Fachbeiträge & Kommentare zu Lagebericht

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Offenlegung und Hinterlegun... / 11 Offenlegung nach dem Wertpapierhandelsgesetz

Rz. 60 Nach § 114 Abs. 1 WpHG hat ein Unternehmen, das als Inlandsemittent Wertpapiere begibt, für den Schluss eines jeden Geschäftsjahrs einen Jahresfinanzbericht zu erstellen und spätestens 4 Monate nach Ablauf eines jeden Geschäftsjahrs der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen, wenn es nicht nach den handelsrechtlichen Vorschriften zur Offenlegung der in § 114 Abs. 2 W... mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 8.2 Umfang der Offenlegung

Rz. 50 Gem. § 9 Abs. 1 Satz 1 PublG i. V. m. § 325 Abs. 1 HGB sind folgende Unterlagen offenzulegen: der festgestellte oder gebilligte Jahresabschluss (bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang), der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers oder der Vermerk über dessen Versagung, der Bericht des Aufsichtsrats, sofern ein Aufsichtsrat besteht, der Lagebericht, d... mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 2.3 Offenlegungspflichtige Unterlagen

Rz. 12 Nach § 325 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 2 HGB haben alle publizitätspflichtigen Gesellschaften – von größenabhängigen Ausnahmen abgesehen – die folgenden Unterlagen offenzulegen: den festgestellten oder gebilligten Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang,[1] den Lagebericht, bei prüfungspflichtigen Gesellschaften: den Bestätigungsvermerk des... mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 2.2 Zeitpunkt der Offenlegung

Rz. 7 Nach § 325 Abs. 1a Satz 1 HGB haben die gesetzlichen Vertreter den festgestellten oder gebilligten Jahresabschluss, den Lagebericht und den Bestätigungs- oder Versagungsvermerk und die anderen nach § 325 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 HGB offenlegungspflichtigen Unterlagen (Bericht des Aufsichtsrats und die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung zum Corporate Governance Kodex)... mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 8.3 Erleichterungen für Personenhandelsgesellschaften und Einzelkaufleute

Rz. 53 Personenhandelsgesellschaften und Einzelkaufleute können gem. § 9 Abs. 2 und 3 PublG bei der Offenlegung des Jahresabschlusses die folgenden Erleichterungen in Anspruch nehmen:[1] Anstelle der Gewinn- und Verlustrechnung kann nach § 5 Abs. 5 Satz 3 PublG eine Anlage zur Jahresbilanz veröffentlicht werden. In dieser Anlage sind folgende Angaben zu machen: die Umsatzerlös... mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 3.2 Mittelgroße Gesellschaften

Rz. 24 Auch für mittelgroße Gesellschaften i. S. d. § 267 HGB sind Erleichterungen bei der Offenlegung vorgesehen (§ 327 HGB). Grundsätzlich sind der vollständige Jahresabschluss und der Lagebericht an den Betreiber des Unternehmensregisters elektronischen zu übermitteln. Die Gewinn- und Verlustrechnung kann jedoch in der nach § 276 HGB "verkürzt" aufgestellten Form offen ge... mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 3.3 Gespaltene Publizität

Rz. 29 Die für kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften geltenden Erleichterungen bei der Offenlegung können gegenüber den Anteilseignern nicht in Anspruch genommen werden. Nach dieser sog. gespaltenen Publizität [1] bestehen im Verhältnis zu den Gesellschaftern weitergehende Offenlegungspflichten.[2] Rz. 30 Nach § 175 Abs. 2 AktG umfassen die vor der Einberufung der Haupt... mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 9 Befreiende Offenlegung eines IFRS-Abschlusses

Rz. 54 Gem. § 325 Abs. 2a HGB kann bei der Offenlegung an die Stelle des Jahresabschlusses bei großen Kapitalgesellschaften ein befreiender Einzelabschluss treten, der nach den in § 315e Abs. 1 HGB bezeichneten internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) aufgestellt worden ist. Eine große Kapitalgesellschaft, die von diesem Wahlrecht Gebrauch macht, hat die dort genannt... mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 7 Zusammenfassende Darstellung der offenzulegenden Unterlagen

