Fachbeiträge & Kommentare zu EU-Kommission

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Inländische land- und forstwirtschaftliche Erzeugnisse

Rz. 19 Die Anlage 2 des UStG umfasst grundsätzlich alle inländischen land- und forstwirtschaftlichen Erzeugnisse. Die Steuerermäßigung hängt insoweit mit der Umsatzbesteuerung der Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen[1] zusammen. Nach § 24 UStG a. F. waren Steuer und Vorsteuer für die Umsätze im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs ursprünglich...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1.3 Allgemeines

Rz. 154 Unter Nr. 1 der Anlage 2 des UStG fallen nur die ausdrücklich aufgeführten lebenden Tiere, gleichgültig, zu welchen Zwecken sie verwendet werden (z. B. Zucht-, Nutz-, Zier- oder Schlachttiere). Dazu gehören z. B. nicht andere Haustiere (z. B. Kanarienvögel, Katzen und Hunde, soweit es sich nicht um ausgebildete Blindenführhunde handelt). Auch die Lieferung herrenloser...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.49.1 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 643 Die vorstehende Fassung der Nr. 49 der Anlage 2 des UStG beruht im Wesentlichen auf Art. 7 Nr. 14 des Jahressteuergesetzes 2007 (JStG 2007) v. 13.12.2006.[1] Mit diesem Gesetz ist die Liste der dem ermäßigten Steuersatz unterliegenden Gegenstände in der Anlage 2 des UStG komplett neu gefasst worden (Rz. 13). In Nr. 49 der Anlage 2 des UStG ist dabei zunächst der Einl...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4.2 Der Zolltarif

Rz. 76 Der Zolltarif ist maßgeblich für die bei Entstehen einer Zollschuld gesetzlich geschuldeten Abgaben. Es handelt sich um ein systematisch aufbereitetes Warenverzeichnis, in dem sämtliche Waren aufgelistet sind, die im grenzüberschreitenden Warenverkehr gehandelt werden können, sodass jeder Ware eine bestimmte Zolltarifnummer zugeordnet werden kann.[1] Der Aufbau des Zo...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.49.4 Nicht begünstigte Waren des Kap. 49 des Zolltarifs

Rz. 653 Begünstigt sind nicht alle Waren des Kap. 49 des Zolltarifs, sondern nur die in Nr. 49 der Anlage 2 des UStG ausdrücklich aufgeführten Erzeugnisse. Nicht begünstigt sind z. B. die folgenden Waren des Kap. 49 des Zolltarifs:mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.53.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 760 Für Umsätze in der Zeit v. 1.1.2014 bis 31.12.2024 sind die bis 31.12.2013 nach Nr. 53 der Anlage 2 des UStG begünstigten Kunstgegenstände grundsätzlich dem allgemeinen Steuersatz zu unterwerfen. Die nach dem damaligen Unionsrecht möglichen verbleibenden Steuerermäßigungen für Kunstgegenstände und Sammlungsstücke ergaben sich in der Zeit v. 1.1.2014 bis 31.12.2024 au...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.54.1 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 790 Für Umsätze in der Zeit v. 1.1.2014 bis 31.12.2024 sind die bis 31.12.2013 nach Nr. 54 der Anlage 2 des UStG begünstigten Sammlungsstücke grundsätzlich dem allgemeinen Steuersatz zu unterwerfen. Die verbleibenden Steuerermäßigungen für Kunstgegenstände und Sammlungsstücke ergaben sich in der Zeit v. 1.1.2014 bis 31.12.2024 aus § 12 Abs. 2 Nr. 12 und 13 UStG a. F. (Rz...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6 Befreiung von der Pflicht zur Konzernrechnungslegung (Abs. 5)

Rz. 70 Ausgehend von einem Vorschlag der EU-Kommission[1] hat der Gesetzgeber mit dem Abs. 5 klargestellt, dass eine Verpflichtung zur Aufstellung eines Konzernabschlusses nicht besteht, wenn die einzubeziehenden TU alle unter die Einbeziehungswahlrechte des § 296 HGB (Einschränkung der Beherrschungsmöglichkeit, unverhältnismäßig hohe Kosten oder Verzögerungen, Weiterveräuße...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.29.4 Süßwarenkombinationsartikel

