Draft European Sustainability Reporting Standards – Details zur Konsultation und erste Kritik
Am 29.4.2022 erfolgte die Veröffentlichung eines ersten Satzes an Entwürfen der EU Sustainability Reporting Standards (ESRS) im Rahmen einer öffentlichen Konsultation mit einer Kommentierungsfrist bis zum 8.8.2022. Der Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), der nach aktueller Planung im Juni 2022 noch unter der französischen Ratspräsidentschaft final beschlossen werden soll, sieht die Übernahme von ESRS vor. Diese sollen dann anders als die aktuellen unverbindlichen Leitlinien verpflichtend zu beachten sein.
Neben dieser qualitativen Verbesserung der Nachhaltigkeitsberichterstattung ist auch eine Ausweitung des zu verpflichtenden Anwenderkreises auf alle großen Kapitalgesellschaften und alle Konzernabschlüsse ab dem Geschäftsjahr 2023 vorgesehen. Dies dürfte sich wohl auf 2024 verschieben. In diesem Zusammenhang wurde die EFRAG in einem Schreiben von Kommissionsmitglied McGuinness gebeten, der Europäischen Kommission technische Beratung in Form von vollständig ausgearbeiteten Standardentwürfen und/oder Änderungsentwürfen zu Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung zur Verfügung zu stellen. Der Vorschlag für einen CSRD erfordert, dass die technische Beratung der EFRAG mit
einem ordnungsgemäßen Verfahren, öffentlicher Aufsicht und Transparenz und mit dem Fachwissen relevanter Interessengruppen erstellt wird und von Kosten-Nutzen-Analysen begleitet wird, die Analysen der Auswirkungen der technischen Beratung umfassen zu Fragen der Nachhaltigkeit
die zu den delegierten Rechtsakten beitragen, durch die der ESRS in der EU angenommen wird.
13 (Draft) European Sustainability Reporting Standards zur Kommentierung freigeschaltet
Um die ehrgeizigen Fristen für die Einreichung des ersten ESRS-Entwurfs bei der Europäischen Kommission bis November 2022 einzuhalten und von einer möglichst langen öffentlichen Konsultationsfrist zu profitieren, war es entscheidend, dass die öffentliche Konsultation zu den Exposure Drafts (EDs) des ersten ESRS-Satzes so bald wie möglich angestoßen werden. In diesem Zusammenhang beschloss der Sustainability Reporting Board (SRB) der EFRAG, die öffentliche Konsultation auf der Grundlage der unter der alleinigen Verantwortung der Project Task Force (PTF)-ESRS erstellten Entwürfe einzuleiten.
In diesem Zusammenhang und gemäß den EFRAG-Verfahren zur Festlegung von Standards für die EU-Nachhaltigkeitsberichterstattung in ihrer Rolle als technischer Berater der Europäischen Kommission bei der Ausarbeitung von ESRS-Entwürfen oder Änderungsentwürfen von ESRS, legt die PTF-ESRS ihren ersten Satz an ESRS-Entwürfen mit Frist bis zum 8.8.2022 zur öffentlichen Konsultation vor. Konkret werden zur Kommentierung freigeschaltet:
Querschnittsnormen
- ESRS 1 Allgemeine Grundsätze
- ESRS 2 Allgemeine Offenlegungsanforderungen für Strategie, Unternehmensführung und Wesentlichkeitsbewertung
Umweltaspekte
- ESRS E1 Klimawandel
- ESRS E2 Verschmutzung
- ESRS E3 Wasser- und Meeresressourcen
- ESRS E4 Biodiversität und Ökosysteme
- ESRS E5 Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
Sozialaspekte
- ESRS S1 Eigene Belegschaft
- ESRS S2 Arbeitnehmer in der Wertschöpfungskette
- ESRS S3 Betroffene Gemeinden
- ESRS S4 Verbraucher und Endnutzer
Governanceaspekte
- ESRS G1 Governance, Risikomanagement und interne Kontrolle
- ESRS G2 Geschäftsverhalten
Diese Entwürfe entsprechen dem ersten Satz von Standards, die gemäß dem CSRD-Vorschlag erforderlich sind, und decken das gesamte Spektrum von Nachhaltigkeitsfragen ab: Umwelt, Soziales, Governance und bereichsübergreifende Standards. Weitere, ggf. auch branchenspezifische Standards sowie konzeptionelle Leitlinien sollen später folgen.
