Fachbeiträge & Kommentare zu EU-Kommission

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Gesetzesradar / 2.1 Vereinfachung der Digitalgesetzgebung

Gesetzestitel: Digitalpaket der Europäischen Union Stand im Gesetzgebungsverfahren Wesentliche Inhalte Das Digitalpaket birgt eine Vielzahl potentieller ...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / A. Vorbemerkung

Tz. 1 Stand: EL 60 – ET: 06/2026 In der Vergangenheit wurde das Nebeneinander zahlreicher Standardsetzer für die nichtfinanzielle Berichterstattung sowie der zT sehr umfangreichen Fragebögen von ESG-Rating- und Datenbankanbietern von Erstellern und Adressaten als problematisch, insbesondere wegen des hohen Bearbeitungsaufwands aber auch wegen der umfassenden qualitativen und ...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / Schrifttum

Accountancy Europe, Call for Action: Enhancing the Coordination of non-financial information initiatives and frameworks, September 2017, https://accountancyeurope.eu/wp-content/uploads/2022/12/170918-Call-for-action-letter.pdf?v1 (Abrufdatum 08.01.2026); Arbeitskreis "Integrated Reporting (AKIR)" der Schmalenbach-Gesellschaft für Betriebswirtschaft, Erstanwendung des CSR-Rich...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Kaufkraftausgleich

Rz. 1 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Im öffentlichen Dienst wird an > Arbeitnehmer, deren Dienstort sich im > Ausland befindet, ein Zuschlag zu den Dienstbezügen gezahlt, wenn die Kaufkraft der Besoldung am Dienstort geringer ist als die Kaufkraft am Sitz der Bundesregierung. Der Kaufkraftausgleich ist nach § 55 BBesG auf 60 % der Dienstbezüge mit Ausnahme des Mietzuschusses (> ...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / B. Wichtige Entwicklungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Tz. 8 Stand: EL 60 – ET: 06/2026 Mit den Vorgaben der Global Reporting Initiative (GRI) besteht seit der Jahrtausendwende ein zunehmend anerkannter Standard für die (freiwillige) Berichterstattung über die ökologischen, sozialen und ökonomischen Auswirkungen der Geschäftstätigkeit von Unternehmen (vgl. Rieth, 2009, Kapitel 7). Die Entwicklung der GRI-Vorgaben konkretisierte d...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / 2.4.3 ESRS G1-6 – Zahlungspraktiken

Rz. 69 Die Angabepflicht ESRS G1-6 umfasst – sofern wesentlich – die Bereitstellung von Informationen betreffend die Zahlungspraktiken, insbes. hinsichtlich Zahlungsverzug an KMU, des Unternehmens (ESRS G1.31). Die Angabepflicht des ESRS G1-6 spezifiziert somit teilw. die geforderten Informationen des durch die CSRD [1] neu hinzugefügten Art. 29b Abs. 2 Buchst. c) (v) 2013/34...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / 1.4 Phase-in-Regelungen

Rz. 10 Aufgrund des engen Zeitplans und der damit einhergehend geringen Zeit für die Unternehmen, sich auf die Berichtspflichten vorzubereiten und die entsprechenden Strukturen und Systeme zu implementieren, wurden zumindest für die Übergangsphase temporäre Erleichterungen für bestimmte Unternehmen respektive Konzerne geschaffen. Diese wurden anders als für viele andere ESRS...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / 2.4.1 ESRS G1-4 – Korruptions- oder Bestechungsfälle

Rz. 47 Die Angabepflicht ESRS G1-4 umfasst – sofern wesentlich – Informationen hinsichtlich Fällen von Korruption oder Bestechung während des Berichtszeitraums (ESRS G1.22). ESRS G1-4 stellt somit u. a. ein quantitatives Ergänzungsstück zu den in ESRS G1-3 dargelegten Informationen zu Verfahren der Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung dar. Die Angabepfli...mehr

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§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / 2.3.4 ESRS G1-3 – Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung

Rz. 32 Die Angabepflicht ESRS G1-3 umfasst – sofern wesentlich – Informationen zum System der Aufdeckung und Verhinderung, Untersuchung als auch Verfolgung betreffend Vorwürfe und Vorfälle [1] im Zusammenhang mit Korruption und Bestechung inkl. zugehöriger Schulungen des Unternehmens (ESRS G1.16). Die Angabepflicht bezieht sich somit auf den durch die CSRD neu hinzugefügten A...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / 2.3.3 ESRS G1-2 – Management der Beziehungen zu Lieferanten

