ESMA-Enforcementreport 2022 veröffentlicht
Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat am 30.3.2023 ihren Bericht " 2022 Corporate Reporting Enforcement and Regulatory Activities (ESMA32-63-1385)" veröffentlicht. Dieser enthält Informationen zu durchgeführten Enforcementaktivitäten innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) im Jahr 2022 auf Basis der European Common Enforcement Priorities (ECEP) 2021.
Um eine Harmonisierung auf Ebene der europäischen Enforcement-Stellen zu erreichen, wurde im Jahr 2022 eine im Vergleich zum Vorjahr niedrigere Anzahl von Fällen - 32 neue Themen (emerging issues) und 37 Entscheidungen (decisions) - bei den European Enforcers Coordination Sessions (EECS) eingereicht. Die EECS sind ein Forum, in dem alle nationalen Enforcer der EU für einen Erfahrungsaustausch zusammenkommen.
Aufgriffsquote von Mängeln bei finanzieller Berichterstattung vergleichbar zum Vorjahr
Es wurden insgesamt 640 EU-IFRS-Emittenten von den zuständigen nationalen Enforcement-Stellen im Jahr 2022 geprüft (Vorjahr: 711).
- In Bezug auf die finanzielle Berichterstattung waren ca. 16 % aller IFRS-Emittenten (Vorjahr: 17 %), deren Aktien in regulierten Märkten in Europa gehandelt werden, von Enforcement-Untersuchungen betroffen. Diese führten zu 225 Durchsetzungsmaßnahmen, bei denen in der unternehmensspezifischen Bilanzierung wesentliche Abweichungen von den IFRS festgestellt wurden (Vorjahr: 250), was einer Aufgriffsquote von ca. 38 % (Vorjahr: ca. 40 %) entspricht. Wie in der Vergangenheit wurden Mängel überwiegend im Bereich der Finanzinstrumente (IFRS 9), der Darstellung von Finanzinstrumenten (IAS 32), der Umsatzerfassung (IFRS 15) sowie der Immateriellen Vermögenswerte (IAS 38) und der Geschäftssegmente (IFRS 8) festgestellt.
- Soweit die nationalen Enforcement-Stellen auch für die Überprüfung der nicht-finanziellen Berichterstattung zuständig sind, enthält der ESMA-Bericht ebenfalls Informationen. Untersucht wurde die nicht-finanzielle Berichterstattung von insgesamt 403 Emittenten (Vorjahr: 711), was ca. 18 % der geschätzten Gesamtzahl der betroffenen Emittenten entspricht (Vorjahr: 36 %). Die Aufgriffsquote verdoppelte sich mit 100 Fällen auf 25 % (Vorjahr 10 %).
Enforcementaktivitäten mit Bezug zu Vorjahres-Prüfungsschwerpunkten
Neben den allgemeinen Enforcementaktivitäten wurden Abschlüsse aus dem Jahr 2021 auch speziell auf Basis der ECEP 2021 überprüft. Der Stichprobenumfang umfasste 171 Abschlüsse (Vorjahr: 166). Dies führte zu insgesamt 10 Durchsetzungsmaßnahmen.
Umweltbezogene Aspekte werden unzureichend angegeben:
- Insb. hinsichtlich der Auswirkungen umweltbezogener Aspekte auf den Abschluss, z. B. sofern die Angabe klimabezogener Faktoren als Hauptquelle von Schätzungsunsicherheiten, von wesentlichen Ermessensentscheidungen oder von Auswirkungen auf die Restnutzungsdauer von Vermögenswerten herangezogen wird.
- Die Berücksichtigung von Klimarisiken und von eingegangen Verpflichtungen im Wertminderungstest von nicht-finanziellen Vermögenswerten, die Darstellung der Sensitivitätsanalysen bei der Ermittlung erzielbarer Beträge als Variation von Schlüsselannahmen, die direkt mit dem Klimawandel verknüpft sind.
- Offenlegung des Emissionhandelssystems von Kohlenstoff- und Treibhausgasemissionen (Kohlenstoff und THG)
ECL(Expected-Credit-Loss-)Angaben bei Kreditinstituten:
- Insb. waren Enforcement-Aktivitäten aufgrund des unzureichenden Detaillierungsgrads angegebener Sensitivitätsanalysen von ECL, Significant Increase of Risks (SICR) und der Darstellung des Gesamtausmaßes nach Kategorien notwendig.
- Verbesserungen wurden in der Darstellung makroökonomischer Szenarien und der Methoden zur Bestimmung des Schwellenwerts für die Ermittlung des SICR identifiziert und an die betroffenen Emittenten kommuniziert.
Hinsichtlich des Einflusses der COVID-19-Pandemie wurden keine Enforcement-Aktivitäten vorgenommen.
Der ESMA-Enforecementreport befasst sich auch mit der ESEF-Berichterstattung, da Emittenten für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1.1.2021 beginnen, ihre Jahresfinanzberichte gemäß den XHTML-Vorschriften erstellen und die darin enthaltenen IFRS-Konzernabschlüsse gemäß den iXBRL-Vorschriften kennzeichnen müssen.
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