Fachbeiträge & Kommentare zu Lagebericht

Beitrag aus Personal Office Premium
Gesetzesradar / 1.13 Umsetzung der CSRD

Gesetzestitel: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der CSRD Stand im Gesetzgebungsverfahren Wesentliche Inhalte Im Wesentlichen 1:1-Umsetzung der europäischen Vorgaben der CSRD (s. Nachhaltigkeitsberichte...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Entgelttransparenz / 10 Berichtspflichten für Arbeitgeber

Arbeitgeber mit i. d. R. mehr als 500 Beschäftigten, die zur Erstellung eines Lageberichtes nach den §§ 264 und 289 HGB verpflichtet sind, sind verpflichtet, einen Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit zu erstellen. Darin muss Folgendes dargestellt werden: Nach Geschlecht aufgeschlüsselte Angaben für das letzte Kalenderjahr (§ 22 Abs. 3 EntgTranspG) zu der durchsch...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Entgelttransparenz / 3 Überblick über den Inhalt des Gesetzes

Das Gesetz enthält im 1. Abschnitt allgemeine Bestimmungen bezüglich des Geltungsbereiches, des Gesetzeszieles, aber auch Begriffsdefinitionen. Kern des Gesetzes ist der 2. Abschnitt, der überschrieben ist mit "individuelle Verfahren zur Überprüfung von Entgeltgleichheit" und der einen individuellen Auskunftsanspruch einzelner Arbeitnehmer schafft. Sie können verlangen, dass...mehr

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Gesetzesradar öffentlicher ... / 1.13 Umsetzung der CSRD

Gesetzestitel: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der CSRD Stand im Gesetzgebungsverfahren Wesentliche Inhalte Im Wesentlichen 1:1-Umsetzung der europäischen Vorgaben der CSRD (s. Nachhaltigkeitsberichte...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.1.2 Bericht des Unternehmers über das Personal- und Sozialwesen

Rz. 26 Der Unternehmer erstattet einen Lagebericht. Darin ist Auskunft zu geben über das Personal- und Sozialwesen (z. B. Personalplanung und Ausbildungswesen) einschließlich des Stands der Gleichstellung von Frauen und Männern im Unternehmen, die Integration der im Unternehmen beschäftigten ausländischen Arbeitnehmer, die wirtschaftliche Lage und Entwicklung des Unternehmen...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.4 Anforderungen an die Befreiungstatbestände (§ 315b Abs. 4 HGB-E)

Rz. 26 Die Befreiung von der Pflicht zur Erstellung eines eigenen Konzernnachhaltigkeitsberichts nach § 315b Abs. 2 und 3 HGB-E tritt jedoch jeweils nur ein, wenn § 315b Abs. 4 HGB-E erfüllt ist und der Lagebericht des übergeordneten MU bestimmte Angaben enthält. Diese Angaben umfassen unter anderem den Namen und Sitz des MU, das den befreienden Bericht erstellt, sowie die I...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

Rz. 1 Die Unternehmensberichterstattung befindet sich seit Jahren in einem grundlegenden Wandel. Die Tendenz geht dabei weg von der rein finanziellen Abbildung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage hin zu einer integrierten Darstellung von sowohl finanziellen als auch nichtfinanziellen bzw. nachhaltigkeitsbezogenen Faktoren,[1] wobei unter dem Terminus Nachhaltigkeit die D...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.1 Überblick und Normzweck

Rz. 16 Vor dem Hintergrund der zunehmenden Bedeutung von Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen (ESG) haben sich die regulatorischen Anforderungen sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene in der jüngsten Vergangenheit erheblich weiterentwickelt. Die im Zusammenhang mit dem European Green Deal (inzwischen Clean Industrial Deal) stehende Corporate Sustainability R...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Verpflichtung zur Aufstellung der nichtfinanziellen Konzernerklärung (Abs. 1)

