Gesetzesinitiative

EU verabschiedet Paket zur Arbeitskräftemobilität

Die Mobilität von Arbeitnehmenden innerhalb der Europäischen Union gewinnt an Bedeutung. Damit grenzüberschreitendes Arbeiten langfristig einfacher, digitaler und fairer wird, hat die EU ein Paket an Maßnahmen verabschiedet. 

Berlaymont Gebäude Brüssel EU-Kommission

Wenn Unternehmen Fachkräfte der eigenen Branche aus dem Ausland rekrutieren wollen, hakt die Umsetzung in der Praxis oft aus vielen Gründen. Mit dem Paket für faire Arbeitskräftemobilität plant die EU gezielte Verbesserungen: Langwierige, komplexe Verwaltungsverfahren, die Unternehmen bisher daran hindern, Fachkräfte europaweit zu rekrutieren, sollen beseitigt werden. 

Ziel ist es, die gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen zu vereinfachen und zu beschleunigen. Zudem sollen mobile Arbeitskräfte besser vor Missbrauch geschützt werden. Die Vorschläge betreffen überwiegend EU-Bürger, einzelne auch Menschen aus Drittstaaten, die in der EU arbeiten wollen.

Grenzüberschreitende Nutzung digitaler Dokumente

Zeit für mehr Digitalisierung: Mit einem europäischen Sozialversicherungsausweis (ESSPASS) sollen Arbeitnehmende künftig ihre Sozialversicherungsdokumente wie die Europäische Krankenversicherungskarte und das portable Dokument A1 für entsandte Arbeitnehmer online beantragen und erhalten können. Mithilfe der europäischen Brieftasche für digitale Identität (EUid-Brieftasche, Start voraussichtlich Januar 2027) wird dann auch der Nachweis einfacher: Menschen, die in ein anderes EU-Land umziehen, können wichtige Dokumente darin digital speichern und vorlegen, sodass Behörden diese schnell und sicher überprüfen können.

Einfacherer Austausch über Kompetenzen und Qualifikationen

Um Berufsqualifikationen und im Ausland erworbene Kompetenzen leichter zu vergleichen, plant die EU gemeinsame Standards für die Anerkennung. Qualifikationen sollen in einem standardisierten digitalen Format ausgestellt werden und in der EUid-Brieftasche verfügbar sein. Damit wird es leichter, die Echtheit von Qualifikationen zu überprüfen. Zudem soll es ein neues EU-weites Tool für den Vergleich von Qualifikationen geben, das sich auf Informationen aus nationalen Qualifikationsdatenbanken stützt. Damit wird es einfacher, Qualifikationen in den Mitgliedstaaten nachzuvollziehen und zu vergleichen.

Die Richtlinie über Berufsqualifikationen soll überarbeitet werden und sieht künftig ein obligatorisches digitales Verfahren in bestimmten Bereichen vor.  Unter anderem die Berufsqualifikationen von Ärztinnen, Krankenpflegern, Ingenieurinnen und Lehrern sollen dadurch länderübergreifend schneller anerkannt werden – und zwar innerhalb von fünf Wochen. Bisher sind es drei Monate. Die automatische Anerkennung soll mit einem gemeinsamen Ausbildungsrahmen auf mehr reglementierte Berufe ausgeweitet werden, insbesondere auf solche, die auf Grundlage einer vorläufigen Liste von zehn zusätzlichen Berufen einen Fachkräftemangel melden. 

Geplant ist zudem eine Richtlinie über die Anerkennung von Befähigungsnachweisen von Drittstaatsangehörigen. Künftig sollen auch gemeinsame Standards für die Anerkennung von Qualifikationen von Fachkräften aus Drittländern festgelegt werden sowie für Qualifikationen, die EU-Bürger außerhalb der EU erworbenen haben. Damit soll die Verfahrensdauer von durchschnittlich 14 Monaten auf vier Monate verkürzt werden, die Verwaltungskosten für Arbeitgeber sollen um die Hälfte sinken sollen. 

EU-Recht soll besser durchgesetzt werden

Die Europäische Arbeitsbehörde (ELA) unterstützt die EU-Länder und die Kommission bei der Durchsetzung der EU-Vorschriften über die Arbeitskräftemobilität, der Koordinierung von Inspektionen und der Beilegung grenzüberschreitender Streitigkeiten. Die EU-Kommission will diese Behörde vor allem bei der Kontrolle grenzüberschreitender Arbeitsverhältnisse stärken. Sie soll künftig Risikobewertungen durchführen können, um nationale Behörden dabei zu unterstützen, ihre Kontrollen gezielter einzusetzen. Unterstützt wird das durch eigens bestellte nationale Verbindungsbeamte, die die Zusammenarbeit zwischen den Aufsichtsbehörden der Mitgliedstaaten koordinieren und Inspektionen über Ländergrenzen hinweg effektiver machen.

Gleichzeitig sollen Unternehmen, die EU-weit Mitarbeitende einsetzen oder rekrutieren, besser über ihre Rechte und Pflichten informiert werden. Hierfür sind auch finanzielle Förderungen für unterstützende Organisationen vorgesehen. Darüber hinaus wird das Mandat der ELA ausgeweitet: Sie darf künftig auch bei Missbrauch von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aus Nicht-EU-Ländern sowie bei illegaler Beschäftigung aktiv eingreifen. Das Mediationsverfahren soll vereinfacht werden, sodass Streitigkeiten zwischen Mitgliedstaaten schneller und ohne kostspielige Gerichtsverfahren gelöst werden können. 

EU-Paket zur Arbeitskräftemobilität: Wie geht es weiter? 

Die insgesamt fünf Gesetzesinitiativen der EU-Kommission (Verordnung zur Einführung eines Europäischen Sozialversicherungspasses, Rechtsakt über die Übertragbarkeit von Kompetenzen, Verordnung über digitale und vergleichbare Qualifikationen, Verordnung zur Stärkung der Europäischen Arbeitsbehörde, Änderungsrichtlinie zu Berufsqualifikationen und Richtlinie über Qualifikationen von Drittstaatsangehörigen) müssen erst noch vom Europäischen Parlament und vom Rat angenommen werden. Die Änderungen sind jetzt auf den Weg gebracht, die Umsetzung wird in unterschiedlichen Schritten erfolgen.

 

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