IFRS-kompatibler Lagebericht: ED/2021/6 Management Commentary veröffentlicht
Das International Accounting Standards Board (IASB) hat am 27. Mai 2021 den Exposure Draft ED/2021/6 des Practice Statement Management Commentary veröffentlicht. Die Kommentierungsfrist endet am 23. November 2021.
Vorschlag für Leitlinien eines IFRS-kompatiblen Lageberichts
Der Entwurf enthält Leitlinien für einen IFRS-kompatiblen Lagebericht. ED/2021/6 umfasst eine Überarbeitung der Ende 2010 veröffentlichten, bisherigen IFRS-Leitlinie IFRS Practice Statement 1 - Management Commentary.
Der Entwurf setzt sich aus drei Kapiteln zusammen:
- Allgemeine Vorschriften (u.a. Abgrenzung und Zielsetzung des Lageberichts, Übereinstimmungserklärung);
- Inhalte (u.a. Geschäftsmodell, Strategie, Risiken, VFE-Lage);
- Auswahl und Darstellung (u.a. Wesentlichkeitsbeurteilung, Merkmale des Lageberichts, Steuerungskennzahlen).
Darüber hinaus umfasst der Entwurf zwei Anhänge. Aus Sicht des IASB soll der management commentary (Lagebericht) insbesondere auf das Informationsbedürfnis der Kapitalgeber abgestimmt sein. Auf Grundlage der Neuerungen sollen Unternehmen im Lagebericht Informationen zusammenfassen können, die Anleger für eine langfristige Beurteilung über zukünftige Entwicklungen eines Unternehmens benötigen. Geordnet nach Themen enthält der Entwurf folgende Schwerpunkte:
- Zielsetzung (objective) für den Lagebericht (management commentary)
- Erläuterungsziele (disclosure objectives) für Inhalte des Lageberichts;
- Vorgabe, sich auf sog. key matters zu konzentrieren;
- Vorgaben und Leitlinien zur Auswahl und Darstellung von Informationen, einschließlich:
- Leitlinien zur Beurteilung der Wesentlichkeit (making materiality judgements)
- Beispiele für wesentliche Informationen (material information);
- Vorgaben an Steuerungskennzahlen (metrics)
- Vorgaben an bestimmte Merkmale (attributes) des Lageberichts bzw. von Informationen (u.a. Vollständigkeit, Ausgewogenheit und Genauigkeit).
Nur Leitlinienentwurf, Anwendung ist freiwillig
Das (vorgeschlagene) Practice Statement ist kein Bestandteil der IFRS, die Anwendung nach Finalisierung ist somit freiwillig. Die IFRS verlangen weiterhin nicht und können auch nicht vorgeben, dass Unternehmen einen Lagebericht aufstellen. Die Entscheidung zur verpflichtenden Erstellung eines Lageberichtes liegen weiterhin bei den Aufsichtsbehörden.
Erweiterung um ESG-Themen möglich
Die Interaktion mit anderen Vorgaben zur Berichterstattung der Unternehmen wird vom IASB ausdrücklich hervorgehoben. So könnten Unternehmen, z.B. von anderen Organisationen herausgegebene Vorgaben/Richtlinien zur Nachhaltigkeit anwenden, um wesentliche Informationen auch für den Lagebericht zu identifizieren. Unternehmen wäre es auch gestattet, unwesentliche Informationen aufzunehmen, die von diesen Vorgaben/Richtlinien gefordert werden, solange sie wesentliche Informationen nicht überdecken (obscure).
Geringere Bedeutung für Deutschland
In Deutschland bleibt die praktische Bedeutung eingeschränkt. Es gelten unabhängig von der Bilanzierung nach IFRS für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften die Regelungen gem. § 264 HGB i.V.m. § 289ff. HGB zur Lageberichterstattung bzw. § 264 HGB i.V.m. § 290ff. und §§ 315-315d HGB zur Konzernlageberichterstattung. Die handelsrechtlichen Regelungen werden durch DRS 20 Konzernlageberichte konkretisiert.
Praxistipp: viele Aspekte bereits aus DRS 20 bekannt
Die Anwendung des vorgeschlagenen Leitliniendokuments ist freiwillig und somit keine Voraussetzung für einen IFRS Abschluss. Dennoch ist das Ziel der Überarbeitung zu unterstützen. Deutschen Unternehmen dürften viele Aspekte bereits aus den umfassenden Vorgaben des DRS 20 bekannt vorkommen. Insofern sind die Leitlinien für deutsche Unternehmen von geringerer Relevanz.
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Schwellenwerte für die Unternehmensgrößenklassen
1.636
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Nutzungsdauer von Computerhardware und Software auf ein Jahr reduziert
1.4721
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Rückstellungen für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen
1.2262
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Voraussetzungen des Investitionsabzugsbetrags und wann die Anwendung sinnvoll ist
1.037
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Grenzen für geringwertige Wirtschaftsgüter
655
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Abstimmung Bewirtungskosten: Welche Kosten vollständig abziehbar sind
609
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Urlaubsrückstellung berechnen
604
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Wann ist die Leasingsonderzahlung zu 100 % als Betriebsausgabe abzugsfähig?
588
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Auflösung von Investitionsabzugsbeträgen
478
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Voraussetzungen: Wer kann für welche Wirtschaftsgüter einen IAB geltend machen?
413
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Sorgt die EmpCo-Richtlinie für eine Prüfungspflicht für freiwillige Nachhaltigkeitsberichte?
30.04.2026
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IDW: Überarbeitete Standards zur Bilanzierung von Beteiligungen und zur Unternehmensbewertung
29.04.2026
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IDW Standards: Grundsätze für die Erstellung von Nachhaltigkeitsinformationen
23.04.2026
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Fachlicher Hinweis des IDW zu den Auswirkungen des Nahost-Krieges
16.04.2026
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Internationale Entwicklungen zur Regulierungslandschaft um Umweltschutz und Klimawandel
16.04.2026
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Rückstellungen für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen
14.04.20262
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Aktivierung der Beteiligung an einer Instandhaltungsrückstellung
09.04.2026
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Schwellenwerte für die Unternehmensgrößenklassen
08.04.2026
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Warum eine regelmäßige physische Bestandsprüfung unverzichtbar ist
31.03.2026
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IDW zu Auswirkungen des Nahost-Krieges auf die Berichterstattung zum 31.12.2025
25.03.2026