Fachbeiträge & Kommentare zu EU-Kommission

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung, Zweck und Rechtsentwicklung

Rz. 2 [Autor/Zitation] Die bereits im Jahr 1993 durch Art. 55 Abs. 1 Buchst. a VersBiRiLi in das HGB aufgenommene Regelung ermöglichte in ihrer ursprünglichen Form für sämtliche Namensschuldverschreibungen, Hypothekendarlehen und andere Forderungen einen vom Anschaffungskostenprinzip abweichenden Ansatz zum Nennwert. Die Vorschrift ist dabei angelehnt an die Regelung des § 34...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Anwendungsbereich

Rz. 5 [Autor/Zitation] Das Wahlrecht, abweichend vom Anschaffungskostenprinzip gem. § 341b Abs. 1 iVm. § 253 Abs. 1 mit dem Nennwert zu bilanzieren, besteht gem. Abs. 1 explizit nur für Namensschuldverschreibungen. Während es sich bei Inhaberschuldverschreibungen um Urkunden handelt, in denen sich der Emittent zu Leistungen an den Urkundeninhaber verpflichtet (vgl. Krumnow ua...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 28 [Autor/Zitation] § 316 bildet die Grund- und zugleich Kernnorm für die gesetzliche Abschlussprüfungspflicht. Ist die Vorschrift anzuwenden, gilt das automatisch und obligatorisch, jeweils soweit dem Fall nach einschlägig, auch für die weiteren handelsrechtlichen Vorschriften für die Abschlussprüfung (§§ 317–324a). Darin sind Regelungen normiert zu Gegenstand und Umfang...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Prüfungsumfang

Rz. 890 [Autor/Zitation] Unter dem Begriff des Prüfungsumfangs (vgl. Rz. 10) versteht man die Prüfungshandlungen, die ein Prüfer im Einzelfall für notwendig erachtet, um die Ziele der Prüfung zu erreichen. Das Ziel einer Prüfung ist es im Allgemeinen, das Vertrauen von Zielpersonen zum Prüfungsgegenstand zu erhöhen, indem der Prüfer ein oder mehrere Prüfungsurteile über den P...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 177 [Autor/Zitation] Grundsätzlich gelten die Vorgaben der APrVO gem. Art. 44 APrVO ab dem 17.6.2016. Sie sind demnach auf alle GJ und Prüfungen anzuwenden, die nach diesem Tag beginnen (European Commission, https://ec.europa.eu/info/sites/default/files/questions-answers-03092014_en.pdf). Rz. 178 [Autor/Zitation] Soweit sich die Regelungen auf geprüfte Unternehmen beziehen,...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Rechtsentwicklung

Rz. 33 [Autor/Zitation] Zur Rechtsentwicklung bis zum BiRiLiG vgl. Rz. 5 ff. Bei Aufnahme der Abschlussprüfungspflicht mit dem BiRiLiG in § 316 wurden in der Vorschrift inhaltlich Vorgaben aus der damaligen 4. und 7. EG-RL umgesetzt (vgl. Vierte Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften v. 25.7.1978 über den Jahresabschluss von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Vorgesehene Änderungen des § 340a durch das CSRD-UmsG

Rz. 151 [Autor/Zitation] Die Regelungen in den bisherigen Abs. 1a und 1b werden nach Abs. 5 und 6 verschoben. Künftig sollen die Abs. 2 bis 4 Besonderheiten zum Abschluss bzw. Zwischenabschluss von Kreditinstituten regeln und die Abs. 5 und 6 besondere Vorschriften zum LB enthalten. Vor dem Hintergrund der Ergänzung der Abs. 5 und 6 werden in Abs. 1 Satz 2 nach dem Wort "aufz...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Janis, Victims of Groupthink, 1972; Hüffer, Der Aufsichtsrat in der Publikumsgesellschaft, ZGR 1980, 320; Clemm, Abschlussprüfer und Aufsichtsrat, ZGR 1980, 455; Bleicher/Paul, Das amerikanische Board-Modell im Vergleich zur deutschen Vorstands-, Aufsichtsratsverfassung, DBW 1986, 263; Goerdeler, Das Audit Committee in den USA, ZGR 1987, 219; Lück, Audit Committee, ZfbF 1990...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerbefreiungen / 5 Steuervergütung an europäische Einrichtungen

