Fachbeiträge & Kommentare zu Lagebericht

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Gesetzesradar / 1.11 Umsetzung der CSRD

Gesetzestitel: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der CSRD Stand im Gesetzgebungsverfahren Wesentliche Inhalte Im Wesentlichen 1:1-Umsetzung der europäischen Vorgaben der CSRD (s. Nachhaltigkeitsberichte...mehr

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Aktuelle Empfehlungen der R... / Jahresabschluss 2025

Vorbereitet in den Jahresabschluss Eine sorgfältige Vorbereitung auf den Jahresabschluss 2025 ist essenziell, um Fristen einzuhalten, Fehler zu vermeiden und einen reibungslosen Ablauf sicherzustellen. Mit unseren Checklisten und Fachbeiträgen gehen Sie hierbei strukturiert und rechtssicher vor. Übersicht Jahresabschluss-Checklisten 2025 Jahresabschluss: Vorbereitung der Abschl...mehr

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Jahresabschlusskompetenz / 5.2 Prüfungskompetenz

Rz. 35 Der Jahresabschluss und der Lagebericht von Kapitalgesellschaften, die nicht kleine i. S. des § 267 Abs. 1 HGB sind, sind nach § 316 Abs. 1 Satz 1 HGB durch einen Abschlußprüfer zu prüfen.[1] Abschlussprüfer können gemäß § 319 Abs. 1 Satz 1 HGB Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sein. Abschlussprüfer von Jahresabschlüssen und Lageberichten mitte...mehr

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Jahresabschlusskompetenz / 4.5 Besonderheiten bei der GmbH & Co. KG

Rz. 28 Eine Sonderform der Kommanditgesellschaft stellt die GmbH & Co. KG[1] dar, deren – regelmäßig einziger – Vollhafter (eine GmbH), lediglich mit seinem Gesellschaftsvermögen unbeschränkt haftet; somit wird eine indirekte Beschränkung der Komplementärhaftung erzielt. Die persönlich haftende Gesellschafterin wird durch ihren Geschäftsführer vertreten, so dass dieser im Er...mehr

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Jahresabschlusskompetenz / 6.2 Prüfungskompetenz

Rz. 46 Bei Überschreiten der Größenmerkmale des § 267 Abs. 1 HGB müssen der Jahresabschluss und der Lagebericht der Aktiengesellschaft von einem Abschlussprüfer geprüft werden (§ 316 Abs. 1 Satz 1 HGB).[1] Als solche kommen Wirtschaftsprüfer sowie Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und für mittelgroße Kapitalgesellschaften nach § 267 Abs. 2 HGB auch vereidigte Buchprüfer sowi...mehr

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Aktuelle Empfehlungen der R... / Jahresabschluss 2025

Vorbereitet in den Jahresabschluss Eine sorgfältige Vorbereitung auf den Jahresabschluss 2025 ist essenziell, um Fristen einzuhalten, Fehler zu vermeiden und einen reibungslosen Ablauf sicherzustellen. Mit unseren Checklisten und Fachbeiträgen gehen Sie hierbei strukturiert und rechtssicher vor. Übersicht Jahresabschluss-Checklisten 2025 Inventur: Checkliste zur Organisation Sch...mehr

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Jahresabschlusskompetenz / 6.5 Offenlegungsverpflichtung

Rz. 53 Nach § 325 Abs. 1 Satz 1 HGB hat der Vorstand unverzüglich (§ 121 Abs. 1 BGB) nach der Vorlage des Jahresabschlusses an die Aktionäre diesen einschließlich des Bestätigungsvermerks oder den Vermerk über die Versagung des Bestätigungsvermerks zum eletronischen Bundesanzeiger einzureichen. Darüber hinaus sind noch der Lagebericht, der Bericht des Aufsichtsrats und der E...mehr

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Jahresabschlusskompetenz / 1 Begriff der Kompetenz

