Fachbeiträge & Kommentare zu Lagebericht

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Formalfragen

Rn. 78 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Der Abhängigkeitsbericht ist schriftlich innerhalb der ersten drei Monate des GJ aufzustellen und dem AP der Gesellschaft zusammen mit dem JA und Lagebericht vorzulegen (vgl. §§ 312 Abs. 1, 313 Abs. 1 AktG). Dabei besteht die Pflicht zur Prüfung des Abhängigkeitsberichts durch einen AP (nur) dann, sofern der JA gemäß § 316 Abs. 1 obligatorisc...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Entsprechenserklärung und Abschlussprüfung

Rn. 20 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Gemäß § 285 Nr. 16 ist im Anhang zum JA anzugeben, dass die Entsprechenserklärung abgegeben und den Aktionären zugänglich gemacht worden ist (vgl. BeckOK-HGB (2025), § 285, Rn. 55ff.). Stellt das UN auch einen KA auf, ist im Konzernanhang für jedes in den KA einbezogene börsennotierte UN anzugeben, dass die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erk...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Offenlegung bei vereinfachter Kapitalherabsetzung

Rn. 98 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 § 236 AktG enthält eine lex specialis zu § 325 für den Fall, in dem eine AG (bzw. KGaA oder SE) eine vereinfachte Kap.-Herabsetzung nach den §§ 229ff. AktG durchführt und diese nach § 234 AktG (bzw. § 235 AktG bei gleichzeitiger Kap.-Erhöhung) bereits im JA für das letzte GJ vor der Beschlussfassung berücksichtigt hat. Hiernach darf die Offen...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / H. Rechtsfolgen einer Verletzung des § 325

Rn. 164 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Die Sanktionierung von Verstößen gegen Offenlegungsvorschriften hängt von der Art der Verstöße ab: Werden offenzulegende Unterlagen nicht oder nicht nach dem durch § 325 für sie geltenden Verfahren offengelegt, droht den Mitgliedern des vertretungsberechtigten Organs des offenlegungspflichtigen UN nach § 335 Abs. 1ff. (vgl. für PersG i. S. d....mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Antragsprüfung

Rn. 93 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Das Gericht prüft die Zulässigkeit und Begründetheit des Antrags. I.R.d. Zulässigkeitsprüfung müssen die Einhaltung der Antragsform (vgl. HdR-E, AktG § 258, Rn. 89) und die Antragsberechtigung (hinreichendes Quorum, Aktienbesitzzeit und Hinterlegung; vgl. HdR-E, AktG § 258, Rn. 86ff.), nicht indes die Antragsfrist geprüft werden. Die Einhaltu...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Form, Format und Inhalt der Unterlagen

Rn. 74 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Nach § 328 Abs. 1 Satz 2 sind die Unterlagen vollständig gemäß der maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften zur Aufstellung und ohne Änderung gegenüber der aufgestellten und ggf. geprüften und festgestellten Fassung offenzulegen (vgl. detailliert HdR-E, HGB § 328, Rn. 28ff., 33; unabhängig davon bleibt die Inanspruchnahme von Offenlegungserleic...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Anwendung der Aufstellungsvorschriften (§ 173 Abs. 2 Satz 1 AktG)

Rn. 11 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Die HV besitzt das Recht, den vorgelegten JA zu ändern. Gemäß der Regelung in § 173 Abs. 2 Satz 1 AktG sind dabei die Vorgaben des materiellen Bilanzrechts – namentlich die der §§ 242 bis 256a, §§ 264 bis 288 sowie §§ 150 bis 160 AktG – einzuhalten. Eine solche gesetzliche Regelung ist erforderlich, da die §§ 264ff. nur die gesetzlichen Vertr...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Gegenstand der Prüfung

Rn. 6 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Gegenstand der Prüfung durch den AR sind die entsprechenden Vorlagen des Vorstands zur UN-Berichterstattung nach § 170 Abs. 1f. AktG. Demzufolge hat der AR den JA, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag zu prüfen (vgl. § 171 Abs. 1 Satz 1 AktG). Sollte eine AG, KGaA oder SE ein MU i. S. d. § 290 sein, so erstreckt sich die Prüfungspflicht ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Pfitzer/Weber, Handb... / A. Einführung

