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ZAP 6/2026, Anwaltsmagazin

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Reform des Kindschaftsrechts kommt

Bereits seit vielen Jahren wird an umfassenden Reformen im Familienrecht gearbeitet. Fachleute haben immer wieder angemahnt, endlich zeitgemäße Regelungen zu schaffen, die der Realität moderner Familienmodelle, zu denen u.a. auch sog. „Regenbogen”- und „Patchworkfamilien” zählen, gerecht werden. Mehr als einmal gab es medienwirksame Appelle von Verbänden, endlich die von der Familienrechtspraxis als überfällig empfundenen Modernisierungen im Abstammungs-, Unterhalts- und Kindschaftsrechts zum Abschluss zu bringen (s. dazu ZAP 2024, 1107 u. 2025, 317).

In der vergangenen Legislaturperiode schien es zeitweise, als könnten die vielen geleisteten Vorarbeiten von Verbänden, Juristen und Familienpolitikern endlich Früchte tragen; das vorzeitige Ende der Ampel-Koalition zerschlug diese Hoffnung jedoch wieder. Lediglich einige punktuelle Anpassungen haben es ins Bundesgesetzblatt geschafft, so die Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts (in Kraft getreten am 1.5.2025) und die Neuregelung der Vaterschaftsanfechtung (in Kraft getreten am 1.4.2026). Derzeit in Vorbereitung sind einige Modernisierungen im Versorgungsausgleichsrecht (s. dazu auch ZAP 2026, 149).

Nun hat Bundesjustizministerin Hubig zumindest eine umfangreiche Reform des Kindschaftsrechts angekündigt: Mitte Mai legte sie einen Referentenentwurf vor, der zahlreiche Neuerungen im Sorge- und Umgangsrecht vorsieht. Mit ihnen soll das Kindschaftsrecht neu strukturiert und insge...

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