IASB schließt Projekt zur Verbesserung des Ansatzes zur Entwicklung von Angabevorschriften ab

Nachdem der International Accounting Standards Board (IASB) am 25.3.2021 den Entwurf ED/2021/3 Disclosure Requirements in IFRS Standards – A Pilot Approach (Proposed Amendments to IFRS 13 and IAS 19) veröffentlicht hat, äußerte sich auch der DRSC in seiner Stellungnahme vom 12.1.2022 grundsätzlich positiv zum Konzept. Jedoch merkte der DRSC praktische Bedenken bei der Umsetzung und Kritik hinsichtlich der Formulierung zur Beschreibung von Informationen an.
Die Inhalte des verbesserten Ansatzes
Der verbesserte Ansatz umfasst folgende Leitlinien:
- Verständnis des Informationsbedarfs der Abschlussadressatendurch frühzeitige Einbindung der Abschlussadressaten und -ersteller
- Entwicklung von Angabevorschriften parallel zu den Ansatz- und Bewertungsvorschriften
- Berücksichtigung der Auswirkungen neuer Veröffentlichungsvorschriften auf die digitale Berichterstattung
- Verwendung genereller und spezifischer Ziele, die den Informationsbedarf für Investoren beschreiben und erklären
- Unterstützung der spezifischen Ziele, die den Abschlussersteller verpflichten entscheidungsnützliche Informationen zu veröffentlichen
Das IASB beabsichtigt, den verbesserten Ansatz bei der zukünftigen Entwicklung von Angabevorschriften zu verwenden.
Daneben lassen sich die Rückmeldungen sowie die Reaktion des IASB zum Entwurf ED/2021/3 Angabevorschriften in den IFRS – Ein Pilotansatz (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 13 und IAS 19) zusammengefasst im veröffentlichten Projektbericht wiederfinden.
Nur noch ein offenes Projekt übrig
Der sog. Targeted Standards-Level Review ist eines von mehreren Disclosure Initiative Projekten, mit denen die Offenlegung in den Jahresabschlüssen verbessert werden soll. Es bleibt nur noch ein Projekt der Disclosure Initiative – Subsidiaries without Public Accountability.
Diese Informationen könnten Sie auch interessieren:
DRSC Stellungnahme zu geplanten Änderungen an IAS 12
Europäische IFRS-Prüfungsschwerpunkte 2022 der ESMA veröffentlicht
-
Grenzen für geringwertige Wirtschaftsgüter
3.828
-
Voraussetzungen des Investitionsabzugsbetrags und wann die Anwendung sinnvoll ist
2.108
-
Erhöhung der Schwellenwerte für die Unternehmensgrößenklassen in Kraft getreten
2.028
-
Voraussetzungen für die Einstufung als Kleinstkapitalgesellschaft
1.901
-
Nutzungsdauer von Computerhardware und Software auf ein Jahr reduziert
1.8881
-
Rückstellungen für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen
1.7162
-
Urlaubsrückstellung berechnen
1.387
-
Auflösung von Investitionsabzugsbeträgen
1.189
-
Vorteil 3 für die Kleinstkapitalgesellschaft: Hinterlegung statt Offenlegung
1.014
-
Voraussetzungen: Wer kann für welche Wirtschaftsgüter einen IAB geltend machen?
971
-
ESMA Bericht zu den Enforcement Aktivitäten 2024
17.04.2025
-
Omnibus-Initiative: Entwurf mit weitreichenden Änderungen veröffentlicht
03.04.2025
-
Erste Erkenntnisse zur Anwendung der ESRS in Deutschland
26.03.2025
-
DRSC verabschiedet Anwendungshinweis zu DRS 20 „Konzernlagebericht"
26.03.2025
-
Ausgestaltung der Krisenfrüherkennung und des Krisenmanagements nach § 1 StaRUG (IDW ES 16)
25.03.2025
-
Zweite umfassende Überprüfung des IFRS für KMU abgeschlossen
20.03.2025
-
Auch bei Alterszusagen, die in Fonds investieren, ist eine Rückstellung zu bilden
13.03.2025
-
Was bei einem Forderungsverzicht gegen Besserungsschein eines Gesellschafters gilt
11.03.2025
-
Praxis-Hinweis für Aufsichtsräte der Regierungskommission DCGK
06.03.2025
-
Verschärfungen im Verbraucherrecht – Nachhaltigkeitsberichte durch die Hintertür?
04.03.2025