Forderung nach Harmonisierung der europäischen und internationalen Nachhaltigkeitsberichterstattung
Die Ende April veröffentlichten 13 Entwürfe der von der Europäischen Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) erarbeiteten EU-Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (EU Sustainability Reporting Standards, ESRS) zeigen deutliche Unterschiede zu den kurz vorher veröffentlichten ersten beiden Entwürfen der IFRS Nachhaltigkeitsstandards des International Sustainability Standards Board (ISSB).
Unterschiede zwischen ESRS und ISSB ergeben sich durch unterschiedlichen Adressaten-Fokus
Durch die Ausrichtung der IFRS Nachhaltigkeitsstandards ausschließlich an Adressaten der allgemeinen Finanzberichterstattung, also Gläubiger und Investoren (E-IFRS S2.1), und nicht an alle Stakeholder wie für die ESRS (E-ESRS 1.44), wird in diesen auch nur die Berichterstattung über die outside-in-Perspektive gefordert und ein starker Fokus auf die finanziellen Risiken und Chancen gelegt. Die ESRS fordern dagegen explizit immer wieder, dass auch auf die Auswirkungen des Unternehmenshandelns einzugehen sei, die (noch?) nicht auf das Unternehmen als Risiken oder Chancen zurückwirken.
SEC fordert klimabezogene Angaben
Auch die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) hat jüngst in einer Pressemitteilung Angaben zur Nachhaltigkeit vorgeschlagen, die sich allerdings bislang nur auf klimabezogene Angaben beschränken, zu denen in den USA börsennotierte Unternehmen verpflichtet wären und die an bestehende Rahmenkonzepte und Angabestandards angelehnt sind, wie z. B. den Empfehlungen der Task Force on Climate-Related Financial Disclosures (TCFD) oder dem Greenhouse Gas Protocol.
Forderung nach einer umfassenden globalen Grundlinie der Nachhaltigkeitsangaben
Vor diesem sehr heterogenen Hintergrund fordern in einer gemeinsamen Erklärung der internationale Wirtschaftsprüferverband (International Federation of Accountants, IFAC), die Principles for Responsible Investment (PRI) und der Weltwirtschaftsrat für nachhaltige Entwicklung (World Business Council for Sustainable Development, WBCSD) eine Angleichung bei der Standardsetzung für die Nachhaltigkeitsberichterstattung und bei den Schlüsselkonzepten, Terminologien und Messgrößen, auf denen die Angabenvorschriften beruhen. In der Erklärung werden die bedeutenden Bemühungen des ISSB, der SEC und der Europäischen Kommission zusammen mit der EFRAG hervorgehoben, die darauf abzielen, die Unternehmensberichterstattung so zu verbessern und weiterzuentwickeln, dass sie Nachhaltigkeitsinformationen enthält und berücksichtigt. Es wird jedoch auch festgestellt, dass ein koordinierter Ansatz erforderlich sei, um die umfassende globale Grundlinie der Nachhaltigkeitsangaben zu schaffen, die die Kapitalmärkte und auch die Unternehmen als Anwender der verschiedenen Regelungen benötigen. Eine bessere Harmonisierung zwischen den verschiedenen Vorschriften würde dazu beitragen,
- die Bedürfnisse von Anlegern zu erfüllen, die ihr Kapital international verteilen,
- es Unternehmen erleichtern, grenzüberschreitend tätig zu sein und Kapital aufzunehmen und
- es Wirtschaftsprüfern besser ermöglichen, die Qualität der Unternehmensberichten vergleichbar einzuschätzen.
In der Erklärung heißt es:
Gemeinsam begrüßen wir die Einrichtung einer Arbeitsgruppe durch den International Sustainability Standards Board, um die Kompatibilität zwischen der globalen Grundlinie und den Initiativen der Rechtskreise durch einen Koordinierungsmechanismus zu verbessern. Wir fordern alle beteiligten politischen Entscheidungsträger nachdrücklich auf, sich in dieser historischen Phase in diese Plattform einzubringen und darauf hinzuwirken, dass die Finanzmärkte auf globaler Ebene das erforderliche Maß an Übereinstimmung erhalten.
Weitere Inhalte aus der Reihe "Aktuelles zur Nachhaltigkeitsberichterstattung":
Konkretisierung der europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattung
-
Erhöhung der Schwellenwerte für die Unternehmensgrößenklassen in Kraft getreten
4.047
-
Nutzungsdauer von Computerhardware und Software auf ein Jahr reduziert
3.0811
-
Voraussetzungen des Investitionsabzugsbetrags und wann die Anwendung sinnvoll ist
3.046
-
Voraussetzungen für die Einstufung als Kleinstkapitalgesellschaft
1.864
-
Vorteil 3 für die Kleinstkapitalgesellschaft: Hinterlegung statt Offenlegung
1.681
-
Rückstellungen für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen
1.6602
-
Auflösung von Investitionsabzugsbeträgen
1.562
-
Voraussetzungen: Wer kann für welche Wirtschaftsgüter einen IAB geltend machen?
1.452
-
Abstimmung Bewirtungskosten: Welche Kosten vollständig abziehbar sind
1.309
-
Grenzen für geringwertige Wirtschaftsgüter
1.259
-
Konsequenzen einer weiter verspäteten Umsetzung der CSRD ins HGB
23.12.2025
-
ESMA Prüfungsschwerpunkte 2025
17.12.2025
-
Jahresabschluss: ABC wichtiger Begriffe
16.12.2025
-
EFRAG veröffentlicht die Entwürfe des überarbeiteten ESRS Set 1
11.12.2025
-
Omnibus-Initiative: Einigung um Adressatenkreise der CSRD und CSDDD in Trilog-Verhandlungen
09.12.2025
-
Jahresabschluss-Checkliste 2025: Vorarbeiten
09.12.2025
-
Abstimmung Bewirtungskosten: Welche Kosten vollständig abziehbar sind
08.12.2025
-
Geschenke (richtig) buchen: So gehen Sie vor
02.12.2025
-
ISSB treibt Nachhaltigkeitsberichterstattung weiter voran
26.11.2025
-
Energiewirtschaftsgesetz: Drohende Rechnungslegungspflichten für Unternehmen mit Kundenanlagen
25.11.2025