Rz. 26 Nach ESRS G1.12 hat ein Unternehmen Informationen über das Management seiner Beziehungen zu seinen Lieferanten und die Auswirkungen auf seine Lieferkette vorzulegen, sofern diese Informationen zuvor bei der Wesentlichkeitsanalyse als wesentlich eingestuft wurden. Diese Informationen sollen nach ESRS G1.12 externen Berichtsadressaten helfen, ein Verständnis hinsichtlic...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / 2.4.2 ESRS G1-5 – Politische Einflussnahme und Lobbytätigkeiten

Rz. 54 Die Angabepflicht ESRS G1-5 umfasst Informationen über die Tätigkeiten und Verpflichtungen im Zusammenhang mit der politischen Einflussnahme, einschl. der Lobbytätigkeiten in Bezug auf wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen des Unternehmens (ESRS G1.27). Die Angabepflicht bezieht sich somit auf den durch die CSRD neu hinzugefügten Art. 29b Abs. 2 Buchst. c) (i...mehr

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Gesetzesradar öffentlicher ... / 2.1 Vereinfachung der Digitalgesetzgebung

Gesetzestitel: Digitalpaket der Europäischen Union Stand im Gesetzgebungsverfahren Wesentliche Inhalte Das Digitalpaket birgt eine Vielzahl potentieller ...mehr

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KI: Automatisierte Transkri... / 6 Europäische KI-Verordnung

Direkte Angaben zum Thema Transkription finden sich in der KI-VO nicht. Wird die Transkription ausschließlich dazu genutzt, gesprochene Sprache in Text umzuwandeln, dürfte allein dies nicht zur Einordnung eines KI-Systems als Hochrisiko i.S.d. KI-VO führen, auch wenn der Einsatz in einem Hochrisikobereich nach Anhang III Ziff. 4. KI-VO erfolgt ("Beschäftigung, Personalmanage...mehr

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Umsatzsteuer in Belgien / 8 Elektronische Rechnungsstellung

Rechnungen können nach den Bedingungen des belgischen Rechts elektronisch übermittelt werden. Dies setzt u. a. voraus, dass die Rechnungen unveränderlich sind und ihr Inhalt erhalten bleibt. Die Rechnungen müssen mit einer elektronischen Signatur versehen sein. Eine fortgeschrittene elektronische Signatur beruhend auf einem qualifizierten Zertifikat ist nicht erforderlich. S...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 1 Grundsachverhalte

Am 6.5.2026 hat die EU-Kommission Sustainability Reporting Standard for voluntary use by undertakings protected by the value chain cap (VS)[1] zur Konsultation gestellt, die bis zum 3.6.2026 laufen soll. Obwohl seit der zwischenzeitlichen Empfehlung der EU-Kommission für den Standard für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung kleiner und mittlerer Unternehmen (C(20...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 2.1 Grundsachverhalte

Nach einem Jahr voller Diskussionen ausgehend von der Omnibus-Initiative der Europäischen Kommission am 26.2.2025[1] und Überbietungen mit Vorschlägen zur Reduzierung des bürokratischen Aufwands bei der Nachhaltigkeits-, Taxonomie- und Sorgfaltspflichtenregulierung fielen im Dezember 2025 zumindest viele vorläufige Entscheidungen, die Anwendern und Nutzern eine klarere Persp...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 2.2 Prozess der Überarbeitung

Im Zuge der angekündigten Bürokratieentlastung wurde eine deutliche Vereinfachung der ESRS von der Europäischen Kommission beauftragt.[1] Ziel war es, zukünftig die Anzahl der zu berichtenden Datenpunkte erheblich zu reduzieren, indem die für die allgemeine Nachhaltigkeitsberichterstattung als am wenigsten wichtig erachteten Datenpunkte entfernt werden, die quantitativen Daten...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / Zusammenfassung

Überblick Für nicht CSRD-pflichtige Unternehmen hat die EU einen europäischen Standard für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung (Sustainability Reporting Standards for voluntary use by undertakings protected by the value chain cap, kurz VS) vorgeschlagen, der weitgehend dem bereits Mitte 2025 zur Anwendung empfohlenen freiwilligen Nachhaltigkeitsberichterstattung...mehr

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Körperschaften: Besonderhei... / 4.2.3 Ausnahmeregelungen

Um die oftmals gravierenden Auswirkungen des § 8c KStG abzumildern, wurde diese Norm bereits mehrfach geändert. Dabei sind insbesondere folgende Ausnahmefälle aufgenommen worden: Sanierungsklausel Um sanierungsbedürftigen und sanierungsfähigen Betrieben ein Fortbestehen steuerlich nicht zu erschweren, hat der Gesetzgeber die sog. Sanierungsklausel des § 8c Abs. 1a KStG geschaf...mehr