Rz. 46 Eine zusammenfassende Darstellung der offenzulegenden Unterlagen enthält die nachfolgende Übersicht.[1] Dabei haben offenlegungspflichtige Gesellschaften in Abhängigkeit von der Größenklasse folgende Unterlagen der das Unternehmensregister führenden Stelle elektronisch zur Einstellung in das Unternehmensregister zu übermitteln: mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 5 Offenlegung bei bestimmten Branchen

Rz. 41 Die Offenlegungsvorschriften sind auch auf andere Unternehmen bestimmter Branchen anzuwenden. Im Einzelnen sind die ergänzenden Vorschriften des § 325 Abs. 2–5 HGB von folgenden Unternehmen zu beachten:[1] nach §§ 340l Abs. 1 i. V. m. 340 ff. HGB von Kreditinstituten; nach §§ 341l Abs. 1 i. V. m. 340 ff. HGB von Versicherungsunternehmen. Im Übrigen ist die Besonderheit z... mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 12.2 Pflichtgemäße Publizität

Rz. 65 § 328 Abs. 1 HGB regelt zunächst die Fälle der sog. pflichtgemäßen Publizität. Damit sind die Fälle der Offenlegung nach § 325 HGB gemeint. Für diese Fälle gilt: Nach dem Gebot der Vollständigkeit und Richtigkeit ist der Jahresabschluss gem. § 328 Abs. 1 HGB so wiederzugeben, dass er den für seine Aufstellung maßgeblichen Vorschriften entspricht. Größenabhängige Erleic... mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 15 Sanktionen bei Verletzung der Offenlegungs- und Hinterlegungspflichten

Rz. 81 Werden die publizitätspflichtigen Unterlagen nicht oder nicht rechtzeitig offengelegt bzw. nach § 326 Abs. 2 HGB hinterlegt, ist dies weder ein Grund zur Anfechtung des Jahresabschlusses noch ein Nichtigkeitsgrund z. B. nach § 256 AktG.[1] Bei Verletzung der Offenlegungspflicht sieht das Gesetz aber Sanktionen gegen die vertretungsberechtigten Organe der Gesellschaft... mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 13 Befreiung von der Offenlegungspflicht

Rz. 73 Nach § 264 Abs. 3 HGB braucht eine Kapitalgesellschaft, die nicht i. S. d. § 264d HGB kapitalmarktorientiert ist und die als Tochterunternehmen in den Konzernabschluss eines Mutterunternehmens mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum einbezogen ist, unter bestimmten in §... mehr

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Deutsche Rechnungslegungs S... / 2.4 Bindungswirkung von DRS

Rz. 9 Mit der Verabschiedung von Deutschen Rechnungslegungsstandards (DRS) durch das DRSC kommt diesen zunächst lediglich der Charakter einer Empfehlung zu. Daran ändert sich erst etwas, wenn die Bekanntmachung seitens des BMJV im Bundesanzeiger erfolgt, da sie nach dem Wortlaut des § 342q Abs. 2 HGB dazu führt, dass bei Anwendung der derart verlautbarten DRS die Beachtung d... mehr

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Deutsche Rechnungslegungs S... / 3.1.20 DRS 20 – Konzernlagebericht

Rz. 55 Der die DRS 5, 5–10 (Kreditinstitute), 5–20 (Versicherungen) und 15 ersetzende DRS 20 wurde vom DRSC am 2.11.2012 verabschiedet und im Bundesanzeiger vom 4.12.2012 bekannt gemacht. Er gilt für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2012 beginnen; eine frühere Anwendung ist zulässig. Die Grundsätze der Konzernlageberichterstattung finden sich in den Tz. 12–35. Anschließend... mehr

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Deutsche Rechnungslegungs S... / Zusammenfassung

Überblick Die Deutchen Rechnungslegungsstandards (DRS) werden vom privatwirtschaftlich organisierten Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) erstellt und vom Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) bekannt gemacht. Damit geht die Vermutung einher, dass bei Beachtung der DRS die GoB für die Konzernrechnungslegung eingehalten werden. In die GoB ... mehr

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Deutsche Rechnungslegungs S... / 3.1.16 DRS 16 – Halbjahresfinanzberichterstattung

