Fachbeiträge & Kommentare zu EU-Kommission

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KI: Automatisierte Transkri... / 6 Europäische KI-Verordnung

Direkte Angaben zum Thema Transkription finden sich in der KI-VO nicht. Wird die Transkription ausschließlich dazu genutzt, gesprochene Sprache in Text umzuwandeln, dürfte allein dies nicht zur Einordnung eines KI-Systems als Hochrisiko i.S.d. KI-VO führen, auch wenn der Einsatz in einem Hochrisikobereich nach Anhang III Ziff. 4. KI-VO erfolgt ("Beschäftigung, Personalmanage...mehr

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Lagebericht: Grundlagen, Gr... / 4.2.11 Nichtfinanzielle Erklärung (§§ 289b–289e HGB)

Rz. 58a Mit der Umsetzung der Europäischen Richtlinie für Corporate Social Responsibility wurde durch das CSR-RL-UG v. 11.4.2017 neben der bereits aufgeführten Verlagerung bestimmter Normen und der Ergänzung der Erklärung zur Unternehmensführung insbesondere ein vollständig neuer Berichtsteil in den Lagebericht integriert. Die Nichtfinanzielle Erklärung, die nunmehr in den §...mehr

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Lagebericht: Grundlagen, Gr... / 5 Aktuelle Änderungen und Ausblick: Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)

Rz. 61d Am 14.12.2022 haben das Europäische Parlament und der Rat die Richtlinie (EU) 2022/2464 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen verabschiedet (Corporate Sustainability Reporting Directive – CSRD). Die Richtlinie wurde am 16.12.2022 im Amt...mehr

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Körperschaften: Besonderhei... / 4.2.3 Ausnahmeregelungen

Um die oftmals gravierenden Auswirkungen des § 8c KStG abzumildern, wurde diese Norm bereits mehrfach geändert. Dabei sind insbesondere folgende Ausnahmefälle aufgenommen worden: Sanierungsklausel Um sanierungsbedürftigen und sanierungsfähigen Betrieben ein Fortbestehen steuerlich nicht zu erschweren, hat der Gesetzgeber die sog. Sanierungsklausel des § 8c Abs. 1a KStG geschaf...mehr

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Verlustabzug bei Körperscha... / 3.4 Wagniskapital

Für Anteilserwerbe im Bereich von sog. Wagniskapital war in § 8c Abs. 2 KStG eine weitere Ausnahme vorgesehen. Danach sollte ein Anteilserwerb an einer Zielgesellschaft i. S. d. § 2 Abs. 3 WKBG durch eine Wagniskapitalbeteiligungsgesellschaft unschädlich für einen Verlustabzug sein. Doch wie die Sanierungsklausel stand auch diese Ausnahmeregelung unter dem Vorbehalt der beihi...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.1 Die neue E-Rechnung (§ 14 Abs. 1 S. 3 UStG)

Rz. 23 Ab dem 1.1.2025 wird durch § 14 Abs. 1 S. 3 UStG n. F. der Begriff der elektronischen Rechnung neu definiert. Zukünftig liegt eine elektronische Rechnung nur dann vor, wenn die Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht (sog. E-Rechnung).[1] Das strukturierte elektro...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.2.2 Übergangsregelung für die Kalenderjahre 2025-2027 (§ 27 Abs. 38 UStG)

Rz. 43 Zu der mWv 1.1.2025 normierten Verpflichtung zur Ausstellung einer E-Rechnung i. S. d. § 14 Abs. 1 S. 3 UStG (vgl. Rz. 23) gelten allerdings im Rahmen des Transformationsprozesses während der Einführungsphase nach § 27 Abs. 38 UStG verschiedene Übergangsregelungen, nach denen der Rechnungsaussteller unter bestimmten Voraussetzungen dennoch eine sonstige Rechnung i. S....mehr

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ZAP 5/2026, Aktuelle Entwic... / 12. Unzulässige Abwerbeklauseln in Franchiseverträgen – No-Poach-Klauseln

Der Beschluss der EU-Kommission v. 2.6.2025 (AT.40795) zu Delivery Hero hat zu zahlreichen Anfragen bei mir geführt, insb. die Frage aufgeworfen, unter welchen Voraussetzungen Abwerbeklauseln – sog. No-Poach-Agreements – überhaupt noch kartellrechtlich in Vertriebs-/Franchise-Verträgen zulässig sind. Insofern gehe ich auf den Beschluss der EU-Kommission in diesem Information...mehr

