Fachbeiträge & Kommentare zu Pflegezeit

Beitrag aus Personal Office Premium
Pflegezeit und sonstige Freistellungen nach dem Pflegezeitgesetz: Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis

Zusammenfassung Überblick Das Pflegezeitgesetz (PflegeZG) berechtigt Beschäftigte einerseits wegen eines familiären Pflegefalls kurzfristig mit der Arbeit auszusetzen, andererseits eine vollständige oder befristete Freistellung zur Betreuung eines pflegebedürftigen nahen Angehörigen in Anspruch zu nehmen. Beide Freistellungstatbestände haben unterschiedliche Rechtsfolgen. Wäh...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Pflegezeit und sonstige Fre... / 1.1 Inhalt

In § 5 Abs. 1 PflegeZG ist ein besonderer Kündigungsschutz vorgesehen. Danach darf der Arbeitgeber das Beschäftigungsverhältnis von der Ankündigung, höchstens jedoch 12 Wochen vor dem angekündigten Beginn bis zur Beendigung der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung nach § 2 PflegeZG oder der Freistellung nach § 3 PflegeZG nicht kündigen. In Kleinbetrieben beginnt der Kündigungssc...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Pflegezeit und sonstige Fre... / 7 Betriebliche Altersversorgung

Soweit in der Versorgungsordnung nichts anderes geregelt ist, sind Zeiten der Pflegefreistellung für die Berechnung der Unverfallbarkeit von Anwartschaften zu berücksichtigen. Arbeitgeberbeiträge sind für Zeiten der Pflegefreistellung in der Regel nicht zu entrichten.mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Pflegezeit und sonstige Fre... / 2.2.1 Kurzzeitige Arbeitsverhinderung

Die kurzzeitige Freistellung nach § 2 PflegeZG zur Pflege naher Angehöriger in Akutfällen können alle Beschäftigten in Anspruch nehmen – unabhängig von der Betriebsgröße.mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Pflegezeit und sonstige Fre... / 2.3 Anspruchsvoraussetzungen

Der Freistellungsanspruch steht allen Beschäftigten zur Pflege naher Angehöriger in häuslicher Umgebung zu. 2.3.1 Nahe Angehörige im Sinne des PflegeZG In § 7 Abs. 3 PflegeZG werden die nahen Angehörigen definiert und abschließend aufgezählt. Als nahe Angehörige gelten folgende verwandte und verschwägerte Personen: Die Großeltern, die Eltern, die Geschwister, die Kinder und Enkelk...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Pflegezeit und sonstige Fre... / 5 Reaktionsmöglichkeiten des Arbeitgebers

Die Reaktionsmöglichkeiten des Arbeitgebers sind von dem konkreten Freistellungswunsch des Beschäftigten abhängig, und für vollständige und teilweise Freistellungen unterschiedlich ausgestaltet. 5.1 Vollständige Freistellung von der Arbeit Auf eine völlige Freistellung besteht bei Arbeitgebern mit in der Regel mehr als 15 Beschäftigten ein Rechtsanspruch. Die "Mitteilung" nach...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Pflegezeit und sonstige Fre... / 4 Beendigung im gegenseitigen Einvernehmen

Das Kündigungsverbot nach § 5 PflegeZG steht einer einvernehmlichen Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses während einer Pflegefreistellung durch Aufhebungsvertrag nicht entgegen.mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Pflegezeit und sonstige Fre... / 1 Die zwei Säulen der Pflegefreistellungen

Das Pflegezeitgesetz berücksichtigt verschiedene Pflegesituationen und unterschiedlichen Pflegebedarf. Es sieht ein 2-stufiges System vor: Zum einen besteht für berufstätige Angehörige von pflegebedürftigen Menschen das Recht auf kurzzeitiges Fernbleiben von der Arbeit, um bei unerwartetem Eintritt einer besonderen Pflegesituation die sofortige Pflege eines nahen Angehörigen...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Pflegezeit und sonstige Fre... / 2.1 Begünstigter Personenkreis

