Fachbeiträge & Kommentare zu EU-Kommission

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3 Besteuerung von Personenbeförderungen

Rz. 1003 Nach Art. 393 Abs. 2 MwStSystRL soll im Rahmen der endgültigen Regelung die Personenbeförderung für innerhalb der Gemeinschaft zurückgelegte Strecken im Mitgliedstaat des Beginns der Beförderung (Ausgangsland) besteuert werden. Die EU-Kommission hatte am 5.11.1992 hierfür einen entsprechenden Richtlinienvorschlag[1] vorgelegt und diesen am 7.9.1994 geändert.[2] Die ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.28.6 Grenzüberschreitender Zugang zu Daten der nationalen Fahrzeugregister (Art. 21a VO 904/2010)

Rz. 699 Die MS wurden verpflichtet, den zuständigen Behörden aus anderen MS über deren Eurofisc-Verbindungsbeamte automatisierten Zugang zu Fahrzeugidentifizierungsdaten sowie entsprechenden Daten der Fahrzeughalter und -eigentümer zu gestatten. Voraussetzung ist der Zusammenhang mit Ermittlungen wegen Betrugsverdachts oder mit dem Ausfindigmachen/Ermitteln von Betrügern, be...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.5 Ausschluss des Vorsteuerabzugs bei bestimmten Ausgaben

Rz. 1005 Nach Art. 176 Abs. 1 MwStSystRL soll der Rat über den Vorsteuerausschluss bei bestimmten Ausgaben entscheiden. Auf jeden Fall sollen Ausgaben, die keinen streng geschäftlichen Charakter haben, wie Luxusausgaben, Ausgaben für Vergnügungen und Repräsentationsaufwendungen, vom Vorsteuerabzugsrecht ausgeschlossen werden. Die EU-Kommission hatte am 25.1.1983 einen entspr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.28.5 3rd-MS-Request

Rz. 698 Die weiteren Modifizierungen betreffen den sog. "3rd-MS-Request" durch Eurofisc-Verbindungsbeamte aus nicht an der die Informationsabfrage betreffenden Transaktion beteiligten MS (Art. 21 Abs. 2 Buchst. e VO 904/2010). Der Zugriffszweck wurde um die Aufdeckung von Betrug erweitert und die zeitliche Beschränkung abgeschafft. Zur sicheren Authentifizierung der Person d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.28.8 Allgemeine Änderungen des Rechtsrahmens für das Netzwerk Eurofisc (Art. 33 bis 37 VO 904/2010)

Rz. 701 Der erzielte Kompromiss sieht vor, dass die Koordinationstätigkeit von Eurofisc keine Kompetenz beinhaltet, die Durchführung behördlicher Ermittlungen in den MS anzuordnen. Die Änderungen bzw. Festlegungen zu den Rollen und Aufgaben der Verbindungsbeamten, Arbeitsbereichskoordinatoren sowie des Eurofisc-Vorsitzenden wurden konkretisiert. Durch die geänderte Rechtsgru...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.15 Verordnung (EG) Nr. 1174/2009 der Kommission

Rz. 599 Mit der von der EU-Kommission am 30.11.2009 erlassenen Verordnung (EG) Nr. 1174/2009[1] wurden Durchführungsbestimmungen zu Art. 34a, 37 der Verordnung (EG) Nr. 1798/2003 des Rates in Bezug auf die Erstattung der MwSt gemäß der RL 2008/9/EG erlassen. Rz. 600 Die Verordnung bezieht sich auf das ab 1.1.2010 geltende Vorsteuervergütungsverfahren für EU-Unternehmer, die i...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.28.3 Anforderungen an die elektronischen Systeme (MIAS) der MS (Art. 17 VO 904/2010)

Rz. 696 Der Datenumfang sollte ursprünglich durch Einführung neuer Datenkategorien erweitert werden, nämlich um Informationen zum Status des sog. zertifizierten Steuerpflichtigen (CTP) und bestimmte steuerfreie Einfuhren im Zollverfahren 42. Da der Abschluss der Verhandlungen zum CTP im Zusammenhang mit der Änderung der MwStSysRL (sog. Quick Fixes) nicht absehbar war[1], wur...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.2 Modellversuch zu MwSt-Vorabauskünften in grenzüberschreitenden Fällen

