Fachbeiträge & Kommentare zu Pflegezeit

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Aktivierungsmaßnahmen / 1.2 Von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende

Zu den von Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeitsuchenden gehören Personen, die zwar noch versicherungspflichtig beschäftigt sind, aber alsbald mit der Beendigung ihrer Beschäftigung rechnen müssen und danach voraussichtlich arbeitslos werden.[1] Dies betrifft Arbeitnehmer, denen bereits gekündigt worden ist oder auch Beschäftigte in Transfergesellschaften.[2] Nach Auslegung der...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Vermittlungsbudget / 1 Förderungsberechtigter Personenkreis

Die finanziellen Hilfen aus dem Vermittlungsbudget stehen zur Verfügung für Ausbildungsuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende und Arbeitslose. Ausbildungsuchende können Leistungen erhalten, wenn sie eine versicherungspflichtige berufliche Ausbildung bei einem Arbeitgeber anstreben oder aufnehmen. Dies gilt auch für Ausbildungsgänge an Fach- und Berufsschulen sowie...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Urlaub: Sonderfälle / 4 Pflegezeit

Ausweislich der Gesetzesbegründung[1] zum Pflegezeitgesetz soll "die Pflegezeit in Anlehnung an die Regelungen über die Inanspruchnahme von Elternzeit" ausgestaltet werden. In Anlehnung an § 17 BEEG erfolgte eine Regelung in § 4 Abs. 4 PflegeZG. Der Arbeitgeber kann den Erholungsurlaub, der dem Arbeitnehmer für das Urlaubsjahr zusteht, für jeden vollen Kalendermonat der voll...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Urlaub: Sonderfälle / Zusammenfassung

Überblick Der Urlaub ist wesentliches Element des Arbeitsverhältnisses. Die Grundlagen und zugleich die Mindestvorgaben des Urlaubs finden sich im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). In gewissen Sonderfällen sind jedoch spezielle Regelungen zu berücksichtigen, etwa während der Elternzeit, der Pflegezeit oder im Streikfall. Infographic Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Für die ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Jahreswechsel 2024/2025: Ar... / 3.2.2 Änderung des BEEG

Neben einer Reihe von Änderungen bezüglich der Regelungen über das Elterngeld werden auch arbeitsrechtliche Regelungen des BEEG geändert, indem das Gesetz zukünftig anstelle der Schriftform lediglich die Textform von Erklärungen verlangt. Die Neuregelungen gelten jedoch nach § 28 Abs. 1b BEEG nur für Kinder, die nach dem 30.4.2025 geboren werden. Das führt dazu, dass für die ...mehr

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Teilzeitarbeit: Job-Sharing / 4 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Grundsätzlich stehen bei der Arbeitsplatzteilung jedem Vertragspartner die allgemeinen Kündigungsrechte und -beschränkungen zu, die auch in einem "normalen" Arbeitsverhältnis gelten. Für den Arbeitgeber stellt sich jedoch gelegentlich die Frage, was mit den übrigen Arbeitnehmern passiert, wenn ein Arbeitsplatzpartner kündigt oder er diesem kündigen muss. § 13 Abs. 2 TzBfG gew...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Gesamtvergütungsmodell: Mon... / 3.2 Aufbau und Verwendung von Wertguthaben

Auf Arbeitszeitkonten können neben Überstunden und Überstundenzuschlägen auch folgende Entgeltbestandteile in der Ansparphase eingezahlt werden: Sonder- und Einmalzahlungen, freiwillige Arbeitgeberleistungen, Boni, Tantiemen, nicht genommener Urlaub und Entgeltverzicht aus laufender Vergütung Damit sind Arbeitszeitkonten auch für Unternehmen interessant, in denen aufgrund des Vergü...mehr

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Entgelttransparenzgesetz: I... / 1 Hintergrund