Rz. 5 Die Verpflichtung zur Aufstellung einer nichtfinanziellen Konzernerklärung trifft die gesetzlichen Vertreter des MU, da diese eine Erweiterung des Konzernlageberichts darstellt. Der Konzernlageberichtseid nach § 315 Abs. 1 Satz 5 HGB erstreckt sich allerdings nicht auf die nichtfinanzielle Konzernberichterstattung.[1] Die Umsetzung der CSR-Richtlinie machte eine neue G...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.1 Inhalt und Regelungszweck

Rz. 1 Die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unt wird seit der Umsetzung der Corporate-Social-Responsibility-Richtline (CSR-RL) durch das CSR-Richtlinien-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) im Jahr 2017 in § 289b HGB geregelt. Seither sind große KapG i. S. d. § 267 HGB von öffentlichem Interesse und mit mehr als 500 Beschäftigten verpflichtet ihren Lagebericht um eine n...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Nachhaltigkeitsbericht nach § 315k Abs. 2 HGB-E

Rz. 7 § 315h HGB-E verpflichtet die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs einer inländischen KapitalG, deren Umsatzerlöse zu ihrem Abschlussstichtag im vorangegangenen Gj 200 Mio. EUR übersteigen und die TU eines obersten MU mit Sitz in einem Drittstaat ist, dessen Konzernumsatzerlöse (oberste Mutterunternehmen und seiner TU, die in einen Konzernabschluss des oberste...mehr

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Buchhaltung als Basis für d... / Vorbereitung

Diese Unterlagen werden für das Aufspüren und das Ausmerzen der "Buchhaltungssünden" benötigt (siehe Tab. 1).mehr

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Aktuelle Empfehlungen der R... / Abschluss und Prüfung 2025

Vorbereitet in den Jahresabschluss Eine sorgfältige Vorbereitung auf den Jahresabschluss 2025 ist essenziell, um Fristen einzuhalten, Fehler zu vermeiden und einen reibungslosen Ablauf sicherzustellen. Mit unseren Checklisten und Fachbeiträgen gehen Sie hierbei strukturiert und rechtssicher vor. Übersicht Jahresabschluss-Checklisten 2025 Jahresabschluss: Vorbereitung der Abschl...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Basic
Aktuelle Empfehlungen der R... / Abschluss und Prüfung 2025

Vorbereitet in den Jahresabschluss Eine sorgfältige Vorbereitung auf den Jahresabschluss 2025 ist essenziell, um Fristen einzuhalten, Fehler zu vermeiden und einen reibungslosen Ablauf sicherzustellen. Mit unseren Checklisten und Fachbeiträgen gehen Sie hierbei strukturiert und rechtssicher vor. Übersicht Jahresabschluss-Checklisten 2025 Inventur: Checkliste zur Organisation Sch...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / B. Wichtige Entwicklungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Tz. 8 Stand: EL 60 – ET: 06/2026 Mit den Vorgaben der Global Reporting Initiative (GRI) besteht seit der Jahrtausendwende ein zunehmend anerkannter Standard für die (freiwillige) Berichterstattung über die ökologischen, sozialen und ökonomischen Auswirkungen der Geschäftstätigkeit von Unternehmen (vgl. Rieth, 2009, Kapitel 7). Die Entwicklung der GRI-Vorgaben konkretisierte d...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Voraussetzungen für eine hochwertige (Nachhaltigkeits-) Berichterstattung durch Unternehmen

Tz. 27 Stand: EL 60 – ET: 06/2026 Der International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) hat vier Faktoren für die Schaffung von Verlässlichkeit und Vertrauen in die Berichterstattung herausgearbeitet (vgl. IAASB, Non-Authoritative Support Material: Credibility and Trust Model relating to Extended External Reporting (EER), S. 3–8):mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Verschmelzung von Vereinen nach Umwandlungsrecht