Rz. 455 Im Handel werden häufig sog. Süßwarenkombinationsartikel verkauft, die aus Süßwaren (Zuckerwaren, Schokolade) und anderen Artikeln bestehen, z. B. aus Umschließungen, die als Kinderspielzeug verwendbar sind, oder aus sonstigen werbewirksamen Aufmachungen. In solchen Fällen ist zu prüfen, ob die Umschließung oder Aufmachung umsatzsteuerlich als Gegenstand einer Nebenl...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4.4 Zolltarifauskünfte

Rz. 95 Zuständig für die Abgrenzung von dem ermäßigten Steuersatz unterliegenden Waren von den Waren, auf die der allgemeine Steuersatz anzuwenden ist, sind die Finanz- oder Steuerbehörden, nicht etwa die Zollbehörden. Allerdings haben sowohl betroffene Unternehmer (z. B. Lieferer) als auch die Finanzbehörden (insbesondere die Finanzämter) die Möglichkeit, bei den Zollbehörd...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.54.3 Einzelheiten der Abgrenzung

Rz. 798 Im Einzelnen fallen unter Nr. 54 der Anlage 2 des UStG: Rz. 799mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.49.9 Abgrenzung begünstigter Lieferungen von nicht begünstigten sonstigen Leistungen

Rz. 682 Der ermäßigte Steuersatz ist auf Lieferungen (einschließlich der Werklieferungen) anwendbar, nicht aber – mit Ausnahme der ab 18.12.2019 nach § 12 Abs. 2 Nr. 14 UStG begünstigten E-Books, E-Papers usw. (Rz. 681a) – auf sonstige Leistungen einschließlich der Werkleistungen (Rz. 42). Dem Lieferer der begünstigten Erzeugnisse steht der ermäßigte Steuersatz ohne Rücksich...mehr

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Internationales Steuerrecht... / Zusammenfassung

Überblick Infolge der zunehmenden Internationalisierung und weltweiten Arbeitsteilung ist festzustellen, dass Deutschland nicht nur der "Exportweltmeister" ist, sondern auch bereits kleinere und mittelständische Unternehmen mittels Direktinvestitionen (in ausländische Tochtergesellschaften oder Betriebsstätten) im Ausland tätig werden. Hierfür gibt es unterschiedliche Gründe...mehr

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EUDR: Pflichten nach der EU... / 2.1 Die relevanten Rohstoffe und relevanten Erzeugnisse

Die Sorgfaltspflichten der EUDR knüpfen an die sieben relevanten Rohstoffe in Art. 1 (s. oben: Rinder, Kakao, Kaffee, Ölpalme, Kautschuk, Soja und Holz.) an. Die relevanten Erzeugnisse wiederum finden sich abschließend in Anhang I der EUDR. Die dort enthaltene Tabelle weist dabei in der linken Spalte den relevanten Rohstoff und in der rechten Spalte den zollrechtlichen KN-Cod...mehr

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EUDR: Pflichten nach der EU... / 2.2 Betroffene Tätigkeit

Die EUDR bezieht sich auf das Inverkehrbringen und Bereitstellen des relevanten Erzeugnisses sowie auf dessen Ausfuhr aus der EU. Unter "Bereitstellung" auf dem Markt ist dabei jede entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe eines relevanten Erzeugnisses zum Vertrieb, Verbrauch oder zur Verwendung auf dem Unionsmarkt im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit zu verstehen (Art. 2 Nr...mehr

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EUDR: Pflichten nach der EU... / 2.4.3 Praktische Erleichterungen

Zur Erleichterung ist es gestattet, einerseits mehrere physische Chargen/Sendungen und andererseits mehrere verschiedene relevante Erzeugnisse in einer Sorgfaltserklärung zu bündeln (EU Kommission, FAQ zur EUDR, Vers. 5 v. April 2026, Ziff. 5.19). Da die Sorgfaltserklärung vorab zu übermitteln ist, muss bei der Angabe mehrerer Chargen/Lieferungen ein Schätzwert für maximal e...mehr

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EUDR: Pflichten nach der EU... / 3.2.1 Informationssammlung

Die erste Stufe der Sorgfaltspflicht gebietet es, umfangreiche (durch Nachweise belegte) Informationen zu sammeln, die Rückschlüsse darauf geben, ob die relevanten Erzeugnisse EUDR-konform im Sinne des Art. 3 EUDR sind (Art. 9 Abs. 1 EUDR). Diese Informationen müssen (nachvollziehbar) organisiert und für fünf Jahre aufbewahrt werden. Welche Informationen konkret zu sammeln s...mehr

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Aktuelle Entwicklungen bei ... / c) Einschränkungen bei § 7g EStG?

