ESRS Entwurf DRSC Reaktion

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat sich vorab zum kürzlich gestarteten Konsultationsprozess der EFRAG zu den Europäischen Sustainability Reporting Standards (ESRS) geäußert. Die Rückmeldung betrifft aber weniger den Inhalt, sondern das DRSC hat zum Ablauf des Konsultationsprozesses sowie des Umfangs der Konsultation erhebliche Bedenken und formuliert Verbesserungsvorschläge.

Öffentliche Konsultation zu ersten ESRS-Entwürfen

Die EFRAG hat den ersten Satz von Standardentwürfen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (ED European Sustainability Reporting Standards, ED ESRS) am 29. April 2022 veröffentlicht. Der Umfang des erarbeiteten Konsultationspakets der von der EFRAG eingerichteten Arbeitsgruppe (Project Task Force on European sustainability reporting standards, kurz PTF-ESRS) ist sehr umfangreich und umfasst 13 Entwürfe, davon 2 übergreifende Standards, die allgemeine Anforderungen und Grundsätze enthalten, 5 zum Bereich Umwelt, 4 zum Bereich Soziales und 2 zum Thema Governance. Das gesamte Set an Vorgaben umfasst ca. 400 Seiten mit ca. 140 Angabepflichten (disclosure requirements, mit Verweis auf Appendix I, Tabelle 2). Der Fragenkatalog umfasst ca. 1.200 Fragen (davon ca. 180 qualitativer Natur, Rest multiple choice).

EFRAG weist explizit darauf hin, dass die ED-ESRS die ersten im Rahmen des Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)-Draft geforderten Standards und das gesamte Spektrum der Nachhaltigkeitsfragen in Bezug auf Umwelt, Soziales, Governance und Querschnittsstandards abdecken. Änderungen zur noch nicht finalisierten CSRD können auch noch Anpassungen der vorgelegten ED-ESRS auslösen.

Der vorgesehene Konsultationsprozess ist ambitioniert und geht (lediglich) bis zum 8. August 2022. Der Prozess ist strukturiert in einer Online-Umfrage. Konsultiert werden neben dem Inhalt der Entwürfe, auch die Priorisierung der ESRS-Umsetzung sowie die Angemessenheit der Erläuterungen. Für die Entwicklung der endgültigen an die EU-Kommission (Plan November 2022) vorzulegenden Standards zeichnen sich das EFRAG Sustainability Reporting Board (SRB) und die EFRAG Sustainability Reporting Technical Expert Group (SR TEG) verantwortlich. 

DRSC sieht übergeordnetes Ziel qualitativ hochwertiger Standards in Gefahr

Das DRSC hat seine Kritik zum Konsultationsprozess mit einem Brief vom 10. Mai 2022 an die Europäische Kommission und die EFRAG bereits vorab geäußert. 

Unter der Überschrift "Getting it right!" hat das DRSC Vorschläge für einen angepassten Konsultationsprozess mitgeteilt. Anlass der Kritik war die hohe Anzahl der Standardentwürfe nebst dem umfangreichen Fragenkatalog. Dieser ist vor dem zeitlichen Hintergrund von 100 Tagen Konsultationsfrist nach Ansicht des DRSC nicht verhältnismäßig. Dies würde relevante stakeholder davon abhalten in einer effizienten Art und Weise zu antworten und so das – aus Sicht des DRSC – oberste Ziel der Entwicklung hochwertiger Standards gefährden.

Als mögliche Lösung sieht das DRSC einen gestaffelten Prozess vor:

  • In den ersten 100 Tagen Konsultationsphase sollte man sich auf die beiden übergreifenden Entwürfe ESRS-1 und ESRS-2 sowie ESRS-E1 konzentrieren.
  • Die restlichen Entwürfe sollten in kleineren Paketen mit einer jeweiligen Konsultationsphase von 120 Tagen versehen werden.
  • Weiterhin bedarf es nach Ansicht des DRSC auch einer Beschleunigung des Aufbaus technischer, d.h. fachlicher Kapazitäten bei der EFRAG, damit diese auch die Fähigkeit besitzt, um auf die im Rahmen des Konsultationsprozesses eingegangenen (sehr vielen) Antworten zu reagieren.

Generell sollten die EFRAG und die Europäische Kommission nach Ansicht des DRSC in Erwägung ziehen, bei der Entwicklung der ESRS und ihrer Übernahme in der EU den sog. Global baseline-Ansatz des ISSB stärker zu berücksichtigen.

Harmonisierung von ESRS und ISSB wünschenswert

Die Kritik des DRSC ist vor dem Hintergrund der Relevanz und Wichtigkeit des Themas Nachhaltigkeit wichtig. Einheitliche Regeln sind notwendig. Der Umfang des aktuellen Pakets birgt das Risiko wichtige Fragen nicht ausreichend zu beantworten bzw. beantworten zu können. Eine Harmonisierung und Abstimmung mit den Standards des ISSB ist vor dem Hintergrund eines "einheitlichen" Referenzrahmens wünschenswert.


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