Tz. 4 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Nach § 99 UmwG kann sich ein eingetragener Verein an einer Verschmelzung beteiligen, wenn die Satzung oder Regelungen des Landesrechts nicht entgegenstehen. Möglich ist eine Verschmelzung zur Aufnahme oder eine Verschmelzung zur Neugründung, d. h. es entsteht durch das Zusammengehen (Verschmelzen) mehrerer Vereine insgesamt ein neuer Verein. D...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 90... / 3.2.1 Sachaufklärungs-/Beweismittelbeschaffungspflicht (§ 90 Abs. 2 S. 1 AO)

Rz. 37 Nach § 90 Abs. 2 S. 1 AO trifft die Beteiligten bei Vorgängen mit Auslandsbezug eine Sachaufklärungs- und Beweismittelbeschaffungspflicht. Dabei haben sie alle für sie bestehenden rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten auszuschöpfen.[1] Die zusätzlichen Befugnisse der Finanzbehörde, Auskunftsersuchen ins Ausland stellen zu können, verschiebt die Beweismittelbesch...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / 2.3.3 ESRS G1-2 – Management der Beziehungen zu Lieferanten

Rz. 26 Nach ESRS G1.12 hat ein Unternehmen Informationen über das Management seiner Beziehungen zu seinen Lieferanten und die Auswirkungen auf seine Lieferkette vorzulegen, sofern diese Informationen zuvor bei der Wesentlichkeitsanalyse als wesentlich eingestuft wurden. Diese Informationen sollen nach ESRS G1.12 externen Berichtsadressaten helfen, ein Verständnis hinsichtlic...mehr

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Lagebericht: Grundlagen, Gr... / 4.2 Einzelbestandteile des Lageberichts

4.2.1 Grundlagen des Unternehmens (§ 289 Abs. 1 HGB und DRS 20.36 ff.) Rz. 18a Die Basis der Berichterstattung zum Geschäftsverlauf und zur Lage der Gesellschaft, welche im Wirtschaftsbericht erfolgt, ist eine Darstellung des Geschäftsmodells des Unternehmens mit den wesentlichen Änderungen zur vergangenen Berichtsperiode. Entsprechend des DRS 20.36 ff. ist es daher notwendig...mehr

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Lagebericht: Grundlagen, Gr... / 6 Datensatz zum Lagebericht bei der elektronischen Übermittlung (E-Bilanz)

Rz. 62 Basierend auf § 5b EStG haben Steuerpflichtige, die den Gewinn nach §§ 4 Abs. 1, 5 oder 5a EStG ermitteln, für Wirtschaftsjahre beginnend ab dem 31.12.2011 den Inhalt der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz – Taxonomie – durch Datenfernübertragung zu übermitteln (sog. E-Bilanz). Entsprechend § 60 Abs. 1, 2 EStDV kann eine der...mehr

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Lagebericht: Grundlagen, Gr... / 1 Grundlagen des Lageberichts

Rz. 1 Der Lagebericht ist ein Instrument der Rechnungslegung, das nach § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB neben dem Jahresabschluss besteht. Er ist eine Ergänzung des Jahresabschlusses, stellt jedoch keinen Bestandteil des Jahresabschlusses dar. 1.1 Generalnorm und Zweck der Lageberichterstattung Rz. 2 Im Lagebericht sollen nach § 289 Abs. 1 HGB der "Geschäftsverlauf, einschließlich des ...mehr

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Lagebericht: Grundlagen, Gr... / 1.2 Funktionen des Lageberichts

Rz. 3 Trotz der formalen Trennung von Jahresabschluss und Lagebericht besteht ein inhaltlicher Zusammenhang zwischen den beiden Rechnungslegungsinstrumenten, der durch die beiden Funktionen des Lageberichts verdeutlicht wird:[1] Rz. 4 Der Lagebericht erfüllt 2 Funktionen, die seinen inhaltlichen Zusammenhang mit dem Jahresabschluss verdeutlichen: Verdichtungsfunktion Der Lagebe...mehr