Das Entgelttransparenzgesetz wurde federführend vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend erarbeitet, am 30.3.2017 vom Deutschen Bundestag beschlossen und am 12.5.2017 vom Bundesrat gebilligt. Es ist am 6.7.2017 in Kraft getreten.[1] Die Bundesregierung sah Handlungsbedarf in Bezug auf die Gewährung gleichen Entgelts für Frauen und Männer für gleiche und ...mehr

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§ 15 Anspruch auf Pflegetei... / 1. Dauer und Ende der Pflegezeit

Rz. 22 Vorbehaltlich der Höchstdauer[16] endet die Pflegezeit mit Ablauf des von dem Beschäftigten in Anspruch genommenen Zeitraums. Rz. 23 Gemäß § 4 Abs. 2 PflegeZG endet die Pflegezeit außerdem mit Ablauf von vier Wochen nach Wegfall der Pflegebedürftigkeit oder nachdem dem Beschäftigten die häusliche Pflege des Angehörigen unmöglich oder unzumutbar geworden ist. Einer beso...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / g) Muster: Antrag auf Pflegezeit

Rz. 381 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1b.35: Antrag auf Pflegezeit Sehr geehrte(r) _________________________ (Name), ich werde meine(n) _________________________ (Angehörigenverhältnis, Name) pflegen. Hierzu beantrage ich ab dem _________________________ (Datum) für den Zeitraum bis zum _________________________ (Datum) die vollständige Freistellung...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / d) Vorzeitige Beendigung bzw. Verlängerung der Pflegezeit und Familienpflegezeit

Rz. 378 Die Pflegezeit und die Familienpflegezeit ebenso wie die Freistellungen zur Pflege Minderjähriger oder zur Sterbebegleitung können grundsätzlich nur mit der Zustimmung des Arbeitgebers[1006] vorzeitig beendet oder verlängert werden, § 4 Abs. 1 S. 2, Abs. 2 S. 3 PflegeZG, § 2a Abs. 3 S. 1, Abs. 5 S. 3 FPfZG. Allerdings besteht ein Anspruch auf eine Verlängerung, wenn ...mehr

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§ 15 Anspruch auf Pflegetei... / I. Ankündigung der Pflegezeit

1. Einseitiges Gestaltungsrecht Rz. 41 Die Pflegezeit ist vergleichbar mit der Elternzeit ausgestaltet, so dass hier wie dort ein einseitiges Gestaltungsrecht des Beschäftigten bzw. des Arbeitnehmers besteht, nicht etwa ein durch Zustimmung zu erfüllender Anspruch gegen den Arbeitgeber.[33] Deshalb bedarf es im Streitfall keiner auf die Abgabe einer Willenserklärung gerichtet...mehr

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§ 15 Anspruch auf Pflegetei... / 3. Verlängerung der Pflegezeit

Rz. 28 Wurde die Pflegezeit/Pflegeteilzeit zunächst für einen kürzeren Zeitraum als sechs Monate in Anspruch genommen, so ist die Verlängerung nur möglich, wenn der Arbeitgeber zustimmt – und auch dann nur bis zur Höchstdauer von sechs Monaten, § 4 Abs. 1 S. 2 PflegeZG. Rz. 29 In seiner Entscheidung über die Zustimmung dürfte der Arbeitgeber frei, also insbesondere nicht an d...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / IV. Elternzeit, Pflegezeit, Familienpflegezeit

1. Elternzeit Rz. 366 Während der ersten Lebensjahre ihres Kindes können Arbeitnehmer Elternzeit für bis zu drei Jahre in Anspruch nehmen. Während der Dauer der Elternzeit ruhen die Hauptpflichten aus dem Arbeitsverhältnis,[925] so dass die Arbeitnehmer sich um Betreuung und Erziehung eines Kindes kümmern können.[926] Um die Folgen des damit verbundenen Verdienstausfalls zu m...mehr

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§ 15 Anspruch auf Pflegetei... / IV. Dauer und wiederholte Inanspruchnahme der Pflegezeit