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ZAP 5/2026, Aktuelle Entwic... / a) Vorbemerkung

Die „Abwerbeklausel” oder auch „No-Poach-Agreements” stehen nicht erst seit dem Beschluss der EU-Kommission v. 2.6.2025 (AT.40795 – Delivery Hero/Glovo) in der kartellrechtlichen Diskussion. Vielmehr hat kurz nach der EU-Kommission auch die französische Kartellbehörde hohe Bußgelder wegen illegaler Abwerbeverbote verhängt (Beschl. v. 11.6.2025 – Nr. 25-D-03 – ADIC). Diese Ver...mehr

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ZAP 5/2026, Aktuelle Entwic... / I. Vorbemerkung

Die aktuelle Rspr., die die Entwicklung im Franchise-Recht bestimmt, ist zuletzt in 2024 (vgl. Flohr, ZAP 2024, 1013) dargestellt worden. Seitdem haben sich zahlreiche Entscheidungen ergeben, die für das Franchise-Recht von Bedeutung sind, wobei es sich im Wesentlichen um Entscheidungen handelt, die teilweise in anderen Rechtsgebieten ergangen sind, die aber Einfluss auf das ...mehr

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ZAP 5/2026, Aktuelle Entwic... / c) Zulässiger/unzulässiger Informationsaustausch bei Franchise-Systemen

Von besonderer Bedeutung ist allerdings der Informationsaustausch innerhalb von Franchise-Systemen (s. allgemein zum kartellrechtlich zulässigen Informationsaustausch Metzlaff/Brösamle, ZVertriebsR 2022, 134; Liebscher/Flohr/Petsche/Metzlaff/Metzlaff, Handbuch EU-Gruppenfreistellungsverordnung für vertikale Vertriebsbindungen, § 9 Rn 84 ff. mit weiteren Nachweisen; und zum I...mehr

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ZAP 5/2026, Aktuelle Entwic... / b) Begriff des No-Poach-Agreements

Nach allgemeiner Ansicht sind No-Poach-Agreements (Abwerbeverbote) Vereinbarungen, in denen Unternehmen vereinbaren, keine Mitarbeiter der anderen Partei anzuwerben (Non-Solicitation) oder einzustellen (No-Hire). Solche Absprachen können sowohl in den Verträgen als auch in Form von sog. Gentleman's-Agreement getroffen werden. Die Verfahren, insb. das Verfahren vor der EU-Kommi...mehr

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§ 8 ESRS E3 – Wasser- und M... / 1.3 Datenpunkte aus anderen EU-Rechtsakten

Rz. 8 ESRS E3 beinhaltet Angabepflichten, die mit den Offenlegungsanforderungen anderer EU-Rechtsakte übereinstimmen. Demnach kommt diesen Angaben durch deren Relevanz für Zwecke eines weiteren Rechtsakts eine besondere Bedeutung zu. Des Weiteren unterliegen diese Angaben Harmonisierungsbestrebungen mit den EU-Rechtsvorschriften, die korrespondierende Inhalte aufweisen. Auch...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 8 ESRS E3 – Wasser- und M... / 2.1.1 Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 IRO-1

Rz. 11 Gem. ESRS E3.8 besteht eine Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 IRO-1 ("Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen"). Demnach hat das Unternehmen näher zu erläutern, ob und inwieweit das Unternehmen: seine Vermögenswerte und Geschäftstätigkeiten überprü...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Leistungsaustausch bei konzerninternen Verrechnungspreisen

Bei dem portugiesischen Vorabentscheidungsersuchen ging es um den Begriff der Dienstleistung gegen Entgelt gem. Art. 2 der 6. EG-Richtlinie bzw. um einen etwaigen Leistungsaustausch bei konzerninternen Anpassungen von Verkaufspreisen für Pkw. Das Vorlagegericht fragte den EuGH: Ist Art. 2 der 6. EG-Richtlinie in ihrer zum Zeitpunkt des Sachverhalts geltenden Fassung dahin...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 8 ESRS E3 – Wasser- und M... / 2.2.1 ESRS E3-3 – Ziele im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen

Rz. 33 Die Offenlegung der vom Unternehmen festgelegten Ziele im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen (ESRS E3.20) soll ein Verständnis über die Ziele vermitteln, die sich das Unternehmen zur Unterstützung seiner diesbzgl. Konzepte und zur Bewältigung seiner wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen in diesem Zusammenhang gesetzt hat (ESRS E3.31). Die Offenlegu...mehr

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Konsolidierung von Aufwand ... / 2.1 Notwendigkeit und Vorgehen der Zwischenergebniseliminierung

Rz. 2 Unabhängig von der Rechtsform eines Unternehmens dürfen Gewinne im Jahresabschluss gem. § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB nur dann berücksichtigt werden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert worden sind.[1] Demgegenüber haben die in den §§ 249, 252 und 253 HGB kodifizierten Prinzipien, d. h. Vorsichts- und Niederstwertprinzip, zur Folge, dass mit dem Imparitätsprinzip dr...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Besondere Vorschriften für die Einfuhrumsatzsteuer

Rz. 1 Die EUSt bildet einen unselbstständigen Teil der USt und ist selbst USt. Auch die Vorläufer des UStG 2005 enthielten in § 15 UStG 1932, § 15 UStG 1951 und § 21 UStG 1967/73 Sondervorschriften über die EUSt bzw. Umsatzausgleichsteuer. Im Gegensatz zu den UStG 1932 und 1951 ist die EUSt nicht mehr in einer Ausgleichsteuerordnung, sondern weitgehend im UStG selbst geregel...mehr

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Carbon Border Adjustment Me... / 2.3 Der massenbasierte Schwellenwert (De-minimis-Regelung)

Eine wesentliche Neuerung des mittlerweile in Kraft getretenen Omnibus I-Reformvorschlags (Verordnung (EU) 2025/2083 vom 8.10.2025) ist die Einführung eines massenbasierten Schwellenwerts anstelle der bisherigen wertbezogenen Bagatellgrenze von 150 EUR je Sendung. Gemäß dem neuen Art. 2a CBAM-VO soll ein Einführer von den CBAM-Verpflichtungen befreit sein, wenn die Eigenmass...mehr

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Carbon Border Adjustment Me... / 2.4 Künftige Anpassungen des Warenkataloges

Gemäß Art. 30 CBAM-VO ist die EU-Kommission verpflichtet, den Anwendungsbereich regelmäßig zu überprüfen. Um Umgehungseffekte zu verhindern und Wettbewerbsnachteile für europäische Hersteller nachgelagerter Produkte zu vermeiden, schlug die Kommission im Dezember 2025 vor, den Anwendungsbereich sogar auf eine Vielzahl stahl- und aluminiumintensiver Endprodukte – etwa Haushal...mehr

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Carbon Border Adjustment Me... / 6.2 CBAM-Zertifikate

Der Erwerb der CBAM-Zertifikate erfolgt über eine zentrale gemeinsame Plattform, die von der EU-Kommission eingerichtet wird. Die Mitgliedstaaten sind gemäß Art. 20 Abs. 1 CBAM-VO die jeweiligen Verkäufer der Zertifikate. Der Preis eines CBAM-Zertifikats berechnet sich grundsätzlich als Durchschnittspreis der Schlusspreise der EU-EHS-Zertifikate in einer Kalenderwoche (Art. ...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Carbon Border Adjustment Me... / 8 Durchführungs-VO

Die CBAM-Durchführungsverordnung (EU) 2023/1773 wurde am 15.9.2023 im Amtsblatt veröffentlicht und gilt für den Übergangszeitraum bis 31.12.2025. Darin geregelt ist die detaillierte Anwendung der CBAM-VO. Besondere Berücksichtigung finden die quartalsweisen Berichtspflichten zu importierten Warenmengen, eingebetteten direkten/indirekten Emissionen und CO2-Preisen im Herkunft...mehr

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Carbon Border Adjustment Me... / 5 Berichtspflichten und Standardwerte

Als Alternative zur Ermittlung tatsächlicher Emissionen können zugelassene CBAM-Anmelder “Standardwerte" heranziehen. Diese werden auf Grundlage der durchschnittlichen Emissionsintensität des jeweiligen Ausfuhrlandes und der jeweiligen Warenart festgelegt, zuzüglich eines proportional gestalteten Aufschlags (Anhang IV Abschnitt 4.1 CBAM-VO). Die EU-Kommission hat deutlich ge...mehr

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Carbon Border Adjustment Me... / Zusammenfassung

Überblick Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) ist das zentrale Instrument der Europäischen Union zur Vermeidung von Carbon Leakage im Kontext des verschärften EU-Emissionshandels. Auf Grundlage der Verordnung (EU) 2023/956 (CBAM-Grundverordnung) wird erstmals ein CO2-Preis auf in die EU importierte emissionsintensive Waren erhoben, um ein "level playing field" zwis...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Carbon Border Adjustment Me... / 9 Ausblick

Mit dem Ende des Übergangszeitraums befindet sich CBAM nun in der definitiven Regelphase. Anstelle der quartalsweis zu erstattenden Berichten treten nun die jährliche Erklärung sowie die Verpflichtung zur Abgabe von Zertifikaten für eingebettete Emissionen bei Importen von CBAM-Waren wie Zement, Stahl oder Dünger. Voraussichtlich wird die EU-Kommission bis Ende 2026 erste Er...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Carbon Border Adjustment Me... / 1 Zielsetzung und regulatorischer Hintergrund

Carbon Pricing als klimapolitisches Lenkungsinstrument Die Bepreisung von CO2-Emissionen (Carbon Pricing) ist ein zentrales Instrument zur Bekämpfung des Klimawandels. Die Europäische Union betreibt mit dem EU-Emissionshandelssystem (EU-EHS, eingeführt durch die Richtlinie 2003/87/EG) eines der weltweit bedeutendsten CO2-Bepreisungssysteme. Innerhalb dieses Systems erhalten b...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 9 Phase-in-Regelungen

Rz. 183 An letzter Stelle widmet sich ESRS 1 den Übergangsbestimmungen für die erstmalige Anwendung der ESRS. Diese sehen zeitliche bzw. inhaltliche Erleichterungen für die geforderte Berichterstattung vor. Die vorgesehenen Zeiträume für die Anwendung dieser Erleichterungen beginnen jeweils mit dem Zeitpunkt der erstmaligen Berichtspflicht gem. ESRS, wie sie von der CSRD fes...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 2.1 Ebenen von Standards und Angabepflichten

Rz. 3 ESRS 1 legt die grundlegende Struktur der ESRS dar und behandelt damit zugleich das Zusammenspiel der bereits vorliegenden und noch in Entwicklung befindlichen ESRS. Unterschieden werden drei Ebenen von Standards, die sektorunabhängig für alle berichtspflichtigen Unternehmen gelten (ESRS 1.4): generelle Standards (cross-cutting standards): diese umfassen ESRS 1 ("Allge...mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 2.2 Gliederung nach Berichterstattungsbereichen, Angabepflichten und Datenpunkten

Rz. 9 ESRS 1 stellt den Aufbau der weiteren ESRS (ESRS 2, themenbezogene Standards und sektorspezifische Standards) dar. Dieser orientiert sich an der Struktur der Angabepflichten, welche die Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) eingeführt hat und die auch den IFRS SDS zugrunde liegen.[1] Demnach sind sämtliche Angabepflichten in den Standards einer de...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 5.2 Geschäftsbeziehungen und Wertschöpfungskette

Rz. 124 Eine bedeutsame Abweichung gegenüber dem Umfang der Berichtsgrenzen regeln die ESRS im Hinblick auf die Wertschöpfungskette: "Die in der Nachhaltigkeitserklärung enthaltenen Informationen über das Bericht erstattende Unternehmen werden durch Informationen über die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen ergänzt, die mit dem Unternehmen durch seine direkten und...mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 3 Qualitative Merkmale von Nachhaltigkeitsinformationen

Rz. 18 In einem gesonderten Kapitel enthält ESRS 1 Ausführungen zu "qualitativen Merkmalen" ("qualitative characteristics") von Nachhaltigkeitsinformationen. Diese werden eingeteilt in: grundlegende qualitative Merkmale von Informationen (fundamental qualitative characteristics of information): Relevanz (relevance) und wahrheitsgetreue Darstellung (faithful representation) so...mehr

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ABC der Nachhaltigkeit / EFRAG

Die Abkürzung steht für die European Financial Reporting Advisory Group. Ziel des Vereins ist es, die EU-Kommission bei dem Prozess der Übernahme der International Financial Reporting Standards (IFRS) zu unterstützen. I. R. d. CSRD ist die EFRAG mit der Ausarbeitung der European Sustainability Reporting Standards (s. ESRS) beauftragt. Außerdem wurde sie von der EU-Kommission...mehr