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Verlustabzug bei Körperscha... / 3.4 Wagniskapital

Für Anteilserwerbe im Bereich von sog. Wagniskapital war in § 8c Abs. 2 KStG eine weitere Ausnahme vorgesehen. Danach sollte ein Anteilserwerb an einer Zielgesellschaft i. S. d. § 2 Abs. 3 WKBG durch eine Wagniskapitalbeteiligungsgesellschaft unschädlich für einen Verlustabzug sein. Doch wie die Sanierungsklausel stand auch diese Ausnahmeregelung unter dem Vorbehalt der beihi...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 1 Anwendungsbereich

Unternehmen der 2. Welle sind Kapitalgesellschaften oder denen über § 264a HGB gleichgestellte Personenhandelsgesellschaften mit im (Jahres-)Durchschnitt mehr als 1.000 Beschäftigten und mehr als 450 Mio. EUR Nettoumsatzerlöse (§ 277 Abs. 1 HGB). Eine spezielle Ausweitung der Pflichten auf andere Finanzinstitute, wie bislang vorgesehen etwa für kleinere Kreditinstitute oder f...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 2.5 Ausblick

Die Änderungen zum bestehenden Set 1 an ESRS sind enorm, wobei die zentralen Inhalte gar nicht verändert werden konnten, da diese in der CSRD vorgegeben sind. Erstaunlich viele Änderungen betreffen nach Ansicht der EFRAG auch nur Klarstellungen oder Erläuterungen – die EU-Kommission nimmt diese Einschätzung aber nicht explizit auf, sodass die konkrete Bedeutung unklar bleibt...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / Zusammenfassung

Überblick Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die ESRS in der überarbeiteten Fassung (auch "simplified ESRS", "neue ESRS" oder "ESRS 2.0" genannt). Die EU-Kommission hat am 6.5.2026 den Konsultationsentwurf der vereinfachten ESRS ("Simplified ESRS") veröffentlicht. Die Konsultation läuft vom 6.5.2026 bis zum 3.6.2026. Die überarbeiteten ESRS sollen – was sehr optimistis...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 2.3.6 Konsolidierungskreis

Das Problem der ggf. unterschiedlichen Konsolidierungskreise von Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung wurde von der EFRAG und der EU-Kommission nur ansatzweise gelöst mit Verweis auf die geltenden Rechnungslegungsregelungen (ESRS 1 (5/2026).60)[1]. Denn nach ESRS 1 (5/2026).61 kann das Unternehmen ein Tochterunternehmen, das aufgrund seiner finanziellen Unwesentlichk...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 4 Handlungsempfehlungen für KMU

Die gestiegenen Ansprüche der Stakeholder erfordern eine sehr zeitkritische Auseinandersetzung mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung – auch von KMU und auch trotz der Verzögerungen bei dem Verfahren der Umsetzungsgesetzgebung und der Reduzierung des Anwenderkreises durch die Änderungsrichtlinie (EU) 2026/470. Dies verlangt u. E. zunächst ein Bekenntnis zu einer integriert...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 2.4 Vereinfachung der ESRS

Die Anzahl der verpflichtenden Datenpunkte wurde bei jedem Standard um mind. die Hälfte gekürzt, teilweise auch bis über 75 %. Die Reduzierung zielt darauf ab, die Berichterstattung zu vereinfachen und sich auf wesentliche Informationen zu konzentrieren. Mit dem Streichen der Wahlangaben wird auch das Dilemma umgangen, dass die Stakeholder diese Informationen ggf. doch einfo...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.1 Die neue E-Rechnung (§ 14 Abs. 1 S. 3 UStG)

Rz. 23 Ab dem 1.1.2025 wird durch § 14 Abs. 1 S. 3 UStG n. F. der Begriff der elektronischen Rechnung neu definiert. Zukünftig liegt eine elektronische Rechnung nur dann vor, wenn die Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht (sog. E-Rechnung).[1] Das strukturierte elektro...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.2.2 Übergangsregelung für die Kalenderjahre 2025-2027 (§ 27 Abs. 38 UStG)

Rz. 43 Zu der mWv 1.1.2025 normierten Verpflichtung zur Ausstellung einer E-Rechnung i. S. d. § 14 Abs. 1 S. 3 UStG (vgl. Rz. 23) gelten allerdings im Rahmen des Transformationsprozesses während der Einführungsphase nach § 27 Abs. 38 UStG verschiedene Übergangsregelungen, nach denen der Rechnungsaussteller unter bestimmten Voraussetzungen dennoch eine sonstige Rechnung i. S....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 5/2026, Aktuelle Entwic... / 12. Unzulässige Abwerbeklauseln in Franchiseverträgen – No-Poach-Klauseln