1. Dauer und Ende der Pflegezeit Rz. 22 Vorbehaltlich der Höchstdauer[16] endet die Pflegezeit mit Ablauf des von dem Beschäftigten in Anspruch genommenen Zeitraums. Rz. 23 Gemäß § 4 Abs. 2 PflegeZG endet die Pflegezeit außerdem mit Ablauf von vier Wochen nach Wegfall der Pflegebedürftigkeit oder nachdem dem Beschäftigten die häusliche Pflege des Angehörigen unmöglich oder unz...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / 2. Pflegezeit und Familienpflegezeit

Rz. 374 Das Pflegezeitgesetz (PflegeZG) und das Familienpflegezeitgesetz (FPflZG) sollen die Vereinbarkeit von Beruf und familiärer Pflege verbessern.[970] Beschäftigte können hierzu verlangen, (teilweise) von der Arbeitspflicht freigestellt zu werden. Während dieser Freistellung wird die Vergütungspflicht (teilweise) suspendiert.[971] Um die damit verbundenen wirtschaftlich...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (2) Elternzeit und Pflegezeit

Rz. 1132 Auch Arbeitnehmern in Elternzeit (§ 15 BEEG) darf in der Insolvenz nach § 18 Abs. 1 BEEG während der Elternzeit nicht gekündigt werden.[2989] Bei Arbeitnehmern in Pflegezeit (§§ 2 und 3 PflegeZG) darf in der Insolvenz das Arbeitsverhältnis von der Ankündigung der Pflegezeit, höchstens jedoch zwölf Wochen vor dem angekündigten Beginn, bis zu deren Beendigung nicht ge...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / c) Wechsel zwischen den verschiedenen Freistellungsmöglichkeiten

Rz. 377 Will der Arbeitnehmer zwischen Pflegezeit und Familienpflegezeit wechseln, so gelten andere Ankündigungsfristen als die soeben genannten: Soll eine Familienpflegezeit im Anschluss an eine Pflegezeit genommen werden, so muss sich die Familienpflegezeit unmittelbar anschließen und spätestens drei Monate vor Beginn schriftlich angekündigt werden, § 3 Abs. 3 S. 4 f. Pfle...mehr

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§ 15 Anspruch auf Pflegetei... / 4. Aufteilung auf mehrere Zeiträume (Splitting), Verbrauch des Antragsrechts

Rz. 30 Anders als insbesondere das im Übrigen ähnlich konzipierte BEEG enthält das Pflegezeitgesetz keine Regelungen zur Aufteilung der Höchstdauer auf mehrere Zeiträume. Daraus resultiert eine nicht unstrittige Einschränkung der Gestaltungsfreiheit des pflegenden Beschäftigten.[21] Mit einem Antrag auf Pflegezeit/Pflegeteilzeit verbraucht der Beschäftigte sein Pflegezeitrec...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / b) Erstmalige Geltendmachung der (teilweisen) Freistellung

Rz. 376 Will der Arbeitnehmer erstmalig von einer der soeben beschriebenen Freistellungsmöglichkeiten Gebrauch machen, so muss er unterschiedliche Fristen und Formalitäten beachten:mehr

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§ 15 Anspruch auf Pflegetei... / 2. Inhalt, Form und Frist

Rz. 42 Aus § 3 Abs. 3 S. 1 PflegeZG ergibt sich, dass der Beschäftigte die Pflegezeit/Pflegeteilzeit anzukündigen und gleichzeitig auch zu erklären hat, für welchen Zeitraum und in welchem Umfang die Freistellung von der Arbeitsleistung in Anspruch genommen werden soll. Für den Fall, dass der Beschäftigte nur teilweise von der Arbeitsleistung freigestellt werden will (Pflege...mehr

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§ 15 Anspruch auf Pflegetei... / III. Pflegezeitantrag im Kleinunternehmen