Rn. 1 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Durch das sog. Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) vom 12.12.2019 (BGBl. I 2019, S. 2637ff.) wurde § 162 AktG und damit die Pflicht zur Erstellung eines Vergütungsberichts in das AktG aufgenommen. Dabei steht die Norm im Zusammenhang mit § 87 AktG (Grundzüge für die Bezüge der Vorstandsmitglieder), § 87a AktG (...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Gesonderter nichtfinanzieller Bericht und Konzernbericht

Rn. 5 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Die Vorlagepflicht erstreckt sich gemäß § 170 Abs. 1 Satz 3 AktG auch auf den gesonderten nichtfinanziellen Bericht (vgl. § 289b) ebenso wie Konzernbericht (vgl. § 315b). Nach § 289b Abs. 1 Satz 1 haben große kap.-marktorientierte KapG bzw. PersG i. S. d. § 264a sowie denen gleichgestellte UN (Kredit-, Finanzdienstleistungs-, Wertpapier-, Zahl...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Publizität des Abhängigkeitsberichts

Rn. 100 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Lediglich die Ergebnisse der Prüfung von Beziehungen zu verbundenen UN durch Vorstand, AP und AR müssen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. So ist einerseits die gesetzlich vorgeschriebene Schlusserklärung des Vorstands in den Lagebericht bzw. bei Wegfall des Lageberichts im Anhang (vgl. HdR-E, AktG § 312, Rn. 90; ADS (1997), § 312...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Abhängigkeits- und Rentabilitätsbericht

Rn. 15 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Gemäß § 314 Abs. 2 AktG muss der AR auch einen etwaigen (gesonderten) Abhängigkeitsbericht in seine Prüfung aufnehmen, sofern eine abhängige Gesellschaft i. S. d. § 17 AktG vorliegt und kein UN-Vertrag nach § 291 AktG geschlossen wurde. Auch hier muss der AR selbständig den Bericht prüfen, insbesondere deshalb, weil anders als beim AP nicht d...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Allgemeines

Rn. 136 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 § 325 Abs. 3 regelt die Offenlegung der Konzern-RL. Dabei wird auf § 325 Abs. 1 bis 1b Satz 1 sowie Abs. 4 Satz 1 verwiesen und eine analoge Anwendung der Vorschriften wie für die Offenlegung des JA und Lageberichts bestimmt. Rn. 136a Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2101 im Hinbl...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Allgemeine digitale Aufbewa... / 2. Handels-/Steuerrecht (GoBD)

Wie lange müssen welche Unterlagen im Handels- und Steuerrecht aufbewahrt werden? Es ist nach den aufzubewahrenden Unterlagen zu differenzieren. Die Aufbewahrungsfristen betragen zehn Jahre für Handelsbücher, Inventare, Eröffnungsbilanzen, Jahresabschlüsse, Einzelabschlüsse nach § 325 Abs. 2a HGB, Lageberichte, Konzernabschlüsse, Konzernlageberichte sowie die zu ihrem Verständ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Offenlegungspflichtige Kapitalgesellschaften

Rn. 1 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Nach dem Wortlaut des § 325 Abs. 1 Satz 1 sind allein KapG zur Offenlegung (vgl. zum Verfahren der Offenlegung HdR-E, HGB § 325, Rn. 13ff.) verpflichtet. Gleichzeitig wird – im Gegensatz zur AP – grds. keine größenabhängige Befreiung ausgesprochen, weshalb alle AG, KGaA, SE und GmbH unabhängig davon, ob sie nach § 267 als klein, mittelgroß ode...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Zweck der Offenlegungsvorschriften

Rn. 15 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die mit der Offenlegung verfolgte Zwecksetzung hat der Gesetzgeber in den Offenlegungsvorschriften des HGB nicht angegeben. Sie lässt sich jedoch aus den Vorschriften der §§ 325–329 und ihrer Stellung im Verhältnis zu anderen Normen ableiten (vgl. zum Folgenden detailliert Hütten (2000), S. 197ff.). Rn. 16 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die Informa...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Normzweck