Anspruch auf die Pflegefreistellung hat grundsätzlich jeder Beschäftigte. Beschäftigte im Sinne des PflegeZG sind nach § 7 Abs. 1 PflegeZG Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten, Personen, die wegen ihrer wirtschaftlichen Unselbstständigkeit als arbeitnehmerähnliche Personen anzusehen sind. Zu diesem Personenkreis gehören insbesondere He...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Pflegezeit und sonstige Fre... / 2.3.2 Pflegebedürftigkeit

§ 7 Abs. 4 PflegeZG regelt, welche Personen pflegebedürftig im Sinne des Gesetzes sind. Diesbezüglich verweist das PflegeZG auf die Begriffsbestimmungen des SGB XI. Der Begriff der Pflegebedürftigkeit wird in den §§ 14 und 15 SGB XI definiert. Mit dem Pflegestärkungsgesetz II wurde zum 1.1.2017 die Definition der Pflegebedürftigkeit weiter gefasst und die bisherigen 3 Pflege...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Pflegezeit und sonstige Fre... / 4.1 Kurzzeitige Arbeitsverhinderung

Für den Anspruch auf kurzzeitige Arbeitsbefreiung nach § 2 PflegeZG genügt es nach § 7 Abs. 4 Satz 2 PflegeZG, wenn die zu pflegende Person voraussichtlich pflegebedürftig i. S. d. §§ 14, 15 SGB XI ist. Oftmals wird es dem Beschäftigten in Akutfällen nicht möglich sein, sich Gewissheit über die rechtlich zutreffende Einstufung des Krankheitsbilds zu verschaffen. Die Regelung...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Pflegezeit und sonstige Fre... / Zusammenfassung

Überblick Das Pflegezeitgesetz (PflegeZG) sowie das Familienpflegezeitgesetz (FPfZG) eröffnet Beschäftigten die Möglichkeit, pflegebedürftige Angehörige zu pflegen und damit die Vereinbarkeit von Beruf und familiärer Pflege zu verbessern. Um Beschäftigten, die eine Freistellung nach dem PflegeZG bzw. eine Verringerung der Arbeitszeit nach dem FPfZG in Anspruch nehmen, vor ei...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Pflegezeit und sonstige Fre... / 1.4 Behördliche Zulassung der Kündigung

In "besonderen Fällen" kann die Arbeitgeberkündigung ausnahmsweise (vorab) für zulässig erklärt werden. Gemäß § 5 Abs. 2 PflegeZG kann eine Kündigung entgegen § 5 Abs. 1 PflegeZG ausnahmsweise zulässig sein, wenn die Zulässigkeitserklärung der für den Arbeitsschutz zuständigen obersten Landesbehörde oder der von ihr bestimmten Stelle vorliegt. Damit enthält § 5 PflegeZG ein ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Pflegezeit und sonstige Fre... / Zusammenfassung

Überblick Das Pflegezeitgesetz (PflegeZG) berechtigt Beschäftigte einerseits wegen eines familiären Pflegefalls kurzfristig mit der Arbeit auszusetzen, andererseits eine vollständige oder befristete Freistellung zur Betreuung eines pflegebedürftigen nahen Angehörigen in Anspruch zu nehmen. Beide Freistellungstatbestände haben unterschiedliche Rechtsfolgen. Während es sich be...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Pflegezeit und sonstige Fre... / 1.1 Kurzzeitige Arbeitsverhinderung

Um bei plötzlich auftretendem Pflegebedarf die sofortige pflegerische Versorgung des betroffenen Angehörigen sicherzustellen, müssen berufstätige Familienangehörige zeitnah und zügig reagieren können. § 2 PflegeZG räumt Beschäftigten dazu einen Anspruch auf Freistellung von der Arbeit für die Dauer von bis zu 10 Arbeitstagen ein. Berufstätige sollen in dieser Zeit die Möglic...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Pflegezeit und sonstige Fre... / Zusammenfassung