Rz. 1 Unter Kompetenz ist zunächst die Zuständigkeit für eine bestimmte Aufgabe zu verstehen. Daraus leitet sich wiederum die Verantwortlichkeit für deren ordnungsmäßige Erledigung ab. Wenn eine gesetzliche Verpflichtung zu einer Handlung – wie bei der Aufstellung des Jahresabschlusses gemäß § 242 Abs. 1 HGB bzw. § 140 AO – vorliegt, trifft diese denjenigen, der mit der ents...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 3 Format des Lageberichts

Eine Kapitalgesellschaft, die ihren Lagebericht gem. § 289b HGB-E um einen Nachhaltigkeitsbericht zu erweitern hat, muss nach der CSRD den Lagebericht ab 2027 im einheitlichen elektronischen Berichtsformat (ESEF) offenlegen und den Nachhaltigkeitsbericht nach Maßgabe der Verordnung (EU) 2019/815 auszeichnen (§ 289g Satz 1 HGB-E). Es wird in der Änderungsrichtlinie (EU) 2026/...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 6 Einordnung der Nachhaltigkeitsberichterstattung in die Sanktionsregelungen

Wie erwartet wird die Nachhaltigkeitsberichterstattung als Teil des Lageberichts verstanden und auch so in die verschiedenen Sanktionsnormen der §§ 331 ff. HGB aufgenommen. So wird etwa in § 331 Abs. 2 HGB-E lediglich die Nennung der nichtfinanziellen Erklärung gestrichen und es bleibt in dem Zusammenhang nur der Lagebericht in der Vorschrift ausgewiesen. Der Gesetzgeber sie...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 7 Weitere zentrale Änderungen im HGB durch das CSRD-Umsetzungsgesetz

Mit dem RegE CSRD-UmsG (2025) wird vorgeschlagen, die Versicherung der gesetzlichen Vertreter, sog. "Abschluss-" und "Lageberichtseid", in einem gesonderten Abschnitt im HGB als § 289h HGB-E bzw. für den Konzern als § 315f HGB-E zu regeln. Hierbei wird neu aufgenommen, dass, wenn der Lagebericht gem. § 289b-E um einen Nachhaltigkeitsbericht zu erweitern ist, in der Erklärung...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 2 Konkrete Berichterstattungspflicht

Zentral in der Umsetzung ist, dass die §§ 289b ff. HGB und §§ 315b ff. HGB neu gefasst werden müssen: Statt der bisherigen nichtfinanziellen Berichterstattung besteht künftig die Verpflichtung zur (Konzern-)Nachhaltigkeitsberichterstattung. Gefordert wird ein Nachhaltigkeitsbericht. In den ESRS wird dieser zwar als Nachhaltigkeitserklärung bezeichnet, doch bleibt der Gesetzg...mehr

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Konzernabschlusspolitik nac... / 5.2.5 Handlungsmöglichkeiten

Rz. 49f Abgeleitet aus der bestehenden Rechnungslegung können, auch wenn es wie aufgezeigt keine wirklich großen Spielräume gibt, verschiedene Handlungsoptionen abgeleitet werden, die Unternehmen für die Ausgestaltung der Rechnungslegungspolitik im Rahmen des verpflichtenden Nachhaltigkeitsberichts bedenken sollten: Zunächst ist aus der allgemeinen Rechnungslegungspolitik abg...mehr

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Konzernabschlusspolitik nac... / 5.1 Konzernrechnungslegungspolitik im Konzernlagebericht

Rz. 49a Die Unternehmensberichterstattung ist in höchst unterschiedlichem Maße Gegenstand der Unternehmensanalyse. Während der Jahres- sowie Konzernabschluss intensiv im Rahmen der Abschlussanalyse von Kreditinstituten, Finanzanalysten, Kunden, Lieferanten und weiteren Adressaten – teilweise auf gesetzlich verpflichteter Basis – ausgewertet wird, werden andere Berichte, wie ...mehr

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Konzernabschlusspolitik nac... / 6 Grenzen der Konzernabschlusspolitik