Rz. 1158 Ein Modellversuch erlaubte Unternehmern, vorab eine amtliche Auskunft ("cross border ruling") über die mehrwertsteuerliche Behandlung von komplexen grenzüberschreitenden Transaktionen zu erhalten. Der Modellversuch war im Juni 2013 angelaufen und sollte bis 30.9.2018 andauern. Im Rahmen des EU-Mehrwertsteuerforums[1] hatten sich mehrere Mitgliedstaaten (nicht Deutsc...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.10 Anwendungsbereich der ermäßigten Steuersätze

Rz. 1010 Nach Art. 100 MwStSystRL wird der Rat auf der Grundlage entsprechender Berichte ab 1994 alle zwei Jahre den Anwendungsbereich der ermäßigten Sätze überprüfen. Der Rat kann das in Anhang III der 6. EG-Richtlinie enthaltene Verzeichnis der Umsätze, die dem ermäßigten Steuersatz unterliegen, auf Vorschlag der Kommission ändern.[1]mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.1.5 Sammelvorschlag zur Vereinfachung umsatzsteuerlicher Pflichten

Rz. 1129 Die EU-Kommission hatte am 29.10.2004 einen Vorschlag für mehrere Rechtsakte mit dem Ziel der Vereinfachung der umsatzsteuerlichen Pflichten der Unternehmer vorgelegt.[1] Rz. 1130 Die Kommission schlug darin u. a. auch eine Harmonisierung der Vorschriften über den Vorsteuerabzug vor. Rz. 1131 Der Kommissionsvorschlag aus dem Jahr 1998[2] sah außer der Abschaffung der ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.9 Steuersätze

Rz. 192 Die Steuersatzharmonisierung war erst durch die RL 92/77/EWG mWv 1.1.1993 in Angriff genommen worden. Sie wurde mit der RL 96/42/EG, der RL 96/95/EG, der RL 1999/49/EG sowie der RL 2006/18/EG fortgesetzt. Eine vollständige Harmonisierung der Steuersätze stand bislang immer noch aus. Inzwischen hat die EU-Kommission am 18.1.2018 Vorschläge zur Modernisierung der ermäß...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.6 Der Vertrag von Lissabon

Rz. 36 Bei dem (aufgrund der letzten Ratifikation am 13.11.2009) erst am 1.12.2009 in Kraft getretenen "Vertrag von Lissabon zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags zur Gründung der EG" v. 13.12.2007[1] handelt es sich um einen sog. Mantelvertrag mit Artikelgesetzen, der bereits existierende Verträge veränderte (die Verträge nicht ersetzte). Mit...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.22 Richtlinie für einen Schnellreaktionsmechanismus bei Mehrwertsteuerbetrug

Rz. 641 Mit der am 22.7.2013 verabschiedeten "Richtlinie 2013/42/EU"[1]"wurde die MwStSystRL in Bezug auf einen Schnellreaktionsmechanismus bei Mehrwertsteuerbetrug" geändert. Die Richtlinie galt (zunächst) bis zum 31.12.2018. Zur Verlängerung bis 30.6.2022 vgl. Abschn. 4.30. Mit der Richtlinie wurde ein neuer Art. 199b in die MwStSystRL eingefügt, der es den Mitgliedstaaten ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Die Umsatzsteuerharmonisierung mit dem Ziel eines einheitlichen Binnenmarkts

Rz. 435 Hinweis: In diesem Abschnitt 3 werden im Vergleich zu den Vorgängerversionen dieser Kommentierung nur noch die wichtigsten Rechtsakte erläutert. Mit der Errichtung eines einheitlichen Binnenmarkts der EGen, das Gebiet der Mitgliedstaaten ist seit dem 1.1.1993 ein weitgehend vereinheitlichter Wirtschaftsraum, ergaben sich die bis dahin weitreichendsten Änderungen im Be...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.27.4.4 Durchführungsbeschluss 2021/942

Rz. 688 Mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2021/942 der Kommission v. 10.6.2021 mit Durchführungsbestimmungen zur MwStSystRL hinsichtlich der Erstellung der Liste der Drittländer, mit denen die Union ein Abkommen über gegenseitige Amtshilfe geschlossen hat, dessen Anwendungsbereich der RL 2010/24/EU des Rates und der VO (EU) Nr. 904/2010 des Rates ähnelt [1], wurde geregelt,...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.18.2 Rechnungsstellung und vereinfachte Rechnungsangaben

