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§ 10 ESRS E5 – Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft / 2.2.1 ESRS E5-1 – Konzepte im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft

Prof. Dr. Karina Sopp, Prof. Dr. Silvia Rogler
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Rz. 33

ESRS E5-1 behandelt Konzepte im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft. Die noch in der ursprünglichen deutschen Sprachfassung verwendete, irreführende Bezeichnung als "Strategien" wurde mit der Berichtigung der Delegierten Verordnung vom 9. August 2024 korrigiert. Damit korrespondiert die deutsche Sprachfassung mit der englischsprachigen Fassung, in welcher der Begriff "Policies" genutzt wird.

 

Rz. 34

Mit der Beschreibung der Konzepte zum Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit der Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft wird das Ziel verfolgt, dem Adressaten ein breiteres Verständnis über die Ausgestaltung derartiger Konzepte im Unternehmenskontext zu vermitteln. Nach ESRS E5.13 soll durch die Angaben dargelegt werden, wie wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen jeweils identifiziert, beurteilt, gesteuert und ggf. – in Bezug auf Auswirkungen und Risiken – abgemildert werden. ESRS E5.15 verlangt im Besonderen Angaben, inwieweit die Konzepte auf Maßnahmen zur Abkehr von der Nutzung ursprünglicher Ressourcen, zur Ausweitung der Nutzung sekundärer, recycelter Ressourcen sowie zur nachhaltigen Gewinnung und Nutzung erneuerbarer Ressourcen eingehen.

 

Rz. 35

Die Berichtsanforderung nach ESRS E5-1 knüpft an die übergreifende Anforderung zur Berichterstattung über die Konzepte zum Management von Nachhaltigkeitsfaktoren in ESRS 2 MDR-P (§ 4 Rz 130) an und soll diese in Bezug auf die Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft umsetzen (ESRS E5.14). Sofern der Aspekt der Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft aus Unternehmenssicht als wesentlich i. S. d. ESRS 1 beurteilt wird, ergeben sich folgende Angabepflichten:

  1. Beschreibung der Kerninhalte der Konzepte, einschl. allgemeiner Ziele und auf welche wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen sich die Konzepte beziehen, sowie der Monitoring-Prozesse, mit deren Hilfe das Unternehmen die ordnungsgemäße Umsetzung der Konzepte überwacht;
  2. Beschreibung des Anwendungskreises der Konzepte und möglicher Ausschlüsse in Bezug auf Geschäftsaktivitäten, die Wertschöpfungskette, geografische Aspekte und – soweit relevant – betroffene Stakeholder-Gruppen;
  3. Angabe der höchsten Hierarchieebene im Unternehmen, die für die Umsetzung der Konzepte verantwortlich ist;
  4. soweit relevant, ein Verweis auf externe Standards oder Initiativen, zu deren Einhaltung sich das Unternehmen durch Umsetzung der Konzepte verpflichtet hat;
  5. soweit relevant, eine Beschreibung der Einbeziehung der Interessen wesentlicher Stakeholder bei Festlegung der Konzepte;
  6. soweit relevant, ob und wie das Unternehmen die Konzepte potenziell betroffenen Stakeholdern, auch zum Zweck der eigenen Umsetzung, zur Verfügung stellt.
 

Rz. 36

Aufgrund der starken inhaltlichen Anknüpfungen an ESRS 2 sowie die gleichgerichteten Angaben zu den anderen Umweltbelangen ermöglicht ESRS E5.AR8 wahlweise die Integration der Angaben zu Konzepten im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft in einen übergreifenden Abschnitt, in dem die Konzepte in Bezug auf verschiedene Nachhaltigkeitsbelange zusammengefasst sind. Dies korrespondiert mit den GRI, die ebenfalls eine Integration der Angaben zu Konzepten über verschiedene Nachhaltigkeitsbelange in einem zentralen Abschnitt ermöglichen (siehe hierzu GRI 3-3[1]). Da sich zentrale Aussagen in den Konzepten i. d. R. auf mehrere oder alle Nachhaltigkeitsbelange beziehen (etwa zum Anwendungskreis der Konzepte und möglichen Ausschlüssen, zur verantwortlichen Managementebene, Referenzen zu externen Standards und Initiativen, zur Einbeziehung der Stakeholder bei Festlegung der Konzepte), kann sich die integrierte Darstellung anbieten.

 

Rz. 37

Die Entscheidung für eine bestimmte Darstellungsvariante sollte immer einzelfallbezogen anhand der tatsächlichen internen Gestaltung der Konzepte zu Nachhaltigkeitsaspekten getroffen werden. Besteht intern bspw. ein separates Konzept zur Kreislaufwirtschaft, kann die Berichterstattung innerhalb der thematischen Angaben sinnvoll sein.

Die REWE Group beschreibt bei den themenbezogenen Angaben zur Kreislaufwirtschaft die bestehenden gruppeninternen Leitlinien zur Kreislaufwirtschaft sowie die separate Leitlinie für umweltfreundlichere Verpackungen wie folgt:

 

Praxis-Beispiel REWE Group[2]

"In ihrer Leitlinie für nachhaltiges Wirtschaften bekennt sich die REWE Group zu einer effizienten Nutzung der natürlichen Ressourcen Boden, Luft und Wasser sowie von Rohstoffen, Kraft- und Brennstoffen. Dafür optimiert die REWE Group relevante Ressourcenverbräuche in ihren Geschäftsprozessen und setzt produkt- oder rohstoffbezogene Maßnahmen um, die in vor- und nachgelagerten Stufen der Wertschöpfungskette ansetzen. Die REWE Group hat 2021 eine Strategie für Kreislaufwirtschaft in den Lieferketten der Eigenmarken verabschiedet, die bei REWE und PENNY in Deutschland und toom Baumarkt vertrieben werden. Die Strategie wurde in der Leitlinie Kreislaufwirtschaft dokumentiert und soll die Basis bieten, um Kreislaufwi...

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