GroKo will bezahlte Pflegezeit von zehn Tagen einführen
Arbeitnehmer, die kurzfristig eine Pflege für Angehörige organisieren müssen, sollen ab Januar 2015 eine bezahlte Auszeit von zehn Tagen nehmen können. Nach Informationen von zwei Zeitungen soll der Gesetzentwurf zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf am 15.10.2014 vom Kabinett beschlossen werden.
Pflegeunterstützungsgeld nach der Berechnung des Kinderkrankengeldes
Beschäftigte dürfen schon heute für zehn Tage mit der Arbeit aussetzen, wenn ein Pflegenotfall eintritt. Künftig sollten sie in dieser Zeit aber ein «Pflegeunterstützungsgeld» in Höhe von 67 Prozent des wegfallenden Einkommens erhalten, berichtet eine Zeitung. Laut einer anderen Zeitung soll sich die Leistung an der Höhe des Kinderkrankengeldes orientieren, das zurzeit 70 Prozent des Bruttogehalts beträgt.
Pflegeversicherung soll Kosten für pflegende Angehörige tragen
«Die Angehörigen sind der größte Pflegedienst der Nation. Wir wollen sie in Zukunft besser unterstützen», sagte die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Carola Reimann der Zeitung. «Das ist eine wirklich lebensnahe Hilfe.» Die Mehrkosten werden in der Koalition auf rund 100 Millionen Euro jährlich beziffert und sollen von der gesetzlichen Pflegeversicherung getragen werden.
Freistellung von sechs Monaten soll gesetzlich verankert werden
Darüber hinaus soll es laut Reimann einen Rechtsanspruch auf eine Freistellung von sechs Monaten geben. Wer Angehörige pflegt, könne aber auch für 24 Monate die Arbeitszeit reduzieren, auf mindestens 15 Stunden. Diese Familienpflegezeit solle auch für die Pflege schwerkranker Kinder oder Schwerstkranker in Hospizen in Anspruch genommen werden können. Eine Lohnersatzleistung sei nicht vorgesehen.
Familienpflegezeit nur für Betriebe mit mindestens 15 Mitarbeitern
Die Familienpflegezeit soll nach Informationen beider Blätter ausschließlich Beschäftigten in Betrieben mit mindestens 15 Mitarbeitern offenstehen. Um einen Teil des Lohnausfalls abzufangen, seien für Betroffene zinsgünstige Darlehen über das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben vorgesehen.
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