Rz. 44 Am 5.5.2008 hat der DSR den DRS 16 Zwischenberichterstattung verabschiedet, der am 24.7.2008 auf Veranlassung des BMJ im Bundesanzeiger bekannt gemacht wurde. Er ersetzt den bis dahin für Zwischenberichterstattung geltenden DRS 6. Durch Überarbeitungen des DRS 20 zur Konzernlageberichterstattung war auch eine Anpassung der Zwischenberichterstattung notwendig, was zur ... mehr

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Deutsche Rechnungslegungs S... / 1 Grundsachverhalte

Rz. 1 Die Formulierung von Rechnungslegungsnormen erfolgt bei den inzwischen weltweit anerkannten IFRS ebenso wie bei den US-GAAP über ein Standardsetting. Hier erarbeitet eine privatwirtschaftlich organisierte Institution unter Beteiligung von Personen aus der Rechnungslegung, Prüfung, weiteren Praxis und der Theorie unter Nutzung von Rückkopplungen in die interessierte Öf... mehr

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Deutsche Rechnungslegungs S... / 2.2 Aufgaben des DRSC

Rz. 4 Aus den Aufgaben gem. § 342q HGB folgend, setzt sich das DRSC mit § 2 der Satzung (Fassung vom 11.7.2024) folgende Zwecke im gesamtwirtschaftlichen Interesse: die Entwicklung von Empfehlungen zur Anwendung der Grundsätze über die Konzernrechnungslegung; die Beratung bei Gesetzgebungsvorhaben auf nationaler und EU-Ebene zu Rechnungslegungsvorschriften; die Vertretung der B... mehr

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Jahresabschluss-Prompter 2.... / 3 Use Cases für den Jahresabschluss mit "Aha-Effekt"

Hier sind konkrete Anwendungsfälle, die über einfache Textgenerierung hinausgehen. Wichtig Datenschutz Es sollten niemals echte Firmennamen oder personenbezogene Daten in öffentliche KI-Modelle kopiert werden. Nutzen Sie Platzhalter (z. B. [Betrag X], [Kunde Y]) oder geschlossene Enterprise-Lösungen. Case A: Die intelligente Varianzanalyse (Mehrstufig) Ziel der Prompts soll eine... mehr

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Jahresabschluss-Prompter 2.... / 4 Prozess-Gegenüberstellung: Der Effizienz-Sprung

Um den Gewinn zu verdeutlichen, sollte nicht nur Zeit, sondern auch die kognitive Last bei der Erstellung des Lageberichts, verglichen werden. mehr

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"Omnibus-Paket I: Nachhalti... / 2.1 Adressatenkreis der CSRD

Inhaltlich wurde sich im Trilog auf eine deutliche Verschlankung der CSRD durch die Einführung einer neuen Größenklasse geeinigt, ab der die Regulierung nun erst greifen soll. Angelehnt an die ursprüngliche Zielgruppe der CSDDD soll nun der Lagebericht nur von haftungsbeschränkten Unternehmen um einen Nachhaltigkeitsbericht ergänzt werden müssen, die im Jahresdurchschnitt übe... mehr

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"Omnibus-Paket I: Nachhalti... / 2.2 Weiter Änderungen und Erwägungsgründe

Informationen über wichtige immaterielle Ressourcen und deren Rolle im Geschäftsmodell und in der Wertschöpfung des Unternehmens sollen auch nur im Lagebericht von Unternehmen berichtete werden, die zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet werden sollen (ErwG 11). Es wird noch einmal die Wertschöpfungskettenobergrenze zum Schutz von nicht CSRD-pflichtigen Unternehmen... mehr

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Gleichbehandlungsgrundsatz / 3.4 Gleichbehandlung von Männern und Frauen

Das Gleichbehandlungsgebot von Männern und Frauen ist ungeachtet der Vertragsfreiheit auch bei der Entgeltfestsetzung zu beachten.[1] Das Gebot zur Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit ist europarechtlich in Art. 157 AEUV verankert. Für gleiche oder gleichwertige Arbeit darf nur wegen des Geschlechts ei... mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 5 Welche Unterlagen sind beizufügen?