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Lagebericht: Grundlagen, Gr... / 4.2.12.1 Ergänzungsbericht

Rz. 58f Neben den explizit in den §§ 289–289f HGB aufgeführten Bestandteilen des Lageberichts können auch andere Rechtsvorschriften zu einer gesetzlichen Erweiterung des Lageberichts führen. Bei Aktiengesellschaften ist entsprechend § 312 Abs. 3 Satz 3 AktG verpflichtend eine Schlusserklärung des Vorstandes zum Abhängigkeitsbericht in den Lagebericht zu integrieren.[1] Rz. 5...mehr

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Lagebericht: Grundlagen, Gr... / 4 Bestandteile des Lageberichts

4.1 Berichtsinhalte und Entwicklung Rz. 18 Die Bestandteile des Lageberichts ergeben sich grundsätzlich durch die Zusammenfassung einzelner Lageberichtsinhalte zu übergeordneten Berichtseinheiten. Innerhalb der letzten Jahre kam es immer wieder zu Änderungen der Inhalte bzw. zu Verlagerungen der Informationen zwischen Anhang und Lagebericht. Diese Änderungen waren primäreurop...mehr

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Lagebericht: Grundlagen, Gr... / 2.4 Grundsatz der Stetigkeit bzw. Vergleichbarkeit

Rz. 9 Durch die Einhaltung des Grundsatzes der Stetigkeit bzw. Vergleichbarkeit soll sichergestellt werden, dass die im Lagebericht aufgeführten Angaben intertemporär und zwischenbetrieblich vergleichbar sind. Er stellt somit eine Ergänzung bzw. Erweiterung des Grundsatzes der Klarheit und Übersichtlichkeit dar. Zur Einhaltung des Grundsatzes der Stetigkeit bzw. Vergleichbar...mehr

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Lagebericht: Grundlagen, Gr... / 1.1 Generalnorm und Zweck der Lageberichterstattung

Rz. 2 Im Lagebericht sollen nach § 289 Abs. 1 HGB der "Geschäftsverlauf, einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Kapitalgesellschaft" (§ 289 Abs. 1 HGB) so dargestellt werden, "dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird" (§ 289 Abs. 1 HGB). Diese Forderung wird auch als Generalnorm der Lageberichterstattung bezeichnet. Zusam...mehr

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Lagebericht: Grundlagen, Gr... / 2.3 Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit

Rz. 8 Der Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit erfordert eine prägnante, verständliche und übersichtliche Darstellung der im Lagebericht aufgeführten Informationen. Weiterhin hat die Aufstellung des Lageberichts in sprachlich eindeutiger Form und in deutscher Sprache zu erfolgen, sodass die Nachvollziehbarkeit der Aussagen für den Adressaten gesichert ist. Schließlic...mehr

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Lagebericht: Grundlagen, Gr... / 4.3 Checkliste zu den Bestandteilen des Lageberichts

Rz. 59 Am 2.11.2012 hat der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) erstmals den Standard DRS 20 "Konzernlagebericht" veröffentlicht. Dieser führt die bisher bestehenden verschiedenen Deutschen Rechnungslegungsstandards DRS 15 "Lagebericht" sowie DRS 5 "Risikoberichterstattung", einschließlich der branchenspezifischen Standards zur Risikoberichterstattung für Kredit- und Finanzi...mehr

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Lagebericht: Grundlagen, Gr... / 4.2.6 Zweigniederlassungsbericht (§ 289 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 HGB)

Rz. 45 Nach § 289 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 HGB ist gefordert, im Lagebericht auf bestehende Zweigniederlassungen der Gesellschaft einzugehen. Eine Zweigniederlassung ist "eine dauerhaft, räumlich von der Hauptniederlassung getrennte Einrichtung […], die mit personeller und organisatorischer Eigenständigkeit im Rahmen der Unternehmenstätigkeit wie ein selbstständiges Unternehmen a...mehr

