Mit der Corona-Pandemie und den offensichtlichen Auswirkungen auf die Wirtschaft, stellt sich für Unternehmen die Frage, inwiefern dieses Ereignis in der Prognose- und Risikoberichterstattung im Lagebericht nach HGB zu berücksichtigen ist.mehr
Mit der Corona-Pandemie und den offensichtlichen Auswirkungen auf die Wirtschaft besteht für Lageberichte, deren Berichtszeitraum bis in das Jahr 2020 reicht, beziehungsweise das gesamte Jahr 2020 umfassen, die Notwendigkeit zur kommentierenden Darstellung der Konsequenzen für das berichtende Unternehmen. Fraglich ist, in welchen Bereichen und wie dies im Lagebericht nach HGB zu berücksichtigen ist.mehr
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Nach § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB ist die Aufrechterhaltung der Unternehmenstätigkeit zu unterstellen, sofern der Fortführung der Unternehmenstätigkeit nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Wie ist die Going-Concern- bzw. Fortführungsprämisse in der Corona-Pandemie zu beurteilen und was haben Unternehmen zu beachten?mehr
Das IDW hatte den Entwurf der Neufassung mit dem Titel "Prüfung des Lageberichts im Rahmen der Abschlussprüfung" (IDW EPS 350 n. F.) im Januar 2016 veröffentlicht. Die Verabschiedung des finalen Standards soll demnächst erfolgen.mehr
Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat eine umfassende Überarbeitung eines Prüfungsstandards veröffentlicht. Der Entwurf einer Neufassung des IDW EPS 350 n.F. "Prüfung des Lageberichts im Rahmen der Abschlussprüfung" konkretisiert vor allem die Anforderungen an die Abschlussprüfer, hat aber auch Einfluss auf die Aufstellung des Lageberichts selbst. Nach der Verabschiedung wird IDW PS 350 n.F. erstmalig auf die Prüfung von Lageberichten für Berichtszeiträume anzuwenden sein, die nach dem 31.12.2016 beginnen.mehr
Das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz wurde Anfang März durch den Deutschen Bundestag mit gut drei Monaten Verspätung beschlossen (BT-Drucks. 18/11450). Den Bundesrat passierte das CSR-RLUG ebenfalls Ende März (BR-Drucks. 201/17). Damit kommt es zu einer deutlichen Ausweitung der Berichterstattungspflicht über Corporate Social Responsibility für bestimmte kapitalmarktorientierte Unternehmen.mehr
In diesem Top-Thema werden jene Mindestanforderungen des DRS 20 dargestellt, die explizit für alle Normenadressaten des § 315 HGB gelten und im Sinne der Ausstrahlungswirkung für den Lagebericht nach § 289 HGB zu beachten sind.mehr
Der Lagebericht als Teil des Jahresabschlusses ist bei vielen Unternehmen eine ungeliebte Pflichtübung. Dabei wird vergessen, dass der Lagebericht eine Chance bietet, gegenüber Eigentümern, Banken oder Lieferanten das Unternehmen in einem günstigen Licht darzustellen. Doch längst nicht alle Unternehmen müssen einen Lagebericht erstellen – kleine Unternehmen nicht. Kürzlich wurden durch das BilRUG wichtige Schwellenwerte angehoben, weshalb künftig mehr Unternehmen keinen Lagebericht erstellen müssen.mehr
Der Bundestag hat am 9.3.2017 das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz beschlossen. Damit müssen bestimmte Unternehmen über Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption berichten. Für die Auswahl und Bereitsstellung der entsprechenden Kennzahlen bringen Controller die richtigen Kompetenzen mit.mehr
Die Berichtsinhalte des Lageberichts sind in § 289 HGB geregelt. Welche Änderungen durch das BilRUG vorgenommen wurden, lesen Sie hier.mehr
Die Erstellung des Lageberichts als Teil des Jahresabschlusses ist bei vielen Unternehmen eine ungeliebte Pflichtübung. Dabei wird vergessen, dass der Lagebericht eine Chance bietet, das Unternehmen gegenüber Eigentümern, Banken oder Lieferanten in einem günstigen Licht darzustellen.mehr
Mit dem DRS 20 liegen Auslegungshinweise auch für Lageberichte im Einzelabschluss vor, die ab dem Geschäftsjahr 2013 zu beachten sind. In diesem Top-Thema werden nur die Mindestanforderungen des Standards dargestellt, die explizit für alle Normenadressaten des § 315 HGB gelten und im Sinne der Ausstrahlungswirkung für den Lagebericht nach § 289 HGB zu beachten sind. Durch eine Gegenüberstellung mit den vorangegangenen Mindestanforderungen aus DRS 15 und DRS 5 wird aufgezeigt, dass mit dem DRS 20 die Anforderungen an die Lageberichterstattung steigen.mehr
Bestimmte Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften sind gesetzlich verpflichtet, ihren Jahresabschluss und Lagebericht von einen Abschlussprüfer prüfen zu lassen. Der Bestätigungsvermerk fasst das im Prüfungsbericht detailliert erläuterte und dargestellte Prüfungsergebnis zusammen.mehr