Rz. 50 Grenzen der Konzernabschlusspolitik sind ganz allgemein zunächst einmal alle Maßnahmen, die das Vertrauen der Adressaten in die Berichterstattung erschüttern können. Somit können überzogen positive Prognosen im Konzernlagebericht schnell im Folgejahr aufgedeckt werden. Ebenso sind laufende hohe Erträge aus dem Abgang an Anlagevermögen ein Zeichen für eine zu kurze Nut...mehr

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Konzernabschlusspolitik nac... / 1 Grundlagen der Konzernabschlusspolitik

Rz. 1 Ungeachtet der wirtschaftlichen und rechtlichen Selbstständigkeit der einzelnen Konzernunternehmen wird der Konzern sowohl nach HGB [1] als auch nach den IFRS[2] als eine Unternehmenseinheit betrachtet (sogenannte "Einheitstheorie"). Der Konzernabschluss ist so aufzustellen, als wenn der Konzern nicht nur wirtschaftlich, sondern auch rechtlich eine Einheit wäre; es gilt...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 5 Regelung der Offenlegung aufgrund des CSRD-Umsetzungsgesetzes

Die geänderten Regelungen führen zu Folgeänderungen auch bei den Offenlegungsvorschriften. Zudem wird die Offenlegung der Rechnungslegungsunterlagen von Kapitalgesellschaften mit Sitz im Ausland (bisher nur § 325a HGB Zweigniederlassungen) völlig neu geregelt durch die unterschiedlichen Anforderungen der CSRD an die Offenlegung. Es erfolgt eine Unterteilung in Offenlegung der...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 9 Keine Änderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes

Mit der Einführung von Nachhaltigkeitsberichten als Teil des Lageberichts sollte zunächst auch das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) bezüglich des gesonderten Sorgfaltspflichtenberichts nach § 10 Abs. 2 LkSG geändert werden. Dies erfolgt nun in einem eigenen– noch nicht final beschlossenen – LkSG-Änderungsesetz.[1] Somit gibt es auch keine Voraussetzung mehr, einen...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 1 Gesetzgebungsverfahren und Zielsetzung

Infographic Nachdem die alte Bundesregierung einen erfolglosen Anlauf für die Umsetzung der CSRD unternommen hatte, ist das Gesetzgebungsverfahren mit Ende der 20. Legislaturperiode verfallen.[1] Erst am 10.7.2025 wurde dann mit der Vorlage eines neuen Referentenentwurfs (RefE) eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichte...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 4 Regelung der notwendigen Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts

Die Regelungen der Prüfung ab § 316 HGB sollen künftig zweigeteilt werden: in die Prüfung des Abschlusses (§§ 316–324a HGB-E) und die Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts (§§ 324b–324l HGB-E). Zur klaren Trennung wird auch sprachlich nun stets von "Abschlussprüfer", "Abschlussprüfungsbericht" usw. statt nur "Prüfung" gesprochen. Das Mitgliedstaatenwahlrecht, zur nötigen Prüfu...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 45 Satz 1 BetrVG gibt den Rahmen vor, in dem die Diskussionen und Erörterungen in Betriebs- und Abteilungsversammlungen stattfinden dürfen. Inhaltlich können alle Angelegenheiten, die den Betrieb oder seine Arbeitnehmer unmittelbar betreffen, Gegenstand der Betriebsversammlung sein. Das Gesetz nennt dabei beispielhaft Themen tarifpolitischer, sozialpolitischer, umwel...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Auswirkungen der Kriege in ... / 2.4 Berichterstattung im Lagebericht

2.4.1 Prognoseberichterstattung Für viele Unternehmen stellt die Unsicherheit der weiteren Entwicklung um den Krieg eine große Herausforderung für die Prognoseberichterstattung, die von mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften und denen gleichgestellten Personenhandelsgesellschaften nach § 264a HGB zu erstellen ist, dar. Nach § 289 Abs. 1 Satz 4 HGB sind im Prognoseberic...mehr

