gesetz zur Förderung häuslicher Pflege naher Angehöriger (Pflegezeitgesetz – PflegeZG) sowie die im Gesetz über die Familienpflegezeit (Familienpflegezeitgesetz – FPfZG) genannten arbeitsrechtlichen Regelungen werden durch Leistungen zur sozialen Sicherung von Pflegepersonen im Elften Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB XI) flankiert. § 44 SGB XI führt Leistungen zur sozia...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 4.2.4.2 Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld (Entgeltersatzleistung) durch die Pflegeversicherung

Seit dem 1.1.2015 besteht nach § 2 Abs. 3 PflegeZG und § 44a Abs. 3 SGB XI während der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung ein Anspruch auf eine aus der Pflegeversicherung finanzierte Entgeltersatzleistung (Pflegeunterstützungsgeld), soweit ein Beschäftigter keinen gesetzlichen, tariflichen oder vertraglichen Anspruch auf Entgeltfortzahlung hat. Der Anspruch auf Pflegeunterstüt...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 4.2.4.1 Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber

Keine Regelung zur Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber im PflegeZG Das PflegeZG selbst enthält keine eigenständige Entgeltfortzahlungspflicht des Arbeitgebers für die Dauer der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung in einer akut aufgetretenen Pflegesituation. Es verweist jedoch in § 2 Abs. 3 auf andere bestehende Verpflichtungen: "Der Arbeitgeber ist zur Fortzahlung der Vergüt...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 4.2.3 Dauer der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung, Häufigkeit der Inanspruchnahme

Die Beschäftigten haben nach § 2 Abs. 1 PflegeZG in einer akut aufgetretenen Pflegesituation das Recht, der Arbeit bis zu 10 Arbeitstagen fernzubleiben. Hinweis COVID-19-pandemiebedingte Verlängerung der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung in einer akut aufgetretenen Pflegesituation COVID-19-pandemiebedingt wurde die Dauer, während derer die Beschäftigten in einer akut aufgetrete...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 3.2 Nahe Angehörige

Als "nahe Angehörige" definiert § 7 Abs. 3 PflegeZG in der seit 1.1.2015 gültigen Fassung Großeltern, Eltern, Schwiegereltern, Stiefeltern, Ehegatten, Lebenspartner einer nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz eingetragenen Partnerschaft, Partner einer eheähnlichen oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft, Geschwister, Ehegatten der Geschwister und Geschwister der Ehegatte...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 4.2.2 Anspruchsvoraussetzungen

Akut aufgetretene Pflegesituation Nach § 2 Abs. 1 PflegeZG haben Beschäftigte das Recht, eine bestimmte Anzahl von Arbeitstagen der Arbeit fernzubleiben, wenn dies erforderlich ist, um für einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in einer akut aufgetretenen Pflegesituation eine bedarfsgerechte Pflege zu organisieren oder eine pflegerische Versorgung in dieser Zeit sicherzust...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 10.5.1 Kurzzeitige Arbeitsverhinderung und Bezug von Pflegeunterstützungsgeld

Die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger in der gesetzlichen Krankenversicherung sowie in der sozialen Pflegeversicherung, die Pflegeunterstützungsgeld beziehen, bleibt während des Leistungsbezugs erhalten. § 28a SGB XI, der die Pflegeversicherungsleistungen bei Pflegegrad 1 benennt, enthält dabei auch die zusätzlichen Leistungen bei Pflegezeit und kurzzeitiger Arbeitsver...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 6.3.14 Fazit

Das Familienpflegezeitgesetz (FPfZG) in der Fassung vom 6.12.2011 ergänzt das seit 2008 bestehende PflegeZG. Es ermöglicht eine über die 6-monatige Pflegezeit hinausgehende häusliche Pflege naher Angehöriger, was gesellschafts- und sozialpolitisch wünschenswert und deshalb zu begrüßen ist. Zu kritisieren ist jedoch der mit der Umsetzung der Familienpflegezeit verbundene enor...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 10.2.1 Versicherungsschutz bis 31.12.2016

