In vielen Unternehmen wird an Karneval, Fastnacht oder Fasching üblicherweise am Rosenmontag nicht gearbeitet. 2021 fallen alle Veranstaltungen und Umzüge wegen der Coronapandemie aus. Was gilt damit für die Arbeitsbefreiung am Rosenmontag? Ein arbeitsrechtlicher Überblick.mehr
Der Bundesrat hat eine Gesetzesänderung verabschiedet, die es Eltern ermöglicht, Kinderkrankengeld zu beantragen, wenn sie ihre Kinder wegen Kita- oder Schulschließungen in der Coronapandemie zu Hause betreuen müssen. Der Bezug von Kinderkrankengeld in solchen Fällen ist rückwirkend ab 5. Januar 2021 möglich.mehr
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Corona hat die Weltreise zweier Lehrer beendet. Kein Grund, ein Sabbatjahr frühzeitig zu beenden, entschied das OVG Nordrhein-Westfalen. In der Privatwirtschaft gibt es keinen generellen arbeitsrechtlichen Anspruch auf ein Sabbatical. Wer Mitarbeitern eine Freistellung auf Zeit anbieten möchte, sollte einiges beachten.mehr
Wenn wir von "Gewalt" sprechen, fallen uns Worte wie Gewaltverbrechen, Gewaltenteilung, häusliche Gewalt oder Gewaltmonopol ein und – zumindest momentan – dem Arbeitsrechtler sofort "höhere Gewalt". Warum? Nun, derzeit häufen sich Ereignisse, die Anlass geben, darüber nachzudenken – Stürme, Schnee, Coronavirus … Unser Kolumnist Alexander R. Zumkeller hat dies getan.mehr
Nicht selten kommt es vor, dass sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer nach einer Kündigung auf eine vorzeitige Freistellung bis zum Ende der regulären Vertragszeit einigen. Welche Rechte und Pflichten gelten während der Freistellungsphase?mehr
Mit einer Freistellung sind nicht automatisch Überstunden aus dem Arbeitszeitguthaben abgegolten, urteilte kürzlich das Bundesarbeitsgericht. Welche weiteren Rechte der Mitarbeiter müssen Arbeitgeber grundsätzlich im Fall einer Freistellung nach Kündigung beachten? Ein Überblick.mehr
Ohne eine deutliche Regelung im gerichtlichen Vergleich sind Überstunden aus dem Arbeitszeitguthaben durch eine bezahlte Freistellung nicht abgegolten. Der Arbeitgeber muss die Überstunden aus dem Gleitzeitkonto des Arbeitnehmers vergüten, entschied das BAG. mehr
Nachdem das BAG seine bisherige Rechtsprechung zum Urlaubsanspruch bei unbezahlten Freistellungen aufgegeben hat, ging es in einem Fall nun um die Frage, ob für die Phase der Freistellung einer Altersteilzeit ein Urlaubsanspruch entsteht. Auch einen solchen Anspruch hat das BAG verneint.mehr
Ab einer gewissen Unternehmensgröße können Betriebsratsmitglieder, häufig sind es der BR-Vorsitzende und sein Stellvertreter, ganz oder teilweise von ihrer Arbeit freigestellt werden, um sich stattdessen der Betriebsratstätigkeit zu widmen. Welche Grundsätze und Rechtsfolgen sind dabei zu beachten?mehr
Die Zeiten des unbezahlten Sonderurlaubs sind für die Berechnung des Erholungsurlaubs nicht zu berücksichtigen, das hat das BAG zuletzt entschieden. Doch in welchen Fällen kann es grundsätzlich zu einer bezahlten oder unbezahlten Freistellung kommen und wann besteht sogar ein Anspruch darauf?mehr
Ein Yogakurs kann unter bestimmten Voraussetzungen Bildungsurlaub rechtfertigen. Das hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschieden.mehr
Hauptschullehrer, die sich in der Freistellungsphase der Altersteilzeit befinden, haben keinen Anspruch auf Beförderung zum Realschullehrer. Das gilt selbst dann, wenn sie die sogenannte Wechselprüfung II bestanden haben. Das entschied das Verwaltungsgericht Koblenz in zwei gleich gelagerten Fällen.mehr
Von der Möglichkeit, eine Auszeit von der Arbeit zu nehmen, machen im öffentlichen Dienst nur Wenige Gebrauch. Das Prinzip "Sabbatical": vor der Auszeit wird die Arbeitszeit vorgearbeitet, wobei nur anteilig Bezüge ausgezahlt werden. Während der späteren Freistellungsphase erhalten die Beschäftigten dann die restlichen Bezüge.mehr
Arbeitnehmer müssen Arzttermine möglichst außerhalb ihrer Arbeitszeiten wahrnehmen, wenn ein sofortiger Arztbesuch nicht medizinisch notwendig ist. Falls der Arzt aber auf terminliche Wünsche keine Rücksicht nehmen kann, liegt ein Fall unverschuldeter Arbeitsversäumnis vor.mehr