Der Beschluss der EU-Kommission v. 2.6.2025 (AT.40795) zu Delivery Hero hat zu zahlreichen Anfragen bei mir geführt, insb. die Frage aufgeworfen, unter welchen Voraussetzungen Abwerbeklauseln – sog. No-Poach-Agreements – überhaupt noch kartellrechtlich in Vertriebs-/Franchise-Verträgen zulässig sind. Insofern gehe ich auf den Beschluss der EU-Kommission in diesem Information...mehr

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ZAP 5/2026, Aktuelle Entwic... / a) Vorbemerkung

Die „Abwerbeklausel” oder auch „No-Poach-Agreements” stehen nicht erst seit dem Beschluss der EU-Kommission v. 2.6.2025 (AT.40795 – Delivery Hero/Glovo) in der kartellrechtlichen Diskussion. Vielmehr hat kurz nach der EU-Kommission auch die französische Kartellbehörde hohe Bußgelder wegen illegaler Abwerbeverbote verhängt (Beschl. v. 11.6.2025 – Nr. 25-D-03 – ADIC). Diese Ver...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Energiesteuer

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ZAP 5/2026, Aktuelle Entwic... / I. Vorbemerkung

Die aktuelle Rspr., die die Entwicklung im Franchise-Recht bestimmt, ist zuletzt in 2024 (vgl. Flohr, ZAP 2024, 1013) dargestellt worden. Seitdem haben sich zahlreiche Entscheidungen ergeben, die für das Franchise-Recht von Bedeutung sind, wobei es sich im Wesentlichen um Entscheidungen handelt, die teilweise in anderen Rechtsgebieten ergangen sind, die aber Einfluss auf das ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Land- und Forstwirtschaft

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ZAP 5/2026, Aktuelle Entwic... / c) Zulässiger/unzulässiger Informationsaustausch bei Franchise-Systemen

Von besonderer Bedeutung ist allerdings der Informationsaustausch innerhalb von Franchise-Systemen (s. allgemein zum kartellrechtlich zulässigen Informationsaustausch Metzlaff/Brösamle, ZVertriebsR 2022, 134; Liebscher/Flohr/Petsche/Metzlaff/Metzlaff, Handbuch EU-Gruppenfreistellungsverordnung für vertikale Vertriebsbindungen, § 9 Rn 84 ff. mit weiteren Nachweisen; und zum I...mehr

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ZAP 5/2026, Aktuelle Entwic... / b) Begriff des No-Poach-Agreements

Nach allgemeiner Ansicht sind No-Poach-Agreements (Abwerbeverbote) Vereinbarungen, in denen Unternehmen vereinbaren, keine Mitarbeiter der anderen Partei anzuwerben (Non-Solicitation) oder einzustellen (No-Hire). Solche Absprachen können sowohl in den Verträgen als auch in Form von sog. Gentleman's-Agreement getroffen werden. Die Verfahren, insb. das Verfahren vor der EU-Kommi...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Corona

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steuerberater

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Umsatzsteuer

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen, JStG 2020

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Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 8 ESRS E3 – Wasser- und M... / 1.3 Datenpunkte aus anderen EU-Rechtsakten

Rz. 8 ESRS E3 beinhaltet Angabepflichten, die mit den Offenlegungsanforderungen anderer EU-Rechtsakte übereinstimmen. Demnach kommt diesen Angaben durch deren Relevanz für Zwecke eines weiteren Rechtsakts eine besondere Bedeutung zu. Des Weiteren unterliegen diese Angaben Harmonisierungsbestrebungen mit den EU-Rechtsvorschriften, die korrespondierende Inhalte aufweisen. Auch...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 8 ESRS E3 – Wasser- und M... / 2.1.1 Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 IRO-1

Rz. 11 Gem. ESRS E3.8 besteht eine Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 IRO-1 ("Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen"). Demnach hat das Unternehmen näher zu erläutern, ob und inwieweit das Unternehmen: seine Vermögenswerte und Geschäftstätigkeiten überprü...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 8 ESRS E3 – Wasser- und M... / 2.2.1 ESRS E3-3 – Ziele im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen

Rz. 33 Die Offenlegung der vom Unternehmen festgelegten Ziele im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen (ESRS E3.20) soll ein Verständnis über die Ziele vermitteln, die sich das Unternehmen zur Unterstützung seiner diesbzgl. Konzepte und zur Bewältigung seiner wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen in diesem Zusammenhang gesetzt hat (ESRS E3.31). Die Offenlegu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Konsolidierung von Aufwand ... / 2.1 Notwendigkeit und Vorgehen der Zwischenergebniseliminierung

Rz. 2 Unabhängig von der Rechtsform eines Unternehmens dürfen Gewinne im Jahresabschluss gem. § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB nur dann berücksichtigt werden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert worden sind.[1] Demgegenüber haben die in den §§ 249, 252 und 253 HGB kodifizierten Prinzipien, d. h. Vorsichts- und Niederstwertprinzip, zur Folge, dass mit dem Imparitätsprinzip dr...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Besondere Vorschriften für die Einfuhrumsatzsteuer

Rz. 1 Die EUSt bildet einen unselbstständigen Teil der USt und ist selbst USt. Auch die Vorläufer des UStG 2005 enthielten in § 15 UStG 1932, § 15 UStG 1951 und § 21 UStG 1967/73 Sondervorschriften über die EUSt bzw. Umsatzausgleichsteuer. Im Gegensatz zu den UStG 1932 und 1951 ist die EUSt nicht mehr in einer Ausgleichsteuerordnung, sondern weitgehend im UStG selbst geregel...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Der Carbon Border Adjustmen... / 2.3 Der massenbasierte Schwellenwert (De-minimis-Regelung)

Eine wesentliche Neuerung des mittlerweile in Kraft getretenen Omnibus I-Reformvorschlags (Verordnung (EU) 2025/2083 vom 8.10.2025) ist die Einführung eines massenbasierten Schwellenwerts anstelle der bisherigen wertbezogenen Bagatellgrenze von 150 EUR je Sendung. Gemäß dem neuen Art. 2a CBAM-VO soll ein Einführer von den CBAM-Verpflichtungen befreit sein, wenn die Eigenmass...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Der Carbon Border Adjustmen... / 2.4 Künftige Anpassungen des Warenkataloges

Gemäß Art. 30 CBAM-VO ist die EU-Kommission verpflichtet, den Anwendungsbereich regelmäßig zu überprüfen. Um Umgehungseffekte zu verhindern und Wettbewerbsnachteile für europäische Hersteller nachgelagerter Produkte zu vermeiden, schlug die Kommission im Dezember 2025 vor, den Anwendungsbereich sogar auf eine Vielzahl stahl- und aluminiumintensiver Endprodukte – etwa Haushal...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Der Carbon Border Adjustmen... / 9 Ausblick

Mit dem Ende des Übergangszeitraums befindet sich CBAM nun in der definitiven Regelphase. Anstelle der quartalsweis zu erstattenden Berichten treten nun die jährliche Erklärung sowie die Verpflichtung zur Abgabe von Zertifikaten für eingebettete Emissionen bei Importen von CBAM-Waren wie Zement, Stahl oder Dünger. Voraussichtlich wird die EU-Kommission bis Ende 2026 erste Er...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Der Carbon Border Adjustmen... / 6.2 CBAM-Zertifikate

Der Erwerb der CBAM-Zertifikate erfolgt über eine zentrale gemeinsame Plattform, die von der EU-Kommission eingerichtet wird. Die Mitgliedstaaten sind gemäß Art. 20 Abs. 1 CBAM-VO die jeweiligen Verkäufer der Zertifikate. Der Preis eines CBAM-Zertifikats berechnet sich grundsätzlich als Durchschnittspreis der Schlusspreise der EU-EHS-Zertifikate in einer Kalenderwoche (Art. ...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Der Carbon Border Adjustmen... / 8 Durchführungs-VO

Die CBAM-Durchführungsverordnung (EU) 2023/1773 wurde am 15.9.2023 im Amtsblatt veröffentlicht und gilt für den Übergangszeitraum bis 31.12.2025. Darin geregelt ist die detaillierte Anwendung der CBAM-VO. Besondere Berücksichtigung finden die quartalsweisen Berichtspflichten zu importierten Warenmengen, eingebetteten direkten/indirekten Emissionen und CO2-Preisen im Herkunft...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Der Carbon Border Adjustmen... / Zusammenfassung

Überblick Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) ist das zentrale Instrument der Europäischen Union zur Vermeidung von Carbon Leakage im Kontext des verschärften EU-Emissionshandels. Auf Grundlage der Verordnung (EU) 2023/956 (CBAM-Grundverordnung) wird erstmals ein CO2-Preis auf in die EU importierte emissionsintensive Waren erhoben, um ein "level playing field" zwis...mehr