Überblick Das Pflegezeitgesetz (PflegeZG) berechtigt Beschäftigte zur Freistellung von der Arbeit, um pflegebedürftige nahe Angehörige zu pflegen. Daneben gilt das Familienpflegezeitgesetz (FPfZG), das Beschäftigten einen befristeten Teilzeitanspruch eröffnet. Wird zur Vertretung eines nach dem PflegeZG bzw. FPfZG freigestellten Beschäftigten ein Arbeitnehmer eingestellt, li...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Pflegezeit und sonstige Fre... / 2.2 Verpflichtete Arbeitgeber

Als Arbeitgeber werden die natürlichen oder juristischen Personen sowie rechtsfähige Personengesellschaften bezeichnet, die Beschäftigte im Sinne des PflegeZG beschäftigen. Für die arbeitnehmerähnlichen Personen tritt an die Stelle des Arbeitgebers der Auftraggeber oder Zwischenmeister. Zwischenmeister ist, wer ohne Arbeitnehmer zu sein, die ihm von Gewerbetreibenden übertra...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Pflegezeit und sonstige Fre... / 2.3.1 Nahe Angehörige im Sinne des PflegeZG

In § 7 Abs. 3 PflegeZG werden die nahen Angehörigen definiert und abschließend aufgezählt. Als nahe Angehörige gelten folgende verwandte und verschwägerte Personen: Die Großeltern, die Eltern, die Geschwister, die Kinder und Enkelkinder sowie die Schwiegereltern, Stiefeltern und Schwiegerkinder. Als nahe Angehörige gelten außerdem neben dem Ehegatten und Lebenspartner auch die Partn...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Pflegezeit und sonstige Fre... / 2.3.3 Akutfall bei kurzzeitiger Arbeitsbefreiung

Der Anspruch auf kurzzeitige Arbeitsbefreiung nach § 2 PflegeZG ist auf Akutfälle begrenzt und kann nur in Anspruch genommen werden, wenn die Freistellung des Beschäftigten für die Organisation einer bedarfsgerechten Pflege oder einer pflegerischen Versorgung in dieser Zeit erforderlich ist. Dies setzt voraus, dass die Pflegebedürftigkeit plötzlich, also unerwartet eingetret...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Pflegezeit und sonstige Fre... / 7 Unabdingbarkeit

Von den Regelungen des Gesetzes kann nach § 8 PflegeZG nicht zuungunsten der Beschäftigten abgewichen werden, etwa durch Beschränkung der Dauer des nach § 2 PflegeZG bestehenden Freistellungsrechts auf weniger als 10 Arbeitstage. Da der Gesetzgeber keinerlei Dispositivität zulässt, gilt die Unabdingbarkeit auch für Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und einzelvertragliche...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Pflegezeit und sonstige Fre... / 3.1 Kurzzeitige Arbeitsverhinderung

Der Beschäftigte ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die kurzzeitige Verhinderung an der Arbeitsleistung nach § 2 PflegeZG und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Unverzüglich "bedeutet ohne schuldhaftes Zögern". Sobald der Beschäftigte also in der Lage ist, die Pflegesituation und deren Dauer im Hinblick auf seine Einschränkung bei der Erbringung der Arbeit...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Pflegezeit und sonstige Fre... / 5.1 Vollständige Freistellung von der Arbeit

Auf eine völlige Freistellung besteht bei Arbeitgebern mit in der Regel mehr als 15 Beschäftigten ein Rechtsanspruch. Die "Mitteilung" nach § 3 Abs. 3 PflegeZG ist ein einseitig vom Beschäftigten zu erklärendes Recht. Die Inanspruchnahme der vollständigen Freistellung bedarf nicht der Zustimmung des Arbeitgebers. Ausreichend ist allein der Zugang der Erklärung beim Arbeitgeb...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Pflegezeit und sonstige Fre... / 2.1 Pflegeunterstützungsgeld bei kurzzeitiger Arbeitsverhinderung