Neben den ausgefüllten Erklärungsvordrucken – grundsätzlich in elektronischer Form – müssen folgende Unterlagen beim Finanzamt eingereicht werden: Unverkürzte Steuerbilanz (oder Handelsbilanz mit Überleitungsrechnung) ggf. einschließlich Anhang und Lagebericht, steuerliche Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr. Die o. g. Jahresabschlussunterlagen sind standardisie... mehr

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Wissensbilanz als Controlli... / 4.2 Künftige Entwicklungen bei der Wissensbilanz

Integration unterschiedlicher Datenquellen steigert Transparenz Am Beispiel der Berichterstattung zum Intellektuellen Kapital im EnBW-Geschäftsbericht wird die Verschmelzung der Wissensbilanz mit dem Lagebericht augenscheinlich. Während in der Anfangsphase noch ein eigenes Kapitel dem Intellektuellen Kapital gewidmet wurde, verschwimmen inzwischen die Grenzen, weil Inhalte de... mehr

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Wissensbilanz als Controlli... / 4.1 Ergebnisse der Wissensbilanz bei EnBW

Wie für neue Instrumente grundsätzlich empfehlenswert, wurden auch bei EnBW im Jahr 2005 zunächst zwei prototypische Wissensbilanzen in zwei sehr unterschiedlichen Unternehmensbereichen gestartet, einmal in der relativ kleinen, aber sehr wissensintensiven eigenen Akademie und einmal in der sehr großen und geografisch sehr verteilten EnBW Regional AG, deren Aufgaben beispiels... mehr

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Finanzierungsmöglichkeiten:... / 2.10 Schuldscheindarlehen

Im Unterschied zur Mittelstandsanleihe handelt es sich beim Schuldschein nicht um ein börsengehandeltes Wertpapier, sodass die Anforderungen an einen Schuldschein geringer sind. Die Berichtspflichten, zu denen etwa die Veröffentlichung des testierten Jahresabschlusses einschließlich Anhang, Lagebericht und Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers, die Veröffentlichung eines ... mehr

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Lagebericht

Zusammenfassung Begriff Der Lagebericht ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Berichtsinstrument der handelsrechtlichen Rechnungslegung, das den Jahresabschluss um eine analytisch-kommentierende Gesamtsicht auf Geschäftsverlauf, Lage und voraussichtliche Entwicklung ergänzt. Er verbindet retrospektive Erläuterungen (Wirtschaftsbericht) mit prospektiven Aussagen (Prognose sowie ... mehr

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Lagebericht / 2 Zweck und Funktion des Lageberichts

Trotz der formellen Trennung von Jahresabschluss und Lagebericht gemäß § 264 Abs. 1 HGB sind beide Rechnungslegungsinstrumente nicht voneinander unabhängig. Auch für den Lagebericht gilt die Generalnorm, wonach "ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild" zu vermitteln ist. Für den Jahresabschluss bezieht sich dies explizit auf die Vermögens-, Finanz- und Ertrag... mehr

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Lagebericht / 3 Aufstellungspflicht des Lageberichts

Gemäß § 264 Abs. 1 HGB sind Kapitalgesellschaften zur Aufstellung eines Lageberichts verpflichtet, ebenso Personengesellschaften in Form von offenen Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften, bei denen nicht wenigstens eine natürliche Person unmittelbar oder mittelbar ein persönlich haftender Gesellschafter ist.[1] Die nach Publizitätsgesetz rechnungslegungspflichtige... mehr

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Lagebericht / 6 Prüfung und Bilanzeid

Gemäß § 316 Abs. 1 HGB unterliegen sowohl der Lagebericht als auch der Jahresabschluss der gesetzlichen Prüfungspflicht durch den Abschlussprüfer. Die gesetzlichen Vertreter einer (börsennotierten) Kapitalgesellschaft haben zu versichern, dass der Lagebericht nach bestem Wissen aufgestellt wurde (Bilanzeid). mehr

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Lagebericht / 5 Inhalt des Lageberichts

5.1 Gliederung des Lageberichts Der Mindestinhalt des Lageberichts ergibt sich aus § 289 HGB (Einzelabschluss) respektive § 315 HGB (Konzern). In § 289 Abs. 1 HGB sind folgende Berichtsinhalte geregelt: Der sog. "Wirtschaftsbericht", der neben der Darstellung auch eine Analyse von Geschäftsverlauf und Lage der Gesellschaft unter Einbeziehung der bedeutsamsten finanziellen und ... mehr

