In der Sitzung am 16.11.2020 des HGB-Fachausschusses des Deutsche Rechnungslegung Standards Committees (DRSC) wurde der Deutsche Rechnungslegungs-Änderungsstandard 11 (DRÄS 11) verabschiedet und dem Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) zur Bekanntmachung übersandt. mehr
Sowohl das IDW als auch der DRSC haben ihre Stellungnahmen zur vorläufigen Agenda Decision zu Reverse Factoring des IFRS IC abgegeben, mit unterschiedlichen Verbesserungsvorschlägen.mehr
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Das DRSC befürchtet, dass die Vorschläge des IASB-Entwurfs ED/2019/7 nicht hinreichend klar formuliert sind, um verständlich, prüfbar und durchsetzbar zu sein.mehr
Am 5.8.2020 hat das BMJV im amtlichen Teil des Bundesanzeigers den DRS 28 bekannt machen lassen, der spätestens für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2020 beginnen, zu beachten ist.mehr
Das DRSC hat im Dezember 2019 E-DRÄS 11 vorgelegt, der Änderungen für DRS 18 Latente Steuern enthält. U. a. wird damit die Diskussion um das Aktivierungswahlrecht nach § 274 HGB wieder angestoßen.mehr
Neben der Zustimmung sieht das DRSC aber auch bei zwei Themen (IAS 38 und IAS 12) Klarstellungsbedarf.mehr
Das DRSC kritisiert in seiner Stellungnahme zwei vorläufige Entscheidungen des IFRS IC zu Cloud Computing (IAS 38) sowie zur physischen Erfüllung von Verträgen (IFRS 9).mehr
Der vom DRSC veröffentlichte Mitschnitt des IFRS-Fachausschusses stellt den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Interpretation Nr. 4 klar.mehr
Das DRSC stimmt der endgültigen Entscheidung zu IAS 7 (Kapitalflussrechnungen) sowie den vorläufigen Entscheidungen zu IAS 23 (Fremdkapitalkosten) zu, hat jedoch Vorbehalte zur vorläufigen Entscheidung zu IAS 21 (Auswirkungen von Änderungen der Wechselkurse).mehr
Das DRSC hat seine (vorläufigen) Antworten auf den Fitness-Check zur öffentlichen Berichterstattung von Unternehmen in der EU veröffentlicht. Es stimmt der sog. Eignungsprüfung weitestgehend zu, äußert jedoch in Einzelbereichen erhebliche Kritik.mehr
Der DRSC erteilt der Idee, die Europäische Kommission zukünftig die Befugnisse zu erteilen, bereits verabschiedete IFRS im Zuge der Indossierung zu modifizieren, eine klare Absage.mehr
Die vorgeschlagenen Änderungen an IAS 8 finden seitens DRSC und EFRAG nur teilweise Zustimmung, insbesondere das DRSC sieht die eigentliche Fragestellung zur Zulässigkeit von retrospektiven Anpassungen nicht adressiert.mehr
Der DRSC begrüßt die vorgeschlagenen Änderungen an IAS 1 und IAS 8, hat jedoch auch einen eigenen Vorschlag zur Abgrenzung von material information.mehr
Der IFRS-Fachausschuss des DRSC setzt die Entscheidung des IFRS IC zu IAS 12 auf seine Agenda, um dessen Umsetzung im deutschen Rechtskontext zu analysieren.mehr
Nach langer Zeit hat das DRSC nun eine Rechnungslegungsempfehlung zur Währungsumrechnung veröffentlicht. Hier sind die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst.mehr
Das DRSC sieht die Hauptfrage seiner Mitte Dezember eingereichten Anfrage zu IAS 33 beantwortet, hat jedoch weitere technische Fragen.mehr
In diesem Top-Thema werden jene Mindestanforderungen des DRS 20 dargestellt, die explizit für alle Normenadressaten des § 315 HGB gelten und im Sinne der Ausstrahlungswirkung für den Lagebericht nach § 289 HGB zu beachten sind.mehr
Die Lösung des Konflikts zwischen IFRS 10 und IFRS 11 sowie der Neubewertung zuvor gehaltener Anteile im Fall eines Kontrollverlusts kann nach Ansicht des DRSC nicht länger aufgeschoben werden.mehr
Das Bundesjustizministerium hat am 23.2.2016 im Bundesanzeiger die drei im vergangenen Jahr vom Deutschen Rechnungslegungs Standard Committee verabschiedeten DRS 22 „Konzerneigenkapital“, DRS 23 „Kapitalkonsolidierung (Einbeziehung von Tochterunternehmen in den Konzernabschluss)“ und DRS 24 „Immaterielle Vermögensgegenstände im Konzernabschluss“ bekannt gemacht.mehr
Der IFRS-Fachausschuss des DRSC stimmt dem Entwurf einer Interpretation bzgl. der Erfassung unsicherer Steuerwerte nach IAS 12 mit einer Ausnahme zu.mehr
Das DRSC hat sich mit dem E-DRS 30, der im September als DRS 23 Kapitalkonsolidierung (Einbeziehung von Tochterunternehmen in den Konzernabschluss) verabschiedet wurde, dem Thema der Übergangskonsolidierung angenommen. Die Bekanntmachung des Standards durch das Bundesjustizministerium steht aber immer noch aus. Dieses hat das DRSC beauftragt, Vorschläge für die Überarbeitung des § 301 HGB zu entwickeln, um der Übergangskonsolidierung eine gesetzliche Basis zu geben. Gleichzeitig sollen die bereits vorliegenden Regelungen im DRS 23 hierzu vorerst gestrichen werden.mehr
Nach Ansicht des IFRS-FA des DRSC ist der IDW ERS HFA 40 noch anzupassen, da dieser in manchen Aspekten unklar ist bzw. über den Wortlaut des Standards hinausgeht.mehr
Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat die endgültigen Leitlinien zur Durchsetzung von Vorschriften im Rahmen der Veröffentlichung von Finanzinformationen börsennotierter Unternehmen in der EU bekanntgegeben.mehr
Der IFRS-Fachausschuss des DRSC hat einen Hinweis zum Umgang mit Verlustvorträgen nach IAS 12 infolge einer Entscheidung des IFRS Interpretations Committee herausgegeben.mehr
Das Bundesministerium der Justiz hat am 2. April 2014 den Standard DRS 21 „Kapitalflussrechnung“ bekannt gemacht (Bundesanzeiger 8. April 2014 B2), der für nach dem 31. Dezember 2014 beginnende Geschäftsjahre verpflichtend zu beachten ist – eine frühere Anwendung ist erlaubt. DRS 21 ersetzt DRS 2 sowie die branchenspezifischen Vorgaben für Versicherungen und Kreditinstitute.mehr
Mit dem DRS 20 liegen Auslegungshinweise auch für Lageberichte im Einzelabschluss vor, die ab dem Geschäftsjahr 2013 zu beachten sind. In diesem Top-Thema werden nur die Mindestanforderungen des Standards dargestellt, die explizit für alle Normenadressaten des § 315 HGB gelten und im Sinne der Ausstrahlungswirkung für den Lagebericht nach § 289 HGB zu beachten sind. Durch eine Gegenüberstellung mit den vorangegangenen Mindestanforderungen aus DRS 15 und DRS 5 wird aufgezeigt, dass mit dem DRS 20 die Anforderungen an die Lageberichterstattung steigen.mehr