Rz. 615 Die Verpflichtung zur Rechnungsstellung betrifft grundsätzlich alle Umsätze an andere Unternehmer und nicht steuerpflichtige juristische Personen.[1] Allerdings dürfen die Mitgliedstaaten nicht mehr vorschreiben, dass Rechnungen für befreite Finanzdienstleistungen erstellt werden müssen.[2] Daneben enthält die MwStSystRL weiterhin die Möglichkeit, dass die Mitgliedst...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.19 Durchführungsverordnung zur Regelung der Zusammenarbeitsverordnung

Rz. 628 Mit der von der EU-Kommission am 31.1.2012 erlassenen Durchführungsverordnung (EU) Nr. 79/2012 [1] wurde die Verordnung (EU) Nr. 904/2010 des Rates über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden und die Betrugsbekämpfung auf dem Gebiet der MwSt neu gefasst. Zeitgleich mit dieser DV wurden die Verordnungen (EG) Nr. 1925/2004 [2] sowie die Verordnung (EG) Nr. 1174/2009...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.1.3.3 Geänderter Richtlinienvorschlag

Rz. 1124 Die EU-Kommission hat am 8.7.2004 ihren ursprünglichen Richtlinienvorschlag (Abschn. 6.1.3.2) geändert.[1] Einer Anregung des Europäischen Parlaments im Anhörungsverfahren folgend schlägt die Kommission vor, die im ursprünglichen Richtlinienvorschlag enthaltene Gewichtsgrenze (2 kg) durchgängig im gesamten Rechtskontext auf 10 kg zu erhöhen. Darüber hinaus schlug si...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.14.3 Landwirtschaftliche Erzeuger

Rz. 346 Art. 295ff. MwStSystRL ermöglichen eine umsatzsteuerliche Pauschalregelung für Landwirte, bei denen die Anwendung der Regelbesteuerung auf Schwierigkeiten stoßen würde, zum Ausgleich der Vorsteuerbelastung auf die vom Pauschallandwirt bezogenen Gegenstände und Dienstleistungen (die langfristige Verpachtung eines landwirtschaftlichen (Teil-)Betriebs fällt nicht unter ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.14.6 Sonderregelung für Goldumsätze

Rz. 370 Nach Art. 344ff. MwStSystRL sind im Einzelnen die Lieferung, der innergemeinschaftliche Erwerb und die Einfuhr von Anlagegold von der USt befreit. Als Anlagegold gelten Gold in Barren- oder Plättchenform mit einem Feingehalt von mindestens 995 ‰, auch als Wertpapier verbrieft. Kleine Goldbarren oder -plättchen mit einem Gewicht von maximal 1 g können von der Befreiun...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.16.1 Klarstellungen und Ergänzungen zu den vom Rat 2003 angenommenen Regelungen über die Lieferungen von Gas und Elektrizität

Rz. 603 Der Begriff "verbrauchsteuerpflichtige Ware" in Art. 2 Abs. 3 MwStSystRL wurde insoweit geändert, als Elektrizität nicht mehr ausdrücklich von den verbrauchsteuerpflichtigen Waren ausgenommen wurde. Eine Rechtsänderung war damit nicht verbunden. Energieerzeugnisse i. S. d. Richtlinie 2003/96/EG des Rates v. 27.10.2003 zur Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahme...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2 Regelmäßiger Berichtigungszeitraum

Rz. 142 Grundsätzlich beträgt der Berichtigungszeitraum fünf Jahre. Er gilt für alle Wirtschaftsgüter und nachträglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten, die nicht vom verlängerten Berichtigungszeitraum (Rz. 143ff.) erfasst werden und bei denen nicht eine kürzere Verwendungsdauer (Rz. 151ff.) zugrunde zu legen ist. Der Berichtigungszeitraum umfasst grundsätzlich volle ...mehr

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REACH-Verordnung: Kerninhal... / 2.3 Zulassung

Nach der REACH-Verordnung können besonders besorgniserregende Stoffe einem Zulassungsverfahren unterzogen werden. Zulassungspflichtige Stoffe dürfen dann nur noch für die in einem solchen Zulassungsverfahren positiv beschiedenen Verwendungen eingesetzt werden (s. Art. 59 Abs. 1 1907/2006/EG) – man kann auch von einem Komplettverbot mit Erlaubnisvorbehalt sprechen. Diese beso...mehr