Pflegepersonen i. S. d. § 19 SGB XI sind Personen, die nicht erwerbsmäßig einen Pflegebedürftigen i. S. d. § 14 SGB XI (mindestens Anerkennung der Pflegestufe I) in seiner häuslichen Umgebung pflegen. Die Betreuung von Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz nach § 123 Abs. 2 SGB XI, die zwar Pflegegeld erhalten, jedoch ohne Pflegestufe sind, lösen für die Pf...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 6.2.1.2 Familienbetreuungszeit zur Betreuung minderjähriger Pflegebedürftiger

Seit 1.1.2015 haben Beschäftigte einen Anspruch, für längstens 24 Monate (Höchstfrist) teilweise von der Arbeit freigestellt zu werden, wenn sie einen minderjährigen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher oder außerhäuslicher Umgebung betreuen. Die Inanspruchnahme dieser Freistellung kann wahlweise statt der Familienpflegezeit oder jederzeit im Wechsel mit der Fam...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 6.3.2.3 Ausgleich des negativen Wertguthabens in der sog. "Nachpflegephase"

Steht ein Wertguthaben/Arbeitszeitguthaben nicht zur Verfügung – was nicht selten der Fall sein dürfte –, so führt die Familienpflegezeit zunächst zu einem sog. "negativen" Wertguthaben. In diesem Fall erhöht sich die Arbeitszeit des Beschäftigten in der sogenannten "Nachpflegephase" wieder auf den vor Antritt der Familienpflegezeit maßgebenden oder einen höheren Umfang. Das...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 6.3.9.1 Tod, Berufsunfähigkeit des Beschäftigten

Mit Tod des Beschäftigten endet das Arbeitsverhältnis. Ein "Abarbeiten" des Aufstockungsbetrags ist nicht mehr möglich. Im Falle einer "Berufsunfähigkeit" endet das Arbeitsverhältnis nicht automatisch. § 33 TVöD sieht eine automatische Beendigung des Arbeitsverhältnisses nur für den Fall einer unbefristeten Erwerbsminderungsrente vor. Wie oben geschildert, muss der Beschäftig...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 6.2.5 Der besondere Kündigungsschutz nach dem FPfZG

Während der Familienpflegezeit besteht besonderer Kündigungsschutz. Auch für die Inanspruchnahme von Familienpflegezeit ist seit 1.1.2015 der Kündigungsschutz auf eine Höchstfrist von 12 Wochen vor dem angekündigten Beginn der Familienpflegezeit begrenzt worden. Die Ausführungen zum besonderen Kündigungsschutz nach dem PflegeZG gelten entsprechend. Auf die dortigen Ausführun...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 6.3.1 Überblick

Bis zum 31.12.2014 bestand kein Anspruch auf Familienpflegezeit. Die Familienpflegezeit war im Falle ihrer Vereinbarung in der Form ausgestaltet, dass der Arbeitgeber – wenn ein positives Wert-/Arbeitszeitguthaben nicht vorhanden war – dem Beschäftigten einen Aufstockungsbetrag zahlen musste und zur Refinanzierung des von ihm zu leistenden Aufstockungsbetrags eine "staatlich...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 6.3.9.5 Ablauf eines befristeten Vertrags, Ausbildungsvertrags

Beantragt ein befristet Beschäftigter oder ein Auszubildender den Abschluss einer Familienpflegezeitvereinbarung, so sollte der Arbeitgeber beachten, dass der Zeitraum der Familienpflegezeit einschließlich der Nachpflegezeit die Dauer des befristeten Arbeitsverhältnisses nicht überschreitet, es sei denn, der Arbeitnehmer kann auf ein von einem anderen Arbeitgeber "mitgebrach...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 6.3.9.2 Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer

Der Anspruch des Arbeitgebers auf Ausgleich des "negativen" Wertguthabens besteht fort, wenn der Beschäftigte das Arbeitsverhältnis kündigt oder ausnahmsweise aus verhaltensbedingten Gründen gekündigt wird [1] oder einen Aufhebungsvertrag aus den genannten Gründen schließt und keine Übertragung des Wertguthabens auf andere Arbeitgeber nach § 7f des SGB IV erfolgt. Es besteht ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 3.3.2 Überleitung

Nach § 140 SGB XI werden Versicherte der sozialen Pflegeversicherung und der privaten Pflege-Pflichtversicherung, bei denen am 31.12.2016 eine Pflegestufe nach § 14 SGB XI i. d. F. am 31.12.2016 vorliegt oder eine erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz nach § 45a SGB XI i. d. F. am 31.12.2016 festgestellt wurde, ohne erneute Antragstellung und ohne erneute Begutachtung ei...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 6.3.10 Vorzeitige Beendigung der Pflege

Im Gesetzentwurf war zunächst eine ausdrückliche Regelung für Fälle der vorzeitigen Beendigung der häuslichen Pflege nicht enthalten. Entsprechend der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 19.10.2011[1] wurde jedoch in § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a FPfZG folgende Vorschrift aufgenommen: In der zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten abzu...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 6.3.13 Zulässigkeit von ergänzenden Regelungen in Tarifverträgen bzw. Betriebs-/Dienstvereinbarungen?

Ergänzende Regelungen in Tarifverträgen bzw. freiwilligen Betriebsvereinbarungen zur Familienpflegezeit sind zulässig.[1] So kann beispielsweise in einer in privatrechtlicher Rechtsform geführten Einrichtung (GmbH, AG usw.) in einer freiwilligen Betriebsvereinbarung geregelt werden, dass die Arbeitnehmer – über die gesetzlichen Regelungen hinausgehend – einen Anspruch auf Ab...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 6.3.12 Betriebsübergang

Wurde ein Darlehen in Anspruch genommen, so tritt im Falle eines Betriebsübergangs der Betriebserwerber in die Rechte und Pflichten aus dem Darlehensvertrag mit dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben ein (§ 3 Abs. 5 FPfZG). Der Darlehensvertrag geht aufgrund eines gesetzlich angeordneten Übergangs des Vertrags auf den Erwerber über, nur dieser kann nac...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 10.3.2 Versicherungsschutz ab 1.1.2017

Für die Pflichtversicherung von Pflegepersonen in der gesetzlichen Unfallversicherung i. S. d. § 19 SGB XI kraft Gesetzes gilt, dass die Pflichtversicherung der nicht erwerbsmäßigen Pflege eines Pflegebedürftigen in seiner häuslichen Umgebung erforderlich ist und die Pflegeperson eine oder mehrere pflegebedürftige Personen wenigstens 10 Stunden wöchentlich, verteilt auf rege...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 6.3.3 Auswirkungen auf die Jahressonderzahlung sowie die Entgeltfortzahlung

Die Jahressonderzahlung wird nach § 20 TVöD gezahlt in Höhe eines bestimmten Vomhundertsatzes des "dem Beschäftigten in den Kalendermonaten Juli, August und September durchschnittlich gezahlten monatlichen Entgelts"; unberücksichtigt bleiben das zusätzlich für Überstunden und Mehrarbeit gezahlte Entgelt, Leistungszulagen und Leistungsprämien. Im Falle des Abschlusses einer F...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 6.3.2.4 Lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung des Aufstockungsbetrags

Der Aufstockungsbetrag ist lohnsteuerpflichtiges Arbeitsentgelt. § 3 Nr. 28 EStG regelt nur die Steuerfreiheit des Aufstockungsbetrags bei Altersteilzeit. Eine dieser Vorschrift entsprechende Bestimmung gibt es für den Aufstockungsbetrag bei Familienpflegezeit nicht. Der Aufstockungsbetrag ist auch sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherungs...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 6.2.4 Vorzeitige Beendigung der Familienpflegezeit