Ab 1.1.2022 regelt § 4c UStG eine (nachträgliche) Steuervergütung für Leistungsbezüge europäischer Einrichtungen. Für die Durchführung des Vergütungsverfahrens ist das BZSt zuständig.[1] Nach § 4c Abs. 1 UStG wird europäischen Einrichtungen auf Antrag folgende Steuern vergütet, sofern die Leistung nicht von der Steuer befreit werden kann: die von dem Unternehmer für eine Leist...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerbefreiungen / 7 Einfuhren

Steuerfrei gem. § 5 UStG ist die Einfuhr von Wertpapieren, menschlichen Organen, Blut und Frauenmilch, von Gold durch Zentralbanken, von gesetzlichen Zahlungsmitteln und amtlichen Wertzeichen, von Wasserfahrzeugen für die Seeschifffahrt oder die Rettung Schiffbrüchiger, von Luftfahrzeugen für internationale Luftfahrtunternehmen sowie von Gegenständen, die im Anschluss an die...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Nacherhebung einer Zollschuld im Nachgang einer Erstattung

Leitsatz 1. Ein Einfuhrabgabenbescheid, mit dem Zoll erstattet wird, stellt eine begünstigende Entscheidung im Sinne von Art. 27 Abs. 1 und Art. 28 Abs. 1 des Zollkodex der Union (UZK) dar. 2. Will die Zollbehörde im Nachgang der Erstattung eine Nacherhebung derselben Zollschuld gemäß Art. 105 Abs. 4 UZK vornehmen, muss sie die begünstigende Entscheidung gemäß Art. 27 Abs. 1 UZK zurücknehmen oder gemäß Art. 28 Abs. 1 UZK widerrufen. 3. Art. 116 Abs. 7 Unterabs. 1 UZK, welcher unter bestimmten Vora...Art. 2728 UZKmehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vertragsverletzungsverfahre... / 2 Inhalt

Das Vertragsverletzungsverfahren gem. Art. 258 AEUV ist in 3 Stufen gegliedert. Die erste Stufe bildet das Aufforderungs- bzw. Mahnschreiben der EU-Kommission an den jeweiligen Mitgliedstaat. In diesem Mahnschreiben macht die EU-Kommission auf einen aus ihrer Sicht vorliegenden Verstoß gegen den AEUV aufmerksam und fordert den jeweiligen Mitgliedstaat zur Stellungnahme und g...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vertragsverletzungsverfahre... / 3 Praxisfragen

Die EU-Kommission muss jeden Verstoß gegen den AEUV aufnehmen und ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten. Auch wenn dem Stpfl. im Vertragsverletzungsverfahren kein subjektives Recht zusteht, kann er ein solches initiieren, wenn er von der Europarechtswidrigkeit einer Regelung überzeugt ist. Er kann diesen Verstoß der EU-Kommission in einem einfachen Schreiben zur Kenntni...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vollstreckungsersuchen – AB... / 1 Systematische Einordnung

Die Vollstreckung fälliger Steuerforderungen ist grundsätzlich nur im Inland zulässig. Deutsche Vollstreckungsmaßnahmen im Ausland würden gegen die Souveränität des ausl. Staats verstoßen. Infolgedessen bereitet die Einziehung von Forderungen bei grenzüberschreitenden Wirtschaftsbeziehungen, insbesondere bei beschränkter Stpfl., besondere Schwierigkeiten. Die Staaten vereinb...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Gemeinschaftsrecht

Rz. 29 § 4 Nr. 16 UStG beruht auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL. Danach sind steuerfrei "eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Dienstleistungen und Lieferungen von Gegenständen, einschließlich derjenigen, die durch Altenheime, Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder andere von dem betreffenden Mitgliedstaat als Einrichtungen mit sozialem...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
EU-Kommission schafft neue Kategorie für Unternehmen: SMCs (Small Mid-Caps)

Zusammenfassung Eine neue EU-Unternehmenskategorie soll die Lücke zwischen KMU und Großunternehmen schließen – mit konkreten Entlastungen bei Datenschutz, Berichtspflichten und Kapitalmarktzugang. Wer künftig als Small Mid-Cap gilt, könnte deutlich profitieren. Die EU-Kommission hat 2025 eine Reihe von sogenannten Omnibus-Paketen vorgestellt – Gesetzespakete, die mehrere best...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 2 Form der Mitteilung, Abs. 1