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Auswirkungen der Kriege in ... / 3.6 Auswirkungen auf den (Konzern-)Lagebericht

Grundsätzlich gelten die bereits für Geschäftsjahre, die vor dem 28.2.2026 endeten, gemachten Aussagen analog. Es ist weiter ein Risiko- und Prognosebericht notwendig. Hinzu kommt die Darstellung der aktuellen Lage des Unternehmens und die Analyse des vergangenen Geschäftsjahrs. Beides könnte von den Auswirklungen des Ukraine-Kriegs betroffen sein und müsste dann und wenn we...mehr

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Auswirkungen der Kriege in ... / 2.2 Berichterstattung im Anhang als Ereignis nach dem Abschlussstichtag

Wertbegründende Ereignisse nach dem Bilanzstichtag von besonderer Bedeutung sind, soweit sie zwischen dem Stichtag und der Aufstellung (in besonderen Fällen sogar bis zur Feststellung) des Jahresabschlusses eingetreten sind, als Angabepflicht für mindestens mittelgroße Kapitalgesellschaften nach § 285 Nr. 33 HGB zu behandeln und in einem Nachtragsbericht darzustellen. Dabei ...mehr

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Konzernanhang / 3.2 Begriffsdefinitionen und Gliederung

Rz. 12 Bezüglich der Ausgestaltung der Informationen unterscheidet der Gesetzgeber verschiedene qualitativ differierende Berichterstattungskategorien, wie Angaben, Begründungen und Darstellungen. Angaben sind dabei als grundlegende Anforderungen an die Berichterstattung im Sinne von "Angabe aufnehmen" zu verstehen und können mit der ebenfalls verwendeten Formulierung "Hinwei...mehr

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Auswirkungen der Kriege in ... / 2.4.1 Prognoseberichterstattung

Für viele Unternehmen stellt die Unsicherheit der weiteren Entwicklung um den Krieg eine große Herausforderung für die Prognoseberichterstattung, die von mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften und denen gleichgestellten Personenhandelsgesellschaften nach § 264a HGB zu erstellen ist, dar. Nach § 289 Abs. 1 Satz 4 HGB sind im Prognosebericht die voraussichtliche Entwick...mehr

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Auswirkungen der Kriege in ... / 2.1 Keine Bewertungsanpassungen zum Stichtag 31.12.2025

Analog zur Situation zum Stichtag 31.12.2021, zu dem zwar bereits ein russischer Aufmarsch an der ukrainischen Grenze zu beobachten war, aber lediglich von Manövern gesprochen wurde, besteht auch im schon lange andauernden Nahost-Konflikt, der am 28.2.2026 in eine neue Phase mit dem Angriff auf den Iran getreten ist, nach HGB keine Möglichkeit, die später ggf. offenbar werde...mehr

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Auswirkungen der Kriege in ... / 4 Auswirkungen auf die nichtfinanzielle Berichterstattung zum Stichtag 31.12.2025 (ESRS)

Im aktuellen fachlichen Hinweis zum Nahost-Konflikt stellt das IDW für Unternehmen, die ihre nichtfinanzielle (Konzern-)Berichterstattung (§§ 289b bis 289e, §§ 315b, 315c HGB) unter vollständiger oder teilweiser Anwendung der ESRS als Rahmenwerk (§ 289d HGB) aufstellen, klar, dass sie die Regelungen zu Ereignissen nach dem Abschlussstichtag gemäß ESRS 1.94 beachten müssen. W...mehr

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Auswirkungen der Kriege in ... / 2.4.2 Chancen- und Risikobericht

Im Chancen- und Risikobericht muss zudem explizit auf wesentliche Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung eingegangen werden, was bei vielen Unternehmen ebenfalls Aussagen zum laufenden russischen Überfall auf die Ukraine und dem Nahostkonflikt erfordern dürfte. Auch hier sind die zugrunde liegenden Annahmen anzugeben. Gerade in der unsicheren Situation erscheint die D...mehr