Das PflegeZG selbst regelt keinen eigenen Anspruch des Beschäftigten auf Entgeltfortzahlung während der kurzzeitigen Freistellung. Der Arbeitgeber kann dennoch für die Zeit der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung zur Fortzahlung der Vergütung verpflichtet sein. Beschäftigte können bis zu 10 Arbeitstage ohne Vorankündigung von der Arbeit fernbleiben, um sich um einen akuten Pfle...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Pflegezeit und sonstige Fre... / 1.5 Verhältnis zum sonstigen Kündigungsrecht

Neben dem Kündigungsschutz nach § 5 PflegeZG gelten die allgemeinen Kündigungsvorschriften. Der besondere Kündigungsschutz für bestimmte Personengruppen[1] steht selbstständig neben dem PflegeZG und ist daher parallel zu beachten. Gegebenenfalls muss eine Zustimmung unterschiedlicher Behörden vorliegen. Bei Vorliegen der erforderlichen behördlichen Zustimmung müssen Arbeitneh...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Pflegezeit und sonstige Fre... / 2 Kündigung durch den Beschäftigten

Das Verbot des § 5 PflegeZG gilt nicht für Eigenkündigungen durch Beschäftigte. Anders als bei der Elternzeit[1] fehlt im PflegeZG eine besondere Bestimmung für Kündigungen seitens der Beschäftigten. Somit gelten für Eigenkündigungen von Arbeitnehmern die allgemeinen vertraglichen bzw. gesetzlichen Bestimmungen auch zur Kündigungsfrist.mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Pflegezeit und sonstige Fre... / 3 Weihnachtsgeld und sonstige Gratifikationen

Das Weihnachtsgeld und sonstige Gratifikationen sind Sondervergütungen mit Entgeltcharakter, die aus einem bestimmten Anlass zusätzlich zum regulären Entgelt gezahlt werden. Der Arbeitgeber ist in seinem Entschluss grundsätzlich frei, ob er eine Gratifikation gewähren will oder nicht, es sei denn, der Arbeitnehmer hat einen Rechtsanspruch auf Zahlung einer bestimmten Gratifi...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Familienpflegezeit: Anspruc... / 4 Das Verhältnis des Pflegezeitgesetzes zum Familienpflegezeitgesetz

Das Familienpflegezeitgesetz geht über die rechtlichen Bestimmungen des Pflegezeitgesetzes hinaus. Es eröffnet pflegenden Angehörigen die Möglichkeit, für maximal 24 Monate mit reduzierter Stundenzahl weiterzuarbeiten und durch ein zinsloses Darlehen die notwendige Lebensgrundlage zu erhalten. Die Regelungen des Pflegezeitgesetzes zum Kündigungsschutz, zu den befristeten Ver...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Familienpflegezeit: Anspruc... / 3 Inanspruchnahme der Familienpflegezeit

Die Inanspruchnahme der Familienpflegezeit ist dem Arbeitgeber spätestens 8 Wochen vor dem gewünschten Beginn in Textform anzukündigen. Gleichzeitig hat der Beschäftigte zu erklären, für welchen Zeitraum und in welchem Umfang die Arbeitsfreistellung in Anspruch genommen werden soll. Dabei ist auch die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit anzugeben. Voraussetzung für die Ina...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Benefits: Betreuung / 1.4 Freistellung nach Pflege- und Familienpflegezeitgesetz

Gemäß § 3 PflegeZG und § 2 FPfZG haben Beschäftigte einen Rechtsanspruch auf (teilweise) Freistellung von der Arbeitsleistung zur Pflege eines pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung. Dazu gehören auch Kinder, Adoptiv- oder Pflegekinder, die Kinder, Adoptiv- oder Pflegekinder des Ehegatten oder Lebenspartners, Schwiegerkinder und Enkelkinder.[1] Sofern ein ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Urlaub / 2 Urlaubsdauer und -berechnung