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ABC der Nachhaltigkeit / Green Claims Directive

Am 22.3.2023 hat die EU-Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie über "Green Claims" vorgelegt. Dieser Vorschlag wurde von der Generaldirektion Umwelt (GD ENV) der EU-Kommission verfasst. Er richtet sich gegen irreführende Nachhaltigkeitsangaben und Greenwashing durch neue Regeln und gemeinsame Kriterien für ökologische Angaben und Kennzeichnungen. Im Frühjahr 2024 hat...mehr

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ABC der Nachhaltigkeit / EU-Aktionsplan für nachhaltiges Finanzwesen

Durch den im März 2018 von der EU-Kommission veröffentlichten Aktionsplan soll eine Umlenkung der Kapitalströme hin zu nachhaltigen Investitionen erfolgen. Ein wesentlicher Baustein ist die Taxonomie-Verordnung (s. Taxonomie-Verordnung).mehr

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EmpCo: Neue Vorgaben für Um... / 2.1.1 Allgemeine Umweltaussagen

Neu in der sogenannten "Schwarzen Liste" des UWG und damit stets unzulässig ist die Verwendung einer "allgemeinen Umweltaussage, wenn der Unternehmer keine ihr zugrunde liegende anerkannte hervorragende Umweltleistung nachweisen kann" (vgl. Nr. 4a des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG n. F.). Eine Umweltaussage gilt als allgemein, wenn sie nicht auf demselben Medium (etwa auf dersel...mehr

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ABC der Nachhaltigkeit / CSDDD

Bei der Corporate Sustainability Due Diligence Directive handelt es sich um eine Richtlinie der EU-Kommission zu unternehmerischen Sorgfaltspflichten. Sie zielt darauf ab, dass in der EU tätige Unternehmen künftig zur Achtung von Menschenrechten und Umwelt in ihren weltweiten Wertschöpfungsketten verpflichtet werden. Sie löst das LkSG ab.mehr

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ABC der Nachhaltigkeit / EU Green Deal

Ein im Dezember 2019 von der EU-Kommission vorgestelltes Konzept mit dem Ziel, bis 2050 der erste klimaneutrale Kontinent zu werden und gleichzeitig das Wirtschaftswachstum zu fördern. I. R. d. EU Green Deals wurde auch die Überarbeitung der NFRD angekündigt, die mittels der Corporate Sustainability Reporting Directive erfolgte (s. Corporate Sustainability Reporting Directive).mehr

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EmpCo: Neue Vorgaben für Um... / 1 Hintergrund

Ziel der Richtlinie ist – wie bereits ihr vollständiger Name zeigt – die Stärkung der Verbraucherinnen und Verbraucher für den ökologischen Wandel. Dies soll durch besseren Schutz vor unlauteren (also unredlichen) Geschäftspraktiken sowie durch bessere Informationen erreicht werden. Verlässliche Angaben zu den Umwelteigenschaften von Produkten sollen Verbraucher in die Lage ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB §§ 342–342p Ergänzende Vorschriften für bestimmte umsatzstarke multinationale Unternehmen und Konzerne [Ertragsteuerinformationsbericht]

Rz. 1 Zur Verankerung des Ertragsteuerinformationsberichts hat der Gesetzgeber das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2021/2101/EU [1] im Hinblick auf die Offenlegung von länderbezogenen Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen erlassen und in die §§ 342–342p HGB in das Handelsrecht integriert und wirkt auf nach dem 21.6.2024 beginnende ...mehr

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§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 1.4 Phase-in-Regelungen

Rz. 29 In seiner Gesamtheit unterliegt der ESRS S1 den Phase-in-Regelungen für Unternehmen bzw. Konzerne, deren Zahl an Arbeitnehmern im Jahresschnitt nicht über 750 liegt. Für das erste Jahr ihrer Berichtspflicht können diese Unternehmen bzw. Konzerne die Berichterstattung gem. ESRS S1 gänzlich unterlassen. Im Zuge des "Quick Fix" der EU-Kommission vom Juli 2025[1] wurde d...mehr

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§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 2.3.3 ESRS S1-7 – Merkmale der Fremdarbeitskräfte des Unternehmens