Rn. 1 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Im Zuge des sog. Gesetzes über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) vom 10.11.2006 (BGBl. I 2006, S. 2553ff.) wurden grundlegende Änderungen bezüglich der Durchsetzung der Offenlegungspflicht (i. S. d. §§ 325ff.) vorgenommen. Dabei wurde dem BfJ die Durchsetzung der Offenlegungspflicht...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. § 335 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

Rn. 5 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Es soll die Offenlegung sämtlicher Unterlagen gemäß § 325 bewirkt werden, die über die Lage der betreffenden KapG eine Aussage zu treffen vermögen, insbesondere des JA, des Lageberichts, des KA und des Konzernlageberichts (vgl. zum Täterkreis HdR-E, HGB § 335, Rn. 9ff.). § 325 Abs. 1 Satz 2 sieht dafür (als Veröffentlichungsweg) vor, betreffen...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Überblick

Rn. 1 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Im Mittelpunkt des Vierten Unterabschnitts des Zweiten Abschnitts des Dritten Buchs des HGB stehen die Vorschriften zur handelsrechtlichen Offenlegung von JA und Lageberichten, EA gemäß § 325 Abs. 2a, KA und Konzernlageberichten sowie sonstigen Unterlagen. Hierbei werden primär die offenlegungspflichtigen UN, der verantwortliche Personenkreis,...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 31 ... / 1 Besteuerungsverfahren

Rz. 1 Für Ansprüche aus dem Körperschaftsteuerschuldverhältnis, Steuervergütungen und steuerliche Nebenleistungen sowie körperschaftsteuerrechtliche Pflichten der Körperschaftsteuersubjekte benötigt auch das KStG einen entsprechend verfahrensrechtlichen Teil. Analog zur Einkommensermittlung verweist § 31 KStG insoweit auf die Vorschriften des EStG, was die Vorschriften der E...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kapitalgesellschaft: Liquid... / 2.2 Abwicklung

Im Anschluss an die Auflösung der Gesellschaft erfolgt regelmäßig die Abwicklung der Geschäfte. Die Vertretung geschieht durch die Liquidatoren, das sind bei der GmbH i. d. R. die bisherigen Geschäftsführer; eine Bestellung anderer Personen ist jedoch durch Gesellschaftsvertrag oder durch Gesellschafterbeschluss möglich.[1] Liquidator kann grundsätzlich jede Person werden, d...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanzsteuerrecht und Grund... / 3.1 Geschäfts- oder Betriebsbilanzen

Geschäfts- oder Betriebsbilanzen werden laufend in bestimmten Zeitabständen erstellt und jeweils aus der Buchführung entwickelt. Die erste zu Beginn des Geschäftsbetriebs erstellte Bilanz ist die Eröffnungsbilanz. Ihr entspricht die Anfangsbilanz, die z. B. anlässlich des Übergangs von der Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschussrechnung zum Betriebsvermögensvergleich aufz...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Bilanzberichtigung/Bilanzän... / Zusammenfassung

Begriff Das Einkommensteuergesetz kennt nur den Begriff der Bilanzänderung. Die Unterscheidung zwischen Bilanzberichtigung und Bilanzänderung ergibt sich aus den Einkommensteuer-Richtlinien und der ständigen Rechtsprechung des BFH. Bilanzberichtigung ist das Ersetzen eines fehlerhaften Bilanzansatzes von aktiven und passiven Wirtschaftsgütern einschließlich Rückstellungen sow...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanzsteuerrecht und Grund... / 9.2 Kapitalgesellschaften

Kapitalgesellschaften sind selbstständige juristische Personen, die der Körperschaftsteuer unterliegen und die im Prinzip wie Einzelunternehmer bilanzieren. Die Gesellschafter treten ihnen wie Fremde gegenüber. Forderungen und Verpflichtungen ihnen gegenüber sind zu bilanzieren. Handelsrechtlich muss das haftende Eigenkapital (Grund-/Stammkapital) nebst gesetzlichen Rücklage...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanzberichtigung und Bila... / 2.1 Begriffsbestimmungen