Rz. 3 Die Mitteilung über grenzüberschreitende Steuergestaltungen sind dem BZSt nach amtlich vorgeschriebenen Datensatz mit dem in Abs. 3 beschriebenen Inhalt über die amtlich benannte Schnittstelle einzureichen.[1] Für den Begriff der grenzüberschreitenden Steuergestaltung wird auf die Definition des § 138d Abs. 2 AO verwiesen.[2] Die Verpflichtung zur Abgabe der Mitteilung...mehr

Beitrag aus Controlling Office
Influencer: Einkünfteerziel... / 5.3 Weitere Besonderheiten

Insbesondere für Reise- oder Foodblogger können sich weitere steuerliche Konsequenzen infolge des sog. Steueroasen-Abwehrgesetzes ergeben.[1] Für "digitale Nomaden" hat die EU im Rahmen des sog. New EU Tax Package[2] die Schaffung eines steuerlichen Ansässigkeitsregisters angekündigt. Die sog. DAC8 -Umsetzungsgesetz über den Informationsaustausch betreffend Kryptoassets und E...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nachhaltigkeitsziele in der... / 1 Nachhaltigkeitszielbezogene Berichterstattung nach CSRD

Um die externe Berichterstattung über Nachhaltigkeit (in den Dimensionen Ökologie, Soziales und Governance) zu standardisieren und zu verbessern, hat die EU 2022 die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verabschiedet. Allerdings ist die Überführung in deutsches Recht infolge des Zerbrechens der "Ampel-Koalition" unterblieben. Damit sind in Deutschland die Vors...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nachhaltigkeitsziele in der... / 6 Literaturverzeichnis

Alter, Strategisches Controlling, 3. Aufl., 2023. Apitz et al., Nachhaltigkeitsorientiertes Investitionscontrolling, in: Controlling, 35. Jg., Heft 1, 2023, S. 20-27. Arbeitskreis "Corporate Governance Reporting" der Schmalenbach-Gesellschaft für Betriebswirtschaft e.V. (2025), Nichtumsetzung der CSRD zum 31.12.2024: Konsequenzen für die Tätigkeit des Aufsichtsrats, in: DB, 78...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nachhaltigkeitsziele in der... / 5 Fazit

Mit der Umsetzung der CSRD in deutsches Recht (auch in der Fassung des Reformvorschlags der EU-Kommission) werden viele Unternehmen ihre langfristigen Nachhaltigkeitsziele extern kommunizieren müssen. Um glaubwürdig zu bleiben, ist diesen Zielen auch in der internen Unternehmenssteuerung ein höheres Gewicht zu geben. Dies betrifft auch das Investitionscontrolling, da Investi...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Entstehungsgeschichte der Vorschrift

Rz. 1 § 19 UStG enthält schon seit dem UStG 1967 Sonderregelungen für Unternehmer mit niedrigem Gesamtumsatz, die sog. Kleinunternehmerregelung. § 19 UStG 1980 in der vor dem 1.1.2025 geltenden Fassung sah vor, dass Unternehmer mit niedrigen Umsätzen insofern von der Besteuerung ausgenommen wurden, als sie für ihre steuerpflichtigen Umsätze keine USt abführen mussten, aber a...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
E-Mobilität: Rahmenbedingun... / 2.1 Regelungen auf europäischer Ebene

Die zentralen Strategien für die Elektromobilität der Europäischen Union (EU) sind vor allem im EU-Klima- und Energierahmen, dem Pariser Übereinkommen, dem Europäischen Grünen Deal und dem Weißbuch zum Verkehr festgehalten. EU-Klima- und Energierahmen 2030 Im Jahr 2014 (Mitteilung vom 22.1.2014) hat sich die Europäische Kommission einen Rahmen für die Klima- und Energiepolitik...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
E-Mobilität: Rahmenbedingun... / 1.1.1 Zielsetzungen auf EU-Ebene

Kyoto-Protokoll Im Kyoto-Protokoll verpflichteten sich die Industriestaaten dazu, die Emissionen von 6 Treibhausgasen in der 1. Verpflichtungsperiode von 2008 bis 2012 um mindestens 5 % gegenüber dem Niveau von 1990 zu senken. Das Minderungsziel Deutschlands lag bei 21 %. Nach der 1. Kyoto-Verpflichtungsperiode hatte Deutschland seine Emissionen um durchschnittlich 23,6 % geg...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
E-Mobilität: Rahmenbedingun... / 1.1.2 Zielsetzungen auf nationaler Ebene