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REACH-Verordnung: Kerninhal... / 2.2.1 Dossierbewertung

Die Dossierbewertung (DEv) wird von der ECHA durchgeführt und dient vorwiegend der Qualitätssicherung der Daten und der Vermeidung überflüssiger Tierversuche. Die ECHA prüft zum einen sämtliche eingereichten Versuchsvorschläge (Testing Proposal Evaluation – TPE), zum anderen werden die eingereichten Registrierungsdossiers auf Vollständigkeit und Plausibilität überprüft (Comp...mehr

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REACH-Verordnung: Kerninhal... / 4.3 Nationale Auskunftsstelle/Vollzug in Deutschland

Art. 124 Abs. 2 REACH-Verordnung fordert die Einrichtung nationaler Helpdesks. Sie sollen die betroffenen Firmen und Behörden bei der Erfüllung ihrer Pflichten unterstützen. In Deutschland ist für diese Aufgabe die Bundesstelle für Chemikalien (BfC) der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zuständig. In dieser Funktion hat die Bundesstelle für Chemikalie...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Gemeinschaftsrecht

Rz. 29 § 4 Nr. 16 UStG beruht auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL. Danach sind steuerfrei "eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Dienstleistungen und Lieferungen von Gegenständen, einschließlich derjenigen, die durch Altenheime, Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder andere von dem betreffenden Mitgliedstaat als Einrichtungen mit sozialem...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Rechtsentwicklung

Rn. 365 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Vor Erlass des WagKapG (s Rn 366) war umstritten, ob die Fondsgesellschaft private oder gewerbliche Einkünfte erzielt. Nach dem Kriterienkatalog des BMF BStBl I 2004, 40 Tz 6ff (berichtigt BStBl I 2006, 632), war schädlich der Einsatz von Bankkrediten/die Übernahmen von Sicherheiten eine eigene Organisation die Ausnutzung eines Marktes unter Ei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.4.2.5.3 Eigene Wirtschaftstätigkeit (S. 1 Nr. 2; bis 31.12.2011)

Rz. 102 Alternativ zu Nr. 1 schließt Nr. 2 i. d. F. bis 31.12.2011 die Steuerentlastung aus, wenn die ausl. Gesellschaft nicht mehr als 10 % ihrer gesamten Bruttoerträge des betreffenden Wirtschaftsjahrs aus eigener Wirtschaftstätigkeit erzielt.[1] Zusätzlich gilt Abs. 3 S. 3 wonach keine eigene Wirtschaftstätigkeit vorliegt, soweit die ausl. Gesellschaft ihre Bruttoerträge ...mehr

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§ 11 Datenschutz / A. Neue gesetzliche Vorgaben an die Verarbeitung der Beschäftigtendaten

Rz. 1 Arbeitsverhältnisse sind, insbesondere bei Durchführung der betrieblichen Tätigkeiten durch Beschäftigte sowie Einsatz digitaler Mittel für die Steuerung des Einsatzes der Beschäftigten, undenkbar ohne das Entstehen und die Verarbeitung einer Vielzahl personenbezogener Daten der Beschäftigten. Viele Systeme werden erst effektiv, wenn eine Vielzahl personenbezogener Dat...mehr

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§ 12 Grenzüberschreitender ... / a) Fortlaufende Prüfung

Rz. 19 Ein bestehender Angemessenheitsbeschluss begründet stets eine momentane Übermittlungsgrundlage, aber keine dauerhafte Übermittlungsgarantie. Ob im Drittland tatsächlich ein angemessenes Schutzniveau gemäß Art. 45 Abs. 2 DSGVO vorliegt, muss die EU-Kommission fortlaufend – mindestens alle vier Jahre – überprüfen, Art. 45 Abs. 2 S. 2, Abs. 3 DSGVO. Die EU-Kommission änd...mehr

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§ 12 Grenzüberschreitender ... / aa) Zustandekommen von Standarddatenschutzklauseln

Rz. 31 Standarddatenschutzklauseln kommen auf zwei Arten zustande: Einerseits können sie von der EU-Kommission direkt erlassen werden (Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO). Andererseits können sie von nationalen Aufsichtsbehörden festgelegt und anschließend von der EU-Kommission genehmigt werden (Art. 46 Abs. 2 lit. d DSGVO). In beiden Fällen wendet die EU-Kommission das Prüfverfahr...mehr

