Lagebericht









Mann Businessmann Finanzierung Ökonom Büro
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Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie

Lagebericht: Neu anzugebende wichtigste immaterielle Ressourcen

Neben der Pflicht zur Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts, verlangt die Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie (Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)) (EU) 2022/2464 von großen oder kapitalmarktorientierten Kapitalgesellschaften und denen über § 264a HGB gleichgestellte Personenhandelsgesellschaften eine Berichterstattung über ihre wichtigen immateriellen Ressourcen im Lagebericht ganz unabhängig vom Nachhaltigkeitsbericht.














Redner vor Präsentation
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Lagebericht: Anforderungen steigen durch DRS 20

Mit dem DRS 20 liegen Auslegungshinweise auch für Lageberichte im Einzelabschluss vor, die ab dem Geschäftsjahr 2013 zu beachten sind. In diesem Top-Thema werden nur die Mindestanforderungen des Standards dargestellt, die explizit für alle Normenadressaten des § 315 HGB gelten und im Sinne der Ausstrahlungswirkung für den Lagebericht nach § 289 HGB zu beachten sind. Durch eine Gegenüberstellung mit den vorangegangenen Mindestanforderungen aus DRS 15 und DRS 5 wird aufgezeigt, dass mit dem DRS 20 die Anforderungen an die Lageberichterstattung steigen.