Als weitere Informationen bietet EFRAG ein Begleitschreiben, in dem ausführlicher der Kontext und der Prozess, einschließlich der Verantwortlichkeiten des PTF-ESRS und des EFRAG SRB, die Hauptmerkmale der Entwürfe und die Ziele und praktischen Aspekte der öffentlichen Konsultation erläutert werden. Anhänge bieten darüber hinaus eine Navigation in den Standardentwürfen, die CSRD-Anforderungen für die Entwicklung des ESRS-Entwurfs, die SFDR-Hauptnachteiligen Auswirkungen im ESRS, Abgleichstabellen TCFD – ED-ESRS-Entwurf und IFRS-Nachhaltigkeitsstandards – ED-ESRS-Entwurf sowie Akronyme und Begriffsglossar.
Zusätzliche EFRAG Online-Fragebögen zu konkreten Themenbereichen
Der EFRAG SRB und der EFRAG SR TEG werden die Entwürfe parallel zur öffentlichen Konsultation und nach der Übergabe durch den PTF-ESRS prüfen. Zusammen mit den Beiträgen und Ergebnissen der öffentlichen Konsultation wird der SRB der EFRAG, unterstützt durch die EFRAG SR TEG, den endgültigen ersten Satz von ESRS-Entwürfen rechtzeitig verabschieden, um ihn der Europäischen Kommission vorzulegen. Die EFRAG bittet um Kommentare zu allen Aspekten der ESRS-Entwürfe, wofür ein spezielles kombiniertes Kommentierungsverfahren vorgesehen ist. Zentral ist die als Online-Fragebögen strukturierte Abfrage zu den konkreten Themenbereichen
- 1A. Allgemeine Relevanz der ESRS-Entwürfe – Architektur
- 1B. Allgemeine Relevanz der ESRS-Entwürfe – Umsetzung der CSRD-Grundsätze
- 1C. Allgemeine Relevanz des ESRS-Entwurfs – Inhalt des Entwurfs
- 2. Priorisierung/Phaseneinführung der ESRS-Implementierung
- 3A. Angemessenheit der Offenlegungsanforderungen – Querschnittsstandards
- 3B. Angemessenheit der Offenlegungspflichten – Umweltstandards
- 3C. Angemessenheit der Offenlegungspflichten – Sozialstandards
- 3D. Angemessenheit der Offenlegungspflichten – Governance-Standards
Dabei wird den Befragten dringend empfohlen, die Abschnitte 1 und 2 vollständig zu beantworten. Aufgrund des umfassenden Charakters von Abschnitt 3 können die Befragten gerne selektiv auswählen, auf welche Offenlegungsanforderungen sie antworten und Kommentare dazu abgeben möchten. Wie schon in anderen jüngsten Konsultationen wird es darauf ankommen, dass möglichst viele Fragebögen ausgefüllt werden, da die EFRAG aufgrund des ehrgeizigen Zeitplans eine automatisierte Auswertung vornehmen wird.
Darüber hinaus sind aber auch Kommentare, die nicht auf die spezifischen Aspekte eingehen, die von den in der Online-Umfrage aufgeführten Fragen abgedeckt werden, vorzugsweise durch Hochladen der Schreiben in das Umfragetool möglich, doch dürften diese eher nachrangig betrachtet werden.
Die 13 Standardentwürfe, die Fragebögen sowie weitere Begleitunterlagen sind online abrufbar.