Persönliche Steuerpflicht = keine Einschränkung: Eine Einschränkung nach der persönlichen Steuerpflicht gibt es bei § 7g EStG dem Grunde nach nicht. Auch beschränkt Steuerpflichtige (§ 1 Abs. 4 EStG, § 2 AStG, § 2 KStG) können § 7g EStG in Anspruch nehmen. Ein Ausschluss ergibt sich weder aus der Norm selbst noch aus den Sonderregelungen des § 50 EStG, § 32 KStG. Sachlich = E...mehr

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EUDR: Pflichten nach der EU... / 3.3 Erleichterungen für Kleinst- und Kleinprimärerzeuger, nachgelagerte Marktteilnehmer und Händler

Mit der Gesetzesänderung zum 26.12.2025 sind die bisherigen Erleichterungen der EUDR für kleine und mittelgroße Unternehmen durch eine neue Systematik ersetzt worden . Nunmehr sieht die Verordnung in der Kategorie der Marktteilnehmer Erleichterungen für die neu geschaffene Unterkategorie der Kleinst- und Kleinprimärerzeuger vor (Art. 4a EUDR). Diese müssen insbesondere nur no...mehr

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EUDR: Pflichten nach der EU... / 3.2.4 Compliance System

Unternehmen, die in den Anwendungsbereich der EUDR fallen, sind zudem verpflichtet, ein Compliance-System aufzubauen, um sicherzustellen, dass die aus der Verordnung resultierenden Pflichten umgesetzt werden. Dazu müssen sie zum einen angemessene Strategien, interne Kontrollen und Verfahren implementieren, um die Einhaltung der Sorgfaltspflicht sicherzustellen (Art. 11 Abs. 2...mehr

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EUDR: Pflichten nach der EU... / 4.1 Einstweilige Maßnahmen, Korrekturmaßnahmen und Sanktionen

Wird die Möglichkeit eines Verstoßes gegen die EUDR von der jeweiligen Prüfungsbehörde festgestellt, stehen der Behörde einstweilige Maßnahmen zur Verfügung, etwa die (vorübergehende) Aussetzung des Inverkehrbringens, die (vorübergehende) Beschlagnahme oder die (vorübergehende) Aussetzung der Ausfuhr (Art. 23 EUDR). Erhärtet sich der Verstoß gegen die EUDR, ergreifen die Behö...mehr

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EUDR: Pflichten nach der EU... / Zusammenfassung

Überblick Keine zwei Jahre nach dem ursprünglichen Vorschlag der EU Kommission trat am 29. 06.2023 die Verordnung (EU) 2023/1115 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bereitstellung bestimmter Rohstoffe und Erzeugnisse, die mit Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung stehen (im Folgenden: EUDR – EU Deforestation Regulation – oder Entwaldungs-VO) in Kraft. Die...mehr

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EUDR: Pflichten nach der EU... / 3.1 Marktteilnehmer

Marktteilnehmer müssen die Sorgfaltspflicht des Art. 8 EUDR erfüllen, um den Konformitätsnachweis (i. S. d. Art. 3 EUDR) zu führen. Diese Sorgfaltspflicht setzt sich wiederum aus drei aufeinander aufbauenden Pflichten zusammen, die sich grob wie folgt aufteilen: 1. Stufe = Informationsbeschaffung (Art. 8 Abs. 2 lit. a) i. V. m. Art. 9 EUDR) 2. Stufe = Risikobewertung (Art. 8 A...mehr

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Internationales Steuerrecht... / Zusammenfassung

Überblick Infolge der zunehmenden Internationalisierung und weltweiten Arbeitsteilung ist festzustellen, dass Deutschland nicht nur der "Exportweltmeister" ist, sondern auch bereits kleinere und mittelständische Unternehmen mittels Direktinvestitionen (in ausländische Tochtergesellschaften oder Betriebsstätten) im Ausland tätig werden. Hierfür gibt es unterschiedliche Gründe...mehr