2014: "Klimaschutz 2020" Bereits im Dezember 2014 hatte die Bundesregierung das Aktionsprogramm "Klimaschutz 2020" verabschiedet, um mit zusätzlichen Maßnahmen die absehbare Lücke in der Zielerreichung zu schließen. Seit 2015 wird die Umsetzung des Aktionsprogramms "Klimaschutz 2020" und nunmehr nachfolgender Klimaschutzprogramme in jährlichen Klimaschutzberichten überprüft. 2...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu §§ 289b–289e: Ric... / G. Paket der EU-Kommission zur Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Rz. 73 [Autor/Zitation] Am 26.2.2025 hat die EU-Kommission ein Paket von Vorschlägen zur Vereinfachung diverser EU-Vorschriften und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit veröffentlicht (vgl. Pressemitteilung der Europäischen Kommission v. 26.2.2025, https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_25_614; sog. Omnibus Proposal). Dieses Paket enthält ua. auch Vorschl...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Genehmigung der EU-Kommission

Tz. 19 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Das Gesetz wurde durch die Europäische Kommission genehmigt. Darüber hinaus stehen die betrieblichen Investitionen hinsichtlich verschiedener Regelungen unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch die EU-Kommission, insbesondere gilt: Die Investitionszulage für Investitionen, die zu einem großen Investitionsvorhaben gehören, die die Anmeldevoraus...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Anpassungen der CSRD-Berichterstattung nach dem Entwurf einer "Omnibus-Richtlinie" der EU-Kommission

Rz. 15d [Autor/Zitation] Die Europäische Kommission hat am 26.2.2025 ihre Vorschläge zur Vereinfachung im Rahmen der Green Deal-Regelungen vorgelegt, insbes. in Bezug auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung entsprechend der CSRD und Art. 8 der EU-Taxonomie-VO (vgl. Pressemitteilung der Europäischen Kommission v. 26.2.2025, https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/d...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu §§ 289b–289e: Ric... / A. Vorbemerkung

Rz. 1 [Autor/Zitation] Im Jahr 2014 verabschiedete der europäische Gesetzgeber die Richtlinie 2014/95/EU zur Angabe nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen durch bestimmte große Unternehmen und Gruppen (sog. Non-Financial Reporting Directive, NFRD, ABl. EU 2014 Nr. L 330, 1). Diese Richtlinie begründete erstmals eine weitreichende Berichtspflicht zu na...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu §§ 289b–289e: Ric... / 3. Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung

Rz. 41 [Autor/Zitation] Im Unterschied zu den bisherigen Regelungen unter der NFRD bleibt es den Unternehmen nach der CSRD nicht selbst überlassen, wie sie die in Art. 19a Abs. 2 Bilanzrichtlinie aufgelisteten Informationen offenlegen. Vielmehr sind Unternehmen gem. Art. 19a Abs. 4 Bilanzrichtlinie verpflichtet, den Nachhaltigkeitsbericht gemäß den Vorgaben der ESRS zu erstel...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu §§ 289b–289e: Ric... / III. Bestätigung durch den Abschlussprüfer

Rz. 61 [Autor/Zitation] Eine weitere Neuerung der CSRD ist die Verpflichtung zur Bestätigung des Nachhaltigkeitsberichts durch Abschlussprüfer (gem. Art. 2 Nr. 2 Abschlussprüferrichtlinie ist ein Abschlussprüfer "eine natürliche Person, die von den zuständigen Stellen eines Mitgliedstaates nach dieser Richtlinie für die Durchführung von Abschlussprüfungen zugelassen wurde"; i...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu §§ 289b–289e: Ric... / I. Taxonomie-Verordnung

Rz. 66 [Autor/Zitation] Die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der NFRD/CSRD ist eng verknüpft mit den unternehmerischen Berichtspflichten nach der VO (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rates v. 18.6.2020 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen (sog. Taxonomie-Verordnung , ABl. EU 2020 Nr. 198, 13). Art. 8 A...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu §§ 289b–289e: Ric... / J. Übersicht: Vergleich NFRD – CSRD – ISSB Standards

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Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu §§ 289b–289e: Ric... / 1. Vorbemerkung

Rz. 39 [Autor/Zitation] Das Inkrafttreten der CSRD führt nicht nur zur Ausweitung des persönlichen Anwendungsbereichs der nichtfinanziellen Berichtspflichten, sondern auch zu einer umfangreichen inhaltlichen Erweiterung. Während Art. 19a Bilanzrichtlinie in der bisherigen, durch die NFRD eingeführten Fassung Unternehmen lediglich dazu verpflichtete, in ihrer nichtfinanziellen...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu §§ 289b–289e: Ric... / III. EU-Richtlinie für unternehmerische Sorgfaltspflichten