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Lagebericht / 1 Grundlagen nach HGB und IFRS

Der Lagebericht ist kein Bestandteil des Jahresabschlusses, sondern ein eigenständiger Bestandteil der Rechnungslegung, der den Jahresabschluss erläuternd ergänzt. Auch wenn Jahresabschluss und Lagebericht formal getrennt sind, bilden sie inhaltlich eine Einheit, weil der Lagebericht die Abschlusszahlen kontextualisiert, Verdichtungen vornimmt und zukunftsorientierte Aussage... mehr

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Lagebericht / 5.1 Gliederung des Lageberichts

Der Mindestinhalt des Lageberichts ergibt sich aus § 289 HGB (Einzelabschluss) respektive § 315 HGB (Konzern). In § 289 Abs. 1 HGB sind folgende Berichtsinhalte geregelt: Der sog. "Wirtschaftsbericht", der neben der Darstellung auch eine Analyse von Geschäftsverlauf und Lage der Gesellschaft unter Einbeziehung der bedeutsamsten finanziellen und (bei großen Kapitalgesellschaft... mehr

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Lagebericht / 5.6 Zweigniederlassungsbericht

Gegenstand der Berichterstattung im Zweigniederlassungsbericht sind alle Zweigniederlassungen im In- und Ausland. Wie auch für andere Bestandteile des Lageberichts verzichtet das Gesetz hier auf eine inhaltliche und formale Konkretisierung. Angegeben werden sollten jedoch Gegenstand und Sitz, Änderungen zum Vorjahr, aber auch Umsätze, Investitionen, Mitarbeiterzahl u. Ä. zur ... mehr

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Lagebericht / Zusammenfassung

Begriff Der Lagebericht ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Berichtsinstrument der handelsrechtlichen Rechnungslegung, das den Jahresabschluss um eine analytisch-kommentierende Gesamtsicht auf Geschäftsverlauf, Lage und voraussichtliche Entwicklung ergänzt. Er verbindet retrospektive Erläuterungen (Wirtschaftsbericht) mit prospektiven Aussagen (Prognose sowie Chancen und Ris... mehr

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Lagebericht / 5.9 Erklärung zur Unternehmensführung

Die Erklärung zur Unternehmensführung soll die Corporate Governance des Unternehmens in einer für Abschlussadressaten nachvollziehbaren Weise transparent machen. Sie kann entweder als ein gesonderter Abschnitt des Lageberichts oder auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht werden, wobei in diesem Fall der Lagebericht eine Bezugnahme auf jene Internetseite zu enth... mehr

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Lagebericht / 5.2 Wirtschaftsbericht

Im "Wirtschaftsbericht" sind der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so darzustellen, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird. Für die Darstellung des Geschäftsverlaufs soll die Entwicklung des Unternehmens im Geschäftsjahr einschließlich einer Beurteilung aufgeführt werden. Dabei ist auf ... mehr

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Lagebericht / 5.3 Prognose-, Chancen- und Risikobericht

Im Prognosebericht ist die voraussichtliche Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken unter Angabe der zugrunde liegenden Annahmen zu beurteilen und zu erläutern. Kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften im Sinne des § 264d HGB haben im Lagebericht die wesentlichen Merkmale des internen Kontroll- und des Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungs... mehr

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Lagebericht / 5.7 Bericht über das interne Kontrollsystem und das Risikomanagementsystem

Für Kapitalgesellschaften im Sinn des § 264d HGB gilt ferner gemäß § 289 Abs. 4 HGB die Verpflichtung, im Lagebericht die wesentlichen Merkmale des internen Kontroll- und des Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess zu beschreiben. Die entsprechenden Angaben können aufgrund der inhaltlichen Nähe auch zusammen mit denen des Berichts über die Finanzi... mehr

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Lagebericht / 4 Grundsätze ordnungsmäßiger Lageberichterstattung

Die Grundsätze ordnungsmäßiger Lageberichterstattung konkretisieren die Generalnorm des § 289 HGB. Maßgebliche Leitideen sind die Vollständigkeit, die Wesentlichkeit, die Klarheit und die Verständlichkeit, die Stetigkeit der Berichtslogik sowie die Nachprüfbarkeit. Die Aussagen im Lagebericht müssen aus geeigneten Unterlagen ableitbar und mit internen Steuerungsinformationen... mehr

