Online-Sozialwahlen

Sozialwahlen bestimmen die Zusammensetzung der Selbstverwaltungsorgane bei den Sozialversicherungsträgern. Zur Wahl stehen unter anderem Arbeitnehmer- und Arbeitgebervereinigungen. Ab 2023 sollen die Krankenkassen ihre Sozialwahlen auch online durchführen können.

Ein Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS), der der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vorliegt, sieht vor, dass die Krankenkassen ab 2023 ihre Sozialwahlen auch online durchführen können. Dafür müssten sie Ihre Satzungen bis zum 30. September entsprechend ändern. Der Gesetzentwurf soll am 18.12.2019 im Bundeskabinett beraten werden.

Sozialwahlen online sollen höhere Walbeteiligung sicherstellen

Der CDU-Arbeitsmarktexperte Peter Weiß sagte der dpa: «Wir erwarten uns vom Update beim Wahlverfahren eine höhere Wahlbeteiligung und damit auch eine stärkere Legitimation der Selbstverwaltung in der Krankenversicherung.» Sein Fraktionskollege Uwe Schummer sagte, gelöst werden müssten noch Sicherheitsfragen. «Aber wenn wir es jetzt nicht anpacken, müssen wir noch mindestens zehn Jahre, bis zur übernächsten Wahl 2029, auf den Einstieg in Online-Sozialwahlen warten.»

Vorbehalte gegen Online-Wahlen abbauen

Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) zeigte sich optimistisch: «Die Krankenkassen können und sollen hier beispielgebende Vorreiter sein», sagte er den Partnerzeitungen der Neuen Berliner Redaktionsgesellschaft. Durch solche praktische Erfahrung würden grundsätzliche Vorbehalte gegen Online-Wahlen abgebaut. «Wenn die Vorteile der Digitalisierung im Alltag erfahrbar werden, verlieren Skeptiker ihre Argumente.»

Wahlbeteiligung bei den letzten Sozialwahlen

Die Beteiligung an der Sozialwahl 2017 lag bei etwa rund einem Drittel. Rund 15 Millionen Mitglieder und Rentner in der Rentenversicherung und bei gesetzlichen Krankenkassen wählten ihre ehrenamtlichen Selbstverwalter. 
 

dpa
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