Rz. 71 [Autor/Zitation] Im Februar 2021 hat die EU-Kommission den Entwurf einer Richtlinie über nachhaltigkeitsbezogene Sorgfaltspflichten von Unternehmen (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD) veröffentlicht (Vorschlag über eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit u...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Diversitätskonzept und dessen Umsetzung (Abs. 2 Nr. 6)

Rz. 130 [Autor/Zitation] Nach § 289f Abs. 2 Nr. 6 müssen börsennotierte AG, KGaA und Europäische Aktiengesellschaften (SE), die gem. § 267 Abs. 3 Satz 1 als "groß" gelten, Angaben zum Diversitätskonzept für ihre Leitungs- und Überwachungsorgane machen. Auf diese Weise soll die Vielfalt erhöht werden, um durch ein Überwinden von Gruppendenken die Corporate Governance zu verbes...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Vorbemerkungen Vor §§ 264 f... / III. Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz 2015 und nachfolgende Entwicklung

Rz. 53 [Autor/Zitation] Nachdem die 8. EG-RL (84/253/EWG) bereits durch die APrRL (2006/43/EG) v. 17.5.2006 aufgehoben worden war, wurden durch die Bilanz-RL (2013/34/EU) v. 26.6.2013 auch die 4. EG-RL (78/660/EWG) und die 7. EG-RL (83/349/EWG) ersetzt. Ziel der Überarbeitung war vor allem eine Deregulierung zur Entlastung von KMU. Zudem wurden – im Sinne einer stärkeren Verg...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Moxter, Die Jahresabschlußaufgaben nach der EG-Bilanzrichtlinie – Zur Auslegung von Art 2 EG-Bilanzrichtlinie, AG 1979, 141; Kuhn, Die Berichterstattung über Forschung und Entwicklung im Lagebericht, DStR 1993, 491; Fey, Die Angabe bestehender Zweigniederlassungen im Lagebericht nach § 289 Abs. 2 Nr. 4 HGB, DB 1994, 485; Veit, Funktion und Aufbau des Berichts zu Zweigniederl...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu §§ 289b–289e: Ric... / I. Unternehmen in der EU

Rz. 18 [Autor/Zitation] Die nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungspflichten finden auf Unternehmen Anwendung, die verschiedene Kriterien bezüglich Rechtsform und Größe erfüllen (Art. 19a Abs. 1 iVm. Art. 2 Abs. 1 Buchst. a Bilanzrichtlinie). Rz. 19 [Autor/Zitation] Hinsichtlich der Rechtsform bestimmt Art. 1 Abs. 1 Buchst. a iVm. Anhang I Bilanzrichtlinie, dass die Mehrzahl haft...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu §§ 289b–289e: Ric... / 3. Berichtspflichten betreffend Drittlandunternehmen

Rz. 30 [Autor/Zitation] Eine weitere zentrale Erweiterung der Berichtspflichten gegenüber den bisherigen Regelungen in der NFRD stellt die Einführung der Art. 40a ff. Bilanzrichtlinie durch die CSRD dar, welche Berichtspflichten betreffend Drittlandunternehmen verankern. Gemäß Art. 40a Abs. 1 Bilanzrichtlinie sind zunächst in einem EU-Mitgliedstaat ansässige Unternehmen, dere...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 31 [Autor/Zitation] § 289 HGB wurde mit dem Gesetz zur Durchführung der Vierten, Siebenten und Achten Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften zur Koordinierung des Gesellschaftsrechts (Bilanzrichtlinien-Gesetz – BiRiLiG) v. 19.12.1985 (BGBl. I 1985, 2355) neu in das HGB eingefügt. Besondere Berichtspflichten für börsennotierte AG über die eingesetzten Vergütun...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu §§ 289b–289e: Ric... / 5. Erleichterungen für kleine und mittelständische Unternehmen

Rz. 47 [Autor/Zitation] Art. 19a Abs. 6 Bilanzrichtlinie enthält für KMU, kleine und nicht komplexe Kreditinstitute (zur Definition der kleinen und nicht komplexen Kreditinstitute s. Art. 1 Abs. 1 Nr. 145 VO (EU) 575/2013, ABl. EU 2013 Nr. L 176, 1) sowie firmeneigene Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen (zur Definition der firmeneigenen Versicherungs- und Rückvers...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu §§ 289b–289e: Ric... / a) Anwendungsbereich