Infographic Gesetzlicher Erholungsurlaub Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Werktage.[2] Als Werktage gelten gemäß § 3 Abs. 2 BUrlG alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind. Danach sind bei der Berechnung der Urlaubsdauer die Samstage als Urlaubstage mitzurechnen. Diese gesetzlichen Bestimmungen über die Dauer des Urlaubs sind unabdingbare Mindes...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 3.5.2 Untergang am Ende des ersten Quartals des Folgejahres

Rz. 159 Liegt ein Übertragungsgrund vor, so ist bei Erfüllung der Mitwirkungsobliegenheiten durch den Arbeitgeber der Urlaub im Übertragungszeitraum zu nehmen, ansonsten geht er unter. Der Urlaubsanspruch erlosch nach alter Rechtsprechung des BAG grundsätzlich auch dann, wenn dem Arbeitnehmer im Übertragungszeitraum die Inanspruchnahme von Urlaub unmöglich war. Entgegen eine...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 5.2.4.5 Vertretung für Verhinderung nach dem Pflegezeitgesetz/Familienpflegezeitgesetz

Nach § 6 Pflegezeitgesetz liegt ein sachlicher Grund für die Befristung in der Vertretung eines Beschäftigten, der entweder kurzzeitig, bis zu 10 Arbeitstagen zur Pflege naher Angehöriger der Arbeit fernbleibt, § 2, oder längstens 6 Monate zur häuslichen Pflege naher Angehöriger völlig oder teilweise freizustellen ist, § 3. Auch die befristete Einstellung zur Vertretung für ein...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 5.2.4 Zur Vertretung eines anderen Beschäftigten

Einer der wichtigsten sachlich gerechtfertigten Gründe ist die Vertretung für einen festangestellten, vorübergehend jedoch nicht oder noch nicht zur Verfügung stehenden Mitarbeiter (§ 14 Abs. 1 Nr. 3 TzBfG).[1] Der Vertretungsbedarf kann sich ergeben aus der Erkrankung eines Mitarbeiters[2], der Beurlaubung von Beschäftigten[3], dem Mutterschutz bzw. der Elternzeit einer/eines ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 345 Beitra... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 345 trifft Regelungen zur Bemessungsgrundlage für die Beiträge zur Arbeitsförderung in Fällen sonstiger Versicherungspflicht nach § 26. Das sind insbesondere versicherungspflichtige Zeiten außerhalb von abhängigen Beschäftigungen, die hauptsächlich aus sozialpolitischen Gründen der Arbeitslosenversicherungspflicht unterworfen worden sind. Es wird ein Arbeitsentgelt f...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 29 Beratun... / 2.1 Überblick und Einordnung in das Dritte Kapitel

Rz. 3 Das Dritte Kapitel fasst auf Beratungs- und Vermittlungsseite die Berufs- und Arbeitsberatung sowie Ausbildungs- und Arbeitsvermittlung zusammen. Damit wird sprachlich dem internationalen Standard entsprochen. Darüber hinaus enthält das Dritte Kapitel das wesentliche arbeitsmarktpolitische Instrumentarium der Arbeitsförderung, das an den Bedarfslagen der Arbeitslosen a...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsrechtliche Änderunge... / 3.6 Änderung des Pflegezeitgesetzes und des Familienpflegezeitgesetzes

Die Inanspruchnahme von Pflegezeit nach § 3 Abs. 3 PflegeZG oder Familienpflegezeit nach § 2a Abs. 1 FamPfZG ist seit dem 1.1.2025 auch in Textform möglich.[1] Die Vereinbarung von Teilzeitarbeit während einer Pflegezeit bzw. Familienpflegezeit ist nach § 3 Abs. 4 PflegeZG bzw. § 2a Abs. 2 Satz 1 FamPfZG aber weiterhin an die Schriftform gebunden[2].[3]mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Jahresarbeitsentgeltgrenze:... / 6.1.2 Auswirkungen einer Pflegezeit

