Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

§ 7 ESRS E2 – Umweltverschmutzung / 2.3.3 ESRS E2-5 – Besorgniserregende Stoffe und besonders besorgniserregende Stoffe

Dr. Lina Warnke, Prof. Dr. Stefan Müller
Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden
 

Rz. 96

Angabepflicht ESRS E2-5 sieht die Offenlegung von Informationen über die Produktion, die Verwendung, den Vertrieb, die Vermarktung und den Import bzw. Export von besorgniserregenden Stoffen und besonders besorgniserregenden Stoffen in Reinform, in Gemischen oder in Erzeugnissen vor. Ziel dieser Angabepflicht ist es, ein Verständnis der Auswirkungen des Unternehmens auf die Gesundheit und die Umwelt durch besorgniserregende Stoffe und besonders besorgniserregende Stoffe als solche zu ermöglichen. Sie soll auch ein Verständnis der wesentlichen Risiken und Chancen des Unternehmens ermöglichen, einschl. der Exposition gegenüber diesen Stoffen und der Risiken, die sich aus Änderungen der Vorschriften bzgl. dieser Stoffe ergeben (ESRS E2.32 f.).

Die Definition und Klassifikation der besorgniserregenden bzw. besonders besorgniserregenden Stoffe (Rz 25) ergeben sich aus der EU-Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit (Rz 18) und beziehen sich auf die REACH-Verordnung (Rz 15). Da die genannten Stoffe potenziell schwere Auswirkungen auf Mensch und Umwelt haben können, wurden diesbzgl. Datenpunkte in den ESRS E2 aufgenommen (ESRS E2.BC19). Die Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit erwähnt auch die Stoffe, die das Recycling für sichere und hochwertige Sekundärrohstoffe behindern. Diese Art der Stoffe wurde von der EFRAG zunächst nicht in den Standard aufgenommen, da das Konzept nicht eindeutig sei und die Qualität der offengelegten Informationen infrage stellen würde (ESRS E2.BC44). Eine Ergänzung der Definition erfolgte jedoch bereits durch die EU-Kommission in den final veröffentlichten ESRS (Rz 25).

Als Referenzrahmen für diese Angabepflicht gelten verschiedene Verordnungen und Strategien der EU. Zum einen wurde der EU-Aktionsplan: "Schadstofffreiheit von Luft, Wasser und B...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Sustainability Office enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Kreislaufwirtschaft: Strategie und Implementierung der C ... / 3.1 Bewusstsein, Offenheit und Kultur
    0
  • Nachhaltigkeitsstrategie: Die 6 Zukunftsthemen der Volksbank eG – Die Gestalterbank (Best Practice)
    0
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Sustainability Office
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Sustainability
Überblick über die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) : ESRS E1 - ESRS E5: Umweltaspekte
Weltkugel
Bild: Pixabay

Die Bekämpfung des Klimawandels und seiner Auswirkungen stehen zwar im Zentrum der Umweltstandards der ESRS, doch sind auch weitere Umweltaspekte zu berichten, wenn diese für das Unternehmen wesentlich sind.


Nachhaltigkeit und Chemikalien : Was bringen SAICM+ und bessere Chemikalien für Unternehmen?
Messbecher mit verschiedenfarbigen Flüssigkeiten
Bild: Haufe Online Redaktion

Ab dem Sommer 2024 wird in Deutschland die Nachhaltigkeitsberichterstattung für viele Unternehmen Pflicht werden. Sie betrifft auch die Verwendung problematischer Chemikalien. Im vergangenen Herbst wurden in Bonn auf der SAICM-Vertragsstaatenkonferenz die Richtungen für die zukünftige internationale Chemikalienpolitik diskutiert.


Höchste Zeit zum Handeln: Nachhaltigkeit machen
Nachhaltigkeit machen
Bild: Haufe Shop

Yvonne Zwick fordert aktives Handeln für eine nachhaltige Zukunft. In 17 Thesen, basierend auf den SDGs, erklärt sie, wie Nachhaltigkeit Teil unseres Alltags wird. Dabei geht es um eine gerechte Wirtschaft, die mehr schafft als zerstört.


§ 7 ESRS E2 – Umweltverschm... / 1.1.2 Zentrale Definition
§ 7 ESRS E2 – Umweltverschm... / 1.1.2 Zentrale Definition

  Rz. 20 Bevor die zentralen Definitionen des ESRS E2 vorgestellt werden, ist zunächst der Begriff "Emissionen" zu definieren, welcher sich aus der Industrieemissionsrichtlinie ergibt (Rz 7). Hiernach sind Emissionen die "direkte oder indirekte Freisetzung ...

4 Wochen testen


Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Zum Sustainability Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Akademie rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop
Sustainability Produkte Personal Software Steuern Software Rechnungswesen Produkte Immobilien Lösungen Controlling Software Öffentlicher Dienst Produkte Unternehmensführung-Lösungen Haufe Shop Buchwelt Alle Produkte & Lösungen

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren