Familienpflegezeit für Bundesbeamte beschlossen
Beschäftigte können danach ihre Arbeitszeit für maximal zwei Jahre um bis zu 50 Prozent reduzieren und erhalten einen verminderten Lohn, mindestens jedoch 75 Prozent der bisherigen Bezüge. Im Gegenzug müssen sie nach der Pflegezeit solange für den reduzierten Lohn weiterarbeiten, bis der Vorschuss wieder ausgeglichen ist.
Anfang 2012 war die Familienpflegezeit eingeführt worden, um Beruf und Pflege besser vereinbaren zu können. Bei den Arbeitnehmern stieß die Regelung bislang aber nur auf minimales Interesse.
Den Bundesbeamten wird darüber hinaus die Möglichkeit eingeräumt, Gehaltseinbußen in Folge familienbedingter Teilzeit oder Beurlaubung auszugleichen. Sie haben künftig Anspruch auf Verlängerung ihrer Dienstzeit, um ein eventuelles Minus auf dem Gehaltskonto zu kompensieren.
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Entgelttabelle TVöD/VKA
1.774
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Urlaubsübertragung und Urlaubsverfall im öffentlichen Dienst
8582
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Krankmeldung im öffentlichen Dienst
7431
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Entgelttabelle TV-L
638
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Urlaubsanspruch auch bei Erwerbsminderungsrente
566
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Entgelttabelle TVöD - Sozial- und Erziehungsdienst
522
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Zwölftelung des Urlaubsanspruchs im öffentlichen Dienst
441
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Entgelttabelle TV-V
376
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