Die Familienpflegezeit endet kraft Gesetzes vorzeitig, wenn die gepflegte Person verstirbt, die gepflegte Person "nicht mehr pflegebedürftig" ist oder dem pflegenden Angehörigen "die häusliche Pflege unmöglich oder unzumutbar" ist. Eine Unzumutbarkeit der Pflege ist beispielsweise anzunehmen, wenn der nahe Angehörige in eine stationäre Pflegeeinrichtung aufgenommen werden muss. D...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 6.3.9 Störfälle in der Familienpflegezeit; Risikoabsicherung des Arbeitgebers

Störfälle können sowohl in der Phase der Familienpflegezeit als auch in der Phase der sog. Nachpflegezeit eintreten. Hinsichtlich der sozialversicherungsrechtlichen Folgen bei ganz- oder teilweisem Scheitern der vertraglichen Pflichten in der Familienpflegephase ist zu beachten, dass bei einer Familienpflegezeitvereinbarung, die auf dem ratierlichen Abschmelzen von bereits vo...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 6.3.9.3 Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber

Wie oben Ziffer 4.3.8.1 dargestellt, kommt dem Beschäftigten bei Inanspruchnahme von Familienpflegezeit besonderer Kündigungsschutz zu. Nach Abschluss einer Familienpflegezeitvereinbarung bis zum Ende der Nachpflegephase ist die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber grundsätzlich ausgeschlossen. In besonderen Fällen kann der Arbeitgeber ausnahmsweise mit v...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 6.3.9.7 Verringerung der Arbeitszeit in der Nachpflegephase

Verringert der Beschäftigte in der Nachpflegephase seine Arbeitszeit, so hat der Arbeitgeber dennoch das Recht, das Arbeitsentgelt zur Erstattung der Aufstockungsbeträge teilweise einzubehalten. Dies gilt auch, wenn die Arbeitszeitverringerung aufgrund anderer gesetzlicher oder kollektivvertraglicher Regelungen erfolgt (§ 9 Abs. 1 FPfZG). Eine Arbeitszeitreduzierung in der N...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 6.3.11 Verhältnis zu anderen Freistellungsansprüchen, Teilzeitansprüchen

Nach § 3 Abs. 6 FPfZG kann eine weitere Familienpflegezeit für dieselbe pflegebedürftige Person erst nach dem Ende der Nachpflegezeit gefördert werden. Mit dieser Regelung ist klargestellt, dass eine erneute "Familienpflegezeit" für diesen Angehörigen – nur hierauf bezieht sich die Konkurrenzregelung! – erst nach vollständigem Ausgleich des "negativen" Wertguthabens geförder...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 10.3.1 Versicherungsschutz bis 31.12.2016

In der gesetzlichen Unfallversicherung sind Pflegepersonen i. S. d. § 19 SGB XI bei der Pflege eines Pflegebedürftigen i. S. d. § 14 SGB XI kraft Gesetzes versichert ( § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 17 SGB VII ). Die versicherte Tätigkeit umfasst Pflegetätigkeiten im Bereich der Körperpflege und – soweit diese Tätigkeiten überwiegend Pflegebedürftigen zugutekommen – Pflegetätigkeiten in...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 6.3.2.1 Berechnung

Das für die reduzierte Arbeitszeit zu zahlende Arbeitsentgelt ist während der Dauer der vor dem 1.1.2015 vereinbarten Familienpflegezeit aufzustocken. Nach der Intention des Gesetzes ist das Teilzeitentgelt – vereinfacht formuliert – um die Hälfte der Differenz zwischen dem bisherigen und dem wegen der Teilzeitarbeit verringerten Entgelt aufzustocken. Beispiel (vereinfachte ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 6.3.5 Zwingende Familienpflegezeitversicherung