Rz. 3 Handelsrechtlich findet der Oberbegriff der Änderung des Jahresabschlusses Verwendung. Darunter ist jede Änderung von Form und Inhalt nach Feststellung bzw. Billigung eines geprüften Jahresabschlusses zu verstehen. Im Einzelnen kann es sich sowohl um die Änderung fehlerfreier als auch fehlerhafter Bilanzierung handeln, aber auch um die Änderung des Abschlusses aus ande...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanzberichtigung und Bila... / 2.4 Durchführung der Berichtigung/Änderung

Rz. 44 Werden die Berichtigungen bzw. Änderungen nicht im nächsten aufzustellenden Jahresabschluss durchgeführt, so müssen diese regelmäßig von denselben Organen (z. B. Haupt- oder Gesellschafterversammlung, Aufsichtsrat oder Beirat) beschlossen werden, die den zu ändernden Jahresabschluss bereits festgestellt hatten. Der abgeänderte Jahresabschluss ist als solcher deutlich ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanzsteuerrecht und Grund... / 6.3 Vollständigkeitsgebot

Handels- und steuerrechtlich gilt, dass die Bilanz vollständig zu sein hat.[1] Welche einzelnen Positionen in die Bilanz aufzunehmen sind, richtet sich nach den GoB sowie nach den Regelungen der §§ 4 Abs. 1, 5 Abs. 1 EStG und §§ 140 –146 AO.[2] Handelsrechtlich sind in der Bilanz alle betrieblichen Vermögensgegenstände[3] und Schulden sowie die aktiven und passiven Rechnungs...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuern in der Rechnungslegung / 3.8.1.2 Anhang

Rz. 114 Im HGB finden sich für den Jahresabschluss von Kapitalgesellschaften (einschl. Kapitalgesellschaften & Co) folgende Offenlegungspflichten: Angabepflicht für außergewöhnliche Steueraufwendungen und -erträge (§ 285 Nr. 31 HGB) Nach § 285 Nr. 31 HGB sind im Anhang Betrag und Art der einzelnen Erträge und Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlic...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
GmbH-Gesellschafterversamml... / 1.1 Die ordentliche Gesellschafterversammlung

Als ordentliche Gesellschafterversammlung bezeichnet man die im Gesellschaftervertrag vorgesehene (meist) jährliche Gesellschafterversammlung. In dieser Gesellschafterversammlung wird über vom Gesellschaftsvertrag vorgegebene Punkte (z. B. der Jahresabschluss) turnusmäßig entschieden. Die ordentliche Gesellschafterversammlung findet in aller Regel innerhalb dreier Monate, sp...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Zwischenberichterstattung n... / 4.2 Zwischenlagebericht

Rz. 38 Der Zwischenlagebericht wurde gesetzlich verbindlich in dieser Form erst durch das TUG eingeführt. Beim Zwischenlagebericht sind grundsätzlich gemäß DRS 16.37 die Grundsätze ordnungsmäßiger Lageberichterstattung und bei konzernrechnungslegungspflichtigen Unternehmen wegen § 342 HGB grundsätzlich auch der DRS 20 zu beachten. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Zwischenl...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Zwischenberichterstattung n... / 1.3 Regelmäßige versus anlassbezogene externe Rechnungslegung

Rz. 6 Die regelmäßige externe Rechnungslegung von börsennotierten Gesellschaften umfasst den Jahresabschluss, einschließlich des Lageberichts, der Kapitalflussrechnung, die Veränderungsrechnung des Eigenkapitals sowie die periodische Zwischenberichterstattung. Sie ist dadurch gekennzeichnet, dass periodisch – grundsätzlich zu vorher bekannt gemachten Terminen – bestimmte Tei...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Compliance bei der Nutzung ... / 3 Dauer der Aufbewahrung

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Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 2.4 Formelle Mittel der Bilanzpolitik

Rz. 57 Die formelle Bilanzpolitik ist vor allem auf die informationspolitische Zielsetzung der Bilanzpolitik ausgerichtet (vgl. Rz. 19). Unter diesen, die Aussagefähigkeit des Jahresabschlusses gegenüber Externen betreffenden Aspekten ist es u. a. von erheblicher Bedeutung, dass Aktiv- und Passivposten, Erträge und Aufwendungen im Jahresabschluss möglichst unsaldiert in Ersc...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 2.1 Überblick

