Nachhaltigkeit ist das bestimmende Thema des 21. Jahrhunderts. Die ökologischen[1] und sozialen[2] Fragen der Gegenwart und Zukunft stellen das moderne Wirtschafts- und Rechtssystem vor neue Herausforderungen. Unternehmen haben im Bereich der Nachhaltigkeit inzwischen zahlreiche Berichtspflichten zu erfüllen, die zugleich Herausforderung und Chance für den deutschen Wirtschaftsstandort darstellen.[3] Die Regelungsdichte in den Bereichen Corporate Social Responsibility (CSR) und Environmental Social Governance (ESG) nimmt stetig zu: Als Beispiele seien für Deutschland etwa das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz[4] oder das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz[5] genannt. Nun führt die Europäische Union mit der Corporate Social Responsibility Directive die unternehmensbezogenen Berichtspflichten im Europäischen Wirtschaftsraum einer weiteren Vereinheitlichung zu.[6]

Die CSRD ist der Schlüssel zum Verständnis der neuen Nachhaltigkeitsberichterstattung. Die Richtlinie hat die Vorgaben für die unternehmensbezogene Berichterstattung tiefgreifend verändert, die seit 2013/14 einheitlich im Europäischen Wirtschaftsraum gelten: Mit der neuen CSRD wird nicht nur der Anwendungsbereich der unternehmensbezogenen Berichtspflichten auf große Teile der europäischen Unternehmen ausgedehnt.[7] Es werden auch die inhaltlichen Anforderungen an die unternehmensbezogene Berichterstattung vereinheitlicht.[8] Die europäischen Mitgliedstaaten müssen die neuen Vorgaben spätestens bis zum 6.7.2024 in nationales Recht umsetzen.[9] Schon vorher, je nach Unternehmensgröße bereits ab 1.1.2024, entfalten die Regelungen der CSRD jedoch Rechtswirkungen.[10] Zur inhaltlichen Vereinheitlichung und Standardisierung der Nachhaltigkeitsberichterstattung, hat die Europäische Kommission eine Reihe von Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) erlassen.[11] Die erlassenen Standards enthalten nicht nur allgemeine Vorgaben über Gestaltung (ESRS 1) und Mindestinhalt (ESRS 2) der Nachhaltigkeitsberichte, sondern auch themenbezogene Vorgaben zu

  • Umweltthemen/Environment (ESRS E),
  • sozialen Themen/Soial (ESRS S) und
  • Governance (ESRS G).

Insbesondere bei den sozialen Standards finden sich sozial- und arbeitsrechtliche Elemente: In den ESRS S1, um Angaben über die eigene Belegschaft und in den ESRS S2, um Angaben über die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette zu vereinheitlichen.[12]

Neben der CSRD wird bei der Berichterstattung zukünftig voraussichtlich[13] auch die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) zu berücksichtigen sein, wobei diese EU-Richtlinie aktuell noch nicht verabschiedet wurde. Die CSDDD soll eine nachhaltige Wirtschaftspraxis entlang der gesamten Lieferkette gewährleisten. Dies umfasst nach dem bisherigen Entwurf eine allgemeine Sorgfaltspflicht zur Ermittlung, Vermeidung und Behebung von negativen Auswirkungen auf Umwelt und Menschenrechte in der gesamten Wertschöpfungskette. Die CSDDD und die CSRD sind inhaltlich eng miteinander verbunden. Zwar soll die CSDDD keine weitergehenden Berichtspflichten als die CSRD enthalten.[14] Es ist jedoch eine Erweiterung der berichtspflichtigen Unternehmen geplant.[15]

[1] Vgl. z. B. die UN-Resolution A/Res/70/1 v. 25.9.2015 (Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung), online: https://www.un.org/en/development/desa/population/migration/generalassembly/docs/globalcompact/A_RES_70_1_E.pdf.
[2] Vgl. z. B. die Mitteilung der EU-Kommission über den europäischen Grünen Deal, online: https://eur-lex.europa.eu/resource.html?uri=cellar:b828d165-1c22-11ea-8c1f-01aa75ed71a1.0021.02/DOC_1&format=PDF.
[3] So bereits: Corinna Boecker und Christian Zwirner, Nichtfinanzielle Berichterstattung nach dem CSR-Richtlinie-Umwandlungsgesetz. Herausforderungen und Chance in: IRZ 2019, S. 233–237.
[7] Vgl. Erwägung Nr. 17 ff. der RL 2022/2464/EU (S. 19 ff.), online: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32022L2464.
[8] Vgl. Erwägung Nr. 37 ff. der RL 2022/2464/EU (S. 26 ff.), online: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32022L2464.
[11] Dazu Stefan Müller, ESRS Set 1: Die Kommission veröffentlicht Delegierten Rechtsakt, Haufe News v. 2.8.2023, online: https://www.haufe.de/steuern/gesetzgebung-politik/eu-kommission-veroeffentlicht-finales-esrs-set-1_168_602212.html.
[12] Vgl. VO (EU) 5303/2023, Begründung, S. 9 f., online: https://e...

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