Einheitliche Ausbildung für Pflegeassistenzen

Ab dem Jahr 2027 wird die Ausbildung für Pflegefachassistentinnen und Pflegefachassistenten bundesweit vereinheitlicht. Die neuen Regelungen enthalten einheitliche Vorgaben zu Dauer, Vergütung und Anerkennung ausländischer Abschlüsse.

Die Ausbildung für Pflegefachassistenten und -assistentinnen wird vereinheitlicht und soll damit auch attraktiver werden. Der Bundesrat stimmte am 17. Oktober 2025 einem vom Bundestag beschlossenen Gesetz dafür zu. Demnach soll Anfang 2027 eine bundesweite Ausbildung starten, wofür es bisher in den Ländern noch einen Flickenteppich aus 27 unterschiedlichen Vorgaben gibt. 

Bundesweit einheitliche Regelung zu Ausbildungsdauer, Vergütung und Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse

Die Ausbildung soll in der Regel 18 Monate dauern. Sie umfasst Pflichteinsätze in der stationären und ambulanten Langzeitpflege sowie in der stationären Akutpflege. Eingeführt wird eine verbindliche Ausbildungsvergütung. Anspruch darauf gibt es derzeit nur in etwa der Hälfte der 27 Ausbildungsgänge. Erleichtert werden soll auch die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse.

dpa

Schlagworte zum Thema:  Pflege , Ausbildung
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