Beschäftigte, die Familienpflegezeit vor dem 1.1.2015 mit ihrem Arbeitgeber vereinbart haben, müssen das Risiko, dass durch Tod oder Berufsunfähigkeit oder langandauernde Krankheit das negative Wertguthaben nicht ausgeglichen werden kann, durch eine vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben zertifizierte Versicherung absichern (§§ 4, 10, 11 FPfZG). Die Ze...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 6.2.6 Rechtsschutzmöglichkeiten zur Durchsetzung der Familienpflegezeit

Kommt eine Vereinbarung über die Familienpflegezeit nicht zustande, hat der Beschäftigte folgende rechtliche Durchsetzungsmöglichkeiten: Der Beschäftigte kann Klage auf Verpflichtung des Arbeitgebers zur Abgabe einer dem Verringerungs- und Verteilungswunsch zustimmende Willenserklärung erheben (§ 894 Satz 1 ZPO) und/oder im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens gegen...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 6.3.7 Die Vereinbarung über die Familienpflegezeit

Die für die Familienpflegezeit vor dem 1.1.2015 notwendige Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten muss – sofern der Arbeitgeber die staatliche Förderung in Anspruch nehmen möchte – mindestens folgenden Inhalt haben (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 FPfZG): Umfang der Arbeitszeit vor Beginn und während der Familienpflegezeit Name, Geburtsdatum, Anschrift und Angehörigenstatus der ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 6.3.9.4 Krankheit des Beschäftigten während der Familienpflegezeit bzw. der Nachpflegephase

Für den Fall der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit des Beschäftigten gilt Folgendes: Arbeitsunfähigkeit während der Familienpflegezeit Erkrankt der Beschäftigte während der Familienpflegezeit über den 6-wöchigen Entgeltfortzahlungszeitraum hinaus, so fehlt es an einem aufstockungsfähigen Arbeitsentgelt. Die Voraussetzungen für eine förderfähige Entgeltaufstockung liegen (...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 3.3.1 Pflegebedürftigkeitsbegriff

Aufgrund des PSG II sind Personen, nach § 14 SGB XI ab 1.1.2017[1] pflegebedürftig, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anford...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 6.3.2.2 Finanzierung des Aufstockungsbetrags

Die Aufstockung des Teilzeitentgelts bei vor dem 1.1.2015 vereinbarter Familienpflegezeit erfolgt entweder zulasten eines bestehenden Wertguthabens des Beschäftigten, das in der "Vorpflegephase" aufgebaut wurde ("Flexi II-Gesetz") oder zulasten eines Arbeitszeitkontos nach der Übergangsregelung in § 116 SGB IV (Arbeitszeitkonten, die bereits vor dem 1.1.2009 bestanden oder auf...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 6.3.4 Staatliche Förderung durch zinsloses Darlehen

"Tragende Säule"[1] des Gesetzes zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf in der Fassung vom 6.12.2011 ist die zinslose Refinanzierung der Entgeltaufstockung des Arbeitgebers durch das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (das frühere Bundesamt für den Zivildienst). Förderfähig ist die Aufstockung nur, soweit die Aufstockung über ein sog. "negatives" Wertg...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 6.2.7 Staatliche Förderung durch zinsloses Darlehen

Ab 1.1.2015 besteht nach § 3 FPfZG die Möglichkeit, aufgrund der Inanspruchnahme der Familienpflegezeit zur Abfederung des Einkommensausfalls ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Angelegenheiten (BAFzA) zu beantragen. Die monatlichen Darlehensraten werden in Höhe der Hälfte der Differenz zwischen den pauschalierten monatlichen Nettoentg...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kurzarbeit im öffentlichen ... / 8.1.3.3 Unvermeidbarkeit des Entgeltausfalls

Ein Arbeitsausfall ist gemäß § 96 Abs. 4 SGB III nicht vermeidbar, wenn in einem Betrieb alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen wurden, um den Eintritt des Arbeitsausfalls zu verhindern. Es ist in diesem Rahmen insbesondere zu prüfen, ob ein Einsatz der vom Arbeitsausfall betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in anderen Betrieben oder Abteilungen denkbar ist. Soweit ...mehr