Rz. 52 Der Anspruch auf die Pflegezeit besteht nur gegenüber Arbeitgebern mit mehr als 15 Beschäftigten, § 3 Abs. 1 S. 2 PflegeZG. Arbeitnehmer kleinerer Unternehmen waren bislang vollständig auf den guten Willen ihres Arbeitgebers angewiesen, wenn sie Pflegezeit oder Pflegeteilzeit in Anspruch nehmen wollten. Insoweit ist ihnen der Gesetzgeber zur Hilfe gekommen, indem er s...mehr

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§ 15 Anspruch auf Pflegetei... / III. Sonderkündigungsschutz

Rz. 66 Der Beschäftigte genießt Sonderkündigungsschutz nach § 5 Abs. 1 PflegeZG für die gesamte Zeit der Pflegezeit bzw. Pflegeteilzeit. Der Schutz setzt bereits mit dem Zugang der Ankündigung ein, frühestens aber 12 Wochen vor dem angekündigten Beginn der Pflegezeit.[46] Rz. 67 Der Sonderkündigungsschutz besteht auch dann, wenn im Kleinunternehmen eine Pflegezeitvereinbarung...mehr

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§ 15 Anspruch auf Pflegetei... / 2. Höchstdauer, Zusammenrechnung von Ansprüchen

Rz. 25 Die Pflegezeit/Pflegeteilzeit darf für jeden pflegebedürftigen nahen Angehörigen die in § 4 Abs. 1 S. 1 PflegeZG festgelegte Höchstdauer von sechs Monaten nicht überschreiten. Eine Mindestdauer ist hingegen nicht festgelegt. Für die Sterbebegleitung beträgt die Höchstdauer nur drei Monate je nahem Angehörigen, § 4 Abs. 3 S. 1 PflegeZG. Rz. 26 Im Ganzen dürfen Pflegezei...mehr

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§ 15 Anspruch auf Pflegetei... / III. Nachweis

Rz. 19 Der Beschäftigte muss dem Arbeitgeber die Pflegebedürftigkeit seines nahen Angehörigen durch Vorlage einer Bescheinigung der Pflegekasse oder des medizinischen Dienstes der Krankenversicherung nachweisen; bei privat pflegeversicherten Pflegebedürftigen ist ein vergleichbarer Nachweis zu erbringen, § 3 Abs. 2, ggf. i.V.m. § 3 Abs. 5 S. 3 PflegeZG. Nimmt der Beschäftigt...mehr

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§ 16 Anspruch auf Familienp... / II. Inhalt, Form und Frist

Rz. 22 Aus § 2a Abs. 1 S. 1 FPfZG ergibt sich, dass der Beschäftigte die Familienpflegezeit anzukündigen und bereits gleichzeitig auch zu erklären hat, für welchen Zeitraum und in welchem Umfang er innerhalb der Gesamtdauer die Freistellung von der Arbeitsleistung in Anspruch nehmen will. Dabei hat er auch die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit anzugeben, § 2a Abs. 1 S. 2...mehr

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§ 15 Anspruch auf Pflegetei... / 3. Sterbebegleitung, § 3 Abs. 6 PflegeZG

Rz. 37 Wie die Betreuung minderjähriger Angehöriger ist auch die Begleitung eines im Sterben liegenden nahen Angehörigen erst im Jahre 2015 in das Gesetz eingefügt worden. Der Beschäftigte soll während dieser (gem. § 4 Abs. 3 S. 2 PflegeZG auf nur drei Monate begrenzten) Zeit einen nahen Angehörigen in seiner letzten Lebensphase, d.h. in den Tod, begleiten können.[29] Rz. 38...mehr

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§ 15 Anspruch auf Pflegetei... / 1. Zeitpunkt der Geltendmachung

Rz. 48 Pflegeteilzeit – also die nur teilweise pflegebedingte Freistellung von der Arbeit – kann ausschließlich zu Beginn und zusammen mit der Ankündigung der Pflegezeit angekündigt werden. Das weicht erheblich vom Elternzeitrecht ab. Allerdings ist auch der zeitliche Gesamtrahmen der Pflegezeit mit nur sechs Monaten deutlich überschaubarer als potentiell bei der Elternzeit....mehr