Komplexität der Standards ruft auch Kritik hervor
Insgesamt wird für die direkt oder indirekt betroffenen Unternehmen deutlich, dass die Anforderungen an eine Berichterstattung sehr herausfordernd sein werden, da einerseits jeweils nicht nur das Unternehmen, sondern die gesamte Wertschöpfungskette zu beachten ist. Andererseits ist nicht nur auf die Auswirkungen auf das Unternehmen einzugehen (Sichtweise eines klassischen Risikomanagementsystems), sondern es muss umgekehrt auch auf die Auswirkungen des Unternehmens auf seine Umwelt eingegangen werden.
Wie berechtigt die Sorge vor einer extremen neuen Belastung durch eine erheblich ausgeweitete Rechnungslegung auch mittelständischer Unternehmen ist, bringen exemplarisch folgende veröffentlichte Schreiben zum Ausdruck:
Die Komplexität der Standards könnte ihre Wirksamkeit untergraben
Im Deutschen Aktieninstitut und in dessen französischer Partnerorganisation AFEP vertretene Unternehmen haben in einem Schreiben an Mairead McGuinness, EU-Kommissarin für Finanzdienstleistungen, Finanzstabilität und Kapitalmarktunion, die Sorge geäußert, dass die Komplexität der EU-Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung ihre Wirksamkeit untergraben könnte. Sie äußern sich sehr besorgt über die bisher von der EFRAG veröffentlichten Arbeitsdokumente. Die Vorschläge seien in ihrer jetzigen Form übermäßig komplex, zu umfangreich und ließen eine Priorisierung vermissen. Außerdem könnten sie die Freigabe wirtschaftlich sensibler Informationen zum Nachteil der europäischen Unternehmen erfordern. Wenn sie nicht radikal vereinfacht würden, könnten die geplanten Angabevorschriften die Wirksamkeit der künftigen ESRS in Frage stellen.
Standards sollten einem prinzipienbasierten Ansatz folgen
Eine ähnlich heftige Kritik kommt von Accountancy Europe. In einem Brief vom 20.4.2022, ebenfalls an die EU-Kommissarin, wird die Wirksamkeit der vorliegenden Arbeiten an den ESRS als erfolgreiches Instrument für die EU und ihren ehrgeizigen Plan, Europa bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent zu machen, stark angezweifelt. Die absehbaren Berichterstattungssysteme bergen durch die scheinbar hohe Komplexität und Aufwendigkeit die Gefahr, dass wenig hilfreiche Widerstände entstehen und die Einführung verlangsamt wird. Die Vorschriften der ESRS sind jedoch sehr präskriptiv und umfassen Hunderte von Datenpunkten. Die Entwicklung von ESRS muss einem prinzipienbasierten Ansatz folgen, da ein solcher Ansatz die Verbindung zwischen der Nachhaltigkeitsberichterstattung und der Finanzberichterstattung unterstützen wird, die einem prinzipienbasierten Ansatz folgt (einschließlich der übernommenen IFRS). Um Standards zu entwickeln, die zu einer Veränderung der Geschäftsmodelle von Unternehmen führen und die Ziele des Grünen Deals erreichen, ist ein abgestufter Ansatz erforderlich. ESRS müssen klare und effiziente Berichterstattungsstandards sein, um die Prüfbarkeit zu gewährleisten und das Risiko des Green Washing zu vermeiden. Die ESRS müssen global abgestimmt sein und auf Bestehendem aufbauen, was auch EU-Unternehmen helfen würde, die andere ausländische klimabezogene Angaben einhalten müssen, wenn die Verwendung internationaler Angaben ermöglicht würde. Unterschiedliche Terminologie, Definitionen und Konzepte und die Nichtverwendung international anerkannter Begriffe sowie unterschiedliche Angabenziele und -vorschriften beeinträchtigen die globale Kompatibilität.
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