Rz. 599

Mit der von der EU-Kommission am 30.11.2009 erlassenen Verordnung (EG) Nr. 1174/2009[1] wurden Durchführungsbestimmungen zu Art. 34a, 37 der Verordnung (EG) Nr. 1798/2003 des Rates in Bezug auf die Erstattung der MwSt gemäß der RL 2008/9/EG erlassen.

 

Rz. 600

Die Verordnung bezieht sich auf das ab 1.1.2010 geltende Vorsteuervergütungsverfahren für EU-Unternehmer, die ihre Vergütungsanträge nur noch elektronisch abgeben können. Nach Art. 9 RL 2008/9/EG muss in dem Vergütungsantrag die Art der erworbenen Gegenstände und Dienstleistungen nach bestimmten Kennziffern aufgeschlüsselt werden.

 

Rz. 601

Die Kommissionsverordnung, die in den Mitgliedstaaten seit 1.1.2010 unmittelbar geltendes Recht ist, regelt die technischen Einzelheiten für die Übermittlung der von den Mitgliedstaaten benötigten zusätzlichen Angaben gemäß Art. 9 Abs. 2 RL 2008/9/EG und legt insbesondere die Codes für die Übermittlung dieser Angaben fest.

[1] ABl. EU 2009 Nr. L 314/50.

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