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§ 15 Anspruch auf Pflegetei... / A. Grundsätzliches

Rz. 1 Seit dem 1.7.2008 sind mit dem Pflegezeitgesetz arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen in Kraft, die ausdrücklich dazu dienen, Beschäftigten die Pflege und Sterbebegleitung naher Angehöriger in häuslicher Umgebung zu ermöglichen.[1] Wie in modernen Spezialgesetzen üblich geworden, hat der Gesetzgeber seine Zielsetzung auch hier unmittelbar in das Gesetz selbst aufgenommen...mehr

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§ 15 Anspruch auf Pflegetei... / II. Pflegebedürftige nahe Angehörige

Rz. 14 Der Gesetzgeber definiert die nahen Angehörigen in § 7 Abs. 3 PflegeZG abschließend wie folgt:mehr

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§ 15 Anspruch auf Pflegetei... / II. Sozialversicherungsrechtliche Folgen

Rz. 61 Gerade in Fällen eher plötzlich auftretenden Pflegebedarfs und des damit einhergehenden zeitkritischen Organisationsaufwands und wegen der Komplexität der Regelungsmaterie wird von Arbeitnehmerseite aus oft übersehen, welche negativen sozialversicherungsrechtlichen Folgen die Inanspruchnahme einer Pflegezeit nach sich ziehen kann.[43] Rz. 62 § 7 Abs. 3 S. 4 SGB IV stel...mehr

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§ 15 Anspruch auf Pflegetei... / 1. Pflege eines pflegebedürftigen nahen Angehörigen, § 3 Abs. 1 PflegeZG

Rz. 32 Die Inanspruchnahme von Pflegezeit/Pflegeteilzeit nach § 3 Abs. 1 PflegeZG setzt voraus, dass der Beschäftigte einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegt. Der Begriff der häuslichen Umgebung wird im Pflegezeitgesetz nicht definiert. Aus der Zielbeschreibung in § 1 PflegeZG, "die Vereinbarkeit von Beruf und familiärer Pflege zu verbessern",...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / e) Sonderregelungen COVID-19-Pandemie

Rz. 379 Wurde die Pflegezeit oder Familienpflegezeit aufgrund von Sonderregelungen aus Anlass der COVID-19-Pandemie in Anspruch genommen, sehen § 4a PflegeZG bzw. § 2b FPfZG teilweise abweichende Regelungen vor, u.a. zur erneuten Inanspruchnahme oder Unterbrechung zwischen verschiedenen Zeiten nach dem PflegeZG und FPfZG.mehr

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§ 16 Anspruch auf Familienp... / III. Dauer und wiederholte Inanspruchnahme der Familienpflegezeit

Rz. 12 Vorbehaltlich der Höchstdauer[6] endet die Familienpflegezeit mit Ablauf des von dem Beschäftigten in Anspruch genommenen Zeitraums. Rz. 13 Gemäß § 2a Abs. 5 FPfZG endet die Familienpflegezeit außerdem mit Ablauf von vier Wochen nach Wegfall der Pflegebedürftigkeit oder nachdem dem Beschäftigten die häusliche Pflege des Angehörigen unmöglich oder unzumutbar geworden is...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / (2) Muster: Pflegezeitvertretung (Zweckbefristung)

Rz. 188 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1b.27: Pflegezeitvertretung (Zweckbefristung) Der Arbeitnehmer wird ab dem _________________________ befristet zur Vertretung während der Pflegezeit von Herrn/Frau _________________________ als _________________________ beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis endet, ohne dass es einer Kündigung, Handlung oder Erklär...mehr

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§ 15 Anspruch auf Pflegetei... / I. Begünstigter Personenkreis

Rz. 8 Das Pflegezeitgesetz begünstigt nicht nur Arbeitnehmer, sondern "Beschäftigte". § 7 Abs. 1 PflegeZG definiert diesen Begriff des Beschäftigten für Zwecke des Gesetzes und fasst darunter neben den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auch die Auszubildenden sowie die arbeitnehmerähnlichen Personen einschließlich der Heimarbeiter und der ihnen Gleichgestellten.[5] Die hie...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / a) Übersicht

