Sonderurlaub für unverheirateten Beamten zur Geburt des Kindes
Der Kläger, ein Kriminalkommissar beim Bundeskriminalamt, hatte im Jahr 2011 die Gewährung von Sonderurlaub von einem Tag wegen der Niederkunft seiner nichtehelichen Lebensgefährtin beantragt.
Dies war mit der Begründung abgelehnt worden, die Sonderurlaubsverordnung gewähre Sonderurlaub nur bei Niederkunft der Ehefrau oder Lebenspartnerin nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz.
Soweit nach der Verordnung daneben Sonderurlaub auch aus anderen gewichtigen Gründen gewährt werden könne, sei der Fall der Geburt durch die speziellere Vorschrift abschließend geregelt.
Mit der hiergegen erhobenen Klage begehrte der Kläger die Gewährung von Sonderurlaub und rügte u. a. seine Ungleichbehandlung gegenüber Ehen und eingetragenen Lebenspartnerschaften.
Das Verwaltungsgericht Berlin bestätigte zwar, dass sich der Kläger nicht auf die für verheiratete oder in eingetragener Lebenspartnerschaft lebende Beamtinnen und Beamte geltende Bestimmung berufen könne. Diese Regelung verletzte weder das Gebot des Ehe- und Familienschutzes des Art. 6 Abs. 1 GG noch den Gleichheitssatz. Denn die Unterscheidung beruhe auf einem sachlichen Grund.
Der Gesetzgeber habe die Ehe bzw. die Lebenspartnerschaft als eine auf Lebenszeit angelegte Gemeinschaft mit wechselseitigen Beistandspflichten ausgestaltet. Diese Pflichten bestünden bei der nichtehelichen Lebensgemeinschaft gerade nicht.
Allerdings schließe dies nicht aus, die Niederkunft der Lebensgefährtin als einen anderen wichtigen persönlichen Grund im Sinne der Vorschrift anzusehen. Dies habe die Beklagte zu Unrecht verkannt. Der Kläger kann nun verlangen, dass die Beklagte nochmals unter Zugrundelegung der Rechtsauffassung des Gerichts über seinen damaligen Antrag entscheidet und ihr Ermessen ausübt (VG Berlin, Urteil vom 26.2.204, VG 7 K 158.12)
-
Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie verzögert sich
3.272
-
Entgeltfortzahlung: Wenn unterschiedliche Krankheiten aufeinander folgen
2.197
-
Urlaubsanspruch bei Arbeitgeberwechsel richtig berechnen
1.58816
-
Zusatzurlaub bei Schwerbehinderung von Arbeitnehmenden
1.449
-
Wann Urlaubsverfall und Urlaubsübertragung möglich sind
1.2956
-
Was bei Nebentätigkeiten arbeitsrechtlich erlaubt ist
1.042
-
Wann müssen Arbeitgeber eine Abfindung zahlen?
1.0302
-
Wann Arbeitnehmende Anspruch auf Teilzeit haben
8991
-
Was Arbeitgeber bei Bewerbungen von Schwerbehinderten beachten müssen
8592
-
Arbeitszeitkonto: Diese rechtlichen Vorgaben gelten für Arbeitgeber
831
-
Haben Beschäftigte ein Recht auf Hitzefrei?
22.06.2026
-
Offboarding beginnt vor der Kündigung
18.06.2026
-
Wann muss ein Arbeitszeugnis korrigiert werden?
17.06.2026
-
Was eine unbesetzte Stelle wirklich kostet
11.06.2026
-
Wie viel Fußball ist am Arbeitsplatz erlaubt?
10.06.2026
-
Urlaub wegen Fußballfieber
10.06.2026
-
Früher Schluss wegen des Spielanpfiffs?
10.06.2026
-
Krankfeiern oder Schwänzen wegen der WM
10.06.2026
-
Kirchenmitgliedschaft als Voraussetzung für eine Einstellung
08.06.20261
-
Wann Beschäftigte einen Betriebsrat gründen dürfen
03.06.2026