DRG-Fallpauschalenkatalog 2026 beschlossen
Der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) haben sich auf den DRG-Fallpauschalenkatalog für das Jahr 2026 geeinigt. Seit 2004 bildet der Katalog die verbindliche Grundlage für die Abrechnung von derzeit mehr als 17 Millionen stationären Fällen in deutschen Krankenhäusern.
Fallpauschalen als Grundlage der Krankenhausabrechnung
Trotz erschwerter Rahmenbedingungen ist es den Selbstverwaltungspartnern gelungen, die Abrechnungsgrundlagen für die deutschen Krankenhäuser fristgerecht zu konsentieren. Besonders herausfordernd war in diesem Jahr die späte Festlegung des Hybrid-DRG-Katalogs durch den ergänzten erweiterten Bewertungsausschuss am 11.11.2025. Diese Entscheidung war maßgeblich für den Abschluss des aG-DRG-Katalogs, da das Volumen der Hybrid-DRG-Fälle signifikant von rund 270.000 auf etwa eine Million Fälle ausgeweitet wurde.
Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, betonte die strategische Bedeutung dieser Einigung:
„Die Ausweitung der Hybrid-DRGs auf nunmehr eine Million Fälle ist ein überfälliger Schritt hin zu einer bedarfsgerechten Versorgung. Um die Gesundheitsversorgung für die Beitragszahlenden finanzierbar zu halten, müssen wir die Ambulantisierung konsequent vorantreiben. Es darf nicht länger das Prinzip ‚mehr Ressourcen für weniger Fälle‘ gelten. Leistungen, die medizinisch sicher ambulant erbracht werden können, müssen aus dem teuren stationären Setting herausgelöst werden. Gleichzeitig ersparen wir damit unseren Versicherten unnötige stationäre Krankenhausaufenthalte. Der neue DRG-Fallpauschalenkatalog setzt hierfür wichtige Impulse, wenngleich wir bei der Konvergenz der Vergütungssysteme noch lange nicht am Ziel sind.“
Die nun verabschiedeten Entgeltkataloge wurden bereits auf der Website des InEK veröffentlicht, um Krankenhäusern und Krankenkassen die Grundlagen für die anstehenden Budgetverhandlungen bereitzustellen. Neu ist in diesem Jahr insbesondere der nachrichtliche Ausweis der Bewertungsrelationen für die Vorhaltekostenanteile.
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