Rz. 50 [Autor/Zitation] Eine Ausnahme von der Pflicht zur Erstellung und Veröffentlichung eines Nachhaltigkeitsberichts für einzelne (Tochter-)Unternehmen gilt im Fall der konsolidierten Berichtserstattung: Unternehmen, die grds. verpflichtet sind, einen eigenen Nachhaltigkeitsbericht zu veröffentlichen, sind gem. Art. 19a Abs. 9 UAbs. 1 Bilanzrichtlinie von dieser Pflicht be...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Künftige Rechtsentwicklung

Rz. 11a [Autor/Zitation] Der Entwurf eines CSRD-UmsG (BT-Drucks. 20/12787 v. 9.9.2024, hier insbes. Art. 2 – Änderung des EGHGB) sieht verschiedene Stufen für die Ausweitung des Anwendungsbereichs für die Nachhaltigkeitsberichterstattung vor. So werden ab dem GJ 2024 alle bislang zur Abgabe einer nichtfinanziellen Erklärung nach § 289b verpflichteten Unternehmen, ab dem GJ 20...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu §§ 289b–289e: Ric... / H. Ausblick

Rz. 79 [Autor/Zitation] Die durch die CSRD eingeführten Änderungen werden Unternehmen in der Zukunft vor große Herausforderungen stellen (so auch Kirsch, DStZ 2023, 762, 772). Dies gilt nicht nur für Unternehmen, die das erste Mal verpflichtet sind, eine nichtfinanzielle Erklärung zu veröffentlichen, sondern auch für Unternehmen, die bereits jetzt in den Anwendungsbereich der...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu §§ 289b–289e: Ric... / Schrifttum:

Assmann/Wallach/Zetzsche, Kapitalanlagegesetzbuch, 2. Aufl. 2022; Rothermel, LkSG – Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, 2022; Sustmann/Retsch/Gerding, Kapitalmarktrechtliche Pflichten und Haftungsrisiken im Zusammenhang mit der ESG-Berichterstattung, AG 2022, 602; Zwirner/Boecker, European Sustainability Reporting Standards (ESRS), BOARD 2022, 219; Allgeier, CSRD-Nachhalti...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Entsprechenserklärung iSv. § 161 AktG (Abs. 2 Nr. 1)

Rz. 66 [Autor/Zitation] Eine Entsprechenserklärung zum Corporate Governance Kodex gem. § 161 AktG muss eine börsennotierte AG, KGaA und SE sowie (andere) kapitalmarktorientierte AG, die ausschließlich andere Wertpapiere als Aktien zum Handeln an einem organisierten Markt ausgegeben hat und deren ausgegebene Aktien auf eigene Veranlassung über ein multilaterales Handelssystem ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Fördermittelberatung als ne... / 1.1.2 Kernzielgruppen in der Fördermittelberatung

Wer kann gefördert werden? Ein Hauptaugenmerk bei der Fördermittelberatung liegt auf dem Bereich der KMU. Das sind die kleinen und mittleren Unternehmen, z. B.: nebenberufliche und hauptberufliche Existenzgründer kleinste Unternehmen kleine Unternehmen und mittelständische Unternehmen Gerade Existenzgründer haben diverse Möglichkeiten, denn wer z. B. als Angestellter, Freiberufler...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Fördermittelberatung als ne... / 2.9 Förderprogramme Gründung

ERP-Gründerkredit – StartGeld Das Förderziel des Programms ist die Förderung von Existenzgründungen und junger Unternehmen in Deutschland durch zinsgünstige Darlehen. Gefördert werden können alle Formen der Existenzgründung: Errichtung oder Übernahme bestehender Unternehmen sowie der Erwerb einer tätigen Beteiligung. Dazu gehören auch Gründungen, die im Nebenerwerb starten, un...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.1 Der Festsetzungsverjährung unterliegende Ansprüche

Rz. 4 Das Gesetz unterscheidet zwischen der Verjährung der noch nicht festgesetzten Steuer[1] einerseits und der Verjährung des Zahlungsanspruchs[2] andererseits. Der Festsetzungsfrist nach §§ 169ff. AO unterliegen alle Besitz-, Verkehrs- und Realsteuern. Für die Realsteuern gelten die §§ 169ff. AO auch für das Zerlegungs- und Zuteilungsverfahren der §§ 185ff. AO, wobei für...mehr