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EUDR: Pflichten nach der EU... / 1 Sachlicher und zeitlicher Anwendungsbereich

Die EUDR erfasst das Inverkehrbringen und die Bereitstellung auf wie auch die Ausfuhr aus dem Unionsmarkt betreffend sogenannte "relevanten Erzeugnissen", die bestimmte "relevante Rohstoffe" enthalten, mit diesen gefüttert wurden oder unter deren Verwendung hergestellt wurden. Wichtig Relevante Rohstoffe (abschließend). Die sieben relevanten Rohstoffe, auf die die EUDR abzielt...mehr

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Internationales Steuerrecht... / Zusammenfassung

Überblick Infolge der zunehmenden Internationalisierung und weltweiten Arbeitsteilung ist festzustellen, dass Deutschland nicht nur der "Exportweltmeister" ist, sondern auch bereits kleinere und mittelständische Unternehmen mittels Direktinvestitionen (in ausländische Tochtergesellschaften oder Betriebstätten) im Ausland tätig werden. Hierfür gibt es unterschiedliche Gründe....mehr

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Internationales Steuerrecht... / Zusammenfassung

Überblick Infolge der zunehmenden Internationalisierung und weltweiten Arbeitsteilung ist zunehmend festzustellen, dass Deutschland nicht nur der ‹Exportweltmeister› ist, sondern auch bereits kleinere und mittelständische Unternehmen mittels Direktinvestitionen (in ausländische Tochtergesellschaften oder Betriebsstätten) im Ausland tätig werden. Hierfür gibt es unterschiedli...mehr

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Internationales Steuerrecht... / Zusammenfassung

Überblick Infolge der zunehmenden Internationalisierung und weltweiten Arbeitsteilung ist zunehmend festzustellen, dass Deutschland nicht nur der "Exportweltmeister" ist, sondern auch bereits kleinere und mittelständische Unternehmen mittels Direktinvestitionen (in ausländische Tochtergesellschaften) im Ausland tätig werden. Hierfür gibt es unterschiedliche Gründe. Zu nennen...mehr

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Lieferkettensorgfaltspflich... / 9.1 CSDDD

Am 23.2.2022 hat die EU-Kommission ihren Vorschlag für ein Gesetz über Nachhaltigkeitspflichten von Unternehmen, das sog. EU-Lieferkettengesetz (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD) , vorgelegt, welcher am 1.6.2023 vom Parlament verabschiedet wurde. Am 5.7.2024 wurde die CSDDD im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und trat am 25.7.2024 in Kraf...mehr

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Lieferkettensorgfaltspflich... / 9.2 "Omnibus-I-Paket"

Allerdings wurde die CSDDD durch das sog. "Omnibus-I-Paket" der EU-Kommission grundlegend überarbeitet. Die Änderungsrichtlinie (EU) 2026/470 wurde am 26.2.2026 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und trat am 18.3.2026 in Kraft.[1] Wesentliche Änderungen betreffen den Anwendungsbereich, die Sorgfaltspflichten, die Haftung und die zeitliche Anwendung.mehr

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Lieferkettensorgfaltspflich... / 9.6 Zivilrechtliche Haftung

Die ursprüngliche CSDDD sah ein EU-weit harmonisiertes zivilrechtliches Haftungsregime vor. Dieses wurde durch das "Omnibus-I-Paket" ersatzlos gestrichen. Stattdessen verweist die geänderte Richtlinie auf das nationale Zivilrecht der Mitgliedstaaten. Es wurde allerdings eine Überprüfungsklausel aufgenommen, die eine spätere Prüfung und Neubewertung eines möglichen harmonisie...mehr

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Lieferkettensorgfaltspflich... / 1 Einführung

Praxis-Tipp Behördliche Hilfestellungen Die häufig gestellten Fragen (FAQ) zum Lieferkettengesetz beantwortet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als zuständige Aufsichtsbehörde in Zusammenarbeit mit den zuständigen Ministerien, dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE, früher Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz – BMWK) und dem ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.1 Überblick und Normzweck