Rz. 24 Anknüpfend an die unter Rz. 19 ff. dargestellten Formen der Bilanzpolitik lassen sich in Anlehnung an Heinhold die in Abbildung 2 dargestellten Instrumente unterscheiden.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 1.1 Begriff der Bilanzpolitik

Rz. 1 Der Jahresabschluss eines Unternehmens ergibt sich nach Form und Inhalt keineswegs zwangsläufig und unabänderlich aus dem Rechnungswesen am Ende des Geschäftsjahres. Vielmehr zeigen sich bei seiner Vorbereitung und Erstellung hinsichtlich der zu erfassenden, auszuweisenden, zu bewertenden und zu erläuternden Vorgänge zahlreiche Handlungsalternativen. Notwendigerweise m...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 1.2.1 Ziele im Rahmen der generellen Unternehmenspolitik

Rz. 3 Bilanzpolitik ist Bestandteil der Unternehmenspolitik. Sie stellt ein Instrument zur Realisierung der unternehmerischen Zielsetzungen dar. Deshalb verfügt bilanzpolitisches Agieren über keinen Selbstzweck, sondern Bilanzpolitik ist vielmehr ein Mittel, um übergeordnete Ziele zu erreichen.[1] In den meisten Fällen ist die Bilanzpolitik ein Instrument betrieblicher Teilp...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 2.3.1.1 Abgrenzung

Rz. 31 Die zur Sachverhaltsgestaltung eingesetzten bilanzpolitischen Instrumente verändern nicht das im Jahresabschluss und Lagebericht dargestellte Abbild, sondern nur die abzubildende Realität. Daher werden sie auch als "reale Transaktionswahlrechte" bezeichnet.[1] Kritisch kann insbesondere die Identifizierung bzw. Abgrenzung von bilanzpolitischen Instrumenten gegenüber u...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 1.3 Formen der Bilanzpolitik

Rz. 19 Nachdem im ersten Schritt die Ziele der Bilanzpolitik abgegrenzt wurden, stellt sich die Frage, welche Formen der Bilanzpolitik zur Erreichung der Ziele eingesetzt werden können. In Anlehnung an Heinhold können 3 größere Gruppen von bilanzpolitischen Instrumenten unterschieden werden:[1] Zeitliche Bilanzpolitik, die sich insbesondere auf die Wahl des Bilanzstichtags, d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Buchführung/Rechnungswesen / II. Beginn der Aufbewahrungsfrist

Rz. 46 Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung in das Buch getätigt wurde, das Inventar, die Eröffnungsbilanz, der Jahresabschluss oder der Lagebericht aufgestellt wurden, der Handels- oder Geschäftsbrief empfangen oder abgesandt wurden, der Buchungsbeleg entstanden ist, die Aufzeichnung vorgenommen worden ist oder die ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Ermächtigung zur Bestimmung des Mindestumfangs der nach § 5b EStG elektronisch zu übermittelnden Daten (§ 51 Abs 4 Nr 1b und 1c EStG)

Rn. 10 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Nach § 51 Abs 4 Nr 1b EStG kann das BMF im Einvernehmen mit den obersten FinBeh der Länder den Mindestumfang der nach § 5b EStG elektronisch zu übermittelnden Daten zu Bilanz und GuV-Rechnung bestimmen. Durch das Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) v 02.12.2024, BGBl I 2024 Nr 387 wurde der Umfang der zu übermittelnden Daten wesentlich erweit...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Allgemeines, Bilanzen

Tz. 11 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Hr-lich (s § 17 Abs 2 UmwG) ist zwingende Voraussetzung für die Eintragung einer Umw in das H-Reg, dass der übertragende Rechtsträger eine Umwandlungs- (Übertragungs-)Bil aufstellt. Maßgebend ist die hr-liche Umwandlungs-Bil, die zum H-Reg eingereicht wird. Die nach § 17 Abs 2 S 1 UmwG der Anmeldung einer Umw beizufügende Schluss-Bil kann au...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Buchführung/Rechnungswesen / I. Wichtige Dokumente