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§ 12 Grenzüberschreitender ... / 1. Angemessenheitsbeschluss (Art. 45 DSGVO)

Rz. 18 Eine grenzüberschreitende Übermittlung von Beschäftigtendaten ist zulässig, wenn die EU-Kommission beschlossen hat, dass der Empfangsort über ein angemessenes Schutzniveau verfügt, Art. 45 Abs. 1 S. 1 DSGVO. Ein solcher Angemessenheitsbeschluss kann ein gesamtes Drittland, ein Gebiet oder einen spezifischen Sektor im Drittland umfassen. a) Fortlaufende Prüfung Rz. 19 Ei...mehr

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§ 12 Grenzüberschreitender ... / b) Derzeit geltende Angemessenheitsbeschlüsse

Rz. 21 Bislang (Stand: September 2021) wurde ein angemessenes Schutzniveau lediglich für folgende Drittländer bzw. bestimmte Gebiete folgender Drittländer festgestellt:[28] Ein Angemessenheitsbeschluss für...mehr

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§ 11 Datenschutz / VI. Übermittlung von Beschäftigtendaten im Konzern

Rz. 54 In der immer arbeitsteiligeren Welt wird es stetig wichtiger, Beschäftigtendaten zwischen Konzerngesellschaften zu übermitteln. So werden in den flexibleren Wertschöpfungsketten der Industrie 4.0 oft kurzfristig neue organisatorische Einheiten gebildet oder aufgelöst und Entscheidungsprozesse aus dem "klassischen Betrieb" heraus verlagert.[89] Die DSGVO kennt – ebenso...mehr

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§ 2 Beteiligungsrechte des ... / VII. Betriebsrätemodernisierungsgesetz

Rz. 61 Am 28.5.2021 hat der Bundesrat den Regierungsentwurf eines Betriebsrätemodernisierungsgesetzes gebilligt, welches am 17.6.2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde[84] und am 18.6.2021 in Kraft getreten ist. Das Gesetz soll den Erfordernissen der fortschreitenden Digitalisierung gerecht werden und die Betriebsratsarbeit dementsprechend anpassen. Relevant für die ...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.3 Abschreibungen

Abschreibungen und ähnliche Abzugsbeträge sind aus der Anlage AVEÜR in die Anlage EÜR zu übertragen und dort getrennt zu erfassen, nämlich in Zeile 29 in Form von Absetzungen auf unbewegliche Wirtschaftsgüter, ausgenommen häusliche Arbeitszimmer, Zeile 30 für immaterielle Wirtschaftsgüter Zeile 31 für bewegliche Wirtschaftsgüter, insbesondere Maschinen und Fahrzeuge, einschließ...mehr

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B / Beweisverwertungsverbote, Allgemeines [Rdn 1286]

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B / Beweisverwertungsverbote [Rdn 1231]

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§ 3 Gesetz zur Umsetzung de... / Literaturtipps

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Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Terrestrisches Geldspiel in Spielhallen ab 1.7.2021 umsatzsteuerfrei wie virtuelles Internet-Automatenspiel?

Leitsatz Für den sogenannten Durchschnittsverbraucher, dem es auf das Spielerlebnis und den erzielbaren Gewinn ankommt, dürfte es – jedenfalls bei summarischer Prüfung – keine Rolle spielen, ob er virtuell oder terrestrisch spielt. Der Grundsatz der steuerlichen Neutralität verbietet jedoch, gleichartige und deshalb miteinander in Wettbewerb stehende Dienstleistungen hinsich...mehr

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Umsatzsteuer 2022: Wichtige... / 1.4 Anpassungen bei durchschnittssatzbesteuerten Land- und Forstwirten

Erhebliche Veränderungen werden sich ab dem 1.1.2022 im Bereich der Land- und Forstwirtschaft ergeben, soweit die Land- und Forstwirte bisher die Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG angewendet hatten. Durch das Jahressteuergesetz 2020[1] ist zum 1.1.2022 eine Einschränkung des Anwendungsbereichs der Durchschnittssatzbesteuerung eingeführt worden. Da die Regelung – Anw...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Die De-Minimis-Verordnung und deren Anwendungsbereich