Rz. 16 Vor dem Hintergrund der zunehmenden Bedeutung von Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen (ESG) haben sich die regulatorischen Anforderungen sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene in der jüngsten Vergangenheit erheblich weiterentwickelt. Die im Zusammenhang mit dem European Green Deal (inzwischen Clean Industrial Deal) stehende Corporate Sustainability R...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Inhalt des Nachhaltigkeitsberichts (Abs. 1 und 2)

Rz. 4 § 315k Abs. 1 und 2 HGB-E legen fest, welche Angaben im (Konzern-)Nachhaltigkeitsbericht der anwendungspflichtigen Unt mit Sitz außerhalb der EU zu machen sind. § 315k Abs. 1 Satz 1 HGB-E regelt die inhaltlichen Anforderungen an den (Konzern-)Nachhaltigkeitsbericht, indem er auf die Vorgaben des § 289c HGB-E verweist. Im Detail hat der Nachhaltigkeitsbericht gem. § 315...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Maschinenverordnung (EU) 20... / 1.6 Harmonisierte Normen und gemeinsame Spezifikationen

Im Hinblick auf die harmonisierten Normen (die bisherigen Typ-A-, Typ-B- und Typ-C-Normen) bringt die neue Maschinenverordnung (MVO) eine sehr wichtige strukturelle Neuerung mit sich und führt neue Instrumente ein: Gemeinsame Spezifikationen (Common Specifications, GS): Bisher war die EU-Kommission bei der Konkretisierung der Sicherheitsanforderungen vollständig auf die Normu...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Maschinenverordnung (EU) 20... / 1.3 Künftige Weiterentwicklung der MVO

Gemäß Artikel 53 MVO legt die EU-Kommission bis zum 20. Juli 2028 und anschließend alle vier Jahre einen Bericht zur Bewertung und Überprüfung der Verordnung vor, einschließlich der grundlegenden Sicherheits– und Gesundheitsschutzanforderungen und der Verfahren für Hochrisikomaschinen. Auf dieser Basis können regelmäßig Änderungsvorschläge eingebracht werden. Damit wird die M...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 6/2026, Anwaltsmagazin

Hinweis der Redaktion: Für ZAP-Abonnentinnen und ZAP-Abonnenten halten wir neben dieser Ausgabe zusätzlich die digitale ZAP-Sonderedition zu dem Thema „Aufhebungsverträge: Rechtssicherheit und finanzielle Vorteile für beide Seiten” unter www.anwaltspraxis-wissen.de/ZAP-Sondereditionen für Sie zum Lesen bereit. 1 Reform des Kindschaftsrechts kommt Bereits seit vielen Jahren wird...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick zum Normzweck des nach CSRD-Umsetzungsgesetz geplanten § 315k-E HGB

Rz. 1 Die zunehmende Bedeutung von Nachhaltigkeit, insbes. vor dem Hintergrund des sich zuspitzenden Klimawandels, hat die EU dazu veranlasst, die Berichterstattung von Unt hinsichtlich ihrer Nachhaltigkeitsleistung zu intensivieren. Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) werden die bisherigen Regelungen hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung ...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Maschinenverordnung (EU) 20... / Zusammenfassung

Überblick Ab 20. Januar 2027 ersetzt die EU-Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 (MVO) die bislang geltende Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Als unmittelbar geltende Verordnung steht sie über nationalem Recht und alle Maschinen, die ab diesem Stichtag bereitgestellt, verkauft oder in die EU eingeführt werden, müssen zwingend den Vorgaben der MVO entsprechen. Der Bestandsschutz ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 Offenlegung des Ergebnisses der freiwilligen Prüfung (Abs. 4)

Rz. 12 Die nichtfinanzielle Erklärung muss nach derzeitiger Rechtslage auch als Teil des Konzernlageberichts lediglich einer formalen Prüfung unterzogen werden, eine inhaltliche Prüfung durch den Abschlussprüfer ist bislang freiwillig. Wird eine nichtfinanzielle Erklärung inhaltlich geprüft, so ist nach § 315b Abs. 4 HGB das Ergebnis der Prüfung ebenfalls offenzulegen. Diese...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Konzernnachhaltigkeitsbericht nach § 315k Abs. 2 HGB-E

Rz. 6 Die für die Zweigniederlassung mit mehr als 200 Mio. EUR zuzurechnenden Umsatzerlösen verantwortlichen Personen sind nach § 315j Abs. 1 HGB-E verpflichtet, das oberste MU mit Konzernumsatzerlösen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und den anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, die in den beiden letzten aufeinander folgen...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Nachhaltigkeitsbericht nach § 315k Abs. 1 HGB-E