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Lagebericht / 5.5 Forschungs- und Entwicklungsbericht

Im Forschungs- und Entwicklungsbericht sind die eigenen oder durch Dritte realisierten Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten anzugeben. Die Bedeutung der Forschung und Entwicklung lässt sich mit deren Notwendigkeit zur Aufrechterhaltung der Wettbewerbsfähigkeit begründen. Angaben zu der allgemeinen Ausrichtung, den laufenden Ausgaben und Investitionen sowie wichtigen Forsc... mehr

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Lagebericht / 5.10 Nachhaltigkeitsbericht

Mit dem Ziel die Transparenz im Hinblick auf Nachhaltigkeitsaspekte signifikant zu steigern,[1] erließ die EU-Kommission die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die am 5.1.2023 in Kraft trat. Die Mitgliedstaaten der EU hatten bis zum 6.7.2024 Zeit, die CSRD in nationales Recht umzusetzen. Deutschland hat diese Frist allerdings deutlich verstreichen lassen. D... mehr

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Lagebericht / 5.8 Bericht über die Übernahmesituation

§ 289a HGB regelt die Angaben, die im Bericht über die Übernahmesituation aufzunehmen sind. Die Berichterstattung ist verpflichtend für Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien, die einen organisierten Markt i. S. d. § 2 Abs. 7 WpÜG durch von ihnen ausgegebene stimmberechtigte Aktien in Anspruch nehmen. Anhand einer Reihe von Angabepflichten der Nr. 1 bis ... mehr

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Lagebericht / 5.4 Bericht über Risikomanagement und -methoden sowie einzelne Risikoarten in Bezug auf Finanzinstrumente

Bei der Risikobeurteilung in Bezug auf die Finanzinstrumente sind neben Finanzanlagen, Derivaten, Wertpapieren und Darlehensverbindlichkeiten auch Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie schwebende Geschäfte einzubeziehen, sofern diese gemäß dem Grundsatz der Wesentlichkeit für die Beurteilung der Lage oder der voraussichtlichen Entwicklung von... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.3.4.5.7 Fiktion der Durchführung des Ergebnisabführungsvertrags (Nr. 3 S. 4, 5)

Rz. 445 Die tatsächliche Durchführung des Ergebnisabführungsvertrags hat in der Vergangenheit immer wieder zu Problemen geführt, da schon kleine Fehler bei der Ermittlung des abzuführenden Gewinns dazu geführt hatten, dass der Ergebnisabführungsvertrag nicht durchgeführt worden war. Folge war, dass die Organschaft für das Wirtschaftsjahr, in dem der Fehler aufgetreten war, n... mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Lagebericht

Rn. 13 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Wie auch beim JA umfasst die Prüfungspflicht des AR sowohl die Recht- (der Lagebericht muss Gesetz und Satzung entsprechen) als auch Zweckmäßigkeit (der Lagebericht muss sich an den Belangen des UN ausrichten) der Angaben. Aufgrund der Erfahrungen und umfangreichen Informationen kann der AR besser und zugleich aus einer anderen Perspektive al... mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Berichterstattung im Anhang und Lagebericht

I. Anhang Rn. 130 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Ungeachtet ihrer Größe (i. S. d. § 267), haben KapG sowie ihnen qua § 264a gleichgestellte PersG die auf die Posten der Bilanz und der GuV angewandten Bilanzierungsmethoden im Anhang anzugeben (vgl. § 284 Abs. 2 Nr. 1); dazu gehören seit BilRUG auch die "Grundlagen für die Umrechnung in Euro [...], soweit der Jahresabschluss Posten ... mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Lagebericht

Rn. 138 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 KapG und ihnen gemäß § 264a gleichgestellte PersG haben, soweit sie als "mittelgroß" oder "groß" i. S. d. § 267 Abs. 2f. gelten (vgl. auch § 264 Abs. 1 Satz 4), ihren Geschäftsverlauf sowie ihre UN-Lage nach Maßgabe des § 289 Abs. 1 Satz ;1f. darzustellen und zu analysieren (vgl. grundlegend auch HdR-E, HGB §§ 289, 289a–f, Rn. 61ff.). Im Zug... mehr