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Konzernanhang / 3.7.1 Angabe der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Rz. 26 Besonders die Konzernbilanzierung ist im Vergleich zum Einzelabschluss bezüglich der angewandten Konsolidierungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zu beschreiben, um die Darstellung des Konzernabschlusses verständlich zu machen. Absicht des Gesetzgebers ist die Angabe und ggf. Beschreibung der konkret angewandten Methoden im Konzernabschluss. Neben der Darstellu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Auswirkungen der Kriege in ... / 1 Einordnung

Leider musste das IDW wieder reagieren und hat – ähnlich wie bereits bei der Corona-Pandemie 2020 und dem russischen Überfall auf die Ukraine am 24.2.2022 – am 5.3.2026 einen fachlichen Hinweis zu den Auswirkungen des Nahost-Kriegs auf Rechnungslegung und Prüfung von Unternehmen nach HGB und IFRS veröffentlicht. Wieder bietet das IDW gelungen Unternehmen und Wirtschaftsprüfe...mehr

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Latente Steuern im Einzelab... / 8.1 Einzelabschluss

Rz. 90 Den Umfang der Pflichtangaben zu latenten Steuern im Einzelabschluss regelt § 285 Nr. 29 und 30 HGB.[1] Zum Berichtsumfang gehören die folgenden Angaben: Differenzengrundlage, steuerliche Verlustvorträge, verwendeter Steuersatz, latente Steuersalden von Steuerschulden am Ende des Geschäftsjahres, Veränderungen der Salden dieser latenten Steuerschulden. Rz. 91 Die Erläuterun...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 20 ESEF für die elektroni... / 1 Anwendungsbereich des ESEF für die elektronische Nachhaltigkeitsberichterstattung

Rz. 1 Die CSRD [1] als Änderungsrichtlinie zur EU-Bilanz-RL[2] konkretisiert, dass die rechtlich verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung als Teil des (Konzern-)Lageberichts im einheitlichen elektronischen Berichtsformat "ESEF" (European Single Electronic Format) zu erfolgen hat (Art. 29d EU-Bilanz-RL). Die CSRD knüpft somit an die gleichen technischen Formatvorgaben z...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 20 ESEF für die elektroni... / 6 Zeitlicher Fahrplan zur Erstanwendung

Rz. 37 Die ESEF-Vorgaben für die Nachhaltigkeitsberichterstattung im (Konzern-)Lagebericht sind gem. des Gesetzgebungsverfahrens zur CSRD-Umsetzung erstmalig für ein nach dem 31.12.2026 beginnendes Geschäftsjahr anzuwenden.[1] Rz. 38 Eine vorzeitige freiwillige Anwendung der ESEF-Vorgaben ist nicht vorgesehen, so dass im Ergebnis Inlandsemittenten weiterhin den (Konzern-)Lage...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 20 ESEF für die elektroni... / 3.3 Übermittlung als ESEF-Berichtspaket

Rz. 19 Für die Übermittlung und Kommunikation von Rechnungslegungsunterlagen im ESEF müssen die XHTML-Dateien gem. ESEF RTS in einem sog. ESEF-Berichtspaket (Reporting-Package[1]) gebündelt werden, sofern eine Auszeichnung auf Basis der iXBRL-Technik enthalten ist. Das ESEF-Berichtspaket entspricht aus technischer Sicht einer Zip-Datei als Containerlösung, für die standardis...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 20 ESEF für die elektroni... / 4.1 Umfang der maschinenlesbaren Auszeichnung

Rz. 22 Die Bilanz-RL i. d. F. der CSRD sieht eine Auszeichnungspflicht für die gesamte Nachhaltigkeitsberichterstattung im (Konzern-)Lagebericht vor, einschl. der Angaben nach Art. 8 der Taxonomie-VO. Die konkreten Auszeichnungsvorgaben, inkl. Vorgaben zur verpflichtenden Detailtiefe der maschinenlesbaren Auszeichnung, sollen im ESEF RTS rechtlich verankert werden, der hierf...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 20 ESEF für die elektroni... / 7 Fazit