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Lagebericht: Grundlagen, Gr... / 3 Rechtsgrundlagen des Lageberichts

3.1 Anwendungsbereich und -zeitpunkt Rz. 13 Der Lagebericht ist u. a. in zahlreichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des Publizitätsgesetzes kodifiziert. Die Pflicht zur Aufstellung, Prüfung und Offenlegung knüpft dabei zunächst grundsätzlich an die Rechtsform des Unternehmens an. Ein weiterer Anknüpfungspunkt ist die Branche, in der das Unternehmen tätig ist. Weiter...mehr

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Lagebericht: Grundlagen, Gr... / 4.2.1 Grundlagen des Unternehmens (§ 289 Abs. 1 HGB und DRS 20.36 ff.)

Rz. 18a Die Basis der Berichterstattung zum Geschäftsverlauf und zur Lage der Gesellschaft, welche im Wirtschaftsbericht erfolgt, ist eine Darstellung des Geschäftsmodells des Unternehmens mit den wesentlichen Änderungen zur vergangenen Berichtsperiode. Entsprechend des DRS 20.36 ff. ist es daher notwendig, beispielsweise auf folgende Inhalte einzugehen: Organisatorische Str...mehr

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Lagebericht: Grundlagen, Gr... / 4.2.2.3 Versicherung der gesetzlichen Vertreter (§ 289 Abs. 1 Satz 5 HGB)

Rz. 35 Durch das am 20.1.2007 in Kraft getretene Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz wurde der § 289 Abs. 1 Satz 5 HGB eingefügt. Nach diesem haben die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs von Kapitalgesellschaften nach § 264 Abs. 2 Satz 3 HGB eine schriftliche Versicherung abzugeben, dass der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage ...mehr

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Lagebericht: Grundlagen, Gr... / 4.2.2.1 Wirtschaftsbericht i. e. S. (§§ 289 Abs. 1 Sätze 1, 2 sowie 289 Abs. 3 HGB)

Rz. 19 Darstellung von Geschäftsverlauf einschließlich Geschäftsergebnis und der Lage der Gesellschaft (§ 289 Abs. 1 Satz 1 HGB) Durch die Darstellung von Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses soll den Adressaten des Lageberichts die Unternehmensentwicklung bis zum Abschlussstichtag sowie das Geschäftsergebnis überblicksartig geschildert werden. Die hier au...mehr

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Lagebericht: Grundlagen, Gr... / 2.5 Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Wesentlichkeit

Rz. 10 Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit fordert nur dann einen Einbezug der Informationen in den Lagebericht, sofern der Nutzen, der sich aus der Informationsvermittlung ergibt, den Aufwand der Informationsvermittlung übersteigt. Mangels der Quantifizierbarkeit speziell des Nutzens der Informationsvermittlung wird der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit durch den Grundsatz ...mehr

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Lagebericht: Grundlagen, Gr... / 4.2.3 Nachtragsbericht (DRS 20.114)

Rz. 38 Im Nachtragsbericht nach § 289 Abs. 2 Nr. 1 HGB i. d. F. vor BilRUG 2015 war auf Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Bilanzstichtag einzugehen. Seither ist diese Regelung als § 285 Nr. 33 HGB i. d. F. des BilRUG in den Anhang verschoben worden.[1] Rz. 39 Seit der Verlagerung des Nachtragsberichts in den Anhang durch das BilRUG 2015 (§ 285 Nr. 33 HGB) empfiehlt D...mehr

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Lagebericht: Grundlagen, Gr... / 4.2.9 Bericht zum internen Kontroll- und Risikomanagementsystem bezüglich des Rechnungslegungsprozesses (§ 289 Abs. 4 HGB)