Nimmt ein Arbeitnehmer Pflegezeit nach § 3 PflegeZG in Anspruch und lässt sich dabei nur teilweise von der Arbeit freistellen, so tritt mit Beginn der Pflegezeit Kranken- und Pflegeversicherungspflicht ein, sofern das Arbeitsentgelt während der Pflegezeit die maßgebende Jahresarbeitsentgeltgrenze unterschreitet. Wichtig Keine sofortige Versicherungsfreiheit nach Ende der Pfle...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 2.2 Anspruchsberechtigter Personenkreis

Rz. 13 Der Teilzeitanspruch kann von jedem Arbeitnehmer, also auch von leitenden Angestellten nach § 6 TzBfG [1] – d. h. von sog. Führungspersonal –, von befristet Beschäftigten[2] sowie von Teilzeitbeschäftigten, die ihre Arbeitszeit weiter verringern wollen[3], begehrt werden. Eine Berufsausbildung in Teilzeit ist seit dem 1.1.2020 nach § 7a BBiG n. F. und § 27b HwO n. F. m...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Teilzeitarbeit: Vertragsges... / 2.4 Besonderer Kündigungsschutz

Hinsichtlich des besonderen Kündigungsschutzes gelten für den Teilzeitbeschäftigten keine Besonderheiten. Soweit er unter das Schwerbehindertenrecht oder das Mutterschutzgesetz fällt, Elternzeit oder Pflegezeit beantragt hat oder freiwilligen Wehrdienst ableistet, gelten für ihn die gleichen Voraussetzungen wie für den Vollzeitarbeitnehmer. Lediglich bei der Ermittlung der B...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Teilzeitarbeit / 6 Sonderformen der Teilzeitarbeit

Für die Dauer der Elternzeit hat der Arbeitnehmer unter den Voraussetzungen des § 15 Abs. 7 BEEG einen besonderen Anspruch auf Verringerung seiner Arbeitszeit. Dieser Anspruch hat gegenüber dem allgemeinen Teilzeitanspruch aus § 8 TzBfG Vorrang. Dem Teilzeitwunsch des jeweiligen Elternteils kann der Arbeitgeber hier nur dringende betriebliche Gründe entgegenhalten. Das Pflege...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Pflegeunterstützungsgeld / 1 Anspruch

Beschäftigte, die eine akut auftretende Pflegesituation für einen Angehörigen, z. B. Ehegatten/Lebenspartner, Großeltern, Eltern, Schwiegereltern, eigene Kinder, Adoptiv-/Pflegekinder und Geschwister, Schwägerin oder Schwager organisieren, erhalten während der "kurzen" Pflegezeit von bis zu 10 Arbeitstagen je Kalenderjahr Pflegeunterstützungsgeld. Dieser Anspruch besteht nur, we...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
bAV: Direktversicherung, Pe... / 3.4 Erstes Dienstverhältnis

Die Steuerbefreiung wird jedem Arbeitnehmer nur einmal im Rahmen des ersten Dienstverhältnisses gewährt. Daraus folgt, dass der Arbeitgeber die Beiträge für die Zukunftssicherung des Arbeitnehmers nur dann steuerfrei lassen darf, wenn er den Lohnsteuerabzug nach einer der Steuerklassen I–V durchführt. Diese Voraussetzung kann auch erfüllt sein, wenn es sich um ein weiterbest...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Pflegeunterstützungsgeld / 3 Höhe/Zahlungsdauer

Die Höhe des Pflegeunterstützungsgeldes berechnet sich nach den für die Berechnung des Kinderpflegekrankengeldes geltenden Vorschriften und ermöglicht damit den Pflegekassen eine verwaltungsfreundliche Handhabung; wie das Krankengeld ist das Pflegeunterstützungsgeld für Kalendertage auszuzahlen.[1] Für die Prüfung der Höchstanspruchsdauer sind die Arbeitstage maßgebend.[2] Da...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 4.1.8 Unterschreiten der Entgeltgrenze

