Familienpflegezeit für Bundesbeamte beschlossen
Beschäftigte können danach ihre Arbeitszeit für maximal zwei Jahre um bis zu 50 Prozent reduzieren und erhalten einen verminderten Lohn, mindestens jedoch 75 Prozent der bisherigen Bezüge. Im Gegenzug müssen sie nach der Pflegezeit solange für den reduzierten Lohn weiterarbeiten, bis der Vorschuss wieder ausgeglichen ist.
Anfang 2012 war die Familienpflegezeit eingeführt worden, um Beruf und Pflege besser vereinbaren zu können. Bei den Arbeitnehmern stieß die Regelung bislang aber nur auf minimales Interesse.
Den Bundesbeamten wird darüber hinaus die Möglichkeit eingeräumt, Gehaltseinbußen in Folge familienbedingter Teilzeit oder Beurlaubung auszugleichen. Sie haben künftig Anspruch auf Verlängerung ihrer Dienstzeit, um ein eventuelles Minus auf dem Gehaltskonto zu kompensieren.
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Entgelttabelle TVöD/VKA
828
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Berechnung der Tauschtage und des Umwandlungsbetrags
751
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Krankmeldung im öffentlichen Dienst
7111
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Voraussetzungen und Geltendmachung der Tauschtage
695
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Urlaubsübertragung und Urlaubsverfall im öffentlichen Dienst
6432
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Urlaubsanspruch auch bei Erwerbsminderungsrente
397
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Zwölftelung des Urlaubsanspruchs im öffentlichen Dienst
322
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Probezeitkündigung im öffentlichen Dienst - das gilt es zu beachten
3152
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Hilfsweise ordentliche Kündigung „zum nächstmöglichen Termin“
254
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Keine Jahressonderzahlung nach § 20 TVöD bei Renteneintritt
2212
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Entgelttabelle TV-Ärzte/VKA
17.09.2026
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Entgelttabelle TV-V
17.09.2026
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Entgelttabelle TV-Hessen
17.09.2026
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Entgelttabelle Pflegedienst
17.09.2026
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Entgelttabelle TVöD - Sozial- und Erziehungsdienst
17.09.2026
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Entgelttabelle TVöD/VKA
17.09.2026
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Entgelttabelle TVöD/Bund
17.09.2026
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Entgelttabelle TV-L Sozial- und Erziehungsdienst
17.09.2026
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Entgelttabelle TV-L
17.09.2026
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Grenzen der Haftung eines Arbeitgebers nach Diskriminierung
15.09.2026