Rz. 52 Durch das am 25.5.2009 in Kraft getretene Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurde für Kapitalgesellschaften im Sinne des § 264d HGB die Pflicht eingeführt, im Lagebericht auf die wesentlichen Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems in Bezug auf den Rechnungslegungsprozess einzugehen. Die verpflichteten Kapitalgesellschaften nach § 264d HGB...mehr

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Lagebericht: Grundlagen, Gr... / 4.2.2 Wirtschaftsbericht i. w. S. (§ 289 Abs. 1, Abs. 3 HGB)

4.2.2.1 Wirtschaftsbericht i. e. S. (§§ 289 Abs. 1 Sätze 1, 2 sowie 289 Abs. 3 HGB) Rz. 19 Darstellung von Geschäftsverlauf einschließlich Geschäftsergebnis und der Lage der Gesellschaft (§ 289 Abs. 1 Satz 1 HGB) Durch die Darstellung von Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses soll den Adressaten des Lageberichts die Unternehmensentwicklung bis zum Abschlusss...mehr

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Lagebericht: Grundlagen, Gr... / 4.2.4 Spezieller Risikobericht bezüglich Finanzinstrumente (§ 289 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 HGB)

4.2.4.1 Eingehen auf Risikomanagementziele und -methoden der Gesellschaft bezüglich Sicherungsgeschäfte (§ 289 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1a HGB) Rz. 41 Dieser Bereich des Lageberichts wurde aufgrund der Anpassung des nationalen Rechts an die Fair-Value-Richtlinie (2001/65/EG) in das HGB aufgenommen und bildet mit dem § 289 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1b HGB eine inhaltliche Einheit. In dem Tei...mehr

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Lagebericht: Grundlagen, Gr... / 4.2.12 Ergänzungsbericht, freiwillige Berichtsteile und weitere Berichte

4.2.12.1 Ergänzungsbericht Rz. 58f Neben den explizit in den §§ 289–289f HGB aufgeführten Bestandteilen des Lageberichts können auch andere Rechtsvorschriften zu einer gesetzlichen Erweiterung des Lageberichts führen. Bei Aktiengesellschaften ist entsprechend § 312 Abs. 3 Satz 3 AktG verpflichtend eine Schlusserklärung des Vorstandes zum Abhängigkeitsbericht in den Lageberich...mehr

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Lagebericht: Grundlagen, Gr... / 2.6 Grundsatz der Informationsabstufung nach Art und Größe eines Unternehmens

Rz. 11 Der Grundsatz der Informationsabstufung nach Art und Größe eines Unternehmens fordert von größeren und diversifizierten Unternehmen eine detailliertere Informationsbereitstellung im Lagebericht als von kleineren und weniger diversifizierten Unternehmen. Durch diesen Grundsatz wird das Selbstschutzinteresse von kleinen und weniger diversifizierten Unternehmen vor Konku...mehr

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Lagebericht: Grundlagen, Gr... / 4.2.5 Forschungs- und Entwicklungsbericht (§ 289 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 HGB)

Rz. 44 Die in § 289 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 HGB kodifizierte Berichterstattung über den Bereich Forschung und Entwicklung legt in Verbindung mit § 255 Abs. 2a HGB folgende Definitionen zugrunde:[1] Forschung als die "eigenständige und planmäßige Suche nach neuen wissenschaftlichen oder technischen Erkenntnissen oder Erfahrungen allgemeiner Art, über deren technische Verwertbarkei...mehr

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Lagebericht: Grundlagen, Gr... / 4.2.12.3 Weitere verpflichtende Berichte

Rz. 58j Neben den aufgeführten Berichten bestehen zudem noch weitere Berichte, die teils als Anlage zum Lagebericht veröffentlicht werden. Nachfolgend werden die 3 wesentlichen Berichte skizziert. Rz. 58k Entgeltbericht Durch das Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen ( Entgelttransparenzgesetz) v. 30.6.2017 wurde erstmalig die Pflicht eingeführt, einen Beri...mehr

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Lagebericht: Grundlagen, Gr... / 2.2 Grundsatz der Vollständigkeit