Rn. 131 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Zur De-Minimis-Verordnung s Rn 4, 5. Diese bildet zugleich die Grundlage für § 7b Abs 5 EStG, damit § 7b EStG nicht Art 107 AEUV als unzulässige Beihilfe unterfällt. Der Gesetzgeber wollte dadurch Planungssicherheit haben und sich nicht der Gefahr eines Verfahrens der EU-Kommission aussetzen (Mohaupt, NWB 29/2019, 2153). Andernfalls hätte d...mehr

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Entgeltumwandlung (VKA) / 10.2 Kreis der zulässigen Anbieter

Zugelassen als Anbieter sind nach § 6 TV-EUmw/VKA die öffentlichen Zusatzversorgungseinrichtungen, die Sparkassen-Finanzgruppe sowie die Kommunalversicherer. Der Kreis der Kommunalversicherer ist angelehnt an die Mitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft Deutscher Kommunalversicherer (BADK). Ob die Einschränkung des Anbieterkreises zulässig ist oder ob eine Ausschreibung und e...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Die Beihilfe-Problematik

Rn. 4 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Bei § 7b EStG handelt es sich um eine Sonderabschreibung, schon ausweislich der Überschrift der Vorschrift ("Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau"). Hier stellt sich wie bei anderen Sonderabschreibungen auch die Frage, inwieweit eine solche mit Art 107 AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der EU, Abl EG Nr C 115 v 09.05.2008, 47, in Kraft...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Reaktion des Gesetzgebers: Einführung der §§ 3a EStG, 7b GewStG

Rn. 4 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Als Reaktion auf den Beschluss des GrS wurden § 3a EStG und – als gewerbesteuerliche Parallelnorm – § 7b GewStG eingeführt (Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen v 27.06.2017, BGBl I 2017, 2074). Der Gesetzgeber hielt die gesetzliche Normierung für notwendig, um die Rechtssicherheit für die Unternehme...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Nachweispflicht

Rn. 25 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 § 3a Abs 2 EStG stellt klar, dass dem Gläubiger die Pflicht zum Nachweis der Tatbestandsvoraussetzungen im Zeitpunkt des Schuldenerlasses trifft. In förmlicher Hinsicht bestehen keine gesetzlichen Anforderungen, sodass hierzu auf die Rspr und die Verwaltungsauffassung zu § 3 Nr 66 EStG aF zurückgegriffen werden kann. Nach der zum Sanierungse...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Bodden in Korn, § 3a EStG; Desens, Die neue Besteuerung von Sanierungserträgen, FR 2017, 981; Förster/Hechtner, Steuerbefreiung von Sanierungsgewinnen gemäß §§ 3a, 3c Abs 4 EStG, DB 2017, 1536; Kahlert/Schmidt, Die neue Steuerfreiheit des Sanierungsertrags – Fragen und Antworten, DStR 2017, 1897; Kanzler, Steuerbefreiung von Sanierungsgewinnen, NWB 2017, 2260; Hechtner, Steuerpol...mehr

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Außerordentliche Wirtschaft... / 3.1 Grundsätzliches

Es handelt sich bei den außerordentlichen Wirtschaftshilfen ("Novemberhilfe" bzw. "Dezemberhilfe") um Förderungen in Form von Zuschüssen. Damit den betroffenen Unternehmen und Soloselbstständigen einfach und unbürokratisch geholfen werden kann, wird die Novemberhilfe bzw. Dezemberhilfe als einmalige Kostenpauschale ausbezahlt. Um das Verfahren so einfach wie möglich zu halte...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / III. Die kostenrechtliche Behandlung des Konzerninkassos

Rz. 434 Die kostenrechtliche Betrachtung des Konzerninkassos ist von verschiedenen Sichtweisen geprägt, die sich weniger an der gesetzlichen Regelung als vielmehr an emotionalen oder wirtschaftlichen Aspekten orientieren. Zum Teil wird aus Schuldnersicht als Zweck der Ausgliederung von Mahn- und Forderungsabteilungen allein das Streben nach einem rechtswidrigen Vermögensvort...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / d) Eigenobliegenheiten: Eigene Stellungnahme und Fazit

Rz. 176 Ausgehend von der europäischen wie nationalen Gesetzeslage ist mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung[389] zu fragen, welche Obliegenheiten den Gläubiger nach der Verkehrsauffassung im konkreten Fall entschädigungslos treffen. Das bestimmt sich nach der Üblichkeit,[390] wobei im Rahmen vertraglicher Ansprüche zuvörderst auf die vertraglichen Bestimmungen und die ...mehr