Wird eine mehr als geringfügige Beschäftigung durch die vertragliche Reduzierung der Arbeitszeit auf eine Beschäftigung mit einem monatlichen Arbeitsentgelt von maximal 556 EUR umgestellt, ist der Beschäftigungsabschnitt ab dem Zeitpunkt bzw. für die Zeit der Arbeitszeitreduzierung gesondert zu beurteilen. Demzufolge ist beispielsweise bei einer Reduzierung der Arbeitszeit w...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Geringfügig entlohnte Besch... / 3.6 Elternzeit und Elterngeld

Der Staat gewährt für die Betreuung und Erziehung von Kindern Elterngeld . Voraussetzung für den Anspruch ist, dass der Berechtigte keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausübt.[1] Nach § 1 Abs. 6 BEEG übt der Antragsteller keine volle Erwerbstätigkeit aus, wenn die Arbeitszeit 32 Wochenstunden im Monatsdurchschnitt nicht übersteigt (für bis zum 31.8.2021 geborene Kinder: 30...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Jahresarbeitsentgeltgrenze:... / 6.1 Minderung des Arbeitsentgelts

Wird das Arbeitsentgelt nicht nur vorübergehend vermindert, wird der Beschäftigte sofort wieder krankenversicherungspflichtig, wenn das neue Arbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht mehr überschreitet. Eine Minderung des Arbeitsentgelts kommt z. B. vor, wenn die Beschäftigung künftig mit weniger Stunden ausgeübt werden soll. Praxis-Beispiel Dauerhafte Reduzierung d...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Vergütungsformen: Möglichke... / 1 Hybride Arbeitsformen: Mit Freiheit binden

Von hybridem Arbeiten sprechen wir, wenn Mitarbeitende von verschiedenen Orten aus und zu verschiedenen Zeiten sowohl mobil als auch in Präsenz vor Ort im Unternehmen zusammen arbeiten können. Ort und Zeit sind bestenfalls völlig unabhängig von der zu erbringenden Tätigkeit. Ganz konkret geht es hier um die Erweiterung des Arbeitsortes und der Flexibilisierung von Arbeitszeit...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Vergütungsformen: Möglichke... / 5 Familienunterstützung durch Vereinbarkeit

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf spielt für Mitarbeiter eine immer größere Rolle und ist für Unternehmen von hoher Bedeutung. Familienfreundliche Maßnahmen sind vielseitig möglich. Neben den eher bekannten Angeboten von steuerfreien Zuschüssen zu Kinderbetreuungskosten, zählen in eher größeren Unternehmen auch eigene Kitas oder betriebsnahe Belegplätze dazu. Noch weni...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Feststellung der Pflegebedü... / 2.1 Fristen

Für die Pflegeanträge gelten für den MD/Gutachter folgende Bearbeitungsfristen: 25 Arbeitstage grundsätzlich, 5 Arbeitstage bei Krankenhausaufenthalt, Aufenthalt in einem Hospiz oder während einer ambulant-palliativen Versorgung, wenn dies zur Sicherstellung der weiteren Versorgung erforderlich ist oder die Inanspruchnahme von Pflegezeit bzw. Familienpflegezeit gegenüber dem Arb...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Umlageverfahren: Besondere ... / 8.3 Vom U2-Verfahren ausgenommene Personengruppen

Keine Umlagen sind allerdings zu entrichten aus dem Arbeitsentgelt bzw. den Vergütungen der Beamten, Richter, Soldaten auf Zeit, Berufssoldaten und den sonstigen vergleichbaren Beschäftigten, wenn diese nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen bei Krankheit Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge und auf Beihilfe oder Heilfürsorge haben. Dies gilt auch für beurlaubte...mehr