EU-Kommission







Aktuelles zur Nachhaltigkeitsberichterstattung
Aktuelles zur Nachhaltigkeitsberichterstattung
Nachhaltigkeitsberichterstattung

ESRS Set 1 – Delegierter Rechtsakt im EU-Amtsblatt veröffentlicht

Am 22.12.2023 wurde der delegierte Rechtsakt zum Set 1 der European Sustainability Reporting Standards (ESRS, Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772) im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Diese Fassung ist somit verbindlich für alle in der EU ab 2024 von der der EU-Nachhaltigkeitsberichterstattungs-Richtlinie (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) verpflichteten Unternehmen zu beachten.




Aktuelles zur Nachhaltigkeitsberichterstattung
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Nachhaltigkeitsberichterstattung

ESRS Set 1 – versteckte Erleichterungen im veröffentlichten Entwurf des delegierten Rechtsakts

Der Entwurf des Delegierten Rechtsakts zu dem Set 1 der ESRS der EU-Kommission ist durch Erleichterungen, vor allem mit der Einführung einer Übergangsphase und der breiten Anwendung des Wesentlichkeitsvorbehalts, gekennzeichnet. Der Entwurf enthält aber noch weitere kleinere Erleichterungen – die dem eigentlichen Ziel der CSRD zuwiderlaufen könnten.










Risse in der EU
Risse in der EU
Strengere Haftung und neues Leistungsschutzrecht 

Die EU-Urheberrechtsreform ist in Kraft getreten

Die umstrittene EU-Urheberrechtsreform ist in Kraft getreten. Trotz massiver Proteste ("Save the Internet") haben EU-Parlament und die EU-Staaten zugestimmt. Besonders umstritten ist der Artikel, wonach der Dienstanbieter, wenn ein Werk im Internet hochgeladen wird, die Urheberrechte zu schützen hat. Die Mitgliedsstaaten haben nun zwei Jahre Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.





Fingerabdrücke
Fingerabdrücke
Digitaler Hausfriedensbruch

Bald hohe Haftstrafen für Angriffe auf IT-Systeme durch neue StGB-Vorschrift

Eine Strafrechtslücke, durch die bislang zahlreiche Hackerattacken straffrei blieben, soll geschlossen werden. Am 23.9. hat der Bundesrat einen Gesetzentwurf zum "Digitalen Hausfriedensbruch" vorgelegt. Durch den neuen Paragraf 202e StGB sollen künftig vor allem gegen Betreiber von Botnetzen, aber auch gegen andere Cyber-Kriminelle, höhere Strafen verhängt werden können.