Rz. 375 Beide Gesetze ermöglichen es Beschäftigten,[973] durch Freistellung von der Arbeit oder Verringerung der Arbeitszeit, sich um die Pflege pflegebedürftiger[974] naher Angehöriger[975] zu kümmern. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen der verschiedenen Möglichkeiten der Arbeitsbefreiung oder -verkürzung lassen sich wie folgt zusammenfassen:mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / bb) Rechtliche Grundlagen

Rz. 184 Wenn zur Vertretung eines Beschäftigten für die Dauer der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung nach § 2 PflegeZG oder der Pflegezeit gem. § 3 PflegeZG ein Arbeitnehmer befristet eingestellt wird, liegt hierin gem. § 6 Abs. 1 S. 1 PflegeZG ein sachlicher Grund. Die Vorschrift gilt gem. § 2 Abs. 3 FPfZG entsprechend bei der Inanspruchnahme von Familienpflegezeit gem. §§ 2,...mehr

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§ 15 Anspruch auf Pflegetei... / 1. Einseitiges Gestaltungsrecht

Rz. 41 Die Pflegezeit ist vergleichbar mit der Elternzeit ausgestaltet, so dass hier wie dort ein einseitiges Gestaltungsrecht des Beschäftigten bzw. des Arbeitnehmers besteht, nicht etwa ein durch Zustimmung zu erfüllender Anspruch gegen den Arbeitgeber.[33] Deshalb bedarf es im Streitfall keiner auf die Abgabe einer Willenserklärung gerichteten Leistungsklage gegen den Arb...mehr

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§ 16 Anspruch auf Familienp... / IV. Besondere Voraussetzungen der verschiedenen Ansprüche auf Familienpflegezeit

Rz. 18 Die weiteren Anspruchsvoraussetzungen zur Familienpflegezeit nach § 2 Abs. 1 bzw. Abs. 5 PflegeZG (Pflege pflegebedürftiger naher Angehöriger in häuslicher Umgebung bzw. Betreuung minderjähriger pflegebedürftiger naher Angehöriger in häuslicher oder außerhäuslicher Umgebung) entsprechen vollständig denjenigen der Pflegezeit nach § 3 Abs. 1 bzw. 3 Abs. 5 PflegeZG.[8] R...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / f) Urlaubsanspruch

Rz. 380 Wie auch bei der Elternzeit (s. hierzu Rdn 369) hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, den Erholungsurlaub für jeden vollen Kalendermonat der vollständigen Freistellung nach § 3 PflegeZG um ein Zwölftel zu kürzen, § 4 Abs. 4 PflegeZG. Zur Anpassung des Urlaubsanspruchs, wenn der Arbeitnehmer beim gleichen Arbeitgeber Teilzeit arbeitet, siehe Rdn 265 ff.mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / (1) Muster: Pflegezeitvertretung (Kalenderbefristung)

Rz. 187 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1b.26: Pflegezeitvertretung (Kalenderbefristung) Der Arbeitnehmer wird ab dem _________________________ befristet zur Vertretung während der Pflegezeit von Herrn/Frau _________________________ als _________________________ beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis endet, ohne dass es einer Kündigung, Handlung oder Erk...mehr

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§ 16 Anspruch auf Familienp... / II. Sozialversicherungsrechtliche Folgen

Rz. 33 Da die Familienpflegezeit ausschließlich als Teilzeittätigkeit mit mindestens 15 Stunden wöchentlich auftreten kann, sind die denkbaren sozialversicherungsrechtlichen Folgen weniger gravierend als im Falle der Pflegezeit. Rentennachteile des pflegenden Beschäftigten kann auch im Falle der Familienpflegezeit unter den Voraussetzungen des § 44 Abs. 1 SGB XI die zuständi...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / a) Elternzeit für nach dem 31.8.2021 geborene Kinder

aa) Anspruch auf Elternzeit Rz. 367 Arbeitnehmer[928] können Elternzeit in Anspruch nehmen, wenn sie mit ihrem Kind oder einem der anderen in § 15 Abs. 1 S. 1 BEEG genannten Kinder[929] in einem Haushalt leben und dieses selbst betreuen und erziehen. Sofern ein Elternteil noch minderjährig ist oder in Vollzeit einer vor dem 18. Lebensjahr begonnenen Ausbildung nachgeht, könne...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1b Individualarbeitsrecht... / aa) Typischer Sachverhalt

Rz. 183 Das Arbeitsverhältnis eines Vertreters soll für die Zeit befristet werden, während der ein Arbeitnehmer wegen einer akut aufgetretenen Pflegesituation nach § 2 PflegeZG kurzzeitig an der Arbeit verhindert ist, Pflegezeit gem. § 3 PflegeZG oder Familienpflegezeit gem. §§ 2, 2a FPfZG in Anspruch nimmt.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Anspruch aus § 9 TzBfG... / I. Berechtigter Personenkreis

Rz. 31 Nach dem Wortlaut ist jeder Teilzeitarbeitnehmer berechtigt, den Anspruch nach § 9 TzBfG geltend zu machen, nach der Definition in § 2 Abs. 1 S. 1 TzBfG also jeder Arbeitnehmer, dessen regelmäßige Arbeitszeit kürzer ist als die eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers. Mitarbeiter in Brückenteilzeit sind allerdings ausgenommen, § 9a Abs. 4 Hs. 2 TzBfG....mehr

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§ 21 Krankenversicherung / A. Versicherungspflicht

Rz. 1 Die gesetzliche Krankenversicherung richtet sich nach dem Fünften Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB V). Rz. 2 Der Kreis der versicherungspflichtigen Beschäftigten ergibt sich aus § 5 SGB V. Hiernach sind insbesondere Arbeiter, Angestellte und zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte pflichtversichert, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind. Auch teilzeitbeschäftigte Arbe...mehr

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§ 15 Anspruch auf Pflegetei... / I. Ruhen des Arbeitsverhältnisses

Rz. 57 Rechtsfolge der Ankündigung i.S.v. § 3 Abs. 3 S. 1 PflegeZG (bzw. in den Fällen der Pflegeteilzeit nach § 3 Abs. 4 PflegeZG oder der Vereinbarung im Kleinunternehmen nach § 3 Abs. 6a PflegeZG) ist die Berechtigung des Beschäftigten, der Arbeit für die Dauer der angekündigten bzw. vereinbarten Pflegezeit fernzubleiben. In dem Umfang, in dem der Beschäftigte die Freiste...mehr

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§ 16 Anspruch auf Familienp... / III. Antrag auf Familienpflegezeit im Kleinunternehmen

Rz. 27 Der Anspruch auf die Familienpflegezeit besteht nur gegenüber Arbeitgebern mit mehr als 25 Beschäftigten, § 2 Abs. 1 S. 4 FPfZG. Arbeitnehmer kleinerer Unternehmen waren bislang vollständig auf den guten Willen ihres Arbeitgebers angewiesen, wenn sie eine Familienpflegezeit in Anspruch nehmen wollten. Ebenso wie für die Pflegezeit (dort § 3 Abs. 6a PflegeZG) hat der G...mehr

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§ 16 Anspruch auf Familienp... / I. Arbeitsrechtliche Folgen

Rz. 30 Unmittelbare Rechtsfolge der Vereinbarung nach § 2a Abs. 2 FPfZG ist die (befristete) Verringerung der regelmäßigen Arbeitszeit des Beschäftigten auf den vereinbarten Umfang, mindestens aber auf 15 Stunden je Woche.[14] Das Arbeitseinkommen des Beschäftigten verringert sich entsprechend. Rz. 31 Ebenso wie im Fall der Pflegezeit genießt der Beschäftigte, der Familienpfl...mehr