Wie ist die Vorgehensweise, wenn der von dem Antrag umfasste Freistellungszeitraum abläuft, bevor die Freistellungsbescheinigung tatsächlich ausgestellt werden konnte?mehr
Bei der Übertragung eines Gesellschaftsanteils gehen grundsätzlich alle im Gesellschaftsvertrag vereinbarten Rechte und Pflichten des bisherigen Gesellschafters auf den neuen Gesellschafter über, soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde. Soweit die Übertragung auf AGB beruht, dürfen diese keine Fachbegriffe enthalten, die keine fest umrissenen Begriffe der Rechtssprache sind. Zudem müssen die Klauseln klar und verständlich formuliert sein und auch die wirtschaftlichen Risiken für den Vertragspartner deutlich erkennen lassen. Hält sich der Verwender nicht an diese Anforderungen, ist die Klausel unwirksam.mehr
Beschäftigte in Baden-Württemberg haben Anspruch auf Freistellung bzw. Bildungszeit, unter anderem für eine politische Weiterbildung. Dieser Begriff ist weit auszulegen und umfasst auch sozial- und gesellschaftspolitische Themen, so das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg.mehr
Während der Freistellungsphase dürfen Arbeitnehmer aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes nicht sachgrundlos von Betriebsveranstaltungen ausgeschlossen werden. Dies entschied das Arbeitsgericht Köln in einem konkreten Fall. mehr
Die Fachaufsicht über den Familienleistungsausgleich hat die Kindergeld-Merkblätter für 2016 herausgegeben. Das Kindergeld wird zur Steuerfreistellung des elterlichen Einkommens in Höhe des Existenzminimums eines Kindes gezählt.mehr
Der Kita-Streik stellt derzeit viele Arbeitnehmer vor große logistische Probleme. Ohne anderweitige Unterstützung bleibt meist nur die Kinderbetreuung zuhause. Wir zeigen, ob Arbeitgeber dies akzeptieren müssen, beziehungsweise wie die Abwesenheit arbeitsrechtlich zu beurteilen ist.mehr
Im Fall einer fristlosen Kündigung konnte bisher ein noch bestehender Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers mit einem Vermerk in der Freistellungserklärung erfüllt werden. Das ändert sich nun durch eine aktuelle Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts. Der Urlaubsanspruch ist nun abzugelten.mehr
Der 12. Senat des FG Münster hat entschieden, dass Dividenden einer spanischen Kapitalgesellschaft an deutsche Gesellschafter auch dann von der Einkommensteuer freizustellen sind, wenn in Spanien lediglich ein Quellensteuerabzug von 10% vorgenommen wurde.mehr
Kann ein Mitarbeiter für kurze Zeit nicht zur Arbeit erscheinen, muss der Arbeitgeber dennoch den Lohn bezahlen, wenn die Voraussetzungen des § 616 BGB erfüllt sind. Im Bereich des TVöD gilt dazu eine Sonderregel. Wie diese auszulegen ist, hat nun das BAG entschieden.mehr
Einem Beamten kann Sonderurlaub aus Anlass der Geburt seines Kindes nicht ohne Weiteres mit der Begründung verweigert werden, er sei mit der Kindesmutter nicht verheiratet.mehr
Gleich zwei Rekorde hat das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) vermeldet: 2013 haben die deutschen Beschäftigten so viel gearbeitet wie zuletzt 1994 und es gibt so viele Arbeitsplätze wie noch nie. Urlaube und Freistellungen liegen aber auch über Vorjahresniveau.mehr
Wegen des Haushaltsstreits in den USA werden derzeit zahlreiche Staatsangestellte unbezahlt frei gestellt. Wie ist die deutsche Rechtslage? Dürfen Arbeitnehmer vom Staat oder von Unternehmen wegen Zahlungsschwierigkeiten unbezahlt frei gestellt werden?mehr
Das BMF hat zur Bestimmung des Empfängers der Datenlieferung sowie des Zeitpunkts der erstmaligen Übermittlung wie folgt Stellung genommen:mehr
Der Urlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz ist durch den ihm zugrunde liegenden Erholungszweck geprägt. Ein Arbeitnehmer kann aber auch aus anderen Anspruch darauf haben, von der Erbringung der Arbeitsleistung freigestellt zu werden.mehr
Besserverdienende müssen auch bei kurzer Freistellung Beiträge zahlen, wenn in der Zeit kein wesentlich abweichendes Arbeitsentgelt fällig wird. So lautet eine aktuelle Grundsatzentscheidung des BSG zu für eine Freistellungsphase verwendetem Wertguthaben.mehr