DRSC erwägt Änderungen an DRS 20 „Konzernlagebericht"

DRSC veröffentlicht zwei Briefing Paper mit zentralen Überlegungen
Zweck der neuen Berichtsvorgabe nach der CSRD ist es, vor dem Hintergrund der zunehmend zu beobachtenden Diskrepanz zwischen dem Marktwert eines Unternehmens und seinem Buchwert, den Anlegern ein besseres Verständnis für die nicht physischen Werttreiber eines Unternehmens zu verschaffen. Anzugeben sind diejenigen Ressourcen ohne physische Substanz, von denen das Geschäftsmodell der Kapitalgesellschaft grundlegend abhängt und die eine Wertschöpfungsquelle für die Gesellschaft darstellen. Für den Konzernlagebericht wird es eine analoge Pflicht geben.
Da das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist, gleichzeitig die Pflicht aber für bestimmte Unternehmen schon rückwirkend ab dem 1.1.2024 gelten soll, hat das DRSC bereits den Diskussionsprozess zur nötigen Änderung an DRS 20 „Konzernlagebericht“ angestoßen. Hierzu wurden am 5.7.2024 zwei Briefing Paper mit zentralen Überlegungen veröffentlicht, die dann kurzfristig in einen Änderungsstandard (DRÄS) münden könnten.
- DRSC Briefing Paper: DRS zur Berichterstattung über immaterielle Ressourcen
- DRSC Briefing Paper: Änderungen des DRS 20 aufgrund der CSRD-Umsetzung
Was sind überhaupt die „wichtigsten immateriellen Ressourcen“?
In dem ersten Briefing Paper geht es um die Konkretisierungen der Informationsbedürfnisse der Adressaten im Hinblick auf eine geforderte verbesserte Berichterstattung über immaterielle Ressourcen. Gleichermaßen sollen Ersteller und Abschlussprüfer bei der Umsetzung der Berichtpflicht über immaterielle Ressourcen unterstützt und eine einheitliche Anwendung der Vorschriften ermöglicht werden. Da der Begriff der „wichtigsten immateriellen Ressourcen“ bislang nicht definiert wird, schlägt der Gemeinsame Fachausschuss (GFA) des DRSC, der durch die Arbeitsgruppe Konzernlagebericht und die Arbeitsgruppe Immaterielle Werte unterstützt wird, eine Bestimmung durch die folgenden Kriterien vor:
- Es besteht eine grundlegende Abhängigkeit des Geschäftsmodells von diesen immateriellen Ressourcen.
- Die immateriellen Ressourcen stellen eine Wertschöpfungsquelle für das Unternehmen dar.
Die Kriterien sind kumulativ zu erfüllen. Nähere Ausführungen zur Erfüllung der Kriterien im Standard soll deren Operationalisierung durch den Ersteller erleichtern. Diskutiert wurde u.a., inwiefern eine „grundlegende Abhängigkeit“ unter Bezugnahme auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens festgestellt werden kann. Ein ggf. bilanzieller Ansatz hat keinen Einfluss auf die Berichtspflicht. Das heißt, auch bereits bilanziell erfasste immaterielle Ressourcen sind von der Berichtspflicht, einschließlich der Erläuterungen im Lagebericht, betroffen. Auch derartige Klarstellungen sollen in den Standardtext einfließen.
Immaterielle Ressourcen wirken sich vielfach indirekt und zeitversetzt auf den Unternehmenserfolg und den Unternehmenswert aus und interagieren entsprechend mit dem Geschäftsmodell. Der GFA diskutierte hierzu unter anderem, ob das Kriterium „Grundlegende Bedeutung für das Geschäftsmodell“ unter einer vergangenheits-/gegenwarts- und/oder zukunftsorientierten Betrachtung zu beurteilen ist. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Angaben eng mit der Berichterstattung über Strategien und Geschäftsmodelle verzahnt sind und insofern auch ein Zukunftsbezug vorliegt. Berichtspflichtig sind allerdings nur Ressourcen, die bereits bestehen bzw. denen bereits Unternehmensaktivitäten zugrunde liegen.
Derzeit wird erwogen, eine Kategorisierung immaterieller Ressourcen in den Standard aufzunehmen. Diese soll Anwender unterstützen, potenziell berichtspflichtige immaterielle Ressourcen ihres Unternehmens zu identifizieren.
In dem anderen Briefing Paper werden vorläufige Entscheidungen des GFA des DRSC zur Überarbeitung des DRS 20 getroffen, die überwiegend den Nachhaltigkeitsbericht betreffen.
Zum Referentenentwurf und den Briefing Papern
Der Referentenentwurf und die Synopse sind abrufbar unter
Die Briefing Paper sind abrufbar unter
DRSC Briefing Paper: DRS zur Berichterstattung über immaterielle Ressourcen
DRSC Briefing Paper: Änderungen des DRS 20 aufgrund der CSRD-Umsetzung
-
Grenzen für geringwertige Wirtschaftsgüter
5.770
-
Erhöhung der Schwellenwerte für die Unternehmensgrößenklassen in Kraft getreten
3.511
-
Voraussetzungen für die Einstufung als Kleinstkapitalgesellschaft
2.843
-
Voraussetzungen des Investitionsabzugsbetrags und wann die Anwendung sinnvoll ist
2.797
-
Rückstellungen für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen
2.7712
-
Nutzungsdauer von Computerhardware und Software auf ein Jahr reduziert
2.5991
-
Omnibus-Initiative: Entwurf mit weitreichenden Änderungen veröffentlicht
2.554
-
Urlaubsrückstellung berechnen
2.439
-
Vorteil 3 für die Kleinstkapitalgesellschaft: Hinterlegung statt Offenlegung
1.753
-
Abgrenzung zwischen wertaufhellenden und wertbegründenden Ereignissen
1.719
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DRSC verabschiedet Anwendungshinweis zu DRS 20 „Konzernlagebericht"
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