Aufbau des Bestätigungsvermerks

Der Bestätigungsvermerk besteht grundsätzlich aus Überschrift und Empfänger, Vermerk über die Prüfung des Abschlusses und des Lageberichts (Prüfungsurteile, Grundlage der Prüfungsurteile etc.) und der zusammenfassenden Beurteilung durch den Abschlussprüfer (siehe 3. Kapitel). 

Überschrift und Empfänger

Für Vermerke mit positiver Gesamtaussage sieht der Gesetzgeber die Bezeichnung Bestätigungsvermerk vor, während bei nicht positiver Gesamtaussage ein Versagungsvermerk zu erteilen ist. Das IDW empfiehlt, dass in der Überschrift auch auf den Abschlussprüfer Bezug genommen wird, um zu verdeutlichen, dass der Vermerk durch einen unabhängigen, dem Berufseid verpflichteten Prüfer erteilt worden ist (vorgeschlagen wird „Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers”). Empfänger ist die geprüfte Gesellschaft.

Vermerk über die Prüfung des Abschlusses und des Lageberichts

  • Prüfungsurteile
    Hier ist einleitend der Gegenstand der Prüfung zu nennen, der aus dem Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung sowie dem Lagebericht besteht. Darüber hinaus müssen das geprüfte Unternehmen, das geprüfte Geschäftsjahr sowie die angewendeten Rechnungslegungsvorschriften und Prüfungsgrundsätze bezeichnet werden.
    Grundlage für die Prüfungsurteile
    In diesem Abschnitt sind Art und Umfang der Prüfung zu beschreiben. Unter Bezugnahme auf die Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung des IDW muss der Abschlussprüfer darauf hinweisen, dass die Prüfung so geplant und durchgeführt wurde, dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Rechnungslegung frei von wesentlichen Mängeln ist.
    Wesentliche Mängel sind definiert als Verstöße oder Unrichtigkeiten, die sich auf die Darstellung des vermittelten Bilds der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken.
  • Verantwortung für den Jahresabschluss und ggf. den Lagebericht
    Die Beurteilung des Prüfungsergebnisses soll allgemein verständlich und problemorientiert unter Berücksichtigung des Umstands erfolgen, dass die gesetzlichen Vertreter (Geschäftsführer) den Abschluss zu verantworten haben.
  • Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
    Für die Verortung der Beschreibung der Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts räumt IDW PS 400 n. F. ein Wahlrecht ein.
  • Ort, Datum und Unterzeichnung
    Unter Angabe von Ort und Datum ist der Bestätigungsvermerk eigenhändig vom Abschlussprüfer zu unterzeichnen und zu siegeln und in den Prüfungsbericht aufzunehmen. Abschlussprüfer sind verpflichtet, ein Siegel zu benutzen, wenn sie Erklärungen abgeben, die ihnen gesetzlich vorbehalten sind.
Schlagworte zum Thema:  Jahresabschluss, Lagebericht, Abschlussprüfung