Rz. 1

Die Anforderungen an die Berichterstattung der Unternehmen zu Aspekten der Nachhaltigkeit schreiten ungebremst voran. Der Ruf der Adressaten – weit abgegrenzt als jeder Interessent (stakeholder) mit einem Interesse – nach Informationen über Auswirkungen, Chancen und Risiken des nachhaltigen Handelns wird von unterschiedlichen Standardsetzern aufgegriffen. Neben den bislang auf klimabezogene Aspekte begrenzten Berichtsanforderungen des ISSB und der SEC hat die Europäische Union mit den ESRS ein umfangreiches Paket zur nichtfinanziellen Information über ESG-Aspekte erarbeitet. Bezogen auf die Anforderungen an die Klimaberichterstattung bestehen Überschneidungen, als gemeinsames Fundament für die Rahmenwerke gilt der klimabezogenen Informationen gewidmete TCFD-Rahmen.[1] Die Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD), die 2015 vom Financial Stability Board (FSB) eingerichtet wurde, um die Berichterstattung über klimabezogene Finanzinformationen zu verbessern und auszuweiten, hat ihren Auftrag erfüllt und wurde auf der COP28 offiziell aufgelöst.

 

Rz. 2

Vorreiter der nunmehr vorliegenden Rahmenwerke war eine Vielzahl von freiwillig anzuwendenden Berichterstattungssystemen, somit ein Wildwuchs von Vorschlägen ohne Legitimation. Es fehlte daher auch an einer Konvergenz und Harmonisierung der Anforderungen; das berichterstattende Unternehmen und die Adressaten sahen sich einem Buchstaben- und Zahlensalat ausgesetzt. Es gab zwar erste Datenpunkte, ein Informationsmehrwert fehlte. Ein entscheidender Ausgangspunkt für die (erforderliche) Harmonisierung der Berichtsanforderungen stellt ein Bericht der Internationalen Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden (IOSCO)[2] dar. Gefordert wurde seitens der IOSCO, die Vollständigkeit, Konsistenz, Vergleichbarkeit, Zuverlässigkeit und Überprüfbarkeit der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu verbessern. Identifiziert wurden drei Prioritäten zur Verbesserung der Information:

  1. Förderung weltweit einheitlicher Standards,
  2. Förderung vergleichbarer Metriken und Darstellungen und
  3. Koordinierung verschiedener Ansätze.

Als unmittelbare Reaktion hat die IOSCO die Bemühungen der IFRS Foundation unterstützt, das International Sustainability Standards Board (ISSB) mit dem Ziel der Entwicklung einer global einheitlichen Basis von Nachhaltigkeitsstandards zu gründen.

 

Rz. 3

Im Einklang mit der Empfehlung der IOSCO hat die IFRS Foundation im November 2021 das ISSB eingerichtet. Parallel wurden in den USA durch die US-Börsenaufsichtsbehörde (SEC) und für Europa durch die Europäische Beratergruppe für Finanzberichterstattung (EFRAG) im Auftrag der EU-Kommission Vorgaben für die Offenlegung von Nachhaltigkeitsdaten veröffentlicht. Jedes Rahmenwerk war Gegenstand einer öffentlichen Konsultation, bevor die endgültigen Regeln oder Standards angenommen werden.

  • Das ISSB ist von den drei (aktiven) Standardsetzern dasjenige ohne eine offizielle Befugnis, die Offenlegung von Nachhaltigkeitsaspekten vorzuschreiben. Es besteht zwar eine Empfehlung der IOSCO, auf die IFRS Sustainability Disclosure Standards zurückzugreifen, eine Verpflichtung gibt es aber nicht. Die Aufgabe des ISSB liegt als Reaktion der Forderung der IOSCO (Rz 2) vielmehr darin, Nachhaltigkeitsstandards zu erarbeiten, die von den einzelnen Rechtsordnungen und Regulierungsbehörden übernommen oder auf andere Weise bei der Ausarbeitung von Vorschriften verwendet werden können.
  • Die SEC, die in letzter Konsequenz als nationale Instanz Weisungen des US-Präsidenten untersteht, konzentriert sich in erster Linie auf den Schutz der Anleger börsennotierter Unternehmen in den USA. Es besteht die Befugnis, Vorschriften zur Umsetzung der Wertpapiergesetze zu erlassen und durchzusetzen. Folge des Schwerpunkts des Anlegerschutzes sind Vorschriften, die den Anlegern die Informationen zur Verfügung stellen sollen, die sie benötigen, um fundierte Anlageentscheidungen zu treffen. Die von der SEC am 6.3.2024 final verabschiedeten (Klima-)Regeln stellen die finanziellen Auswirkungen des Klimawandels auf die berichtenden Unternehmen und deren Finanzlage in den Vordergrund. Wegen der Begrenzung des Zuständigkeitsbereichs der SEC sind ausschl. in den USA börsennotierte Unternehmen betroffen, es besteht gleichwohl eine Verpflichtung zur Anwendung der (Klima-)Regeln. Allerdings wurde die Anwendung der Vorgaben zunächst zurückgestellt ("stayed"). Am 4.4.2024 hat die SEC die Anwendung des Rahmenwerks ausgesetzt ("to facilitate the orderly judicial resolution"), da rechtliche Umsetzungsfragen zu klären sind.
  • Die von EFRAG im Auftrag der EU-Kommission entwickelten Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung bilden die Grundlage für die Umsetzung der in der CSRD geforderten obligatorischen Angaben. Die Anwendung ist nicht nur obligatorisch für in Europa börsennotierte Unternehmen, sondern es besteht in Abhängigkeit von der Unternehmensgröße auch eine Berichtspflicht für nicht börsennotierte Unternehmen. Die Anforderungen folgen dem Konzept der doppelt...

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