Mehrheit im Bundestag für Familienpflegezeit
Eine zweijährige Familienpflegezeit sowie eine bezahlte Auszeit von zehn Tagen sollen Arbeitnehmern die Pflege eines schwer kranken Angehörigen erleichtern.
Der Bundestag verabschiedete am 4.12.2014 ein entsprechendes Gesetz mit der Mehrheit der großen Koalition. Künftig gibt es nicht nur die Möglichkeit, für sechs Monate komplett aus dem Job auszusteigen, sondern auch einen Rechtsanspruch auf 24 Monate Familienpflegezeit. Während dieser kann ein Beschäftigter seine Wochenarbeitszeit auf bis zu 15 Stunden reduzieren.
Kritik an Erhöhung der Grenze für Familienpflegezeit
Dieser Rechtsanspruch gilt aber nur in Unternehmen mit mindestens 25 Beschäftigten. Ursprünglich war eine Untergrenze von 15 Mitarbeitern vorgesehen, doch diese Marke wurde auf Druck aus der Wirtschaft in letzter Minute angehoben. Für diese Einschränkung gab es massive Kritik aus der Opposition. Auch die Deutsche Stiftung Patientenschutz beklagte, ein Viertel der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten werde so von der Familienpflegezeit ausgeschlossen.
Lohnersatz für kurzfristige Auszeit von 10 Tagen
Bei einem plötzlichen Pflegefall in der Familie können Arbeitnehmer wie schon bisher kurzfristig zehn Tage lang pausieren, um die notwendige Pflege zu organisieren. Während es bislang allerdings nur eine unbezahlte Auszeit gab, wird in diesen zehn Tagen künftig ein Lohnersatz gezahlt, für den jährlich rund 100 Millionen Euro aus der Pflegeversicherung bereitstehen sollen.
Anspruch auf zinsloses Darlehen für lange Pflegezeiten
Neu ist auch der Anspruch auf ein zinsloses Darlehen, das während der monatelangen Pflegezeiten das fehlende Einkommen ausgleichen soll. Doch weil das Darlehen zurückgezahlt werden muss, stößt diese Regelung ebenfalls auf Widerspruch.
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