Rz. 85 Der Indikator ESRS S1-7 ist als Ergänzung zu und in engem Zusammenhang mit ESRS S1-6 zu sehen. Diese Angabepflicht zielt darauf ab darzulegen, wie stark das Unternehmen auf den Teil der Fremdarbeitskräfte innerhalb seiner Arbeitskräfte angewiesen ist (ESRS S1.54): Das Unternehmen muss die Gesamtzahl der im Unternehmen tätigen Fremdarbeitskräfte gem. NACE Code N78[1] an...mehr

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§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / Literaturtipps

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§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 1.3 Phase-in-Regelungen

Rz. 7 Phase-in-Regelungen, die eine schrittweise Anwendung einzelner Angabepflichten der ESRS vorsehen, sind auch für ESRS 2 von Bedeutung. Zunächst wurde jedoch von der EFRAG die Wirkung der themenspezifischen Phase-in-Regelungen auf den ESRS 2 klargestellt.[1] Demnach werden die Angabepflichten von ESRS 2 grds. nicht durch die Übergangserleichterungen für ESRS E4, ESRS S1,...mehr

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§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 2.3 ESRS 2 GOV-1 – Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane

Rz. 31 In Art. 19a Abs. 2 Buchst. c) der geänderten CSRD ist weiterhin geregelt, dass berichtspflichtige Unternehmen in ihren Nachhaltigkeitsbericht eine Beschreibung der Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane in Bezug auf Nachhaltigkeitsfragen sowie ihres Fachwissens und ihrer Fähigkeiten in Bezug auf die Erfüllung dieser Rolle oder des Zugangs dieser Organe...mehr

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§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / Vorbemerkung

Die Kommentierung bezieht sich auf ESRS 2 gem. Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2772 v. 31.7.2023, ABl. EU L, 2025/90005, v. 7.1.2025. Ergänzungen der Kommentierung betreffen insbes. die für ESRS 2 relevanten Änderungen der CSRD infolge der Omnibus-Initiative (Rz 8), die Quick-Fix-Anpassungen der EU-Kommission zu den Phase-in-Regelungen (Rz 10a) und die Versc...mehr

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§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 2.6 ESRS 2 GOV-4 – Erklärung zur Sorgfaltspflicht

Rz. 69 Nach ESRS 2 GOV-4 haben Unternehmen eine Übersicht über die in ihrer Nachhaltigkeitserklärung enthaltenen Informationen über das Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht (sog. Due-Diligence-Prozess) offenzulegen. Ziel dieser Offenlegungspflicht ist es, das Verständnis über die Verfahren des Unternehmens zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht in Bezug auf Nachhaltigke...mehr

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§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / Literaturtipps

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Bereitschaft / 1.1 Europäische Ebene

In den letzten Jahren war die Überarbeitung der Arbeitszeitrichtlinie RL 2003/88/EG ein zentrales Thema innerhalb der EU. Nach mehreren gescheiterten Versuchen, Konsultationsverfahren und nicht erfolgreich verlaufenen Verhandlungen mit den Sozialpartnern hat die EU-Kommission beschlossen, von weiteren Änderungsversuchen abzusehen. Stattdessen hat die EU-Kommission eine Interp...mehr

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§ 14 ESRS S3 – Betroffene G... / 1.4 Phase-in-Regelungen

Rz. 25 ESRS 1, App. C enthält keine der spezifischen Angabepflichten von ESRS S3. Der Standard unterliegt in seiner Gesamtheit den Phase-in-Regelungen für Unternehmen bzw. Konzerne, deren Zahl an Arbeitnehmern im Jahresschnitt 750 nicht überschreitet; für die ersten zwei Jahre ihrer Berichtspflicht können diese Unternehmen bzw. Konzerne die Berichterstattung gem. ESRS S3 un...mehr

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§ 14 ESRS S3 – Betroffene G... / 2.2.2 ESRS S3-2 – Verfahren zur Einbeziehung betroffener Gemeinschaften in Bezug auf Auswirkungen

Rz. 41 Die Angabepflichten verlangen vom berichtspflichtigen Unternehmen eine Darstellung darüber, ob bzw. wie es im Dialog steht mit betroffenen Gemeinschaften, mit deren rechtmäßigen Vertretern oder mit glaubwürdigen Stellvertretern. Dies in zweifacher Hinsicht: einerseits um wesentliche potenzielle und tatsächliche, positive wie negative Auswirkungen auf diese betroffenen ...mehr