Rz. 44 Für die Aufbewahrung von Buchführungsunterlagen gibt es Vorschriften und gesetzliche Regelungen im Hinblick auf Aufbewahrungsfristen. Diese sind in § 257 HGB, § 147 AO enthalten. Rz. 45 Nachfolgend werden die wichtigsten Dokumente in Tabellenform genannt:mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuerberatervergütungsvero... / 10 Übersicht über die relevantesten Gebührentatbestände

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 2.1 Unterlagen nach § 147 Abs. 1 Nr. 1 AO

Rz. 11 Nach § 147 Abs. 1 Nr. 1 AO sind Bücher und Aufzeichnungen, Inventare, Jahresabschlüsse, Lageberichte, Bilanzen sowie die zu ihrem Verständnis erforderlichen Arbeitsanweisungen und sonstigen Organisationsunterlagen aufzubewahren.[1] Rein private Unterlagen[2] sind also nicht aufzubewahren, es sei denn, die Sonderbestimmung des § 147a AO [3] greift ein. Unterlagen i. S....mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Abhängigkeitsbericht / 3 Folgen eines Pflichtenverstoßes

Wird gegen die Pflichten im Zusammenhang mit der Aufstellung und Prüfung des Abhängigkeitsberichts verstoßen, kann dies verschiedene Folgen nach sich ziehen.[1] Insbesondere macht sich der Vorstand, da er pflichtwidrig handelt, schadensersatzpflichtig.[2] Zudem wird das Fehlen eines Abhängigkeitsberichts regelmäßig zur Folge haben, dass der Vorstand nicht entlastet wird. Wir...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Abhängigkeitsbericht / 4 Prüfung des Abhängigkeitsberichts

Der durch den Vorstand erstellte Abhängigkeitsbericht ist nach § 313 AktG zusammen mit dem Jahresabschluss und dem Lagebericht dem Abschlussprüfer der Gesellschaft vorzulegen.[1] Denn der gesetzliche Abschlussprüfer ist per Gesetz auch für die Prüfung des Abhängigkeitsberichts zuständig, einer gesonderten Beauftragung bedarf es nicht. Im Fall einer nicht prüfungspflichtigen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Abhängigkeitsbericht / 2.1.3 Beurteilung und Schlusserklärung

Bestandteil des Abhängigkeitsberichts ist schließlich die Beurteilung des Vorstands der abhängigen Gesellschaft hinsichtlich aller berichtspflichtigen Rechtsgeschäfte und Maßnahmen. Er hat die Angemessenheit von Leistung und Gegenleistung zu beurteilen sowie, ob durch die Maßnahmen ein Nachteil für die abhängige Gesellschaft eingetreten ist.[1] Zudem ist nach § 312 Abs. 1 Ak...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Abhängigkeitsbericht / 1 Allgemeines und Adressat der Norm

Die Pflicht zur Aufstellung und Prüfung eines Abhängigkeitsberichts besteht, wenn ein Abhängigkeitsverhältnis aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen besteht.[1] Es handelt sich hierbei um einen faktischen Konzern.[2] Ausgeschlossen sind damit insbesondere die Fälle, in denen ein Beherrschungsvertrag oder eine Eingliederung gegeben ist.[3] Liegt ein solcher faktischer Kon...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Nachhaltigkeitsmanagement / 2.3 CSRD

Unternehmen müssen zunächst ermitteln, ob und ab wann sie von der Berichtspflicht betroffen sind (s. Abb. 2 und Tab. 1). Abb. 2: Berichtspflicht nach CSRD: Wer ist betroffen? (berücksichtigt Vorschläge nach Omnibus-Paket I) hier neue Grafik einfügen[1] Folgende Aspekte sind beim Erstellen des Berichts nach CSRD zu beachten:[2] Wesentliche Themen sollen sowohl über die finanziel...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Nachhaltigkeitsmanagement / 2.2 Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts

Die Entscheidung im Unternehmen einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen, führt zwangsläufig dazu, die darin beschriebenen Ziele zu implementieren. Nur glaubwürdige Berichte, die sich auf Daten und Fakten beziehen, eignen sich zur Veröffentlichung. Das Unternehmen kann sich dann an verschiedenen Rankings beteiligen und so seine Bemühungen mit denen anderer Unternehmen vergl...mehr