Rz. 45 Gemeinsam mit der inhaltlichen Erweiterung des (Konzern-)Lageberichts um eine Nachhaltigkeitsberichterstattung wird ESEF als elektronische Formatvorgabe verpflichtend eingeführt, die auch eine Auszeichnungspflicht vorsieht. Zudem soll die Möglichkeit für eine freiwillige Anwendung des ESEF für alle anderen gesetzlich geforderten Rechnungslegungsunterlagen mit Offenleg...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 20 ESEF für die elektroni... / 4.2 EFRAG-Vorschläge zur Erweiterung der ESEF-Basistaxonomie im Hinblick auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung

Rz. 24 Im Kontext der noch ausstehenden Überarbeitung des ESEF RTS wurden durch EFRAG zwei ESEF-Taxonomieentwürfe mit konkreten Vorschlägen zum Gesamtumfang der vordefinierten Auszeichnungselemente erarbeitet und konsultiert. Ein Taxonomievorschlag umfasste die Auszeichnungselemente zu den Berichtspflichten gem. dem ESRS Set 1, während der andere Vorschlag die Auszeichnungse...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 20 ESEF für die elektroni... / 2.2 Ergänzende nationale Vorgaben

Rz. 7 In Ergänzung zum ESEF RTS bestehen nationale Vorschriften, die sich regelmäßig aus einer nationalen Konkretisierung der Vorgaben des ESEF RTS sowie aus der Umsetzung der CSRD in nationales Recht begründen. Rz. 8 Im Handelsrecht sind zusätzliche Vorgaben für die Nachhaltigkeitsberichterstattung im ESEF zu erwarten. Im laufenden Gesetzgebungsverfahren zur CSRD-Umsetzung s...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 20 ESEF für die elektroni... / Vorbemerkung

Die Pflicht zur Offenlegung des (Konzern-)Lageberichts im ESEF inkl. der maschinenlesbaren Auszeichnung der Nachhaltigkeitsangaben ist nach dem laufenden Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung der CSRD erstmalig für ein ab dem 1.1.2027 beginnendes Geschäftsjahr zu beachten. Zudem wurden die für die Auszeichnung notwendigen Anforderungen im ESEF RTS noch nicht durch die EU-Komm...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 2 Vergleich mit den IFRS ... / 2.1 Konzeption und Verbindlichkeit

Rz. 7 In jedem der aktuell vorliegenden Rahmenwerke wird unterstellt, dass verbesserte Nachhaltigkeitsangaben gut für die Kapitalmärkte sind. Den Nachweis bleiben gleichwohl alle Standardsetzer schuldig. Die zusätzliche Transparenz und Rechenschaftspflicht der Unternehmen, die durch die neuen Offenlegungen entstehen, können – und sollen im Fall der CSRD – das Verhalten der U...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 2 Vergleich mit den IFRS ... / 4.2 Interoperabilität zwischen ESRS und IFRS SDS

Rz. 34 Als Reaktion auf die Forderung nach einer global baseline (Rz 1 f.) haben die IFRS Foundation und EFRAG im Mai 2024 als Ergebnis einer gemeinsamen Anstrengung Leitlinien zur Angleichung der IFRS SDS und ESRS veröffentlicht.[1] Inhaltlich konzentrieren sich die Leitlinien auf klimabezogene Angaben und decken daher hauptsächlich die Anforderungen von IFRS S2 und, soweit...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / B. Wichtige Entwicklungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Tz. 8 Stand: EL 59 – ET: 04/2026 Mit den Vorgaben der Global Reporting Initiative (GRI) besteht seit der Jahrtausendwende ein zunehmend anerkannter Standard für die (freiwillige) Berichterstattung über die ökologischen, sozialen und ökonomischen Auswirkungen der Geschäftstätigkeit von Unternehmen (vgl. Rieth, 2009, Kapitel 7). Die Entwicklung der GRI-Vorgaben konkretisierte d...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Voraussetzungen für eine hochwertige (Nachhaltigkeits-) Berichterstattung durch Unternehmen

