Nur wenige Menschen nutzen Familienpflegezeit
Neben dem bereits seit längerem bestehenden Anspruch auf sechs Monate Pflegezeit ohne Darlehen, haben Arbeitnehmer seit 2015 einen Rechtsanspruch auf 24 Monate Familienpflegezeit. Dies gilt allerdings nur in Unternehmen mit mindestens 25 Beschäftigten. In diesen zwei Jahren können Beschäftigte ihre Wochenarbeitszeiten auf bis zu 15 Stunden reduzieren. Eine zehntägige Auszeit gab es bis Ende 2014 nur unbezahlt.
Um die 6.000 Personen nutzen Familienpflegezeit
Von der neuen Familienpflegezeit haben ein Jahr nach ihrer Einführung jedoch nur wenige Menschen in Deutschland Gebrauch gemacht. Das Familienministerium schätzt, dass etwa 6000 Personen die Möglichkeit genutzt haben, bis zu zehn Tage eine bezahlte Auszeit vom Job zu nehmen, um kurzfristige Pflege für die Angehörigen zu organisieren.
Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) sagte der „Saarbrücker Zeitung“, dass die Möglichkeit, für sechs Monate ganz aus dem Beruf auszusteigen oder bis zu 24 Monate verkürzt zu arbeiten, „in großem Umfang“ genutzt werde – ohne jedoch Zahlen zu nennen. Das zinslose Darlehen, das das fehlende Einkommen ausgleichen soll, hätten dafür nur 313 Personen in Anspruch genommen.
Diese Artikel könnten Sie ebenfalls interessieren:
-
Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie verzögert sich
3.228
-
Entgeltfortzahlung: Wenn unterschiedliche Krankheiten aufeinander folgen
2.187
-
Urlaubsanspruch bei Arbeitgeberwechsel richtig berechnen
1.61516
-
Zusatzurlaub bei Schwerbehinderung von Arbeitnehmenden
1.497
-
Wann Urlaubsverfall und Urlaubsübertragung möglich sind
1.3566
-
Was bei Nebentätigkeiten arbeitsrechtlich erlaubt ist
1.087
-
Wann Arbeitnehmende Anspruch auf Teilzeit haben
9761
-
Wann müssen Arbeitgeber eine Abfindung zahlen?
9402
-
Was Arbeitgeber bei Bewerbungen von Schwerbehinderten beachten müssen
8842
-
Wie Arbeitgeber in der Probezeit kündigen können
859
-
Kündigungsschutz vor Beginn jedes Elternzeitabschnitts
29.06.2026
-
Was Arbeitgeber zum Aussehen am Arbeitsplatz vorgeben dürfen
26.06.2026
-
Dürfen Haustiere an den Arbeitsplatz?
25.06.2026
-
Neuregelung der Arbeitszeit: Zu wenig Spielräume, kaum Entlastungen
24.06.2026
-
Aushangpflichtige Gesetze für Arbeitgeber 2026
23.06.2026
-
Haben Beschäftigte ein Recht auf Hitzefrei?
22.06.2026
-
Offboarding beginnt vor der Kündigung
18.06.2026
-
Wann muss ein Arbeitszeugnis korrigiert werden?
17.06.2026
-
Was eine unbesetzte Stelle wirklich kostet
11.06.2026
-
Wie viel Fußball ist am Arbeitsplatz erlaubt?
10.06.2026
Thomas Bartel
Sat Jan 09 17:39:10 UTC 2016 Sat Jan 09 17:39:10 UTC 2016
Qualifizierte Senioren-Assistenten können für Familien und pflegende Angehörige eine enorme professionelle, individuelle und damit sehr flexible Entlastung bieten. Bundesweit sind mehr als 900 Kräfte nach dem "Plöner Modell" ausgebildet und zertifiziert worden. Nur selten wird auf ihre hervorragende Unterstützung im akuten Pflegefall verwiesen. (Kommentar redaktionell bearbeitet, bitte beachten Sie unsere Netiquette. Haufe Online Redaktion)