Lagebericht









Mann Businessmann Finanzierung Ökonom Büro
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Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie

Lagebericht: Neu anzugebende wichtigste immaterielle Ressourcen

Neben der Pflicht zur Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts, verlangt die Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie (Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)) (EU) 2022/2464 von großen oder kapitalmarktorientierten Kapitalgesellschaften und denen über § 264a HGB gleichgestellte Personenhandelsgesellschaften eine Berichterstattung über ihre wichtigen immateriellen Ressourcen im Lagebericht ganz unabhängig vom Nachhaltigkeitsbericht.








Aktuelles zur Rechnungslegung
Aktuelles zur Rechnungslegung
Fachlicher Hinweis des IDW

Auswirkungen des Krieges auf Abschlüsse mit Stichtag ab dem 30.9.2022

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) sieht Gesellschaft, Politik und Wirtschaft derzeit vielschichtigen, z.T. interdependenten Herausforderungen ausgesetzt, die zu erheblichen Unsicherheiten und Risiken führen und in den Jahresabschlüssen berücksichtigt werden sollten. Daher wurde ein Fachlicher Hinweis des IDW veröffentlicht zur Entwicklung des wirtschaftlichen Umfelds und Auswirkungen auf Finanzberichte zum oder nach dem 30.9.2022.







Junger Geschäftsmann an seinem Arbeitsplatz liest mit einer Lupe
Junger Geschäftsmann an seinem Arbeitsplatz liest mit einer Lupe
Lagebericht

Herausforderungen bei der Prüfung des (Konzern-)Lageberichts

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat eine umfassende Überarbeitung eines Prüfungsstandards veröffentlicht. Der Entwurf einer Neufassung des IDW EPS 350 n.F. "Prüfung des Lageberichts im Rahmen der Abschlussprüfung" konkretisiert vor allem die Anforderungen an die Abschlussprüfer, hat aber auch Einfluss auf die Aufstellung des Lageberichts selbst. Nach der Verabschiedung wird IDW PS 350 n.F. erstmalig auf die Prüfung von Lageberichten für Berichtszeiträume anzuwenden sein, die nach dem 31.12.2016 beginnen.





Redner vor Präsentation
Redner vor Präsentation

Lagebericht: Anforderungen steigen durch DRS 20

Mit dem DRS 20 liegen Auslegungshinweise auch für Lageberichte im Einzelabschluss vor, die ab dem Geschäftsjahr 2013 zu beachten sind. In diesem Top-Thema werden nur die Mindestanforderungen des Standards dargestellt, die explizit für alle Normenadressaten des § 315 HGB gelten und im Sinne der Ausstrahlungswirkung für den Lagebericht nach § 289 HGB zu beachten sind. Durch eine Gegenüberstellung mit den vorangegangenen Mindestanforderungen aus DRS 15 und DRS 5 wird aufgezeigt, dass mit dem DRS 20 die Anforderungen an die Lageberichterstattung steigen.