Familienpflegezeit für Bundesbeamte beschlossen

Beschäftigte können danach ihre Arbeitszeit für maximal zwei Jahre um bis zu 50 Prozent reduzieren und erhalten einen verminderten Lohn, mindestens jedoch 75 Prozent der bisherigen Bezüge. Im Gegenzug müssen sie nach der Pflegezeit solange für den reduzierten Lohn weiterarbeiten, bis der Vorschuss wieder ausgeglichen ist.
Anfang 2012 war die Familienpflegezeit eingeführt worden, um Beruf und Pflege besser vereinbaren zu können. Bei den Arbeitnehmern stieß die Regelung bislang aber nur auf minimales Interesse.
Den Bundesbeamten wird darüber hinaus die Möglichkeit eingeräumt, Gehaltseinbußen in Folge familienbedingter Teilzeit oder Beurlaubung auszugleichen. Sie haben künftig Anspruch auf Verlängerung ihrer Dienstzeit, um ein eventuelles Minus auf dem Gehaltskonto zu kompensieren.
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