Tz. 27 Stand: EL 59 – ET: 04/2026 Der International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) hat vier Faktoren für die Schaffung von Verlässlichkeit und Vertrauen in die Berichterstattung herausgearbeitet (vgl. IAASB, Non-Authoritative Support Material: Credibility and Trust Model relating to Extended External Reporting (EER), S. 3–8): ein hochwertiges Rahmenkonzept für ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / Schrifttum

Aboud, Segmental reporting, accounting enforcement, and analyst forecast dispersion in the European Union, Journal of International Accounting, Auditing and Taxation 2023, 100583, S. 1–10; Accounting Standards Committee, SSAP 25 Segmental Reporting, Accounting 1990, Bd. 106, S. 136–140; Alibhai et al., Wiley Interpretation and Application of International Financial Reporting S...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Sachlicher Anwendungsbereich

Tz. 17 Stand: EL 59 – ET: 04/2026 IFRS 8 bezieht sich auf wirtschaftliche Einheiten ( entities ), also auf einzelne Unternehmungen und Konzerne gleichermaßen. Zur sprachlichen Vereinfachung und gleichzeitigen Berücksichtigung beider Typen wirtschaftlicher Einheiten wird in dieser Kommentierung verallgemeinernd von Unternehmen gesprochen, worunter (ohne spezifische Eingrenzung) ...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 1 Einführung in die Europ... / 1 Corporate Sustainability Reporting Directive als Rechtsgrundlage für verbindliche EU-Berichtsstandards

Rz. 1 Die am 5.1.2023 EU-weit in Kraft getretene Corporate Sustainability Reporting Directive ( CSRD ) stellt die unabdingbare Basis für den Erlass verbindlicher EU-Berichtsstandards zu Nachhaltigkeitsaspekten, die European Sustainability Reporting Standards (ESRS), dar. Der Richtlinienentwurf wurde von der EU-Kommission im April 2021 mit der Begründung einer unzureichenden Ve...mehr

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Genossenschaften: Besonderh... / 7 Feststellung des Jahresabschlusses

Wie oben dargestellt, obliegt die Pflicht zur Aufstellung des Jahresabschlusses einer Genossenschaft nach § 33 GenG dem Vorstand. Nach der Aufstellung sind der Jahresabschluss und der ihn ergänzende Lagebericht unverzüglich dem Aufsichtsrat der Genossenschaft vorzulegen.[1] Der Aufsichtsrat prüft den Jahresabschluss nebst Lagebericht und erstattet hierüber einen Bericht. Mit ...mehr

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Genossenschaften: Besonderh... / 4 Allgemeine Anforderungen und Umfang der Rechnungslegung einer Genossenschaft

Nach § 336 Abs. 1 HGB hat der Jahresabschluss einer jeden Genossenschaft zu bestehen aus: Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und Lagebericht. Kleine Genossenschaften (ohne Kreditgenossenschaften) brauchen ebenso wie kleine Kapitalgesellschaften keinen Lagebericht aufzustellen.[1] Auch die Erleichterungen hinsichtlich der einzelnen Bestandteile des Jahresabschlusses gelte...mehr

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Genossenschaften: Besonderh... / 8 Offenlegung des Jahresabschlusses

Für die Offenlegung des Jahresabschlusses einer Genossenschaft gelten gewisse Sonderregelungen nach § 339 HGB. Unverzüglich nach der Generalversammlung über den Jahresabschluss, spätestens aber 12 Monate nach dem Ablauf des Geschäftsjahres hat der Vorstand den festgestellten Jahresabschluss, den Lagebericht und den Bericht des Aufsichtsrats bei der das Unternehmensregister f...mehr