Rz. 7 Nach § 315i HGB-E sind die für eine inländische Zweigniederlassung zuständigen Personen, wenn die ihr zuzuordnenden Umsatzerlöse im vorangegangenen Gj einen Betrag von 200 Mio. EUR und die Umsatzerlöse der Drittstaats-KapG in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und den anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum in den beiden letz...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Befreiungsmöglichkeiten

Rz. 10 Nach den europäischen Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Drittstaatsunternehmen ist es den Mitgliedstaaten gestattet, eine doppelte Berichterstattung durch TU und Zweigniederlassung derselben Hauptniederlassung zu vermeiden. Veröffentlicht ein anderes TU oder eine andere Zweigniederlassung einen Nachhaltigkeitsbericht der Hauptniederlassung in der EU, k...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2 Bestätigungsurteil

Rz. 8 Neben dem Konzernnachhaltigkeitsbericht hat das obersten MU zusätzlich ein entsprechendes Bestätigungsurteil zur Verfügung zu stellen, weshalb der in § 315j Abs. 1 HGB-E geforderte Konzernnachhaltigkeitsbericht nicht der Prüfungspflicht des § 324b HGB-E unterliegt. Das Bestätigungsurteil ist von einer oder mehreren Personen oder Gesellschaften abzugeben, die nach dem R...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2 Bestätigungsurteil

Rz. 9 Die Pflicht zur Prüfung eines Nachhaltigkeitsberichts nach § 324b HGB-E ist auf den Nachhaltigkeitsbericht nach § 315i HGB-E nicht anzuwenden, da zusätzlich zum Nachhaltigkeitsbericht der Hauptniederlassung ein entsprechendes Bestätigungsurteil zur Verfügung zu stellen ist (§ 315i Abs. 1 Nr. 2 HGB-E). Dieses Bestätigungsurteil ist von einer oder mehreren Personen abzug...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Befreiungsmöglichkeiten

Rz. 9 Die inländische Zweigniederlassung kann von der Berichtspflicht entbunden werden, wenn ein TU desselben obersten MU dieser nachkommt. Demnach ist § 315j HGB-E nur anzuwenden, wenn das oberste MU keine TU hat, die nach § 315h Abs. 1, 2 oder 3 HGB-E einen Konzernnachhaltigkeitsbericht zur Verfügung stellt oder vergleichbaren Pflichten innerhalb der Europäischen Union ode...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 2 § 315j HGB-E betrifft die für eine inländische Zweigniederlassung von KapG mit Sitz in einem Drittstaat verantwortlichen Personen, wenn die der Zweigniederlassung zuzuordnenden Umsatzerlöse im vorangegangenen Gj den Betrag von 200 Mio. EUR übersteigen, die Umsatzerlöse des obersten MU und seiner TU, die in einen Konzernabschluss des obersten MU einzubeziehen wären, in ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 3 Die Bestimmungen des § 315i HGB-E sind von den in § 13e Abs. 2 Satz 5 Nr. 3 HGB genannten angemeldeten Personen einer inländischen Zweigniederlassung mit KapG mit Sitz in einem Drittstaat oder, wenn solche nicht vorhanden sind, die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs der KapG mit Sitz in einem Drittstaat anzuwenden. Eine Definition des Begriffs der Zweigniede...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hinweisgeberschutzgesetz: A... / 6.4 Konzernweite Meldestellen

Neben der Auslagerung der internen Meldestelle auf Dritte können mehrere private Beschäftigungsgeber mit nicht mehr als 249 Beschäftigten für die Entgegennahme von Meldungen und für die weiteren Maßnahmen eine gemeinsame Stelle einrichten und betreiben.[1] Des Weiteren hält das deutsche HinSchG in diesem Zusammenhang eine weitere pragmatische Lösung bereit. Gemäß dem HinSchG ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.2 Leitfaden Europa auf der Homepage der EU-Kommission

Rz. 13 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die EU-Kommission hat einen Leitfaden veröffentlicht, um die Unternehmen auf die Neuregelungen vorzubereiten ( http://ec.europa.eu ).mehr