Rz. 7 Nach dem Grundsatz der Vollständigkeit soll der Lagebericht sämtliche Angaben enthalten, die zur Beurteilung der Gesamtlage und Entwicklung des Unternehmens nötig sind. Die wirtschaftliche Situation des Unternehmens soll letztlich umfassend und einschließlich der möglichen wesentlichen Chancen und Risiken dargestellt werden. Dabei sind die dargestellten Sachverhalte st...mehr

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Lagebericht: Grundlagen, Gr... / 4.2.7 Vergütungsbericht

Rz. 46 Bei börsennotierten Aktiengesellschaften ist für Geschäftsjahre beginnend ab dem 31.12.2005 ein sog. Vergütungsbericht aufzuführen. In der Regelung des § 289 Abs. 2 Nr. 5 HGB, der durch das Vorstandsvergütungs-Offenlegungsgesetz im August 2005 in das HGB eingeführt wurde, ist darin auf die Grundzüge des Vergütungssystems der Gesellschaft einzugehen. Seit dem CSR-RL-UG...mehr

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Lagebericht: Grundlagen, Gr... / 3.2 Größenkriterien

3.2.1 Größenkriterien nach §§ 267, 267a HGB Rz. 14 Nach §§ 267, 267a HGB werden Kapitalgesellschaften und haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften (nach § 264a HGB) in große, mittelgroße undkleine Unternehmen sowie Kleinstunternehmen unterteilt. Die Zuordnung zu einer bestimmten Größenklasse wird anhand der Kriterien Bilanzsumme, Umsatzerlöse und Zahl der Arbeitnehme...mehr

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Lagebericht: Grundlagen, Gr... / 4.1 Berichtsinhalte und Entwicklung

Rz. 18 Die Bestandteile des Lageberichts ergeben sich grundsätzlich durch die Zusammenfassung einzelner Lageberichtsinhalte zu übergeordneten Berichtseinheiten. Innerhalb der letzten Jahre kam es immer wieder zu Änderungen der Inhalte bzw. zu Verlagerungen der Informationen zwischen Anhang und Lagebericht. Diese Änderungen waren primäreuroparechtlich induziert (insbesondere ...mehr

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Lagebericht: Grundlagen, Gr... / 4.2.2.2 Prognosebericht und Allgemeiner Chancen- und Risikobericht (§ 289 Abs. 1 Satz 4 HGB)

Rz. 24 Die Beurteilung und Erläuterung der voraussichtlichen Entwicklung der Unternehmung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken sowie der Angabe der zugrunde liegenden Annahmen ist ein rein prospektiv ausgerichteter Bestandteil des Lageberichts und erweitert die nach § 289 Abs. 1 Sätze 1–3 HGB geforderten vergangenheitsbezogenen Informationen. Die einzelnen Bestandteile...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Lagebericht: Grundlagen, Gr... / 4.2.4.1 Eingehen auf Risikomanagementziele und -methoden der Gesellschaft bezüglich Sicherungsgeschäfte (§ 289 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1a HGB)

Rz. 41 Dieser Bereich des Lageberichts wurde aufgrund der Anpassung des nationalen Rechts an die Fair-Value-Richtlinie (2001/65/EG) in das HGB aufgenommen und bildet mit dem § 289 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1b HGB eine inhaltliche Einheit. In dem Teil des Lageberichts nach § 289 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1a HGB soll eingegangen werden auf die Risikomanagementziele und -methoden der Gesellsch...mehr

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Lagebericht: Grundlagen, Gr... / Zusammenfassung

Überblick Der Lagebericht ist ein eigenständiges Instrument der externen Rechnungslegung, das nach § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB neben dem Jahresabschluss besteht, jedoch formal keinen Bestandteil desselben darstellt. Er dient insbesondere der Informationsvermittlung über den Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Kapitalgesellschaft und soll ein...mehr